Hallo und danke an euch 2,
ich werde mir Gedanken machen und mich hier mal durch das Forum wühlen.
Zugewinn muss auch geregelt werden klar, wegen der Wohnung.
Hausrat ist bis auf ein Teil geregelt.
Versorgungsausgleich ist ja gesetzlich und mir fällt noch meine! Betriebsrente und meine Lebensversicherung ein,
bzw. mein Bausparvertrag und Riesterrente hab' ich auch noch. Muss ich das alles angeben?
Allerdings geht es schon richtig bescheiden los. Ich glaub' BaldExe ist echt gut informiert

BaldExe hat mir schon mit Steuern zurückzahlen, Steuerhinterziehung wegen nicht Angabe von Mieteinahmen etc. gedroht.
Sie hat mich Ende2008 rausgeworfen und die Trennung haben wir für Anfang 2009 angegeben.
Dann hatten wir einen inoffzielllen Versöhnugnsversuch um die Sache erstmal finanzieren zu können,
weil ich ja Alleinverdiener bin. Also sind wir auch für 2010 gemeinsam veranlagt, bzw. ich habe meine Steuerklasse einfach nicht geändert.
Auch die Mieteinnahme habe ich nicht angegeben, da ja davon das Darlehen getilgt wird, sonst wäre ich finanziell total ruiniert.
Für 2010 oer 2009 würde sie dann eine getrennte Veranlagung beim FA einreichen. Ich vermute mal, ich müsste dann einen Haufen Steuern zurückzahlen?
Wie siehr das dann mit dem zuviel gezahlten Unterhalt aus? Weil wenn ich in Stkl. I wäre, hätte sie ja viel weniger bekommen.
Muss sie das dann an mich zurückzahlen?
Wird das jetzt ihr Druckmittel sein, alles zu bekommen, was SIE sich vorstellt. Sie hat ja wohl nichts zu befürchten mit Stkl.5.
Zum Thema sie muss arbeiten gehen. Ich sehe das auch so.
Auch wenn sie sich meiner Meinung auch bemühen müsste, ich glaub sie hat sich noch nicht einmal irgendwo beworben.
Muss sie das nciht nachweisen? Und ab wann?
Das Problem ist, dass unser Kind durch die Trennung therapeutisch betreut werden muss, 2x die Woche.
Weil er in der Schule gemobt wird, muss er für längere Zeit an einem Training teilnehmen, was auch 1-2 x die Woche stattfindet.
Zudem ist er in einer absoluten Verweigerungshaltung, was die Hausaufgaben und Schulsituation anbelangt.
In der Schule gibt es keinen Hort, es gibt dort nur einmal die Woche Mittagessen und danach weiter Unterricht.