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vatersein.de - Forum 09. Februar 2012, 16:44:40 *
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Autor Thema: Rückübertragung von der ARGE zur Beistandschaft  (Gelesen 551 mal)
Schattendad
Rege dabei
***
Beiträge: 130


« am: 07. September 2010, 06:57:08 »

Hallo liebe Runde

Zuerst einmal ein recht herzliches Danke in die Runde für die guten Beiträge und Hilfestellungen die man findet und bekommt, erspart vieles und kann Wege verkürzen in solchen Fällen.

Leider habe ich auch wieder eine kleine Fragestellung an die Runde, da ich nicht weiterkomme und hoffe jemand kann mir bitte behilflich sein, vorab schon mal deshalb ein „Dankeschön“ an alle von euch.


Nach langer Zeit und ewigen Schriftwechsel mit der ARGE wurden endlich die Ansprüche, die in einer Rechtswahrungsanzeige nach §33 SGBII,  im März2010  gegen mich geltend gemacht wurden durch Einwilligung der Kindsmutter und auch der erleuchtenden Erkenntnis des SG’s bei der ARGE und wahrscheinlich auch wegen einiger Verfahrens- und Rechtsfehler von deren Seite und meiner  dazu nervenden penetranten Hartnäckigkeit in diesen Fall an die zuständige Beistandschaft rückübertragen.
Nach fast 6 Monaten bemerkenswerte Leistung

Unterhaltstechnisch ist die Klärung noch offen, da zusätzlich nun der Vater vom Ersten Kind auch herangezogen werden wird wegen Leistungserbringung gegenüber der ARGE und dies auch rückwirkend , bei mir kein Unterhalt möglich für die KM da ich unter den Selbstbehalt lebe und keine verteilungsfähige Masse besitze.

Fakts:
Kind geboren im September 2009, Titulierung erfolgte im Januar 2010, nach Vaterschaftstest Titel wird regelmäßig bedient mit 257€, Titel ist zeitlich begrenzt worden, keine Klausel das rückwirkend gezahlt wird oder Vollstreckbarkeit entsteht. Aufgelaufene Rückstände  aus dem Jahr 2010 habe ich vollständig getilgt.

Rückstände sind nur noch aus dem Jahr 2009 vorhanden, da die Rechtslage sowie die Vaterschaft nicht geklärt war zum Zeitpunkt der Geburt und teilweise durch die KM  und das JA verzögert worden sind bis es zum Test kam.


Meine Frage daher in die Runde

Ist es ausreichend für die Tilgung der Rückstände aus dem Jahr 2009 wenn ich nur die tatsächlichen erbrachten Leistungen an das JA zurückzahle, also das was nach dem UhVorschG  an UVG-Leistungen an die ARGE bzw. die KM geleistet worden ist, bzw. was die ARGE auch tatsächlich ausgezahlt hat an Leistungen für das Kind?
 Unabhängig dies vom den titulierten Unterhalt? Die UVG hat sich schon gemeldet deswegen und will knappe 500€ haben, habe sie aber darauf verwiesen, dass ich erst nach abgeschlossener Rückübertrag zahlungsbereit bin, da ich Rechtssicherheit will und keine Doppelzahlungen leiste, wegen der erschwerten Rückforderung dieser.


Ich danke schon enmal im Voraus für eure Tipps und Antworten

Liebes Grüssli
Schattendad
Gespeichert

Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.
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