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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 10:05:23 *
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Autor Thema: KIndes/ Trennungsunterhalt nach ausländischem Einkommen  (Gelesen 738 mal)
kedde
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 14


« am: 28. August 2010, 08:14:54 »

Moin,

hat jemand von Euch Erfahrung mit der Berechnung von Kindes- und Trennungsunterhalt aus ausländischem Einkommen. Durch den Vergleich de Familiengerichts bin ich jaj nun dazu verpflichtet. Problem ist, dass ich in unserem nördlichen Nachbarland als Grenzpendler arbeite und all meine Einkommen ( ausser Zinsen) daher beziehe,
Das Problem fängt ja schon damit an was eigentlich Brutte  und was Netto ist, da die Abzüge in Dänemark ja völlig andere sind als in Deutschland.  Einerseits von der Höhe her ( ca 1/2 des Einkommens an die Steuer), andererseits von der Zusammensetzung der Abgaben ( volle nachgelagerte Besteurung der Altersvorsorge, Kindergelt etc ). Mit diesem Thema können viele Rechtsanwälte reiche werden...

Ich möchte meiner Frau vorschlagen, das ich ihr einen dönschen Titel erstelle, den ich ev. freiwillig aufstocke und wir vergessen einen Rechtsstreit. Hoffe sie ist so vernünftig, aber was wenn nicht.

Gibt es jemanden der über solche Fragen  Erfahrung hat, viellleicht vom südlcihen Ende der Republik oder von der Benelux-Grenze?

Wenn ich ihr einen ausländischen Titel anfertigen lasse, hat sie vermutlch weiterhin Anspruch auf einen deutschen Titel oder?, Nur das dan hier vermjutlich nach dem einheimischen Titel vollstreckt würde, bzw nicht wenn dieser pünktliche bedient wurde

Habe noch viele weitere Fragen, aber jetzt erst mal dieses.

kedde
Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #1 am: 28. August 2010, 08:29:41 »

Moin,

du wirst deine Nordische Abrechnung dem Gericht schon ziemlich genau erklären müssen und hoffen, dass sie das verstehen und das kann schwierig sein.
Vor allem die Nachversteuerung und natürlich die Sozialversicherung.
Bist du denn mit dem deutschen System vertraut, dass du die Unterschiede selbst gut erklären kannst?

Es gibt hier Leute die hiermit Erfahrung haben, z.B. mit Frankreich, nur sind die nicht immer so regelmäßig hier.

Du kannst auch einen ausländischen Titel vorlegen, nur wenn der jemand nicht passt, kann der klagen und dann wird in D verhandelt.

Gruss Beppo
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
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