Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 10:04:16 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: BaldEx zieht beim Ausflippen meine Eltern mit hinein - was tun?  (Gelesen 1661 mal)
StevePJ
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 43


« am: 27. August 2010, 10:51:19 »

Hallo,

Bald-Ex ist wieder mal ausgeflippt und hat es wieder mal an meinen Eltern ausgelassen. Mir wird das jetzt zu bunt, ich habe mir folgendes Anschreiben an ihren Anwalt überlegt:

------------------------------------------------

Sehr geehrter Herr xyz,

Ihre Mandantin hat gestern zum wiederholten Male - trotz meiner Bitte das zu unterlassen - meine Eltern angerufen und diese beschimpft. Zunächst war meine Schwester (die morgen kirchlich heiratet) am Telefon, da legte sie noch wortlos auf. Als dann beim nächsten Anruf mein Vater ans Telefon ging (die Rufnummer war unterdrückt), war er wieder mal "fällig".

Anlass war, dass ich am Dienstag (Sohns) Haare hatte schneiden lassen. (Sohn) ist seit Anfang der Woche zum dreiwöchigen Ferienumgang bei mir, (Sohns) Haare wurden nicht mehr geschnitten, seit sie (nach dem kompletten Ausfall) Ende letzten Jahres wieder gewachsen sind.
Geschnitten wurden sie deswegen nicht, weil (Sohn) das nicht wollte. Auch am Dienstag wollte er sich zunächst nicht die Haare schneiden lassen, liess sich dann aber doch überzeugen und hatte danach auch kein auffälliges Verhalten gezeigt.

Donnerstag morgen telefonierte er dann mit seiner Mutter und erzählte ihr vom Haarschntt, woraufhin sie ihn anwies, er solle mir das Telefon geben. Kaum hatte ich es in der Handy, ging die Brüllerei los (was (Sohn) natürlich mit bekam, da er direkt neben mir stand).
Mir wurde u.a. vorgeworfen, dass man laut Hautklinik die Haare nicht schneiden dürfe, außerdem drohte mir ihre Mandantin drohte mehrfach mit einer Anzeige wegen des "Eingriffs in (Sohns) Persönlichkeitsrechte". Da ich nicht die gewünschte Reaktion zeigte oder weil Ihre Mandantin noch eine weiteres Ventil suchte, rief sie dann bei meinen Eltern an. Am Abend zeigte *** dann ein auffälliges Verhalten bezgl. der Haare.

Auf der einen Seite beschuldigt mich Ihre Mandantin, dass ich dafür verantwortlich sei, dass ihr Vater sterbenskrank sei, da erst nach meiner Trennung von ihr bei ihm ein bösartiger Lungentumor entdeckt worden sei (dessen Ursache wohl mehr in der Tatsache begründet sein dürfte, dass mein Schwiegervater seit seiner Jugend starker Raucher war), andererseits ist sie es, welche die Privatsphäre meiner Eltern nicht achtet, diese immer wieder in ihre Streitigkeiten mit mir hineinzieht und damit (vor allem meine Mutter) seelisch schwer belastet.

Ich habe Ihre Mandantin daher letztmalig aufzufordern, dass sie das Stalking meiner Eltern unterlässt. Eine schriftliche Entschuldigung sowie die Versicherung, dass Ihre Mandantin sich zukünftig besser im Griff hat, wären angebracht.

In der Hoffnung, dass Sie als Rechtsbeistand Ihrer Mandantin dieser besser als ich vermitteln können, welche Konsequenzen ihr Verhalten nach sich zieht, verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen
.....


------------------------------------------


Wie seht Ihr das?

Gruss
StevePJ
Realname entfernt
« Letzte Änderung: 27. August 2010, 11:01:20 von midnightwish » Gespeichert
sleepy
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 372


« Antwort #1 am: 27. August 2010, 11:03:47 »

Hallo StevePJ,

ich kann verstehen, dass Dich das Verhalten Deiner Ex ärgert. Aber letztlich ist es Sache Deiner Eltern, sie aufzufordern, dieses Verhalten zu unterlassen (und zwar direkt ihr gegenüber und nicht gegenüber dem RA). Wenn sie es dann trotzdem nicht lässt, wäre es auch Sache Deiner Eltern, gegebenenfalls ein Gericht zu bemühen.

In Deinen Beitrag hat sich übrigens der Name Deines Kindes eingeschlichen. Vielleicht bearbeitest Du das nochmal.

lg
sleepy

P.S.: An Stelle Deiner Eltern würde ich einfach auflegen, wenn Ex sich am anderen Ende meldet.
Gespeichert

Sleepy
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #2 am: 27. August 2010, 11:20:07 »

Ich finde das nicht schlecht.

Ob es was bringt sei mal dahin hestellt, aber ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass RAtte sie nun mal ein wenig zur Räson ruft.

Und wenn nicht, ist auch kein Schaden entstanden, wobei ich das hier:
Zitat
Mir wurde u.a. vorgeworfen, dass man laut Hautklinik die Haare nicht schneiden dürfe, außerdem drohte mir ihre Mandantin drohte mehrfach mit einer Anzeige wegen des "Eingriffs in (Sohns) Persönlichkeitsrechte".
weg lassen würde und den folgenden Satz entsprechend umformulieren würde.

Gruss Beppo
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
neuezeit
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 553



« Antwort #3 am: 27. August 2010, 12:37:52 »

Hallo StevePJ,

puuuh, also ich finde das zu lang bei der Erläuterung zum Haareschneiden.

Ich würde vermutlich so vorgehen:

1. Mit den Eltern sprechen: Die sollten einfach auflegen. Vielleicht hört es ja in naher Zukunft auf.

2. Ergänzend an den RA schreiben (überwiegend Deine Worte, aber etwas kürzer):

SgH xyz,

Ihre Mandantin hat gestern zum wiederholten Male - trotz meiner Bitte das zu unterlassen - meine Eltern angerufen und diese beschimpft. In der Sache ging es um das Haareschneiden bei Sohn, welches ich veranlasst habe und mit dem sie nicht einverstanden ist.

Auf der einen Seite beschuldigt mich Ihre Mandantin, dass ich dafür verantwortlich sei, dass ihr Vater sterbenskrank sei, da erst nach meiner Trennung von ihr bei ihm ein bösartiger Lungentumor entdeckt worden sei (dessen Ursache wohl mehr in der Tatsache begründet sein dürfte, dass mein Schwiegervater seit seiner Jugend starker Raucher war), andererseits ist sie es, welche die Privatsphäre meiner Eltern nicht achtet, diese immer wieder in ihre Streitigkeiten mit mir hineinzieht und damit (vor allem meine Mutter) seelisch schwer belastet.

Ich habe Ihre Mandantin daher letztmalig aufzufordern, dass sie das Stalking meiner Eltern unterlässt. Eine schriftliche Entschuldigung sowie die Versicherung, dass Ihre Mandantin sich zukünftig besser im Griff hat, wären angebracht.

In der Hoffnung, dass Sie als Rechtsbeistand Ihrer Mandantin dieser besser als ich vermitteln können, welche Konsequenzen ihr Verhalten nach sich zieht, verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen

....



neuezeit
Gespeichert

So ist das Leben
Tom66
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 182


« Antwort #4 am: 27. August 2010, 12:54:32 »

Hallo StevePJ,

ich halte deinen Formulierungsvorschlag für zu ausschweifend und mit Nebnsächlichkeiten vollgepackt. Das Haare schneiden ist diesmal der Anlass, aber in der Sache geht es doch darum, dass deine Ex deine Eltern - egal aus welchem Grund - nicht mehr belästigt.

Der Vorschlag von neuezeit gefällt mir sehr gut. Kurz und knapp, aber alles Wichtige ist enthalten.

Grüße Thomas
Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #5 am: 27. August 2010, 12:57:59 »

Ich hatte kurz überlegt, ob man nicht den Anlass (Haareschneiden und Erkrankung) ganz raus nehmen sollte, da sie ja die Übergriffe generell sein lassen soll, und nicht nur aus diesen Anlässen aber so wie Neuezeit das geschrieben hat, ist es gut, da es der RAtte die Absurdität von Echses Gedankenwelt schön vor Augen hält.
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #6 am: 27. August 2010, 13:29:44 »

Moin,

du kannst deine Eltern nicht rechtlich vertreten. Außer, dass du dein Mütchen kühlst, hat das Schreiben keinerlei Relevanz. Eher kann es dir gar noch schaden.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #7 am: 27. August 2010, 13:59:23 »

Moin Jörg,
Ich hatte darin auch nicht die Durchsetzung eines rechtlichen Anspruchs gesehen, sondern den aussergerichtlichen Appel, sie von Unsinn abzuhalten.
Das kann klappen oder nicht.
Aber wo siehst du da ein Risiko?
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #8 am: 27. August 2010, 15:12:47 »

Ich habe Ihre Mandantin daher letztmalig aufzufordern, dass sie das Stalking meiner Eltern unterlässt.
Das ist eine Abmahnung und die kann er nicht im Namen seiner Eltern aussprechen. Zudem gebe ich zu bedenken, dass der RA der völlig falsche Adressat ist.
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #9 am: 27. August 2010, 15:14:55 »

Das ist eine Abmahnung und die kann er nicht im Namen seiner Eltern aussprechen.

Ok, das ist natürlich auch war und sollte daher eher als Apell formuliert sein.
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #10 am: 27. August 2010, 15:22:30 »

Ok, das ist natürlich auch war und sollte daher eher als Apell formuliert sein.
Der wiederum bei einer derart schiefen Ex völlig sinnlos ist und nur die offene Flanke zeigt.
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
prokids
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 380


« Antwort #11 am: 27. August 2010, 15:59:58 »

Hallo StevePJ,

wie wäre es denn, wenn du den Brief quasi "für deine Eltern" aufsetzt und diese dann unterschreiben lässt?

Ganz kurz und knapp:

Die ständigen Anrufe meine Ex-Schwiegertochter belasten mich psychisch sehr und ich bitte Sie, mit ihr zu reden, dass sie diese unterlassen soll.

Ich bin kein Meister im Formulieren, aber ich denke, es sollte so knapp und vor allem so emotionslos, bzw. frei von Anschuldigungen sein, wie nur irgend möglich.

Gruß pk
Gespeichert
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.393



« Antwort #12 am: 27. August 2010, 16:19:17 »

Moin,

wie Deep schon schrieb: Es macht keinen Sinn, das an den Anwalt der Ex zu schicken, denn dieser ist nicht ihr Aufpasser und nicht ihr Anstands-Wauwau. Und Weisungsbefugnisse hat er ihr gegenüber auch nicht.

Wenn überhaupt würde es nur Sinn machen, ein knappes Schreiben (ohne Friseur-Fragen oder Vorwürfe, wer weswegen krank geworden sein soll) aufzusetzen und von den Eltern unterschreiben zu lassen, indem die Dame deutlich und direkt (!) aufgefordert wird, diese Anrufe ab sofort und ausnahmslos zu unterlassen, da ansonsten umgehend eine Strafanzeige wegen fortgesetzten Verstosses gegen >>>§ 238 StGB<<< erfolgt.

Grüssles
Martin
(der immer der Ansicht, dass man nicht mit einem Messer zu einer Schiesserei gehen sollte)
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
StevePJ
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 43


« Antwort #13 am: 27. August 2010, 16:34:38 »

Hallo zusammen,

erstmal Danke für Eure Antworten. Neuezeits Raffung gefällt mir eigentlich ganz gut, den von DeepThought angesprochenen Satz "Ich habe Ihre Mandantin daher letztmalig aufzufordern, dass sie das Stalking meiner Eltern unterlässt." würde ich da noch raus streichen.

Leider ist es so, dass bei Exe normale Bitten und Aufforderungen einfach verpuffen, unternehme ich gar nichts (was ich auch schon versucht habe), ist das Resultat dass sie sich in ihren verqueren Ansichten bestätigt fühlt (weil wir ja nur wegen unseres schlechten Gewissens nichts sagen  c) und ihr das weiteren Auftrieb gibt. Letzten Endes erreiche ich nur etwas, wenn ich "Zähne zeige", zudem strickt sie sehr an ihrem Image als armes Opferlämmchen. Indem ich das, z.B. bei ihrem Anwalt ankratze, habe ich daher eher eine Chance etwas zu bewirken als wenn ich das ihr zum xten Mal schreibe.
Wie Beppo schreibt, gehe ich davon aus, dass ihr Anwalt dahingehend auf sie einwirkt. In der Vergangenheit hatte ich diesbzgl. schon mal Erfolg (denke ich zumindest). Exes Image ist nämlich das Wichtigste für sie.

Gruss
StevePJ
Gespeichert
StevePJ
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 43


« Antwort #14 am: 27. August 2010, 16:37:41 »

Hallo Martin,

mit dem Säbel will ich eigentlich noch warten, das Schreiben sehe ich eher als Florett 

Gruss
StevePJ
Gespeichert
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.393



« Antwort #15 am: 27. August 2010, 17:10:05 »

Moin Steve,

Du solltest Deeps Einwand ernst nehmen: Weder Du selbst noch Exens Anwalt sind in diesem Fall legitimiert, überhaupt irgendwas zu unternehmen. Solange ein Verhalten nicht von Sanktionen bedroht ist, sind solche Briefe sowieso nur heisse Luft. Genauso gut könntest Du Dein Schreiben an die Bäckersfrau richten mit der Massgabe, sie möge Exchen beim nächsten Brötchenholen doch mal die Meinung sagen.

Deine Ex hat bei ihrem Anwalt das beste Image: Sie bringt Kohle. Warum sollte er diese gute geschäftliche Basis dadurch beschädigen, dass er sie ermahnt, etwas Bestimmtes nicht zu tun? Ihre Aussenwirkung wird durch ein Schreiben an den Anwalt nicht angekratzt. Anders wäre es, wenn Deine Eltern im Besitz einer Einstweiligen Verfügung gegen ihre Schwiegertochter wären: Die könnte man nämlich herumzeigen. Und nur damit wäre sie zu beeindrucken, wenn sie so grossen Wert auf ihr Image legt.

IHR Anwalt ist nicht DEIN Verbündeter. Du selbst musst Dir die Frage beantworten: Willst Du Briefe über Friseurbesuche schreiben - oder willst Du in der Sache etwas erreichen? Das meinte ich mit "Messer" und "Schiesserei".

Grüssles
martin
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
ginnie
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1.594



« Antwort #16 am: 27. August 2010, 20:35:20 »

Hi Steve,

ich würde so ein Verhalten auch nicht einfach so im Raum stehen lassen.
Daher mein Rat:
1. rede mit deinen Eltern, ob sie mit so einem Brief überhaupt einverstanden sind.
2. deine Eltern schreiben den Brief, entsprechend des Vorschlages von neuezeit, an die Ex selbst - du kannst ihnen ja anbieten es zu formulieren 
3. eine Kopie davon geht mit einem kurzen Anschreiben an den Anwalt der Ex, in dem Anschreiben die Bitte diesbezüglich auf seine Mandantin einzuwirken, da sonst rechtliche Konsequenzen erwartet werden können (wenn deine Eltern dazu bereit sind, da was durchzuziehen).
4. deine Eltern sollten zukünftig SOFORT auflegen wenn die Ex aufruft

Ohne 1. kann es passieren dass deine Eltern dir in den Rücken fallen, ohne es zu wollen, weil sie Streit vermeiden wollen ("ach ist ja doch nicht so schlimm gewesen..."). Dann stehst du als der Blöde da, der aus Sicht der anderen Seite etwas harmloses hochgespielt hat.

ligr ginnie
Gespeichert

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Mappi
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 83


« Antwort #17 am: 27. August 2010, 21:27:11 »

Hmmm ... also ich weiss nicht.

Also was mir sofort in den Sinn kam...
Ich glaube eher das der RA sich schepp  rofl2 Und wenn er ganz arg hinter der Kohle her ist
veranlasst er die Exe noch zu einer Verleumdungsklage ... "Stalking"

Ich wäre da etwas vorsichtiger. Verstehe aber auch das Du angenervt bist.
Also nichts für ungut.

Gruss
Mappi
Gespeichert

Entmündigter Vater nach § 0815 dt.
Mutterbestimmungsrecht (MBR)
prokids
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 380


« Antwort #18 am: 27. August 2010, 22:41:30 »

Da mein Denkapparat manchmal ein wenig langsam funktioniert hätte ich jetzt doch noch eine Frage, Steve:

Wenn die Hautklinik sagt, dass die Haare nicht geschnitten werden dürfen (wegen kompletten Ausfall - warum DAS denn?), warum hast du sie dann trotzdem schneiden lassen?

Gruß pk
Gespeichert
StevePJ
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 43


« Antwort #19 am: 29. August 2010, 10:38:39 »

Moin pk,

Diese angebliche Aussage der Hautklinik habe ich zum ersten Mal gehört, wenn ich in den letzten Wochen immer wieder angesprochen hatte, dass die Haare endlich geschnitten gehören, kam diesbzgl. nix von Ex.
Ich halte das ohnehin für kompletten Unsinn, das ist aber nix Neues. Ex muss immer etwas "dagegen" sagen, und ist da sehr kreativ - was aber nicht zwingend mit den Realitäten zu tun hat.

Der letzte Termin in der Hautklinik war im Okt letzten Jahres (natürlich wie immer ohne mich), ich hatte Anfang dieses Jahres zufällig mitbekommen, dass im April ein Folgetermin sein sollte. Daher bitte ich Ex seit einem halben Jahr, dass wir den nächsten Termin gemeinsam wahrnehmen. Ihr Anwalt hatte mir das Anfang März auch zugesagt, ebenso wie eine Kopie der Unterlagen. Seitdem warte ich und warte ... Ihre Aussage mir gegenüber: Mit so einem wie mir muss sie nicht gemeinsam zum Arzt.
Nachdem Sohnemann jetzt die zweite Ferienhälfte bei mir ist, will ich nun selbst einen Termin ausmachen, von dem ich Ex dann in Kenntnis setzen werde.

Den Brief spare ich mir jetzt erst mal, hatte am Samstag morgen die Antwort meines Anwalts in Sachen Unterhaltsklage Ex im Briefkasten. Da ist erst mal für genug Zündstoff gesorgt und ich will nicht riskieren der Gegenseite irgend etwas zu liefern dass gegen mich verwendet werden kann.

Gruss StevePJ
Gespeichert
sonny61
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 23


« Antwort #20 am: 11. Oktober 2010, 10:25:27 »

@StevePJ
habe mir eben deinen Beitragsstrang durchgelesen. Zur Sache in der Fragestellung, ob du ein Schreiben (in Vertretung für deine Eltern) an den Anwalt deiner (fast-bald-schon-)Ex richten kannst/sollst, bin ich der Meinung: nein. Die Gründe hierfür brauche ich nicht zu wiederholen, sind plausibel erörtert. Deep bringt's auf den Punkt.

Deine Frage ansich aber finde ich durchaus legitim und sinnvoll. Sinnvoll deswegen, um selbst zu lernen.


"Sie" lebt in einer anderen Welt wie du.  Dieser kurze Satz beinhaltet alles, deine schwierige Zeit mit ihr, als sie noch deine Nähe duldete. Er wurde von meinem Psychologen ausgesprochen. So eine Regel, wie "sie wird schon nicht dieses oder jenes tun, weil sie eine Frau ist" musst du dir bei dieser (Ex-)Partnerin aus dem Kopf streichen. Ist leichter gesagt, als getan - ich weiss. Habe selbst meine Nöte mit e.g. Schlussfolgerung.
 
Zu dem Teil, den ich nur vermuten kann:
Eltern haben erstmal Beisshemmung der Partnerin des Sohnes gegenüber. In der Regel ist des so, wenn Sohn erklärt, diese Frau liebe ich, dann empfangen die Eltern ihre Schwiegertochter in spé auch liebevoll. Erstmal gibt's Vertrauensvorschuss.
Irgendwann kommt der Punkt, wo die eigenen Eltern leider von den Schwierigkeiten unterrichtet werden müssten. Denn im Sozialverbund, den wir nun mal alle haben, wird die momentane Lage immer wieder abgetestet. Früher oder später können sich Eltern ihres Eindrucks nicht erwehren, daß es in der Paar-Beziehung ihres Sohnes einen Riss gegeben haben muss. Sprich: Auch älteren Eltern fällt irgendwann was auf.
Hat man kluge Eltern, dann verhalten sie sich neutral, versuchen z.B. nicht, (dir, in deiner Beziehung gemachte) Fehler einzureden und äussern nur ihre Meinung wenn man sie ausdrücklich darauf anspricht. Eltern wünschen sich i.d.R., das ihr Sohn glücklich ist; und daß auch deine LG mit dir glücklich ist.

Egal, ob ihre oder deine Welt - ein gemeinsamer Nenner bleibt: Alle Männer und Frauen können mit ihrem PartnerInnen im Prinzip machen, was sie wollen, solange es nicht das StGB tangiert. Sie kann gehen, wann sie will; sie kann dich (zeitweise) verlassen, mit oder ohne Angaben von Gründen; ist dir zu keiner Erklärung über ihren Verbleib schuldig; sie darf dir ungestraft ins Gesicht sagen, daß sie einen anderen Lebensplan hat - um nur ein paar Beispiele zu nennen. Unser BGB macht keine Vorschriften, wie die jeweiligen Paare ihre Beziehung gestalten dürfen/sollen.

Was bleibt uns (Männern?):
Darauf habe ich keine Antwort, denn zu unterschiedlich sind die Fälle.
Tendieren tue ich zu der Haltung: Zwar kein Streit, Streitgesuche(n) der Ex/Partnerin immer deeskalierend begegnen, aber dennoch: Nicht nicht so schnell aufgeben. Das gilt für mich im Fall, wenn ein oder mehrere gemeinsame Kinder mit ihr vorhanden sind.

Manche von uns finden eine neue Perspektive. Auch hier wieder: Nicht so schnell und einfach, wenn mann Kinder hat.

Als der Riss unübersehbar wurde, sagte ich es meinen Eltern. Ich/wir habe eine Tocher 7J. Sicher, anfängliche Bestürzung. Aber schon bald meldeten sich mehrere Verwandtschaftsmitglieder bei mir und zeigen mir ihre Aufzeichnungen. Und da steht drin, daß meine Frau in 7 Jahren 2 Ausraster hatte. Nicht nur die abstossende Art und Weise, sondern auch die völlige Zusammenhangslosigkeit - das machte es aus. Keiner konnte ihre Ausraster nachvollziehen und Erklärungen gab sie nicht ab. So war es für meine Eltern/Verwandtschaft nur eine Frage der Zeit, ich wusste nichts von ihren Vorahnungen. Theoretisch könnten meine Verwandten also als Zeugen herhalten - sie signalisierten mir aber schon, daß dieser Gedanke ihnen widerstrebe.
Bei dir dürfte der Schritt zur Bekanntgabe bei deinen Eltern bereits passiert sein.
Was ich dir/mir empfehle, ist: Keinen Streit. Erstens, weil im Streit Kernprobleme garnicht gelöst werden - und zweitens, weil deine (Ex-)Partnerin nicht für logische Argumente zugänglich ist. Eine Frau, die nur noch weg will von dir, sträubt sich wo sie kann - und will, wenn überhaupt noch ein Argument, hören, daß du sie freigibst.
Wenn von ihr so Sätze kommen wie z.B.  "Mit so einem wie dir muss ich nicht gemeinsam zum Arzt", dann würde ich lediglich  kurz und knapp mein Bedauern darüber ausdrücken, daß sie so über dich denkt. Das war's aber dann auch schon. Würdest du mit ihr über das "wie dir" reden zu wollen, verschliesst sie sich, oder wird aggessiv, oder versucht dich ins Lächerliche zu ziehen.
In Sachen Umgang mit Kindern haben Frauen die grössere Erfahrung. Wenn eine eine Wissenslücke hat, dann ist die Lücke schnell durch erfahrenere Genossinnen geschlossen. Das Bild, daß du wiedergibst, kenne ich leider sehr gut; dein Eindruck, sie provoziere Missverständniss und Gelegenheiten, dir Fehlverhalten nachweisen zu können, wird dich nicht täuschen.
Leider musst du(nicht nur du persönlich, ich z.B. auch) irgendwann registrieren, daß sich die meisten Reibungspunkte unter dem Schlagwort "Trennungs-/Scheidungkrieg" zusammenfassen lassen.  Und ich gehe davon aus, daß du die Trennung/Scheidung nicht willst. Trotz der Schwierigkeiten nie an Auflösung euer Familie gedacht hattest. Genauso wie ich.
Mann geht ihr und der Haarschneide-Missetat, wie auch immer, aus dem Weg. Klinik-Unterlagen hattest du bereits bei ihrem Anwalt angefordert, vielleicht ist nochmal eine anwaltliche Erinnerung nötig. Was ich jetzt nicht weiss, ob du ohne ihre Zustimmung (in den speziellen Fall mit den Haaren) euren Jungen in einer anderen Klinik deiner Wahl untersuchen/behandeln lassen darfst. 1 Erziehungsberechtigter wird aber auf jeden Fall nötig sein bei Minderjährigen. Vielleicht sagt dir der Anwalt, ob diese Möglichkeit besteht und wenn ja, wie weit Ex, in Hinblick auf die angespannte Trennungs-/Scheidungssituation, davon in Kenntnis gesetzt werden muss.  (*) Jedenfalls wäre doch so ausgeschlossen, daß sie dir nochmal etwas ankreiden kann. Du zeigst damit Verantwortungsbewusstsein und machst von deinem Sorgerecht (gerne) gebrauch, denkst nicht daran, es abzugeben. Ausserdem wäre dann im Umkehrschluss geklärt, ob und wieviel Gesundheitsbehandlung Ex ohne deine Zustimmung mit eurem Jungen machen darf. Und für's Kind wäre es vielleicht auch besser, eine 2. Diagnose zu bekommen. Haarausfall ist keine Bagatelle und offensichtlich kann dir Ex auch nicht genau sagen (jetzt schreiben), wie die Aussichten sind. Die seelische Komponente in Sachen Krankheit/Heilung beim Kind dürfte aber durch euere (durch dich nicht gewollte) Trennungssituation erschwert  sein. Ich meine: Euer Kind hat bereits Anzeichen von Trennungsfolgen  - aber das eigentlich schlimme ist: Frau tut mit Trennung nichts ungesetzliches.
Im Gesetz steht sinngemäss: Eheleute und auch geschiedene Eltern haben grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht für Kind(er) und müssen sich in Erziehungsfragen über das Kind nach wie vor einigen und zur Kommunikation darüber bereit sein. Nur wenn eine Einigung nicht erziehlt werden kann, soll das FamG angerufen werden.
-> Wir (Ehe-)Männer halten uns selbstverständlich ans Gesetz. Im Einzelfall macht es Sinn, darüber nachzudenken, ob ein Beharren auf unseren Standpunkt Sinn macht. Ich bin dazu übergegangen, bei allen Sachen, die für's Kind nicht existenziell wichtig sind, der Mutter unseres Kindes die Entscheidung zu überlassen. Und auf Speerspitzen nicht zu reagieren, mir Bedenkzeit herausnehmen.    
 
Trotzdem alles gute, Papa sonny (der nie aufgeben wird)
 
 Zu (*) : Wenn bei dir oder Ex der Wunsch besteht, euer Kind durch einen Psychologen untersuchen/behandeln zu lassen, dann ist das Einverständnis beider Eltern notwendig. Diese Auskunft bekam ich bereits von meinem Psychologen.
« Letzte Änderung: 11. Oktober 2010, 10:34:19 von sonny61 » Gespeichert
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Trennung, Scheidung (Moderator: 82Marco)  |  Thema: BaldEx zieht beim Ausflippen meine Eltern mit hinein - was tun?
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team