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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 10:01:04 *
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Autor Thema: Trennung und Autokauf => hilft es, das auf die Eltern anzumelden?  (Gelesen 380 mal)
schlumbi
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1



« am: 27. August 2010, 10:26:00 »

Hallo zusammen,

meine Frau hat sich vor 2 Jahren einen Neuen gesucht, trotz unserer 3 Kinder!! Ich hätte es fast nicht überstanden, aber
mich doch wieder gefangen. Mittlerweile lebe ich bei meiner neuen Freundin.
Aber finanziell geklärt ist nichts, Sie lebt im Haus, was wir monatlich abzahlen und mein Geld geht immer noch aufs gemeinsame Konto (schön blöd von mir, ich weiß exclamation_smile)

Ich habe nun vor, mir ein Auto zu kaufen und dies bar zu zahlen, habe auch schon ein eigenes Giro. Nun will ich aber nicht,
dass Sie dass irgendwann mal einfordern kann und überlege, das Geld bar abzuheben und meine Eltern das Auto kaufen zu lassen.
Sie würden dann im Kaufvertrag stehen und wären Eigentümer. Sie würden auch das Auto auf sich anmelden, Steuer/Versicherung.
Und ich würde dann die Raten überweisen. 

Könnte das aber zum Problem bei der Scheidung werden, da ich ja das Geld von mir aus überweise und nicht belegen kann,
dass ich dazu verpflichtet bin?

Wäre es besser, dass ich das Auto doch auf mich anmelde? Aber kann Sie das dann als Zugewinn einfordern?

Wie macht man es am besten, ich hoffe es kann mir jemand helfen!

Viele Grüße!
Gespeichert
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.393



« Antwort #1 am: 27. August 2010, 11:46:07 »

Moin schlumbi,

da fallen mir spontan zwei Fragen ein:

1. Was hindert Dich, einen Scheidungsantrag einzureichen und dem momentanen Schwebezustand damit zu beenden? Insbesondere würde das das Ende Eurer Zugewinngemeinschaft bedeuten; Du müsstest nicht mehr bei jeder finanziellen Transaktion überlegen, welche Auswirkungen sie hat.
2. Was hindert Deine Eltern daran, Dir das Auto einfach zu schenken?

Und ja: Auch in Trennungssituationen kann man das eigene Gehalt auf ein eigenes Konto überweisen lassen, auf das die Ex weder Zugriff noch Einblick hat. Das ist eigentlich das erste, wozu wir hier raten - und viel wichtiger als der Kauf eines Autos.

Grüssles
Martin
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
neuezeit
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 553



« Antwort #2 am: 27. August 2010, 12:16:02 »

Hallo Schlumbi,

auch ich war durch die von meiner Ex ausgesprochene Trennung durch´n Wind.

Und wenn ich sonst auch andere Fehler gemacht habe: Gemeinsames Konto habe ich schnellstmöglichst aufgehoben. In dem Fall habe ich das Gemeinsame alleine übernommen, aber mit dem Bank-MA vereinbaren können, dass Ex ab sofort keinen Zugriff mehr hatte. Formal hätte er das zwar nicht so schnell machen dürfen (ein paar Tage hätte Ex noch Zugriff gehabt), aber er sagte zu mir: "Das nehm ich dann auf mich, dann ist da halt ein Fehler passiert." So hätte ich zumindest einen Zugriffsversuch mitbekommen.

Für Zahlungen, die wir noch gemeinsam vornehmen mussten (+ auch heute noch müssen -zB Haustilgung) haben wir ein gemeinsames Konto eingerichtet (hier gehen zB Mietzahlungen ein, aber auch die Tilgung ab (u.a.)).

Ich unterstütze also Brille´s Hinweis im letzten Absatz eindeutig.

Und wenn ich weiter überlege: Der Rest seiner Vorschläge hat ebenfalls Hand und Fuß und sind sinnvoll (und das schreibe ich, der selbst schon einige Jahre getrennt, aber noch nicht die Scheidung eingereicht hat).

neuezeit
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