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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 09:44:15 *
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Autor Thema: "Lösegeld" von Richterin festgelegt ...  (Gelesen 997 mal)
Highlander
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Beiträge: 7


« am: 30. November 2004, 13:39:14 »

Hallo! Ich bin neu im Forum und habe eine dringende Frage an alle, die vielleicht schon Erfahrung mit einer bi-nationalen Ehe gemacht haben.

Kurz zur Situation: Ich bin (noch) mit einer Italienerin verheiratet, mit welcher ich die letzten 6 Jahre in Frankfurt gewohnt habe und mit welcher ich 2 Kinder (5-jährigen Sohn, 2-jährige Tochter) habe.

Im Sommer habe ich mich von ihr getrennt, da sie allen Argumenten (auch von einer Kinder-Psychologin) gegenüber, die Kinder kindergerecht (oder eigentlich: überhaupt) zu erziehen, nicht zugänglich war. (Da ich selbst täglich bis zu 10 Stunden arbeite, war mein Einfluß hier kaum ausreichend ...)

Über meine Anwältin und das Gericht wollte ich erreichen, dass sie genügend "Druck" von aussen erhält, um vor allem unseren Sohn - der bereits deutliche und vom Kinderarzt attestierte Retardierungserscheinungen zeigte - endlich in eine logopädische und/oder ergotherapeutische Therapie zu geben, was sie mir bis dahin schlicht verboten hat (und das darf sie sogar!).

Stattdessen entschied sie, sofort mit den Kindern nach Italien zu ihren Eltern zurückzukehren (wobei diese Eltern das eigentliche Problem sind, da sie täglich bis zu 5 mal mit ihnen telefonierte, um sich neue Anweisungen zu holen, wie sie die Kinder "italienisch" erziehen soll).

Lange Story, kurzer Sinn: Die Richterin legte fest, dass sie die Kinder nach Italien nehmen kann, bis ich aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen bin (!). Danach solle ich meiner Frau 500,- Euro schicken, damit sie das Ticket für den Rückflug zahlen kann. Vorher kommen die Kinder nicht wieder. Da ich - auch durch den erzwungen Umzug und die wirtschaftliche Lage - zur Zeit und auf absehbare Zeit - keine 500,- Euro übrig habe (egal, wo ich noch sparen könnte ...), werde ich meine Kinder wohl für unabsehbare Zeit nicht sehen. Der Witz dabei: Die Eltern meiner Frau und auch sie selbst, besitzen eine Masse Geld - die 500,- Euro braucht sie für das Ticket also überhaupt nicht. Für mich ist das eine juristisch sanktonierte Lösegeld-Erpressung.

Da die Kinder jetzt seit über 2 Monaten in Italien sind, verhält es sich zudem so, dass sie kaum noch ein deutsches Wort sprechen, wenn ich mit ihnen telefoniere ...

Meine Frage: Ist das überhaupt juristisch korrekt, eine solche Lösegeld-Forderung zu verhängen? Und: Ist das jetzt zeitlich unbegrenzt gültig, d.h. wenn ich z.B. die 500,- Euro (1.000,- Mark!) erst nächstes Frühjahr aufbringen kann, kann meine Frau die Kinder so lange einfach in Italien behalten?

Über eure Antworten, bzw. euren Rat würde ich mich freuen!

---------------
Anm. Admin: Der besseren Lesbarkeit wegen habe ich den text formatiert. Das nächste Mal bitte selbst daran denken.

[Editiert am 30/11/2004 von DeepThought]
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« Antwort #1 am: 30. November 2004, 14:31:20 »

Moin Highlander,

das ist ein klarer Fall für die Auslandsliste. Bitte klicke oben rechts auf den Textlink und schreibe dich dort ein.

Viele Erfolg!

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Highlander
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« Antwort #2 am: 02. Dezember 2004, 14:42:37 »

Hallo Deep Thought,

vielen Dank für Deine Antwort. Die Auslandsliste ist aber wohl doch nicht so ganz das richtige, da es hier schon um das Gebahren und Verhalten des Frankfurter Familiengerichts und der betreffenden Richterin im besonderen geht. Denn einfach mal eine willkürliche Summe als Lösegeld festzusetzen, kann doch keine juristisch einwandfreie und gängige Praxis solcher Richter sein. Oder doch?  question  Das scheint mir staatliche Erpressung des Vaters zu sein: Zahle - oder Du siehst Deine Kinder nicht mehr! Und dann ist da ja auch noch die Frage: Was ist, wenn ich nicht zahlen kann (wie in der Tat hier gegeben)? Sehe ich meine Kinder dann im Extremfall nie wieder - nur, weil ich das geforderte Lösegeld nicht aufbringen kann?  question   question   question
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« Antwort #3 am: 02. Dezember 2004, 15:15:03 »

Moin Highlander,

klar ist es Rechtsbeugung. Es wird nur niemanden jucken. Wie schon auf pappa.com geschrieben, wurde ein Vergleich geschlossen. Und der steht erst einmal. Wenn also die 500 € für den Rückflug nicht aufgebracht werden können, kommt der Vergleich als solches nicht zum Zuge.

Noch heute ist in Gerichten und verstärkt bei KMs zu beobachten, dass Ware (Kind) gegen Geld (Unterhalt) erhältlich ist. Ein Paradigmenwechsel kommt langsam aber es wird.

DeepThought
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« Antwort #4 am: 02. Dezember 2004, 15:25:10 »

Hallo DT!

... aber muß man(n) das denn so einfach akzeptieren?!?! Ich meine, dass ist doch jedem Menschen mit gesundem Menschenverstand ersichtlich, was hier geschieht. So einfach zu sagen: "Ist halt so!" kann's doch auch nicht sein.

Alles, und damit meine ich "Alles!" was fehlt, ist genug Geld, um dagegen mal öffentlich, juristisch und/oder politisch vorzugehen. Warum lassen wir uns das denn eigentlich gefallen? Okay, (fast) rethorische Frage ...  :cul:  Demos, etc. bringen hier meiner Meinung nach nicht viel - mehr schon so Aktionen wie der "Batman" auf dem Buckingham Palace.

Ich habe auch gehört, dass man sich gegen solche Richterinnen beim Europäischen Parlament (Petitionsausschuss) beschweren kann. Weisst Du was darüber?
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« Antwort #5 am: 02. Dezember 2004, 15:35:03 »

Hallo Highlander,

Zitat
... aber muß man(n) das denn so einfach akzeptieren?!?! Ich meine, dass ist doch jedem Menschen mit gesundem Menschenverstand ersichtlich, was hier geschieht. So einfach zu sagen: "Ist halt so!" kann's doch auch nicht sein.
Das ist es auch nicht. Allerdings ist ein rechtkräftiger Vergleich entstanden. Und der ist nur unter schweren Bedingungen wieder zu ändern oder gar aufzuheben.

Die Batman-Diskussion.... ach ja. Wie oft habe ich hier schon gefragt, wer wie in dieser sich engagiert. Aber lass uns das mal lieber im geeigneteren Forum machen. Zerdeppert nur diesen Beitrag.

DeepThought
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Ayuda
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« Antwort #6 am: 03. Dezember 2004, 21:27:39 »

hallo Highländer, habe erst jetzt deinen post gelesen, ich denke doch, dass die auslandsliste für dich richtig, ist. z.b auch wegen Italien, wir haben da nämlich gute Beziehungen hin...es ist ja nciht nur das Gericht hier,,,,z.b könnte man schon einen Antrg nach HKÜ überlegen...
also wenn du magst schreib dich ein.
ayuda
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Highlander
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« Antwort #7 am: 10. Dezember 2004, 13:36:20 »

Hallo Ayuda,

vielen Dank für Dein posting.    Was ist den HKÜ???  question  Und was könnte ein Kontakt in Italien tatsächlich ausrichten? Wichtig für mich wäre es zum Beispiel, wissen zu können, ob meine Frau - obwohl ich mich explizit und mehrfach in gemeinsamen Diskussionen dagegen ausgesprochen habe - unsere Kinder nicht doch einfach taufen lässt. Aber das kann wohl keiner kontrollieren oder verhindern, bzw. mir darüber rechtzeitig Nachricht geben - ebenso wenig wie darüber, in welchen Kindergarten (wenn überhaupt ...) sie die Kinder gibt, ob sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt (wie ich inzwischen erfahren habe, schiebt sie die Kinder kontinuierlich an ihre Eltern ab), etc. pp.

Versteh' mich bitte nicht falsch: Ich bin für jede Hilfe wirklich dankbar. Aber die Realität ist nun mal, dass ich von hier, aus Deutschland, keinen auch noch so geringen Einfluß auf das Leben und Wohlergehen meiner Kinder habe und haben werde. Oder siehst Du das anders? (Wenn jetzt ein "Ja!" käme, mit Infos warum, würde ich mich natürlich sehr freuen!!  :red:
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