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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 09:34:30 *
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Autor Thema: Die Grossmutter soll Unterhalt für Ihre Enkel zahlen.  (Gelesen 1120 mal)
Darian
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« am: 15. August 2010, 13:23:31 »

Hallo,

hier mal was neues.

Mein Bruder ist seit Jahren geschieden, zahlt keinen Unterhalt mehr, da er aus gesundheitlichen Gründen seinen FAcharbeiter Job aufgegebn musste und nun Hilfsarbeiter mit geringerem Einkommen ist. . Die KM ist wieder verheiratet und lebt in Bayern.
Nun hat Sie über Ihren Anwalt meine Mutter aufgefordert die Unterhaltsrückstände von insgesamt 7200 Eur zu begleichen  und laufenden Unterhalt zu zahlen.
Die Kinder sind 14 und 16 Jahre, gearbeitet hat die heute 35 jährige Mutter noch nie.

Die Grossmutter ist 72 JAhre alt und lebt von Hinterbliebenen Rente und ca. 500 Eur Erlös von Ihrer Heissmangel, die sie bis heute noch stundenweise betreibt und fremde Wäsche glättet um für Ihren Lebensunterhalt zu sorgen.

Meine Mutter kriegte fast nen Herzinfarkt!

Leute, kann es denn angehen, das eine alte Frau noch bis 100 Jahre schuften gehen muss um für Kinder zu zahlen, dessen Mutter ein Leben lang auf der faulen Haut liegt?
Noch dazu hat die KM selbst Eltern, die beide jünger und berufstätig sind und daher sicher ein höheres Einkommen haben, diese hat Sie aber nicht zur Zahlung aufgefordert.

Bei so etwas fehlen mir wirklich die Worte!

Gruss Dieter

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DeepThought
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« Antwort #1 am: 15. August 2010, 13:42:32 »

Moin,

der gegn RA ist wohl völlig von der Muffe gepufft. Eigentlich sollte man seinen Namen an einem Pranger veröffentlichen.

Die Forderung in sich ist völliger Quatsch.

Es sind zunächst alle Großeltern in eine KU-Zahlung einzubeziehen und jeder hat dann im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit ggf. zu leisten.

Rückständigen KU kann er schon mal gar nicht fordern.

>Dieses< ganz frische Urteil dürfte zur Beruhigung beitragen.

Auf das Schreiben würde ich nicht, ganz und gar nicht, mit keiner Silbe, keinem Buchstaben reagieren. Lass ihn klagen und sich 'ne ordentliche Ohrfeige einfangen.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
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« Antwort #2 am: 15. August 2010, 13:44:34 »

Moin Darian,

laut >>>§ 1601 BGB <<< sind Verwandte in gerader Linie verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Aber: Es gibt hier keine "Sippenhaftung" nach dem Motto "die Eltern der Mutter sind aus dem Spiel, weil die Barunterhaltspflicht ausschliesslich beim Vater liegt". Wenn überhaupt eine Ersatzhaftung der Grosseltern geprüft würde, dann für alle lebenden Grosseltern, gequotelt nach ihrem jeweiligen Einkommen. Deine Ex-Schwägerin kann sich da also nicht auf Deine Mutter beschränken und sagen "das Portemonnaie meiner eigenen Eltern muss unangetastet bleiben". Denn die sind genauso in gerader Linie mit ihren Enkeln verwandt.

Hinzu kommt, dass überhaupt erst oberhalb einer bestimmten Einkommensgrenze eine UH-Verpflichtung eintritt. Bei einer Rentnerin mit kleinem Zusatzeinkommen dürfte da nicht viel zu holen sein.

Dein Bruder (der ja grundsätzlich arbeitsfähig zu sein scheint) wird sich aber schon fragen lassen müssen, warum er einen Fach- gegen einen Hilfsarbeiterjob eintauscht; Letzterer ist körperlich ja nicht unbedingt weniger anstrengend. Kann es sein, dass er andere Gründe hatte, seine Leistungsfähigkeit zu verringern?

Grüssles
Martin

***edit: Deep war schneller
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Darian
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« Antwort #3 am: 15. August 2010, 13:58:12 »

Hallo,

danke für eure Antworten.

Das Schreiben des Anwaltes ist schon ein paar Wochen alt. Meine Mom hat auch nicht drauf reagiert.

Nun kam gestern eine Durchschrift des Schreibens welches  vom Anwalt der KM an das zuständige Gericht geschickt wurde,

in dem meine Mutter vom Gericht verpflichtet werden soll Ihre Vermögensverhältnisse offenzulegen.

"Ich sach Mutter, bleib ganz gelöst."

Zumindest wurde dies beantragt.

Meinen Bruder könnte ich in den A*** treten, kümmert sich einen Dreck und unsere alte Mutter kriegt sich mit sowas rum.

Deswegen will ich Ihr ja helfen.

Gruss Dieter


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brille007
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« Antwort #4 am: 15. August 2010, 14:37:27 »

Moin Darian,

Deine Mutter ist faktisch zu überhaupt nichts verpflichtet, auch nicht zu irgendwelchen Auskünften. Wenn dieser Anwalt meint, er müsse sie verklagen: Lasst ihn doch! Manche von diesen  Luschen verlassen sich - gerade bei älteren Menschen - durchaus darauf, dass bereits ein Anwaltsschreiben mit Klageandrohung den Adressaten so einschüchtert, dass er den Forderungen nachkommt.

In solchen Fällen ist es taktisch tatsächlich sinnvoller, die Gegenseite ihr Pulver verschiessen zu lassen. Allein der Versuch, irgendwelche Rückstände bei ihr einzutreiben für etwas, für das sie weder zuständig ist noch jemals in Verzug gesetzt wurde, wird eine feine Blamage für jenen "Anwalt". Und Deine Ex-Schwägerin bleibt auf einer hübschen Anwaltsrechnung sitzen, denn auch unfähige Anwälte haben Anspruch auf ihr Honorar.

Aktiv werden muss Deine Mutter erst dann, wenn ein Gericht die Klage annimmt und sie eine Ladung erhält. Wenn es soweit ist, meldest Du Dich mit dem Wortlaut der Klageschrift wieder hier. Bis dahin soll sie einfach die Füsse stillhalten und auf keinen Fall auf irgend etwas irgendwie reagieren.

Grüssles
Martin
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« Antwort #5 am: 15. August 2010, 14:48:02 »

Was steht exakt im Schreiben des Gerichts an deine Mutter?
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« Antwort #6 am: 15. August 2010, 15:19:43 »

Moin,

Was steht exakt im Schreiben des Gerichts an deine Mutter?
ich habe das so verstanden, dass derzeit (noch) kein Schreiben des Gerichts vorliegt, sondern nur eine Kopie des Anwaltsschreibens, mit dem der Anwalt das Gericht dazu veranlassen möchte, die Mutter zur Auskunft aufzufordern.

Grüssles
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Darian
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« Antwort #7 am: 15. August 2010, 15:37:43 »

Hallo Leuts,

"Deep" genauso ist es.

Sorry das ich mich evtl. etwas unverständlich ausgedrückt habe.

Ihr meint also, einfach abwarten und erst nach Aufforderung des Gerichtes irgendwelche Nachweise einreichen?

gruss Dieter
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« Antwort #8 am: 15. August 2010, 15:46:59 »

Moin Darian,

Ihr meint also, einfach abwarten und erst nach Aufforderung des Gerichtes irgendwelche Nachweise einreichen?
Ja. Ein Anwalt kann niemand anderen rechtsverbindlich zu etwas auffordern; das kann nur ein Gericht. Rein rechtlich ist seine "Aufforderung" so bedeutsam als würde Dich Dein Nachbar auffordern, Deinen Rasen zu mähen: Kannst Du tun, aber auch folgenlos bleiben lassen.

Nur was ein Gericht entscheidet, ist rechtlich bindend. Der Anwalt kann allerdings alles, was man ihm freiwillig liefert, anschliessend gegen einen verwenden. Insofern empfiehlt es sich, sich einfach bedeckt zu halten. Dann muss die Gegenpartei klagen.

Grüssles
Martin
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« Antwort #9 am: 15. August 2010, 15:49:11 »

Ups,

war ja gar nicht Deep, sondern Brille. Es liegt noch kein Scheiben des Gerichtes vor, nur die Durchschrift des Antrages vom Anwalt der KM an das Gericht.
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