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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 09:30:59 *
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Autor Thema: Bei welchem Gericht soll der Scheidungsantrag  (Gelesen 334 mal)
falx
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 38


« am: 12. August 2010, 14:59:47 »

Gruß an alle,

ich lebe von meiner Noch-Ehefrau getrennt in Düsseldorf. Unsere letzte gemeinsame Wohnung war in Erkrath (Kreis Mettmann). Danach ist die Ex mit unserem gemeinsamen Kind nach Kassel gezogen. Wir leben schon fast seit 3 Jahren getrennt. Ich wollte beim Notar eine Scheidungsvereinbarung abschließen (nach Absprache mit Ex), um die Scheidung etwas einfacher zu gestalten. Beim Termin kam aber eine Frage, die ich für geklärt hielt. Dem war aber nicht so.
Der Notar behauptete, dass der Scheidungsantrag in Mettmann eingereicht werden soll. Mein Anwalt meinte, der Scheidungsantrag müsste in Kassel eingereicht werden.
Ich bedanke mich im Voraus.
mfg
Gespeichert
United
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 735



« Antwort #1 am: 12. August 2010, 15:31:29 »

Moin falx.

es kommt darauf an ...

FamFG § 122 Örtliche Zuständigkeit
In dieser Reihenfolge zu prüfen (sind Kinder vorhanden ?):
Zitat
1. das Gericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit allen gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
2. das Gericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit einem Teil der gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern bei dem anderen Ehegatten keine gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben;
3. das Gericht, in dessen Bezirk die Ehegatten ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt zuletzt gehabt haben, wenn einer der Ehegatten bei Eintritt der Rechtshängigkeit im Bezirk dieses Gerichts seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
4. das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
5. das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;

Besten Gruß
United
Gespeichert
falx
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 38


« Antwort #2 am: 12. August 2010, 15:53:17 »

Hi United,

vielen Dank. Der Anwalt hatte also doch Recht.

You’ll never walk alone ;-)
Gespeichert
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