Moin Beppo,
Du hast ja seit kurzem die Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht auf dem Klageweg zu bekommen.
das muss er nicht, denn zumindest dieses Problem besteht nicht:
Doch die gemeinsamkeit und dass sie immer für mich da war, hat mich dazu gebracht sie doch schließlich zu heiraten.
Das muss die Dame natürlich nicht daran hindern, samt Kind in die Heimat zu entschwinden. Das ist in diesen Konstellationen allerdings eher eine seltene Ausnahme: Wenn man schon mit beiden Beinen im Schlaraffenland steht, geht man nicht freiwillig wieder raus. Denn deutsche Sozialleistungen werden nicht nach Ghana überwiesen.
Grüssles
Martin