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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 09:26:51 *
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Autor Thema: Hat jemand Tipps  (Gelesen 1415 mal)
Woife
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Beiträge: 12


« am: 12. August 2010, 00:32:02 »

Hallo Leute

In meiner Sache (siehe Sorgerechtsunterforum) sollen ja auch drei Gutachten erstellt werden (über mich sie und unsere Tochter). Hat jemand Tipps für mich und ein paar Infos wies denn ablaufen wird?
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elwu
Gast
« Antwort #1 am: 12. August 2010, 00:44:10 »

In meiner Sache (siehe Sorgerechtsunterforum) sollen ja auch drei Gutachten erstellt werden (über mich sie und unsere Tochter). Hat jemand Tipps für mich und ein paar Infos wies denn ablaufen wird?

Hallo,

stelle doch den *genauen Text* des richterlichen Gutachtenauftrages hier ein. Anonymisiert, was die Parteien betrifft, aber mit Nennung der beauftragten Gutachter. Vielleicht können wir daraus was basteln.

/elwu
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Woife
Schon was gesagt
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Beiträge: 12


« Antwort #2 am: 12. August 2010, 11:52:18 »

Hab noch nix dazu
Ich hatte nur die gescheiterte Güteverhandlung in der der Richter gesagt hat dass er Gerichtspsychologische Gutachten von mir meiner Tochter und der KM haben will. Hab eigentlich kaum nen schimmer was auf mich zukommt...
Sobald ich dazu näheres habe werde ich das dann natürlich einstellen und hoffen dass mir jemand zur Vorbereitung auf das ganze helfen kann. Bis dahin würden mir infos schon mal helfen wie sowas in etwa aussehen wird
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wedi-
_wedi
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Beiträge: 1.961


« Antwort #3 am: 12. August 2010, 12:08:11 »

Hi
Ich hatte nur die gescheiterte Güteverhandlung in der der Richter gesagt hat dass er Gerichtspsychologische Gutachten von mir meiner Tochter und der KM haben will.
sollen ja auch drei Gutachten erstellt werden (über mich sie und unsere Tochter). Hat jemand Tipps für mich und ein paar Infos wies denn ablaufen wird?
Es werden keine 3 Gutachten erstellt sondern nur eines, in dem zusammenfassend die richterliche Fragestellung beantworten wird.
Um zu sagen wie das Abläuft müsste man die Frage (Auftrag)des Richters kennen und wie und was in der Güteverhandlung abgelaufen ist.

Gruss Wedi
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Woife
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Beiträge: 12


« Antwort #4 am: 13. August 2010, 15:14:48 »

Also in der Güteverhandlung gabs ne Aussage vom Jugendamt die Mitarbeiterin sagte sinngemäß das Sie selten eine so gut funktionierende Zweckgemeinschaft mit so viel Einigkeit in den wichtigsten Erziehingsfragen gesehen hat. Einziges Problem ist das Sorgerecht bei dem Uneinigkeit herrscht und die Fronten extrem Verhärtet sind

Von meiner Seite aus wurden Argumente vor gebracht warum es besser währe das Sorgerecht zu teilen Erfahrungen mit einem Arzt  zukünftige Problemstellungen u.ä.

Erwiedert wurde eigentlich nur dass Sie es nicht möchte verbunden mir der nicht allzu versteckten Drohung dass Sie das bisher ordentliche Verhältniss miteinander bei gem. Sorgerecht nicht so weiterführen kann (will) und in der Folge daraus stünde es dem Kindeswohl entgegen
Einen zweiten Punkt hatte sie noch um mich als Sorgerechts untauglich zu diffamieren dass ich letztes Jahr (über den Zeitraum von zwei Wochen Umgang war noch nichts geregelt der Kontakt bestand aus unregelmäßigen Besuchen ihrerseits ohne Vorankündigung bei mir) schwer erreichbar war weil ich Klingel und telefon abgeschaltet hatte (Wir hatten große Kontrolle in der Arbeit ich hatte täglich oder  besser gesagt nächtlich 12+x Stunden zu arbeiten kam so 7 8 Uhr nach Hause und war nach den ersten Tagen ziemlich fertig da Post DHL etc. ab 10 Uhr stündlich klingelten (ein neuer Mieter war eingezogen) und mich so meines Schlafs beraubten) Ich erwiderte darauf nur dass das erstens nur in einem sehr begrenzten Zeitraum war 2. Hätte es auch einen Anrufbeantworter gegeben auf dem man ne Nachricht hinterlassen kann und drittens ist meine Arbeitsstelle keine 10 min Fußweg entfernt und es währe auch da jederzrit möglich gewesen vorbeizukommen.

Der Richter ließ durchblicken dass er sich unwohl fühlt ne Entscheidung zu treffen in Hinblick darauf dass es ein neues Gesetz geben wird. Er rechnete mir die Kosten vor er meinte 3 Gutachten (daher geh ich von 3 Gutachten aus) a 1000€   + Beistand für meine Tochter.... Ich geh mal von aus um mich vielleicht umzustimmen ihm Arbeit zu machen die tags drauf unnötig sein könnte.

Dann machte ihre Anwältin den Vorschlag ne Vollmacht auszustellen für Ärzte  dass diese mit mir reden dürften dies lehnte ich als "Kompromiss" natürlich ab.

Dann kams noch zu einem Gespräch zwischen Richter Anwältin und mir ob es möglich wäre das Verfahren für eine gewisse Zeit auszusetzen sollte der Gesetzgeber Zeitnah zu einer neuen Bestimmung kommen würde sich die Frage ja evtl von selbst  erledigen und wenn nicht  dass man nach Ablauf einer gewissen Frist dann weitermacht.
Da der Richter zu dem Schluss kam dass das nicht möglich sei wurde danach  die Güteverhandlung als gescheitert erklärt und somit geht's ins Verfahren

 
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #5 am: 13. August 2010, 15:18:45 »

War das vor, oder nach dem Urteil aus Karlsruhe?
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Woife
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12


« Antwort #6 am: 13. August 2010, 16:26:15 »

Das war am Dienstag also nach dem Urteil
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brille007
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Beiträge: 10.391



« Antwort #7 am: 13. August 2010, 16:34:02 »

Moin,

Da der Richter zu dem Schluss kam dass das nicht möglich sei wurde danach  die Güteverhandlung als gescheitert erklärt und somit geht's ins Verfahren
das ist m. E. auch das richtige Procedere: Eine Güteverhandlung ist bekanntlich nur der Versuch, eine einvernehmliche (!) Regelung herbeizuführen. Wenn eine der Parteien sagt "nö, will ich nicht!" ist diese Einvernehmlichkeit nicht herzustellen; dem Gericht bleibt dann gar nichts anderes übrig als das Ganze per Urteil zu entscheiden (was aber NICHT in der Güteverhandlung passiert).

Eine Vorwegnahme der Entscheidung sehe ich darin (noch) nicht. Zumal Amtsrichter gut daran tun, eindeutige Handlungs- und Entscheidungsanweisungen nicht so plump zu torpedieren, dass sie gleich von der nächsten Instanz wieder kassiert werden.

Grüssles
Martin
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