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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 09:25:46 *
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Autor Thema: Umgansregelung für meine Tochter.  (Gelesen 894 mal)
Mateusz74
Rege dabei
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 161


« am: 11. August 2010, 15:06:15 »

Hallo Forum,
bin neu hier und wollt gerne mal eure Hilfe bezüglich der Umgangszeiten für meine Tochter in Anspruch nehmen.

Kurz zum Hintergrund: Trennung vor ca.2 Monaten, ging von meiner Frau aus, spielt aber keine Rolle. Frau zieht zu ihren Eltern und nimmt Tochter mit, wie üblich halt. Kontinuitätsprinzip, gewohnte Umgebung gilt ja nur bei Frauen...Wenn der Mann auszieht und das Kind mitnimmt ist das umgehend wieder zurück bei mama.
Gut man verständigt sich erstmal auf relativ faire Umgangszeiten ohne Zuhilfenahme von irgentwelchen Ämtern.
Von einem auf den anderen Tag wird mir mit Sicherheitskette beim Haus der Schwiegereltern aufgemacht, sprich ich darf erstmal nicht meine Tochter sehen. Frau sagt sie habe Angst, dass sie Tochter nicht mehr zurück bekommt. Gab bisher keinen Anlass dafür.
Ich also zum JA und um Vermittlung gebeten. Frau erscheint dort und man einigt sich auf dies übliche 14 Tage-Modell. Bis dahin sehe ich meine Tochter fast 2 Wochen nicht.
Allerdings geht dies gleich am ersten WE wieder schief. Ich hole meien Tochter schon krank und wie sich im Lauf des WE rausstellt mit Harnwegsinfektion bei der Mutter ab. Am Sonntag ich ins Krankenhaus mit Tochter, katheter gelegt usw. Rufe mama an und sage ihr bescheid, das Tochter krank ist und sie gerne diese bei mir Besuchen kann.
Frau schlägt mit Freundin auf und will Tochter, die von der mehrstündigen Untersuchung geschwächt ist mitnehmen, obwohl die Absprache mit JA bis zum nächsten Montag galt, sprich noch eine Übernachtung. Frau lässt sich nicht beruhigen und um die Sache nicht zu eskalieren wird Polizei gerufen, die auch die Meinung vertritt, dass die Tochter wie mit dem JA verabredet erstmal bei mir verbleiben kann.
Gut daraufhin beim JA Termin mit meiner Frau, um ihr klar zu machen, dass auch sie als Mutter sich an die Absprachen zu halten hat. JA auf der Seite der Mutter, die arme Mutter wollte doch nur zum kranken Kind usw. Ich parallel dazu großzügigere Umgangszeiten angesprochen natürlich kein Entgegenkommen, sondern nur die Aussage jetzt nur noch über die Anwälte und Gericht. Gut ich also die Tochter erstmal bei mir behalten mit Rücksprache meines ANwalts so entschieden und parallel Antrag auf ABR beim Familiengericht gestellt,  bezüglich sämtlicher Kontinuitätsprinzipien...
Natürlich kriegt Frau das vorläufige ABR zugesprochen.

Gut gestern nun Termin beim Familiengericht bezüglich ABR. Dieses spreche ich nach Rücksprache mit meinem Anwalt meienr Frau zu, um in dieser Verhandlung bezüglich Umgangsregelung auch etwas zu erreichen. Da die Anwältin meienr Frau anfangs nur noch betreuten Umgang für mich in Frage gestellt hat, und dies damit begründet, dass ich die Tochter ja knappe 2 Wochen gefangen genommen hätte.

Auf ihren Antrag schütteln sämtliche Damen (JA/Verfahrensbevollmächtige/Referendarin) und der Richter nur ungläubig den Kopf wie dies denn dem Kindeswohl entsprechen sollte. Nach einer kleinen Pause, einigen wir uns nun darauf, dass ich die kleine nun 2x/Monat von samstag bis Sonntag und 2x/Monat von Dienstag bis Mittwoch behalten kann.

Da es in dieser Verhandlung eigentlich nur um das ABR ging stimme ich dem erstmal widerwillig zu, da mir mein Anwalt gesagt hatte bis wir eine Umgangsregelungsverfahren erwirken können mindestens 1 Monat ins Land gehen würde, und ich in dieser Zeit wie gehabt seit einen Monat, meine Tochter nur ca.4h/Woche sehen würde.

Sämtliche Berichte vom JA und der Verfahrensbevollmächtigten schlagen ein Wechselmodell oder annährendes Wechselmodell vor, habe ich auch schriftlich vorliegen. Selbst der Richter hat gesagt, dass zum Wohle des Kindes, die Umgangsregelung erweitert werden sollte, er dies in diesem Verfahren aber nicht entscheiden kann.

Wir haben uns nun darauf geeinigt, dass nun diese Regelung zeitlich unbegrenzt gilt. Sprich nach etwa 4-6 Wochen habe ich vor meine Frau darauf anzusprechen inwieweit mehr Umgang möglich wäre, wenn quasi wieder Vertrauen von ihrer Seite aufgebaut wird. Schon krass sie fängt an mir meine Tochter vorzuenthalten, ich tue dies ihr dann gleich und dies wird mir dann von Seiten ihrer Anwältin vorgeworfen, der es nur daran gelegen war, die Parteien nur noch weiter voneinander zu entfernen.

Komisch ist, dass ich mit meiner Frau letzten Sonntag noch normal reden konnte auch anuf Paarebene und eine Eheberatung auch nicht mehr ausgeschlossen war. Bloss den Tag vor der Verhandlung spricht sie sich noch mit ihrer Anwältin ab und ist dann am nächsten Tag wie ausgewechselt. Alle in der Verhandlung haben gesagt, dass sie sich total hat beeinflussen lasen und nicht auf ihr Herz gehört hat. Sprich sie war jetzt der Meinung, dass das Kind ihr gehört und dadurch das sich die Kleine jetzt wieder so sehr an sie gewöhnt hat, man mir als Vater nicht mehr Umgang gewähren könnte.

Seit der Trennung versuche ich mit ihr zu reden, sowohl auf Paar- als auch auf Elternebene. Je länger wir getrennt sind umso schlimmer und umso weiter haben wir uns voneinander wegbewegt. Ich weiß nicht von wem sie so beeinflusst wird, denn am Anfang hat sie noch gesagt, dass sie mich liebt und macht dann von einem Tag auf den anderen die Tür mit Sicherheitskette auf und lässt mich nicht mehr zu unserer Tochter.

Gut den Tag der Trennung haben wir uns stark gestritten. Sie wollte, dass wir zur Eheberatung gehen und sagte wenn wir dort nicht hingehen trennen wir uns. Ich meinte, dass ich dazu noch nicht bereit bin und wir doch erstmal so reden könnten was besser in unserer Beziehung werden sollte.
Nahc der Eheberatung zu Hause weiter gestritten und ich nehme unsere Tochter die geweint hat auf den Arm. Frau will sie mir daraufhin recht grob aus den Armen reissen worauf ich sie zurück schubse. Daraufhin nimmt sie fast Anlauf und schubst mich mit beiden Händen sehr doll zurück obwohl ich unsere Tochter noch auf den Armen hatte, was auch ins Auge hätte gehen können. Ich wehre mich und schubse sie wieder zurück und habe sie dabei wohl ander Schulter/Hals gepackt. Worauf sie nun behauptet ich hätte sie gewürgt und geschlage was aber totaler Blödsinn ist, da meine Mutter zugegen war und alles mitgekriegt hat.

Je länger wir jetzt auseinander sind und dies nicht aufgearbeitet haben, desto weiter haben wir uns voneinander entfernt. Seit Anfang an, beschwöre ich sie lsas uns reden zum Wohle unserer Tochter und die Anwälte /Gerichte aussen vor lassen wir sind doch alt genug und haben mal aus Liebe geheiratet. Keine Chance...

Was meint ihr soll ich jetzt mal 4-6 WWochen warten um wieder Vertrauen aufzubauen, obwohl ich nicht derjenige war der mit diesem miesem Spiel "Ich enthalte dir unsere Tochter vor" angefangen hat, und darauf hoffen, dass meine Frau zur Besinnung kommt, was sie schon seit 2 Monaten nicht tut, oder soll ich sofort ein Umgangsregelungsverfahren anstreben bei dem ich laut Anwalt/JA/Verfahrensbevollmächtigte auf jedenfall die besten Chancen hätte mehr Umgang hinzu Wechselmodell zu bekommen. Zumal wir auf Elterneben auch bestens miteinander kommunizieren können, was auch belegt werden kann, sie aber der Meinung ist die Tochter gehört mir und mehr Umgang mit ihr wäre schlecht für ihre beziehung zur Tochter. Tja so ist ds nunmal bei Trennungen die Kleinen leiden darunter so oder so, dasss wird ihr scheinbar jetzt erst bewusst.

Frau ist 28 unsere Tochter 2 Jahre und ich 35 jahre

Gruss Matthias
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« Antwort #1 am: 13. August 2010, 10:00:47 »

Hat denn keiner mal nen Tip für mich ?
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« Antwort #2 am: 13. August 2010, 11:13:57 »

Servus Matthias,

habe bitte etwas Geduld! Alle hier Schreiben freiwillig in ihrer freien Zeit. Da kommt nicht immer etwas, wie aus der Pistole geschossen.

Du und Deine Ex habt eine Menge Porzelan zerschlagen. Bis zur Trennung und dann weiter vor Gericht.

Erst verlangte sie eine Eheberatung, der Du nicht zugestimmt hast und nun umgekehrt. So lese ich es jedenfalls.

Die Polizei war auch schon im Spiel. Das spricht nicht für Euch beide.

Ihr braucht dringend eine Beratung, damit ihr lernt, wieder wie anständige Leute miteinander zu reden.
Mit Streitereien wirst Du als Mann auf Dauer den Kürzeren ziehen. Du bist eh schon auf dem Weg dahin....

Somit ist das hier
Zitat
einigen wir uns nun darauf, dass ich die kleine nun 2x/Monat von samstag bis Sonntag und 2x/Monat von Dienstag bis Mittwoch behalten kann.
schon gar nicht sooo schlecht.

Da solltest Du unbedingt Ruhe hinein bekommen und zusehen, dass diese Umgänge regelmäßig gut funktionieren.
Erst dann würde ich auf eine Ausweitung hinarbeiten.

Gruß, Michael

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Mateusz74
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« Antwort #3 am: 13. August 2010, 11:41:03 »

Hi danke erstmal für deine Antwort.

Ja die Trennung verlief sehr unfair von ihrer Seite aus. Wohnsitz umgemeldet ohne mir bescheid zu geben, alle Passwörter geändert, Papiere von der Kleinen mitgenommen usw.
Dann fängt sie auch noch mit dem "Ich entziehe dir deine Tochter-Spiel" was mich richtig hart getroffen hat. Bis eine Lösung da war konnte ich meine Tochter erstmal knapp 2 Wochen nicht sehen.
Dann stellte ich erstmal nen Antrag auf ABR wegen sämtlicher Kontinuitätsprinzipien beim familiengericht. Meine Frau ging zum Anwalt und der  stellte das ABR für sie. Scheinbar hat der Richter ihrem Anwalt mehr geglaubt wie mir...
Bei der Verhandlung am Dienstag meinte der Richter aber, dass er uns für erwachsen genug hält das Umgangsrecht selbst zu regeln und quasi an unsere Vernunft appelliert hat und diese Übergangsregelung daher auch zeitlich nicht begrenzt hat. Zumal ich ja auch wiederholt Kompromissbereitschaft gezeigt habe und ihr das ABR zugesprochen habe, obwohl die Chancen für mich gar nicht so schlecht standen, da die Kleine 2 Jahre in unserer Wohnung aufgewachsen ist und sämtliche Bezugspersonen mit im Haus wohnen. Aber Frau zieht aus und nimmt die Kleine halt mit, wie so oft zu hören..
Ich denke bei jedem Umgangsregelungsverfahren würde ich mehr wie die jetztige Umgangsregelung erhalten. Sprich 14 tägiger Wechsel am WE, unter der Woche 1-2 Tage und Ferien hälftig.
Bloss ich weiß nicht, ob ich meiner Frau vertrauen kann, da sie momentan der Meinung ist wenn die Kleine zu Papa geht ist das nicht gut für sie, weil sie dann ja nicht bei Mama ist.
Ich hab von Anfang an versucht mit ihr vernünftig zu reden und sie gebeten, dass wir doch dies auch alles ohne Gerichte und Anwälte regeln können. Sie hat ja auch noch Gefühle für mich und schliesst eine Eheberatung nicht völlig aus. Bloss dadurch, dass wir nach der Trennung die Sache nur noch mehr eskaliert haben ist alles noch eingefahrener geworden.
Und auf Elterneben kommen wir auch bestens miteinander klar. Gehen Eis essen mit der Kleinen, mit den kindergarten in den Zoo usw. Aber sie ist halt der Meinung je öfter die Kleine bei Papa ist und auch hier übernachten kann, in ihrem ehemaligen Kinderzimmer, umso schlechter für unsere Tochter, da Mama ja nicht dabei ist.

Gruss matthias
« Letzte Änderung: 13. August 2010, 11:47:49 von Mateusz74 » Gespeichert

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« Antwort #4 am: 13. August 2010, 11:50:43 »

Servus Matthias,

Zitat
Aber Frau zieht aus und nimmt die Kleine halt mit, wie so oft zu hören..
und Du hast der Sache zugestimmt, vergiss das bitte nicht.

Als Mann hast Du in diesen Situationen wenig zu lachen. Willkommen im dt. Familienrecht.

Zitat
Bei der Verhandlung am Dienstag meinte der Richter aber, dass er uns für erwachsen genug hält das Umgangsrecht selbst zu regeln und quasi an unsere Vernunft appelliert hat und diese Übergangsregelung daher auch zeitlich nicht begrenzt hat.
Das ist Blödsinn und zeigt die Faulheit des Richters! Ihr habt ja schon ausreichend bewiesen, dass ihr momentan dazu nicht in der Lage seid.
Der Richter drängt zum Vergleich, weil er dann kein Urteil schreiben muss. Die Anwälte spielen am Ende auch noch mit, weil sie Euch dann sog. Einigungsgebühr auf`s Auge drücken dürfen und damit noch einen Batzen mehr verdienen.

Was Du brauchst ist eine gerichtlich festgelegte Umgangsregelung mit Hinweis auf Sanktionen bei Verstoss dagegen.
Ein fauler Vergleich, den die KM boykottiert wie es ihr passt, hilft Dir nicht mehr weiter.

An Deiner Stelle würde ich nochmals bei Gericht aufschlagen, mit einem richtig guten Anwalt an der Seite.
Du solltest versuchen, dass bisher geschehene auszublenden. Lass gut sein, was bisher vorgefallen ist. Das bringt nichts mehr außer Ärger! Schau nach vorne und kümmere Dich um die Umgänge mit Eurem Kind. Vorwürfe an die KM bringen nichts.

Gruß, Michael
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« Antwort #5 am: 13. August 2010, 12:06:15 »

Richtig.

Weswegen geht man denn wohl zum Gericht?

Schickt er die Mutter in Unterhaltssachen auch wieder nach Hause, mit der Auflage: "Regeln sie das mal schön unter sich"?

Beim nächsten Mal sagst du dem Richter:

"Herr Richter, dass wollen wir auch gerne tun, nur für den Fall, dass das nicht klappt, legen sie doch bitte schon mal etwas fest.
Davon abweichen können wir dann, wenn wir uns einig sind, ja immer noch!"

Gruss Beppo
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« Antwort #6 am: 13. August 2010, 12:29:06 »

Hmm ok,

danke erstmal für eure Antworten. Ich denke, dass ich diese Übergangsregelung erstmal einen Monat mitmache um Vertrauen aufzubauen und Ruhe reinzubringen.
Dann kann man mir vor Gericht auch nicht mehr vorwerfen, dass ich mich an die gertroffenen Absprachen nicht gehalten habe. Die Anwältin meienr Frau hatte als erstes betreuten umgang gefordert, wo alle Anwesenden nur mit dem Kopf geschüttelt haben.
Meine Frau lässt sich in der Beziehung auch sehr beeinflussen. Als der Richter ihr Fragen gestellt hat, hat sie erstmal immer zur Anwältin geschaut und diese für sie antworten lasse. Ist ja auch ihr gutes Recht aber zeigt doch sehr deutlich, dass sie selbst nicht weiß was sie momentan denken soll...
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« Antwort #7 am: 13. August 2010, 12:47:12 »

Als der Richter ihr Fragen gestellt hat, hat sie erstmal immer zur Anwältin geschaut und diese für sie antworten lasse. Ist ja auch ihr gutes Recht aber zeigt doch sehr deutlich, dass sie selbst nicht weiß was sie momentan denken soll...
da ziehst Du die falschen Schlüsse; den Anwalt antworten zu lassen ist absolut professionell. Wenn der Richter etwas von den Prozessparteien wissen will, fragt er schon direkt.
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« Antwort #8 am: 13. August 2010, 13:37:00 »

Danke erstmal für eure Tipps,
mache mir jetzt Gedanken ob ich das ABR nicht vorschnell meiner Frau geschenkt habe. Zumal die Kleine ja aus ihrer gewohnten Umgebung genommen wurde.
Ich hoffe ja immernoch, dass wir wieder zusammen kommen, obwohl die Hoffnung imemr geringer wird.
Gibt es die Möglichkeit, das ABR nochmals zu verhandeln?

Gruss matthias
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« Antwort #9 am: 13. August 2010, 14:48:57 »

Moin,

mache mir jetzt Gedanken ob ich das ABR nicht vorschnell meiner Frau geschenkt habe. Zumal die Kleine ja aus ihrer gewohnten Umgebung genommen wurde.
Familienrecht ist kein Computerspiel, bei dem man auf "New game" drücken kann, wenn der Held tot ist. Fehler, die man gemacht hat (und sei es aus Unwissenheit) kann man oft nicht mehr korrigieren.

Gibt es die Möglichkeit, das ABR nochmals zu verhandeln?
Theoretisch schon; praktisch macht das aber keinen Sinn: Es gibt ja keine neuen Fakten, die ein anderes Ergebnis erwarten lassen würden. Und eine "gewohnte Umgebung" hat das Kind inzwischen ja ebenfalls wieder. Die wird allerdings sowieso überschätzt; bei berufsbedingten Umzügen fragt auch niemand danach. Entscheidend für einen ABR-Wechsel wäre allein der schwammige Begriff "Kindeswohl" - und Gründe, warum das Wohl Eures Kindes aktuell gefährdet wäre, hast Du hier keine genannt.

Grüssles
Martin
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« Antwort #10 am: 13. August 2010, 23:48:58 »

Ich hoffe ja immernoch, dass wir wieder zusammen kommen, obwohl die Hoffnung imemr geringer wird.

Hallo MCFLY, jemand zu Hause? Im Ernst, ich will Dir nicht zu nahe treten, aber hast Du nicht den Eindruck, dass sie mit Dir spielt? Fokussiere Dich auf Deine Tochter, sei "professionell" freundlich, aber las Dich nicht einlullen. Sei nicht so ein Depp wie ich, der bei jedem Waffenstillstand schon vom Frieden träumt und zu weitreichenden Konzessionen bereit ist. Sind diese erteilt geht der Krieg weiter.

Mit mitfühlenden Grüßen
lui
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