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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 09:20:45 *
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Autor Thema: Lohnpfändung  (Gelesen 1262 mal)
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Beiträge: 59


« am: 11. August 2010, 11:13:02 »

Hallo,
nach langer Zeit melde ich mich nun mit einem neuen Problem.
Habe seit Anfang der Woche eine Lohnpfändung am Laufen.

Ich habe mich damals bei der Unterhaltsurkunde belabern lassen für Unterhaltsstufe II zu unterschreiben.

Nach meinem heutigen Einkommen müsste ich nur noch nach Stufe I bezahlen. Geht aber nicht so einfach, dies um ändern zu lassen.

In der Lohnpfändungsurkunde rechnet der RA meiner noch immer nicht Ex, aber mit der Unterhaltsstufe III.
Meines Erachtens hat er dazu aber keine Handhabe. Da die Vollstreckung sich auf die Unterhaltsurkunde beruft und ich dort Stufe II habe.

Wie seht ihr das ?

Gruß
Dirk
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #1 am: 11. August 2010, 11:24:04 »

Moin
Gepfändet wird üblicherweise das, was auf dem Titel steht und nicht das, was ne RAtte ausspuckt.

Gruß Beppo
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
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« Antwort #2 am: 11. August 2010, 11:35:31 »

Sehe ich genauso,

nur der GV hat die Zahlen stumpf so übernommen und mir nen großen Deckel präsentiert.
Da ich mit meinem Arbeitgeber in erster Linie verwandt bin  , werden wir wohl dementsprechend den Pfändungsbescheid anzweifeln.
Wie hoch ist der SB bei so einer Lohnpfändung?
Der GV rechnet mir 800 € vor, nach Abzug von KU und des Pfändungsbetrages bleiben mir aber 723€.

Gruß
Dirk
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DeepThought
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« Antwort #3 am: 11. August 2010, 11:37:29 »

Moin,

Frage: Ist die Pfändung denn überhaupt gerechtefrtigt?

Der GV prüft nichts, weil er das schlicht nicht kann. Er übernimmt die Angaben des Gläubigers.

Wenn der PFÜB falsch ist, kannst du Widerspruch einlegen.

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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
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« Antwort #4 am: 11. August 2010, 12:19:01 »

Hallo,
was heisst gerechtfertigt,im Prinzip ja, konnte den KU nicht in voller Höhe aufbringen, da fehlten jeden Monat 50€ und das multipliziert mit  5 ist dann ein Grund den
GV  los zu schicken, dann noch nen paar Positionen dazu und schwupps sind wir bei 800€.

Nur passen die Zahlen nicht, die der GV zu Grunde gelegt hat und das ärgert mich.
Da schaut niemand ob die Forderung gerechtfertigt ist oder nicht.

Der RA der Ex hat für seine Gebührenberechnung im PFÜB den Streitwert der Scheidung eingesetzt und nicht den Wert der Pfändung, ist das gerechtfertigt?

Gruß
Dirk
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« Antwort #5 am: 11. August 2010, 12:24:05 »

Nur passen die Zahlen nicht, die der GV zu Grunde gelegt hat und das ärgert mich. Da schaut niemand ob die Forderung gerechtfertigt ist oder nicht.
Nochmal: Der GV kann nicht prüfen. Er ist wie ein Telefondraht zwischen zwei telefonierenden Menschen und damit nicht in der Lage, etwas zu prüfen geschweige denn verantwortlich für das gesprochene Wort. Er transportiert nur.

Der RA der Ex hat für seine Gebührenberechnung im PFÜB den Streitwert der Scheidung eingesetzt und nicht den Wert der Pfändung, ist das gerechtfertigt?
Ich vermute mal eher nein.

DeepThought
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« Antwort #6 am: 11. August 2010, 12:46:30 »

Hallo,
also doch so wie einem das normale Rechtsempfinden im ersten Moment erscheint.

Demnach werde ich oder mein Arbeitgeber den Bescheid innerhalb der 14 tägigen Frist anfechten.

Da meine Eltern im Urlaub sind stand der GV vor dem Betrieb und hat den PFÜB bei meiner Freundinn abgegeben, ich selber habe noch keine
Post bekommen, wie ich es in den anderen Beiträgen lese wird das wohl auch nicht der Fall sein, oder werde ich auch nochmal seperat informiert?

Dirk
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« Antwort #7 am: 12. August 2010, 10:02:25 »

Hallo,

nun die neuesten Infos, nachdem ich mit den Gelehrten gesprochen habe.
Mein Bescheid ist nun auch eingetrudelt.

Werde einen Antrag auf Pfändungsschutz stellen.

Gleichzeitig werde ich Erinnerung bezüglich der Zahlen in der Lohnpfändung stellen.

Mein Anwalt wird Änderungsklage bezüglich des KU stellen.

Es gibt viel zu tun, also fangen wir an 

Gruß
Dirk
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« Antwort #8 am: 18. August 2010, 10:55:21 »

 exclamation_smile exclamation_smile exclamation_smile exclamation_smile exclamation_smile exclamation_smile exclamation_smile

Wer ist in diesem Thema firm und kann eine Aussage machen???

Einen Antrag auf Pfändungsschutz kann ich nicht stellen, da ich eine Imobilie besitze die zur Hälfte der Bank gehört.

Nach den neuesten Berechnungen bleiben mir 800 € den Rest meines Gehalts muss mein Arbeitgeber an die Ex abführen.

Bei allen möglichen Pfändungstabellen im Internet stehen andere höhere Werte, weiß jemand wo dieser Wert von 800€ festgelegt ist ??

Wäre für Hilfe dankbar da die Luft nun doch verdammt dünn wird.

Gruß
Dirk
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« Antwort #9 am: 18. August 2010, 12:58:20 »

Moin,

die Pfändungstabellen gelten nicht zwingend für Unterhaltsforderungen. Hier gilt oftmals ein individueller Satz. Diesen Wert kannst du aushandeln mit einem rechtspfleger am Amtsgericht deines Wohnortes. Hierzu musst du Belege beibringen, die eine Begründung für die Erhöhung erkennen lassen.

DeepThought
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