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vatersein.de - Forum 09. Februar 2012, 16:46:05 *
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Autor Thema: Unterhalt für Kinder in Itallien und Österreich  (Gelesen 954 mal)
Whenever
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3


« am: 10. August 2010, 16:07:26 »

Hallo,

ich erlaube mir an dieser Besprechung Teilzunehmen, da meine Situation Teilweise aenlich ist und ich habe immer Schwierigkeiten gehabt, irgend eine Beratung oder auch einfache Meinung auf dem Netz zu finden.

Ich lebe in Italien (bin Italiener, daher sorry fuer meine nicht perfekte Beherrschung der Sprache).
Habe in Oesterreich 12 Jahre gelebt, dort habe ich zwei Kinder mit meiner Ex Frau gehabt ( Wir heirateten nur Standeshamtlich in Florenz, Italien, doch glaube ich kaum, dass dies etwas aendern wuerde).

Bin seit 10 Jahre geschieden, lebe seit 5 Jahren in Italien und habe hier eine andere Lebensgefaertin und 2 Kinder.

Nun...ich habe prinzipiell nur 3 Fragen:

1) ist es moeglich, dass ich den Kinder in Oesterreich (die wie biem Fall von Paradebeispiel in einer vieieiel bessere finanzielle Situation leben, als ich) mehr Geld widmen sollte, als ich in Italien meine weitere 2 Kinder je geben koennte ?? Wenn teorethisch alle 4 Kinder mit mir leben wuerden, so wuerde ich einfach alles was ich kann auf alle 4 teilen, doch das AT Gestetz erlaubt das nun nicht...


2) hat der neue Lebensgefaehrter meiner ex Frau das Recht, meinen Kinder dort etwas zu verbieten, sie zu bestrafen, oder sonst was zu sagen ? Darf er, obwohl die Aufziehung der Kinder meiner ex Frau gegeben wurde ? Er ist rechtlich nichts fuer die Kinder, ausser ein "besucher" der Familien, doch er zwingt sie oft zu Dingen, die sie auf keinen Fall wollen.... (kleiner Beispiel: verbitetet die Benutzung des Handy, meine einzige moegliche Verbindung zu ihnen...)

Vielen Dank fuer die Aufmerksamkeit...

« Letzte Änderung: 10. August 2010, 16:15:33 von Beppo » Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.588


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #1 am: 10. August 2010, 16:27:48 »

Hallo Whenever,

zunächst mal, wo ist deine dritte Frage?

Der Kindesunterhalt richtet sich grundsätzlich nach dem Recht des Landes, in dem sich die Kinder aufhalten.

Ich kenne mich zwar weder in italienischem, noch in Österreichischem Unterhaltsrecht aus, vermute aber, dass der Unterhaltssatz auch in Österreich von der Anzahl der Unterhaltsberechtigten abhängt.

Wer hat denn in Ö den Unterhaltsbetrag festgelegt? Ist das rechtskräftig?
Wurden dabei schon deine beiden italienischen Kinder berücksichtigt?
Wenn nicht, musst du in Österreich eine Neuberechnung der Unterhaltszahlung durchsetzen.

Evtl. gibt dir auch das italienische Recht einen gewissen Schutz, nämlich dann, wenn die österreichischen Forderungen dich oder deine Kinder unter den italienischen Selbstbehalt treiben, bzw. sogar unter das italienische Existenzminimum.
In dem Falle würde eine Österreichische Forderung möglicherweise nicht in Italien vollstreckt.

Zu deiner zweiten Frage:

Ja, er kann.
Zumindest gibt es kaum eine Handhabe für dich, dagegen vorzugehen, solange er mit Zustimmung der Mutter so handelt und solange er nicht bestimmte Grenzen überschreitet, wie z.B. Gewalt.

Insofern habe ich leider auch keine guten Nachrichten für dich.

Gruss Beppo
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Whenever
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3


« Antwort #2 am: 11. August 2010, 16:29:02 »

Hallo,

ich bin neu im Forum und moechte gerne an diese Besprechung Teilnehmen, da ich lese dass endlich jemand sich mit dem Oesterreichischen Gesetz auskennt und ich nicht in der Lage war, ein desgleiches Forum in AT zu finden....

Hatte es schon versucht, eine Antwort hier zu posten, doch hat es irgendwie nicht funktioniert...  mad3

Meine Situation ist dem Paradebeispiel aenlich, da ich auch Kinder und Ex Frau in Oesterreich habe, doch ich lebe in Italien (bin Italiener, dass merkt man wahrscheinlich an den Schreib- und Gramatikfehler...)

Auch meine 2 Kinder (10 und 12) haben es eigentlich finanziell viel besser als ich, doch dies hat nichts zu bedeuten im Oesterreichischen Gesetz...

Ich habe allerdings nun auch in Italien 2 Kinder und was ich irrsinnig finde ist, dass mit meinem Lohn kann ich mir nie im Leben leisten, meinen 2 Italienischen Kindern die gleiche Summe zu widmen, die ich meinen Oesterreichischen Kinder bereits ueberweise (ihrer Mutter genauer gesagt).

Doch wenn ich fuer meine 2 Kinder in Italien auch das Lohn meiner Lebensgefaehrtin mitberechen soll = warum soll ich dann nicht fuer die Oesterreichischen Kinder nicht das Lohn der ex Frau mitberechnen ?

Abgesehen davon, wenn ich nur mein Lohn in Anspruch nehme sollte, kann mir jemand sagen, wie man ein Leben mit der Grenze der 650 Euro haben kann ?
Ich weiss nicht, was in Deutschland eine Miete oder ein Kredit fuer ein Haus kostet, doch in Italien dies allein geht locker ueber die Grenze...
Und alles andere ?

(Am liebsten haette sie alle 4 zusammen bei mir und wuerde alles moegliche am Geld auf allen teilen...)

Doch meine Frage ist eigentlich eine andere:

Welche Rechte/Pflichte hat der neuer Lebengefaehrter meiner Ex Frau meinen Kinder gegenueber ?
Ich meine: darf er meinen Kinder egal was verbieten, oder darf er sie bestrafen (egal wie) Huch
Sollte die Aufziehung der Kinder und daher jede Entscheidung in diesem Sinne nur meiner Ex Frau Sache sein ?

Ich haette jede Menge Beispiele zu erwaehnen, doch habe eh schon viel zu lange geschrieben und hoffe auf einer Antwort...

Vielen Dank im Voraus

Gespeichert
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 9.772



« Antwort #3 am: 11. August 2010, 18:32:58 »

@ Whenever,

ein paar Fragen von mir:

- Was hat Dir an der gestrigen, obenstehenden Antwort nicht gefallen?
- Rechnest Du mit anderen Antworten, wenn Du dieselben Fragen einen Tag später ein zweites Mal stellst?
- Was haben Deine fragen mit dem deutschen Familienrecht zu tun?
- Wie sollen wir in Deutschland wissen, wie sich die Interaktion des italienischen mit dem österreichischen Familienrecht verhält, wie die Freibeträge und Selbstbehalte sind?
- Was würde es Dir nützen, wenn wir jetzt schreiben "nein, der LG Deiner Ex darf den Kindern die Handy's nicht wegnehmen!"? Gibt er sie ihnen dann wieder?

Du wirst um die Konsultation eines einschlägig erfahrenen italienischen Rechtsanwalts nicht herumkommen.

Just my 2 cents
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 75



« Antwort #4 am: 11. August 2010, 22:43:05 »

nur zum beispiel zur allgemeinen Information

de.wikipedia.org/wiki/Kindschaftsrecht_(Österreich)

de.wikipedia.org/wiki/Familienrecht_(Österreich)

www.svenja-schmidt-bandelow.de/html/italienisches_familienrecht.html
Gespeichert
Whenever
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3


« Antwort #5 am: 12. August 2010, 13:12:14 »

@ Whenever,

ein paar Fragen von mir:

- Was hat Dir an der gestrigen, obenstehenden Antwort nicht gefallen?
- Rechnest Du mit anderen Antworten, wenn Du dieselben Fragen einen Tag später ein zweites Mal stellst?
- Was haben Deine fragen mit dem deutschen Familienrecht zu tun?
- Wie sollen wir in Deutschland wissen, wie sich die Interaktion des italienischen mit dem österreichischen Familienrecht verhält, wie die Freibeträge und Selbstbehalte sind?
- Was würde es Dir nützen, wenn wir jetzt schreiben "nein, der LG Deiner Ex darf den Kindern die Handy's nicht wegnehmen!"? Gibt er sie ihnen dann wieder?

Du wirst um die Konsultation eines einschlägig erfahrenen italienischen Rechtsanwalts nicht herumkommen.

Just my 2 cents
Martin


Ooopss !!!

Sorry !

Wie eben in meiner "Beschreibung" erwaehnt...bin ich ein "Frischling" und bitte daher um Entschuldigung, da ich einfach die erste Antwort erst jetzt gelesen habe.

Ich antwortete in einer anderen Besprechung und dort suchte ich die Antwort...doch fand ich keine.
Ich hatte auch "Benachrichtige mich bei neuen Antworten" geclickt, doch erhielt keine email davon...

So erst vielen Dank fuer die erste Antwort,

und fuer die Zweite kein Grund zur Aufregung, war nicht boese gemeint.

Ich hatte nur in der andere Besprechung (naehmlich " Schulpflichtige Kinder leben in Oesterreich") eine Antwort von einem Mitglied gelesen, der sich recht gut auskannte, so wollte ich auch meine Frage stellen.
Nur ich klickte angeblich die falsche taste...weiss ich nicht.
Ich habe in jener Besprechung auf "Antworten" geklickt und dann auf "Schreiben", doch mein Text landete hier, mit einerìm voellig neuer Titel (sicher nicht von mir eingegeben) und ich erhielt keine Nachricht der Antwort.

Habe sicher selbst irgend etwas falsch gemacht.

So wie ich im Deutschem Recht Forum kam, so verschwinde ich auch gleich...

Sorry nochmals fuer die verspaetete Antwort und Vielen Dank

Ich klicke nun auf Schreiben, mal sehen wo ich lande...hoffe richtig.

Thanks for the 2 cents.
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