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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 09:14:31 *
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Autor Thema: Verfahrensbeistand evtl Kunde der Firma meiner Ex  (Gelesen 838 mal)
Peter2010
Gast
« am: 07. August 2010, 19:15:26 »

Guten Abend,

unsere 1,5-jährige Tochter hat einen Verfahrensbeistand bekommen. Er ist RA. Ich vermute, dass der Verfahrensbeistand, den der Richter gewählt hat, Kunde der Firma meiner Ex (ASR) ist. In der Firma wird Datenschutz nicht groß geschrieben. Es könnte sein, dass die KM dann das Feld deshalb von hinten aufräumt und den Beistand über Dritte beeinflusst. Was kann ich machen? Gibt es eine Möglichkeit, wegen Befangenheit gegen den Beistand vorzugehen? Andererseits: Ist es vielleicht ein gutes Zeichen für mich, wenn unsere Tochter den Beistand auf meinen Antrag tatsächlich jetzt bekommen hat? Die Beiordnung erfolgte nach § 158 II Nr. 1 FamFG wegen gegensetzlicher Interessen des Kindes zur KM. Oder ist das wertfrei zu sehen und kann in beide Richtungen in die Hose gehen?

Grüße von Peter
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« Antwort #1 am: 07. August 2010, 23:41:13 »

Moin Peter 2010,

die Beweislast der Befangenheit gegen den Verfahrensbeistand liegt bei dir. D.h. du musst
nachweisen, bzw. belegen, dass dieser Befangen ist.

Ansonsten wird das Gericht wie angeordnet verfahren. Es kann hier keiner sagen, was vor
Gericht passieren wird.

>>Hier<< Kannst du dich mal etwas über den Aufgabenbereich des Verfahrensbeistandes informieren.

Nun bleibt es erst einmal abzuwarten. Wenn du dem Gericht gleich quer kommst, ohne Beweise,
geht der Schuss u.U. nach hinten los.

Gruß
Agent
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Mantra:

NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.


Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Peter2010
Gast
« Antwort #2 am: 10. August 2010, 15:39:11 »

Hallo Agent,

Danke für deine Antwort. Bisher macht der Verfahrensbeistand einen sehr guten Eindruck, daher nehme ich mir deine Ansicht zu Herzen, erst einmal bei Gericht keinen Stress zu machen. Man muss jetzt erst einmal sehen, wie es läuft. Wenn ich späterhin den Eindruck bekomme, dass er nicht unabhängig handelt, kann ich immer noch Stress machen, im Zweifel vor dem OLG.

Grüße von Peter
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Agent_Zero
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.702



« Antwort #3 am: 10. August 2010, 20:08:39 »

Moin,

von vorneherein kannst du ihn nicht ausschließen, es sei denn, es lägen driftige Gründe
vor.

Sehe es zunächst trotzdem positiv. Sobald du merkst, es läuft etwas aus dem Ruder,
solltest du handeln. Halte trotzdem Augen und Ohren offen.

Gruß
Agent
Gespeichert

Mantra:

NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.


Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Peter2010
Gast
« Antwort #4 am: 10. August 2010, 21:00:20 »

Hallo Agent,

naja, die KM spricht schon in hohen Tönen von ihm. Ob das positiv ist?...

Grüße von Peter
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Agent_Zero
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Beiträge: 1.702



« Antwort #5 am: 10. August 2010, 21:30:54 »

Moin Peter2010,

für mich zählt immer, Hochmuth kommt vor dem Fall. Lass sie ruhig. Zusammengezählt wird
zum Schluß.

Mag sein, dass sie sich schon an IHREM Ziel sieht. Lass dich von nichts und niemandem blenden.

Wichtig ist, dass du alles genau mit Argusaugen verfolgst, und wenn nötig, im richigen Moment
handelst.

Sollte irgendetwas unklar sein, oder solltest du Hilfe benötigen, dann poste zuerst hier, bevor du
etwas auf eigene Faust unternimmst.

Gruß
Agent
Gespeichert

Mantra:

NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.


Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
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