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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 09:08:27 *
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Autor Thema: Frage wegen Umgang, Mutter fährt mit Jungen in Urlaub, wird nachgeholt?  (Gelesen 408 mal)
usedom75
Schon was gesagt
*
Beiträge: 10


« am: 05. August 2010, 11:55:14 »

Hallo. Ich habe eine Frage an Euch. Der Umgang wurde Gerichtlich fixiert, Jeden  Samstag von 9 bis 18 Uhr und ab Sep. 14  tägig Sa. und So. ,Der Junge ist 2,5 Jahre. In der Vereinbarung vom Gericht steht, wenn der Umgang wegen Krankheit oder sonstigen Gründen nicht stattfinden kann. Wird am nächsten WE nachgeholt. Nun meine Frage: heute teilt mir die Kindsmutter mit das Sie zwei Wochen ab jetzt in den Urlaub fährt. Und ich Ihn deswegen diese zwei Sa. nicht sehe. Ist ja auch kein Problem. Dann sprach ich sie an, das ich die darauffolgenden WE ihn somit Sam. und So. habe, da ich ja zwei Tage nachhole. Sie tut so als ob die nicht nachgeholt werden müssen. Bildet Urlaub anderst als Krankheit eine Ausnahme oder stehen mir die beiden Tage an den folgenden WE zu. Will mich bei euch absichern bevor ich beim Jugendamt anrufe, Freue mich über eine schnelle Antwort. Danke
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staengler
Spezialgruppe
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.791


entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #1 am: 05. August 2010, 11:59:49 »

Servus usedom75,

Zitat
wenn der Umgang wegen Krankheit oder sonstigen Gründen nicht stattfinden kann
Das sagt doch alles aus. Urlaub ist ganz klar ein sonstiger Grund. Da gibt es nix zu rütteln.

Sofern KM Stress macht, musst Du ihr auf die Füße treten. Und zwar gleich.

Steht im Gerichtsprotokoll auch was von Zwangsmitteln drin, wenn von eienr Partei gegen diese Regelung verstoßen wird? Wenn nicht, dann sollte dies nachträglich noch mit eingebaut werden.

Gruß, Michael
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sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
brille007
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.391



« Antwort #2 am: 05. August 2010, 12:06:57 »

Moin,

üblicherweise unterbricht Urlaub den normalen Umgang, ohne dass hier "Nachhol-Ansprüche" entstehen (es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart). Schau einfach in die gerichtliche Regelung, ob etwas in Sachen Urlaub vereinbart ist.

Anders herum: Wenn Du mit Sohnemann in Ferien fährst (jetzt oder später), fändest Du es sicher auch komisch, ihn danach 4 Wochen nicht zu sehen, weil Deine Ex ihre "ausgefallenen Wochenenden" nachholen will.

Den Anruf beim JA kannst Du Dir sowieso sparen; die haben in solchen Fragen nichts zu melden. Ob es unterm Strich Sinn macht, deswegen ein Fass aufzumachen und Eure Kommunikationsbasis mit "es ist mein Recht..." oder "du musst jetzt aber..." zu belasten, musst Du selbst entscheiden. Erfahrungsgemäss tut man sich auf lange Sicht den grösseren Gefallen, wenn man in solchen Fragen etwas lässiger ist.

Grüssles
Martin
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prokids
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 380


« Antwort #3 am: 05. August 2010, 18:41:23 »

Hallo usedom,

mir ist nicht ganz klar, was bedeutet: ab September Sa. und Sonntag. Ist das dann mit oder ohne Übernachtung? Und wie hast du dir das Nachholwochenende vorgestellt?

Gruß pk
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