Hallo zusammen,
ich hab mal wieder eine Frage, zu der ich erst mit eurer Meinung weiteragieren möchte:
Situation:
Ich habe mit der KM GSR für nen 8jährigen,
wir sind seit 7 Jahren getrennt.
KM hat das ABR, Sohnemann und wohnen NRW. (300km Abstand. . . )
Ich wohne in Nds.
Seit Dez. 09 haben wir mittels vom Gericht als beschlossen angenommene Umgangsvergleich:
14tägig - Fr 12 Uhr Abholung durch mich von der Schule, Abgabe durch mich an der KM-Haustür So. 19Uhr (klappt ohne Ausfälle und ohne Kommunikation. . . )
Ferienregelungen:
25.12. mittags bis einen Tag vor Schulbeginn 19 Uhr (hat ohne Kommunikation geklappt)
Osterferien nach Unterrichtsende bis Tag vor Schulbeginn 19Uhr (hat ohne Kommunikation geklappt)
Sommerferien dazu wörtlich im Beschluss:
bezüglich der Sommerferien sind sich die Eltern darüber einig, das Sohnemannsname sie hälftig beim Kindesvater verbringen wird
Herbstferien bei KM
Telefonkontakt: Donnerstags 17 - 17:30 ruft der Kindesvater seinen Sohn an....
(klappt so lala. . . sporadisch wegen erheblicher Störungen, bis hin zu kompletten Ausfällen, die im Verhalten der KM liegen. Ich rufe spätestens 17:01 Uhr an . . .am Festnetz und hinterlasse ggf. Nachricht für Sohn. . .und bei Nichterreichen zusätzlich das Handy der KM, wo niemals abgenommen wird....
wenn Ausfall wirft mir der Sohn vor, nicht angerufen zuhaben . . .seine Mama hätte ihm gesagt, das ich nciht angerufenhätte. . . er galubt mir dann aber irgendwann doch immer...
Sommerferien sind in NRW vom 15.7. - 27.08. (erster und letzter Ferientag)
Seit zwei Monaten versuche ich, mich mit KM per e-mail darüber auszutauschen, welche Hälfte und wann genau Übergabe....
Beim letzten Umgang (9.-11.7.) erfuhr ich vom Sohn, das er während der ersten drei Wochen für zwei Wochen mit seiner dortigen Oma (Mutter der KM) an die Ostsee fährt.
(wie auch in 2009, nur das war er die erste Hälfte bei mir und die zweite Ferienhälfte an der Ostsee)
Ich habe Sohnemann rechtzeitig zu Ferienbeginn 20€ Taschengeld mit der Post und viel Spaß Wünschen geschickt...
Da die KM jede Kommunikation verweigert (war auch mit der Grund für einen ABR-Antrag nach altem Recht in 2009, in dem sie jedoch das ABR behalten hat)
gehe ich davon aus, das Sohnemann die zweite Hälfte bei mir sein wird, und diese beginnt für mich am 6.8. . . .
Nun kam bereits Wochen vor den Ferien der Sohn auf die Idee, sich von der Oma auf der Rückfahrt von der Ostsee zur zweiten Ferienhälfte bei mir absetzen zu lassen, da sie genau hier vorbeifahren würde...und dann ich nicht am darauffolgenden Tag 11 Stunden mit dem Zug ihn abholen müsste...
(Oma schliesst sich der Kommunikationsverweigerung der KM an)
Ich sagte dem Sohnemann zu, das ich sein Begehren an die KM frage, und er dann Bescheid bekommt. . .
Tja, und nun ist einfach nix passiert. . .
Heute erfuhr ich von der Schwester der KM (deren Tochter ebenfalls mit der Oma an der Ostsee ist. . . ),
1.) das die Oma frühestens am 10.08. von der Ostsee zurückkommt, sie aber nix davon gehört hat, das die Oma den Sohn hier absetzen will,
2.) das die KM (entgegen meiner Annahme nicht selbst im Urlaub sei, sondern zu Hause sitzt)
3.) die Schwester weder die Oma anruft noch die KM, da sie sich auch weiterhin aus dem Theater raushalten will. . .
Meine letzte Mail vom 2.8. an die KM war so:
Hallo Vorname,
bitte gib mir die Details der Übergabe von Vorname Sohnemann zur 2. Ferienhälfte bei mir.
Gibt Deine Mutter Vorname des Sohnemanns auf der Rückfahrt von Fehmarn hier ab? Wenn ja, wann?
Findet diesen Donnerstag der Telefontermin statt ?
Unter welcher Nr. kann ich Vorname des Sohnemannes erreichen ?
Gruß E.
Lesebestätigung hab ich heute, 4.8. 10 Uhr erhalten . .
aber keine Reaktion . . .
KM nimmt auch heute am Festnetzanschluss nicht ab, Handy ist aus.
Von "Unbekannt" will ich nicht anrufen, denn das würde nur eskalieren, da sie sich ja deutlich verweigert.
Ach so:
Nach meinem ABR Antrag hat sie 4 Monate Kontaktabbruch zwischen Kind und mir durchgezogen, der erst durch den o.g. Gerichtsvergleich beendet werden konnte. . .
in dem Umgangstermin wollte sie erreichen, das Sohnemann nurnoch alle 4 Wochen zu mir darf. . .
Im ABR Verfahren hat sie (ohne Anwalt) mündlich das ASR beantragt. . .
(was ihr aber beides von der Richterin (mündlich und natürlich unprotokolliert) abgelehnt wurde. . .
Im ASR Verfahren hat sie deutlich im Termin gesagt, das sie den Kindesvater am liebsten ganz ausschliessen würde. . .
Was aber die Amtsrichterin auch nicht protokollierte. . . Meine OLG Beschwerde ist wegen Anwaltsverschulden nicht angenommen worden. . .
Nun steh ich vor der Frage:
Nächste Woche wird der Zeitpunkt sein, das der Sohn entweder hier ist oder nicht. . .
Dann Zwangsgeld beantragen ?Pro: Die PAS belastete (nicht diagostiziert, sondern nur von mir erfahren) KM würde festes Gut vor die Nase bekommen. . .
Kontra: Der Junge würde drunter leiden . . .
Jugendamt einschalten

Dort hat sie reichlich im ABR Verfahren jede Kommunikation verweigert (ist auch vom JA ans AG geschrieben)
und wenn das JA tatsächlich die KM zum jetzigen Zeitpunkt anrufen würde, laufe ich Gefahr, das dem Jungen die Ferien bei mir ganz verweigert werden. . .
Was tun?
Danke fürs Lesen
E.