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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 09:02:05 *
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Autor Thema: Auskunft über die Kinder  (Gelesen 751 mal)
cicero73
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 78


« am: 03. August 2010, 15:46:35 »

Hallo moin,

Seit 07.07.2010 habe die Scheidung hinter mich. Beim Scheidungsfolgenvereinbarung haben wir auch den Sorgerecht nochmals bestaetigen:

a) Das Sorgerecht sowie Aufenthaltsbestimmungsrecht bleibt bei Frau xxxx allein.

und/aber

b) Sie verpflichtet sich, Herrn xxxxx jederzeit und unaufgefordert – zumindest jedenfalls 2 mal im Jahr, Anfang Januar und Ende Juli schriftlich an die oben gennante Postadresse – über die persönliche Entwicklung der drei Kinder zu informieren, insbesondere:
-   Über deren weiteren persönlichen Werdegang
-   Deren weitere schulische Entwicklung durch – zumindest – Überlassung der jeweils erhaltenen Schulzeugnisse
-   Die von den Kindern beabsichtigte Aktivitäten/Schullandheim/Ferienplanung
-   Sowie bezüglich des gesundheitlichen Zustandes der Kinder.

Wir haben auf Rechtsmittel verzichtet. Protokolliert und genehmigt von Amtsgericht.

Jetzt ist schon 03.08.2010 und von Kinder Auskunft, wie befurchtet, keine sicht! Seit Dwei und halb Jahren erhalte ich keine Auskunft ueber die Kinder und den Gerichtsvergleich (obwohl ich bereits war viel an die ex Frau zu schenken) sollte sofort "Rechtskraftig" gewesen sei.

Die ex-Frau kennt meine Post Adresse obwohl ich in Ausland wohne.

Meine Frage: Ich habe jetzt meine Geduld am ende und will nicht mehr dass die ex wieder und weiter tut was sie will, kein Respekt von Gerichte, Justiz und nicht von die Kinder selbst.

Was sind meine Rechte hier? Kann ich jederzeit eine Klage (ohne vor Wahrnung) beim Gericht beantragen? Kann ich die Anwalts und Gerichtskosten auch verlangen? Wie kann ich die Klageantrag richtig formulieren? Die ex Frau hatt ganz klar ihr verpflichtungen nicht nachgekommen. Und ich bin nicht mehr bereits die dumme Esel sein. Es reicht jetzt.

vielen dank im Voraus und verbleibe

mfg

Cicero
Gespeichert
Rachels Vater
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 121


« Antwort #1 am: 03. August 2010, 16:06:08 »

a) Das Sorgerecht sowie Aufenthaltsbestimmungsrecht bleibt bei Frau xxxx allein.

und/aber

b) Sie verpflichtet sich, Herrn xxxxx jederzeit und unaufgefordert – zumindest jedenfalls 2 mal im Jahr, Anfang Januar und Ende Juli schriftlich an die oben gennante Postadresse – über die persönliche Entwicklung der drei Kinder zu informieren, insbesondere:
-   Über deren weiteren persönlichen Werdegang
-   Deren weitere schulische Entwicklung durch – zumindest – Überlassung der jeweils erhaltenen Schulzeugnisse
-   Die von den Kindern beabsichtigte Aktivitäten/Schullandheim/Ferienplanung
-   Sowie bezüglich des gesundheitlichen Zustandes der Kinder.

Äh, wieso hast du dem zugestimmt?
Warum gibst Du freiwillig Rechte ab (GSR, ABR), die du hintrerher erst wieder kompliziert einkaufen musst?

Ich fürchte, hier hast Du dir ins eigene Bein geschossen. Jetzt darfst Du die KM per RA auffordern, Ihren Plfichten nachzukommen. Macht sie es dann, kannst auch noch den RA zahlen. Macht sie es immer noch nicht, muß Klage eingereicht werden. Kostet Zeit, Nerven und auch Geld...

Aber: mit einer anderslautenden VEreinbarung hättest Du mehr Rechte.

Gruß!

RV
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prokids
Nicht wegzudenken
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 380


« Antwort #2 am: 03. August 2010, 20:33:24 »

Hallo cicero,

zwischen Ende Juli und dem 03.08. liegt ja nun - zumal die Post ins Ausland geht, noch nicht allzu viel Zeit.

Und - bitte nicht böse sein - mit einer solchen Vereinbarung würde ich dir, KV, als KM ein gewisses Desinteresse unterstellen und hätte es wahrscheinlich auch nicht so eilig mit der Post  puzzled.

Gruß pk

PS: ich lese irgendwie auch nicht, dass du deine Kinder sehen möchtest. Geht es hier wirklich nur um schriftliche Mitteilungen, Fotos, Zeugniskopien?
Gespeichert
cicero73
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 78


« Antwort #3 am: 03. August 2010, 22:09:41 »

Hallo RV,

Ich war von RA reingelegt. Er hat gesagt, sowieso weil ich ins Ausland wohne, wird es schwierig die Gemeinsamen Sorgerecht zu bekommen. Der RA hatt auch mir gesagt in DE zwischen GSR und ASR ist nicht viel. Ja, Du hast Recht, ich habe Fehler gemacht, aber das bedeutet nichts ich muss alles hinnehmen.

Hallo prokids,

das ist nichts die gesamten vereinbarung! Wir haben auch Umgang vereinbart, aber bitte wie kann ich information ueber den Kinder erhalten wenn ich mit die KM nicht mal zum reden koennen? Zeugnisse kopien usw? Naturlich sehe ich den Kids, warum soll ich darueber schreiben wenn es sowieso kein Thema ist?

Mir ist eigentlich egal was die KM denkt ueber mir. Ich habe bisher meine Verpflichtungen immer getan, sie nicht.

mfg

cicero
Gespeichert
prokids
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 380


« Antwort #4 am: 03. August 2010, 22:22:39 »

Hallo cicero,

sorry, wenn ich darüber irritiert war, aber wenn du die Kids siehst, und das ohnehin kein Thema ist, dann frage ich mich, warum du auf die schriftlichen Informationen so beharrst? Du siehst sie doch und siehst damit, wie es ihnen geht?

Du erlebst ihren persönlichen Werdegang, sie werden dir selbst über ihre Noten berichten, sie werden mit Vorfreude von bevorstehenden Schullandheimaufenthalten erzählen und du erlebst ihren gesundheitlichen Zustand.

Hab ich was vergessen?

Gruß pk
Gespeichert
Jens70
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10


« Antwort #5 am: 14. Oktober 2011, 18:12:02 »

Moin.
Ähnlich wie cicero geht es mir auch momentan.
Die Scheidung ist seit Frühjahr durch. Wir wohnen nur 5 Min. voneinander weg. Habe keinen Kontakt zur Ex, hole meine Kinder selber ab und vereinbare die Termine hierfür auch direkt mit ihnen.
Seit Juli warte ich auf Kopien der Zeugnisse, hab die KM bzw. ihren neuen Partner bereits öfter darauf angesprochen. Nun reicht es, werde mir einen Termin beim Jugendamt besorgen.
Das Umgangsrecht haben wir beide, die Kinder wohnen bei ihr.
Nun einige Fragen:
Welche Pflichten hat die KM mir gegenüber?
Müsste ich nicht erfahren oder mit abstimmen, wann und wo sie in den Schulferien im Ausland zu Gasteltern gehen?
Wie es ihnen gesundheitlich geht? (z.B. Impfung, etc.)
Habe das ungute Gefühl, dass die KM die Kinder von mir möglichst fernhalten will (treibt ein falsches Spiel)..

Würde mich über eine Antwort oder Tips freuen!!
Danke im Voraus und Gruß!
Gespeichert
wedi-
_wedi
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.961


« Antwort #6 am: 14. Oktober 2011, 18:33:47 »

Hi Jens

Würde mich über eine Antwort oder Tips freuen!!
Danke im Voraus und Gruß!
Am besten machst du einen eigenen Faden auf, dieser gehört cicero73.

Gruss Wedi
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