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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 08:57:51 *
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Autor Thema: Umgang verlängern , aber wie ?  (Gelesen 990 mal)
Havanaman
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« am: 03. August 2010, 10:07:53 »

Hallo an alle.
Da ich ja nun meinen Termin mit der Dame des JA hinter mir habe mache ich mir Gedanken darüber ob oder wie es möglich ist den Umgang mit meiner kleinen zu verlängern . Laut Aussage der Dame des JA findet Sie die Zeit zu kurz . Ich habe die Kleine alle 14 Tage von Freitag 13.30 bis Sonntag 17.30  und Dienstags von 16.00 - 18.00 wobei sie hier auch zu Abend ist . Jetzt kommt die Kleine in die Schule und ich müsste ja jetzt auch die Hausaufgaben ( Nacharbeit ) und das Abendessen machen wofür ich die Zeit nicht gerade als angemessen sehe . Mit meiner EX kann ich darüber nicht reden da Sie darauf pocht was vom Gericht festgelegt wurde . Wie kann ich es anstellen das der Umgang verlängert wird oder gibt es darauf keine Chance . Ich möchte nichts anzetteln und mir dann ein Eigentor schießen - nach dem Motto : die Zeit Dienstags ist wirklich kurz und darum fällt der Dienstag weg .
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Milan
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« Antwort #1 am: 03. August 2010, 10:58:04 »

Moin!

Wenn Eure Umgangszeiten vom Gericht festgelegt wurden, dann kannst Du sie nur erweitern, indem Du eine neue (ausgeweitete) Umgangsregelung bei Gericht beantragst.

Oder eben einvernehmlich mit Exe. Aber die scheint ja zu mauern...

Greetz,
Milan
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Havanaman
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« Antwort #2 am: 03. August 2010, 12:02:44 »

Ok . Ja , Umgang wurde vom Gericht . Das bedeutet also das ich einen Antrag bei gericht stellen muß , oder macht das die Anwältin ? festgelegt
Wie wird das in der Regel gehandhabt ? Ich habe eben auch diese Bedenken das mir der Richter dann sagt das der Tag unter der Woche eben wegfällt . Besteht eine Chance das die Umgangszeiten erweitert werden ?
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Agent_Zero
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« Antwort #3 am: 03. August 2010, 12:40:08 »

Moin,

ja, du musst bei Gericht einen Antrag auf Umgangserweiterung stellen. Den Antrag sollte
der Anwalt stellen. Denn die Umgangserweiterung sollte gut Verargumentiert sein.

Zitat
Ich habe eben auch diese Bedenken das mir der Richter dann sagt das der Tag unter
der Woche eben wegfällt .

Erfahrungsgemäß solltest du bei der Umgangserweiterung großzügig beantragen. Streichen
können die dann immer noch (werden sie u.U. auch). Dann hast du aber in etwas das, was
du möchtest. Gibst du gleich weniger an, kürzen die dir das weg.

Zitat
Besteht eine Chance das die Umgangszeiten erweitert werden ?

Wenn es gut begründet ist, sehe ich durchaus die Möglichkeit der Erweiterung. Wie es jedoch
das Gericht sieht, kann keiner sagen.

Gruß
Agent
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Mantra:

NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.


Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Havanaman
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« Antwort #4 am: 03. August 2010, 13:00:02 »

Dann werde ich von meinem Anwalt den Antrag aufsetzen lassen .
Als Begründung werde ich angeben das mir Dienstags die 2 Stunden für ungenügend erscheinen da sie kaum ausreichen für das Essen zu sorgen und noch vernünftig die Hausaufgaben mit der Kleinen zu erledigen . Was würdet Ihr noch als Begründung angeben ?

Das das Gericht warscheinlich kürzt , wenn ich mehr fordere dachte ich schon - können sie mir aber auch den Dienstag ganz kürzen Huch?

Hatte ja am Anfang bereits versucht die Kleine jeden Freitag zu bekommen da ich ja dann schon um 13.00 Feierabend habe - dies wurde aber mit der Begründung verworfen das dies ja ins WE der EX fällt .
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Agent_Zero
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« Antwort #5 am: 03. August 2010, 15:04:27 »

Moin,

du solltest argumentieren, dass es dem Wohl des Kindes am besten entspricht, wenn ihr mehr
Zeit habt, um das ganze auch etwas zu entzerren. Für das Kind ist dies besser, weil mehr Zeit
für alles bleibt.

Der Anwalt wird dies schon entsprechend begründen.

Aufgrund des Kontinuitätsprinzipes und der bisherigen Regelung kannst du ja mit der Gewohnheit,
auch der des Kindes argumentieren.

Gruß
Agent
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Mantra:

NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.


Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Milan
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« Antwort #6 am: 03. August 2010, 20:32:44 »

Moin!

Also realistisch (weil oft beschlossen) fände ich dies:

- alle 14 Tage Freitag (Schulschluss) bis Montag (Schulbeginn)
- alle 14 Tage Montag (Schulschluss) bis Dienstag (Schulbeginn)
- alle Ferien hälftig
- alle grossen Feiertage im jährlichen Wechsel

Das ist eigentlich eine Regelung, von der Du ausgehen müsstest. Viele von uns haben diesen (oder ähnlichen) Rythmus per Gerichtsbeschluss zugesichert bekommen. Manche erst beim OLG, aber egal. Wegen Umgang machen Richter eigentlich kein grosses Trara mehr. Bei denen ist mittlerweile angekommen, dass jeder Tag Umgang dem Kindeswohl dienlich ist, wie es so schön heisst.

Greetz,Milan
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prokids
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« Antwort #7 am: 03. August 2010, 20:42:42 »

Wie wäre es denn mit - neben alle 14 Tage - mittwochs (jede Woche natürlich und Mittwoch, weil es so schön in der Mitte der Woche ist) von Schulschluss bis eine Stunde vor Bettgehzeit?

Gruß pk
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Lausebackesmama
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Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #8 am: 03. August 2010, 21:10:24 »

von Schulschluss bis eine Stunde vor Bettgehzeit?

Oder von der Schule bis zur Schule .... Das ist nämlich für das Kind einfacher, als eine Stunde vor Schlafenszeit noch von Papa auf Mama umzuswitchen...

LBM
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« Antwort #9 am: 03. August 2010, 22:43:13 »

Klar ist das einfacher, war ja nur ein Vorschlag zur Güte 

Gruß pk
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Havanaman
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« Antwort #10 am: 04. August 2010, 07:51:58 »

Hallo und erst mal vielen Dank .

Ich werde zum RA gehen und von Ihm einen entsprechenden Antrag ausfüllen lassen und einreichen .
Ich sage bescheid wie es weitergeht .
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Havanaman
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« Antwort #11 am: 05. August 2010, 10:18:08 »

Mir ist nochwas eingefallen . Wenn meine Anwältin die Umgangserweiterung beantragt geht doch dieser Antrag bei Gericht ein . Gibt es dann wieder eine Verhandlung mit EX und mir oder wird das vom gericht alleine entschieden . Welchen Einfluss hat das JA dabei ? Da ich in 14 Tagen wieder einen Termin mit der Dame vom JA habe frage ich mich natürlich ob Sie auch was ans Gericht schreibt - ihrer Meinung nach ist ja die Umgangszeit auch zu kurz und die einzigste die sie zu lange , wenn nicht sogar unnötig findet ist die EXE .
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Milan
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« Antwort #12 am: 06. August 2010, 12:07:27 »

Moin!

Zitat
Gibt es dann wieder eine Verhandlung mit EX und mir oder wird das vom gericht alleine entschieden .
Manchmal gibt es Urteile nach Aktenlage, also ohne mündliche Anhörung vorher. Allzu oft geschieht das jedoch nicht. Daher würde ich von einem weiteren Termin ausgehen.
Zitat
Welchen Einfluss hat das JA dabei ?
So viel, wie der Richter zulässt.
Zitat
Da ich in 14 Tagen wieder einen Termin mit der Dame vom JA habe frage ich mich natürlich ob Sie auch was ans Gericht schreibt - ihrer Meinung nach ist ja die Umgangszeit auch zu kurz und die einzigste die sie zu lange , wenn nicht sogar unnötig findet ist die EXE .
Dann bitte sie dies auch so dem Gericht schriftlich mitzuteilen.

Greetz,
Milan
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minna289
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es wird heller, versprochen!


« Antwort #13 am: 06. August 2010, 12:25:34 »

@az

Zitat
Dann bitte sie dies auch so dem Gericht schriftlich mitzuteilen.

na, auf das Gesicht der JA Tante bin ich dann aber gespannt. rofl2
ich hab da so meine vermutung wie die Reaktion darauf sein wird aber ich lass mich auch gerne mal überaschen.

Sorry, ist nicht bös gemeint aber meine JA Tante haute die identischen Sätze raus um dann auf meine Frage warum Sie denn bei der Verhandlung nix gesagt hat mir zu entgegnen "Ich bin doch nicht gefragt worden"  c

gruss,
minna
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