Hallo Joa,
je laenger man sucht, desto mehr Meinungen kommen zu diesem Thema hoch:
Speziell bei diesem Thema: Achte bitte auf das Datum. Die von dir zitierte Darstellung stammt aus dem Jahr 2007; aber Ende 2008 haben die Rechtsbeuger vom BGH ein Grundsatzurteil
gesprochen verbrochen, und demzufolge werden dir zumindest Kinderkrippen- und Kindergartenbeiträge zusätzlich zum regulären Kindesunterhalt in Rechnung gestellt. Alles, was vor diesem Schandurteil über dieses Thema gesagt wurde, kannst du getrost in die Tonne treten - es gilt nicht mehr.
Auf dich lauert aber noch eine ganz andere Falle:
und kurz danach bekam in einem Schreiben der Anwältin die Forderung nach Trennungsunterhalt, Wohnwertvorteil und Kindesunterhalt.
Nach Absprache mit meinem Anwalt zahle ich den Kindesunterhalt in voller Höhe. Aufgrund zur klärender Fakten habe ich bisher weder den Wohnwertvorteil, noch den Trennungsunterhalt gezahlt.
Durch das Schreiben der Anwältin bist du wirksam in Verzug gesetzt worden, und das bedeutet: Wird irgendwann festgestellt, dass die Forderung nach Trennungsunterhalt korrekt ist, kann deine Ex diese Beträge ab dem Zeitpunkt dieses Anwaltsschreibens von dir nachfordern! Wenn also in ein paar Monaten festgestellt wird, ihr Anspruch auf Trennungsunterhalt beträgt xyz Euro, dann hast du dieses Geld nicht nur ab diesem Zeitpunkt zu zahlen, sondern zusätzlich "Anzahl der Monate" mal "xyz Euro" Nachzahlung für die inzwischen verstrichene Zeit.
Hat dein Anwalt dir denn erklärt, wie er rechnet, und warum da kein Trennungsunterhalt bei übrig bleibt? Da ihr erstens verheiratet und zweitens räumlich getrennt seid, hat sie dem Grunde nach einen Anspruch auf Trennungsunterhalt - es könnte halt nur sein, dass bei der Berechnung herauskommt, ihr Anspruch beläuft sich auf errechnete 0,- Euro. Wenn du die Berechnung deines Anwaltes vorliegen hast, dann kannst du sie gerne anonymisiert hier einstellen ; wenn nicht, kannst du uns auch die wesentlichen Daten über dein Einkommen und ihr Einkommen nennen, und dann können wir das mal zusammen ausrechnen. Egal welche der beiden Varianten - mach dazu am besten einen neuen Thread im Unterforum "Unterhaltsrecht" auf.
aus unserem gemeinsamen Haus ausgezogen (...) Wohnwertvorteil (...)
Also Eigentum. Mutmaßlich noch mit einer erheblichen Hypothek? Dann die Frage: Hast du dir schon Gedanken gemacht, wie das weitergeht - ob die Hütte überhaupt zu halten ist, bzw. ob du sie überhaupt halten
willst?
Viele liebe Grüße,
Malachit.