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vatersein.de - Forum 12. Februar 2012, 11:53:20 *
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Autor Thema: Unterhalt während urlaub  (Gelesen 2213 mal)
chris79stg
Frischling

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Beiträge: 2


« am: 28. Juli 2010, 20:59:46 »

Hallo Zusammen,
ich bin seit 1 1/2 Jahren getrennt von meiner Frau. Seither bezahle ich für unsere beiden Kinder die bei Ihr Leben und Sie Unterhalt. Wie ist es wenn ich die Kinder im Urlaub bei mir mir habe? Kann ich den Unterhalt kürzen?
Bedanke mich schon mal für Antworten.
Gruß Chris
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Lausebackesmama
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Beiträge: 7.653


Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #1 am: 28. Juli 2010, 21:01:09 »

Hallo und Willkommen Chris,

nein das kannst Du nicht. Es sei denn sie stimmt dem zu.

LG LBM
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Der Sprung
über den eigenen Schatten
gelingt leichter,
wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.702



« Antwort #2 am: 28. Juli 2010, 22:52:59 »

Moin,

die Kinder haben ja ihren Lebensmittelpunkt bei ihr. Somit kannst du den Unterhalt auch nicht
kürzen.

Sie könnte dir nur, wenn sie möchte, etwas entgegenkommen. Doch die Umgangskosten usw.
obliegen dem Elternteil, der den Umgang wahrnimmt. Der Unterhalt bleibt in diesem Fall un-
berührt.

Gruß
Agent
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Mantra:

NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.


Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
chris79stg
Frischling

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Beiträge: 2


« Antwort #3 am: 29. Juli 2010, 17:26:31 »

vielen dank! da sieht man mal wieder wir männer sind immer die deppen. wir werden doch nur ausgenommen. zum ko.....!!!!
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brille007
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Beiträge: 9.780



« Antwort #4 am: 29. Juli 2010, 18:26:28 »

vielen dank! da sieht man mal wieder wir männer sind immer die deppen. wir werden doch nur ausgenommen. zum ko.....!!!!
naja, ganz so krass würde ich das nicht sehen. Zum einen entstehen "zuhause" ja auch Kosten, wenn die Kinder zum Ferienumgang bei Dir sind, beispielsweise die gesamten anteiligen Wohnkosten (die Mutter kann ja nicht die Miete kürzen, nur weil das Kind ein paar Wochen bei seinem Vater ist; so wenig wie Du, wenn Du während Deines eigenen Spanien-Urlaubs Deine Wohnung nicht benützt).

Zum anderen hat die Mutter ja auch nicht nur eine theoretische "Kostenersparnis" während der Ferien, sondern auch während jedes Wochenend-Umgangs; das hat der Gesetzgeber mit dem hälftigen Abzug des Kindergeldes beim Unterhalt zu kompensieren versucht. Ich stelle mir aber gerade den anderen Fall vor: Die Unterhaltshöhe wäre direkt von der Anzahl der Tage abhängig, die das Kind bei Muttern verbringt - wäre das nicht ein feines Motiv für Muddi, den Umgang möglichst oft zu boykottieren und dadurch mehr zu kassieren? Ich würde deshalb - abgesehen von der praktischen Undurchführbarkeit - einer taggenauen Unterhaltsregelung nicht das Wort reden wollen...

Tu Dir selbst den Gefallen, Dich nur über Dinge aufzuregen, bei denen es sich lohnt. Die Unterhalts-Fortzahlung während der Ferien gehört nicht dazu. Freu Dich stattdessen darüber, Deine Kinder möglichst oft und unbeschwert zu sehen; das ist ungleich wichtiger als ein paar Euros.

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #5 am: 29. Juli 2010, 19:16:03 »

Lautes und deutliches Veto!

Die Tatsache, dass der Umgangselternteil alleine für die Umgangskosten aufzukommen hat, ist eine Sauerei, über die man sich aufregen darf und sollte und die man auch nicht einfach so hinnehmen sollte.

Es gibt überhaupt keinen Grund diese typische Trennungslast einem einzigen Elternteil aufzulasten, zumal es das Schuldprinzip, dass dieses Verfahren vielleicht mal gerechtfertigt haben könnte, ja angeblich nicht mehr gibt.

Zum einen entstehen "zuhause" ja auch Kosten, wenn die Kinder zum Ferienumgang bei Dir sind, beispielsweise die gesamten anteiligen Wohnkosten (die Mutter kann ja nicht die Miete kürzen, nur weil das Kind ein paar Wochen bei seinem Vater ist; so wenig wie Du, wenn Du während Deines eigenen Spanien-Urlaubs Deine Wohnung nicht benützt).
Zum anderen hat die Mutter ja auch nicht nur eine theoretische "Kostenersparnis" während der Ferien, sondern auch während jedes Wochenend-Umgangs;
Genau und diese Kosten werden natürlich auch zur Berechnung des Unterhalts zugrunde gelegt.
Entscheidend ist jedoch das Wörtchen auch!
Auch dem Vater entstehen Kosten. Warum werden diese komplett unterschlagen?
Er muss ja auch Wohnraum vorhalten, auch wenn die Kinder "nur ein paar Wochen" bei ihm sind.
Und er muss auch seinen eigenen Wohnraum, den der Kinder, den in Spanien und sogar die Lebensmittel bezahlen, die für sich und für die Kinder und nochmal für die Mutter bezahlen, die in dieser Zeit zumindest diese Kosten nicht hat.
Von den Fahrtkosten zum holen und bringen noch gar nicht gesprochen.

Zitat
das hat der Gesetzgeber mit dem hälftigen Abzug des Kindergeldes beim Unterhalt zu kompensieren versucht.
Damit machst du dir eine besonders dreiste Lüge der Väterunterdrückungsmafia zu eigen.
Das halbe KG steht dem Vater, genauso wie der Mutter zur Kompensation der allgemeinen Belastungen durch Kinder sowie als Substitut für die nicht vorhandene steuerliche Abzugsfähigkeit des Existenzminimums der Kinder sowie zu.

Man kann es ihm daher nicht "großzügig" noch einmal zur Kompensation der Umgangskosten überlassen.
Das ist so, als würde ich dir von deinem Geld ein Bier ausgeben.
Und mit genau der Begründung kann man nämlich auch von der Mutter die Hälfte der Umgangskosten verlangen, denn schließlich kommt sie ja auch in den Genuss des halben KG.

Von der zusätzlichen Absurdität, dass der Vater dieses bisschen Geld auch noch ein drittes mal für EU ausgeben soll, gar nicht zu reden. Und auch das ohne Anrechnung bei der Mutter.

Zitat
Ich stelle mir aber gerade den anderen Fall vor: Die Unterhaltshöhe wäre direkt von der Anzahl der Tage abhängig, die das Kind bei Muttern verbringt - wäre das nicht ein feines Motiv für Muddi, den Umgang möglichst oft zu boykottieren und dadurch mehr zu kassieren?
Der Staat, als Inhaber des Gewaltmonopols hat gefälligst diese Boykotte zu unterbinden, und den Vater nicht zu zwingen, sich dieses natürliche Menschenrecht auch noch zu erkaufen.
Ob es nun ein oder zwei Gründe mehr oder weniger für den Boykott gibt, sollte dabei keine Rolle spielen.
Zitat
Ich würde deshalb - abgesehen von der praktischen Undurchführbarkeit - einer taggenauen Unterhaltsregelung nicht das Wort reden wollen...

Tu Dir selbst den Gefallen, Dich nur über Dinge aufzuregen, bei denen es sich lohnt. Die Unterhalts-Fortzahlung während der Ferien gehört nicht dazu. Freu Dich stattdessen darüber, Deine Kinder möglichst oft und unbeschwert zu sehen; das ist ungleich wichtiger als ein paar Euros.

Und ich glaube, dass man sich sehr wohl immer wieder darüber aufregen und dagegen ankämpfen soll.
Unrecht wird nicht dadurch besser, dass man sich daran gewöhnt.

Ich weiß, dass du das alles auch weißt, lieber Martin aber ich denke, man sollte diese Dinge auch nicht unter den Teppich kehren.
Gerade weil die Mauer der Umgangskosten auch so langsam kleine, feine Risse bekommt.
Da muss man jetzt voll drauf halten.
Bloß keine Ruhe einkehren lassen.

Gruss Beppo
« Letzte Änderung: 29. Juli 2010, 19:19:56 von Beppo » Gespeichert

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« Antwort #6 am: 29. Juli 2010, 21:01:35 »

Gerade weil die Mauer der Umgangskosten auch so langsam kleine, feine Risse bekommt.
Da muss man jetzt voll drauf halten.
Bloß keine Ruhe einkehren lassen.

Und was soll das bringen? Letztlich wird genau das passieren, was Martin beschrieben hat. Es wird jede Minute mit jedem Cent aufgerechnet werden.

Und mal im Ernst: die Kosten SIND nun mal einfach vorhanden und zwar da, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat.

Sicher "sollte" der Vater auch eine größere Wohnung haben, als er eigentlich bräuchte, aber was spricht dagegen, wenn Kind/Kinder beim Umgang mal eben nicht ihr eigenes Zimmer haben? Im "Alltag" geht das nicht so einfach.

Die Kosten des alltäglichen Lebens sind nunmal einfach nicht zu unterschätzen und ich glaube, dass es vielen Vätern gar nicht bewusst ist, in welchen Dimensionen die sich je nach Alter und auch Schule der Kinder bewegen.

Um nur mal die größten Hausnummern zu nennen: Schullandheim Sohn - 170,-- €, Skilager Tochter - alles in allem 210,-- €, halbjährliches Kopiergeld pro Kind je 10,-- €, diverse Events wie Wandertag, Kinotag, Dichterlesung, Lektüren etc., da kommen locker nochmal 200,-- € pro Jahr zusammen.

Nicht nur mehr Miete, sondern auch mehr Strom, Wasser (bei zwei Töchtern ein nicht unerheblicher Faktor), Taschengeld - beläuft sich bei uns allein schon auf knapp 100,-- € im Monat.

Alles in allem bin ich der Meinung, dass der "normale" Regelsatz zzgl. des hälftigen Kindergeldes nicht ausreicht. Von daher empfinde ich die Umgangskosten als nur gerecht.

Und - bloß keine Ruhe einkehren lassen ist für mich der komplett falsche Ansatz, um sich bezüglich des Kindeswohls auf eine Ebene zu begeben.

Gruß pk
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« Antwort #7 am: 29. Juli 2010, 21:34:26 »

Und mal im Ernst: die Kosten SIND nun mal einfach vorhanden und zwar da, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat.
Genau wie beim Vater.
Auf der einen Seite werden sie voll berücksichtigt auch wenn sie gar nicht anfallen, auf der anderen nicht.
Warum nicht?
Zitat
Sicher "sollte" der Vater auch eine größere Wohnung haben, als er eigentlich bräuchte, aber was spricht dagegen, wenn Kind/Kinder beim Umgang mal eben nicht ihr eigenes Zimmer haben? Im "Alltag" geht das nicht so einfach.
Ich habe kann mir nach Abzug aller Unterhaltskosten nur eine 1,5 Zimmer Wohnung von knapp 50qm, inkl. Balkon leisten habe aber 4 Kinder. Eines davon wohnt in Bayern.
Dient das dem Kindeswohl?
Zitat
Die Kosten des alltäglichen Lebens sind nunmal einfach nicht zu unterschätzen und ich glaube, dass es vielen Vätern gar nicht bewusst ist, in welchen Dimensionen die sich je nach Alter und auch Schule der Kinder bewegen.
Meine auch nicht.
Dass ein neugeborenes Kind aber über 400,- Mindestunterhalt benötigt, konnte mir aber
noch keiner plausibel erklären.

Zitat
Um nur mal die größten Hausnummern zu nennen: Schullandheim Sohn - 170,-- €, Skilager Tochter - alles in allem 210,-- €, halbjährliches Kopiergeld pro Kind je 10,-- €, diverse Events wie Wandertag, Kinotag, Dichterlesung, Lektüren etc., da kommen locker nochmal 200,-- € pro Jahr zusammen.
Aha, wie oft schickst du ein 3 jähriges Kind ins Schullandheim?
Und über 12 jährige bekommen sogar deutlich über 500,- pro Monat, also 6.000,- € pro Jahr.
Und das wohlgemerkt, von einem Vater der nicht mehr als 1.500,- € verdienen darf und Zwei Berechtigte hat.
Denkst du, während der Beziehung hätte er soviel für die beiden aufbringen können?
Zuzüglich Umgangskosten zum anderen Ende der Republik, oder sogar der EU.

Zitat
Nicht nur mehr Miete, sondern auch mehr Strom, Wasser (bei zwei Töchtern ein nicht unerheblicher Faktor), Taschengeld - beläuft sich bei uns allein schon auf knapp 100,-- € im Monat.
Wenn das Geld nicht reicht, müssen meistens beide etwas zum Einkommen beitragen.
Nur nicht nach der Scheidung.
Da muss das alles der Vater alleine tragen.

Zitat
Alles in allem bin ich der Meinung, dass der "normale" Regelsatz zzgl. des hälftigen Kindergeldes nicht ausreicht. Von daher empfinde ich die Umgangskosten als nur gerecht.
Wofür denn genau nicht genug?
Wofür soll das KG denn reichen?
Und wofür ist dann noch der KU da?

Gerecht wäre es, wenn der Mindestbedarf der Kinder korrekt festgestellt, davon das ganze KG abgezogen wird und der Rest als Unterhalt bezahlt wird.
Und zwar von beiden zu gleichen Teilen! Und nur wenn einer nicht bereit ist, seinen Teil der Betreuung zu leisten, muss er eben den ganzen KU alleine bezahlen.
Zitat
Und - bloß keine Ruhe einkehren lassen ist für mich der komplett falsche Ansatz, um sich bezüglich des Kindeswohls auf eine Ebene zu begeben.
Einigen kann man sich auf alles, nur wenn man schon wegen KU vor Gericht geht, kann man es auch richtig machen.
Die Argumente des Vaters sind nämlich für das Kind auch nicht aufwühlender, als die der Mutter.
Und die wenigsten Kinder sind vor Gericht dabei.


Aber das wird jetzt sehr Off-Topic.
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« Antwort #8 am: 29. Juli 2010, 22:02:32 »

Moin,

Einigen kann man sich auf alles, nur wenn man schon wegen KU vor Gericht geht, kann man es auch richtig machen.
im vorliegenden Fall geht es um 2-3 Ferienwochen pro Jahr; wir reden also von einem "ungerechten" Unterhaltsbetrag von vielleicht 150 bis 250 EUR pro Jahr.
Einmal abgesehen davon, dass ein Einzelner einen unangemessen hohen finanziellen und zeitlichen Aufwand treiben müsste, um hier eine obergerichtliche Grundsatz-Entscheidung herbeizuführen (die ihm selbst vermutlich gar nichts mehr nützt, da sie Jahre dauern würde): Lohnt es sich, wegen solcher Beträge ein Gerichtsverfahren anzufangen - oder ist diese Lebenszeit anderweitig nicht viel besser eingesetzt? Zum Beispiel im Umgang mit den Kindern? Oder meinetwegen auch in einem Nebenjob, mit dem dieser Zusatzbetrag in einem Bruchteil der Zeit erwirtschaftet werden könnte, den ein solches Gerichtsverfahren verschlingt?

Recht haben wollen um jeden Preis oder die Ungerechtigkeit der Welt beklagen sind keine Tätigkeiten, die die eigene Lebensqualität heben. Ob sie trotzdem Sinn machen, muss jeder für sich selbst entscheiden.

Grüssles
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aka Clochard


« Antwort #9 am: 29. Juli 2010, 22:11:03 »

Hallo,

entschuldigt bitte wenn ich mich kurz dazwischendränge. Mich interessiert nur was genau der Lebensmittelpunkt ist?

Danke und Grüße
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« Antwort #10 am: 30. Juli 2010, 15:15:58 »

Hallo Loge,

der Lebensmittelpunkt ist da, wo das Kind gemeldet ist und die meiste Zeit verbringt.

Zitat von: Brille007
Recht haben wollen um jeden Preis oder die Ungerechtigkeit der Welt beklagen sind keine Tätigkeiten, die die eigene Lebensqualität heben.

Das ungefähr wollte ich ausdrücken  .

Gruß pk
« Letzte Änderung: 30. Juli 2010, 15:35:30 von Beppo » Gespeichert
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« Antwort #11 am: 30. Juli 2010, 16:08:59 »

Das ungefähr wollte ich ausdrücken  .

Das ist aus dem, was du geschrieben hast aber nur mit viel Phantasie raus zu hören! 
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« Antwort #12 am: 30. Juli 2010, 20:47:51 »

Ja, Beppo, hast ja recht. Der erste und der letzte Satz meines Romans gingen in die Richtung, der Rest war Frustgeschreibe einer Mutter, deren Ex nicht versteht, dass Kinder mehr kosten als er meint  mad3

Nicht böse sein  mad3...

Gruß pk
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« Antwort #13 am: 02. August 2010, 09:43:25 »

@Beppo: gut geschrieben thumbup, ich sehe das alles genauso! Ich habe zusätzlich zu allem noch Fahrt und Unterkunft am "Lebensmittelpunkt" meiner Kinder!
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« Antwort #14 am: 14. August 2010, 18:48:46 »

hi @all ...

... ja, ich finde die Unterhaltsregelungen hierzulande auch sehr überarbeitungswürdig. Unterhalt für die Kinder MUSS sein, darum geht es nicht. Aber warum wird das Gehalt und die finanzielle Situation der Mutter, bei der die Kinder ihren Lebensmittelpunkt haben zur Unterhaltsberechnug nicht mit herangezogen Huch Meine Ex verdient durch ihren alten Arbeitsvertrag mehr Geld als ich ... ist zu ihrem neuen Freund gezogen, schickes Haus, riesen Garten und SLK vor der Tür ... ich zahle jeden Monat noch Kreditraten in Höhe von 400, 00 Euro aus der gemeinsamen Beziehung ab  c... läuft alles auf meinen Namen  c ... und meine EX beteiligt sich daran nicht ein bischen ... muss sie ja auch nicht  ... das JA meint dazu nur: einigen sie sich mit der KM ...  da fällt mir nichts mehr ein ... meine EX weiss ganz genau, wie es mir finanziell geht und ich werde das Gefühl nicht los, dass es sie erfreut  ...

Was ich damit sagen will ist nur folgendes ... für mich ist es finanziell sehr schwer ... doch ich liebe meine Kinder über alles, ich mache für sie alles möglich und es ist toll, wenn sie bei mir sind ... je länger um so lieber ... doch wäre es für mich eine grosse Erleichterung, wenn das Unterhaltsrecht fairer gestaltet wäre.

liebe Grüsse

whitespider
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« Antwort #15 am: 14. August 2010, 23:08:43 »

Hallo whitespider,

deinen Frust kann ich gut verstehen. Auf der anderen Seite: was hat der "Neue" mit deinen Kindern zu tun? Er hat keinerlei Rechte, die ein oder andere Pflicht, aber zahlen soll er?

Oder andersrum gesagt: was würdest du sagen, wenn du eine reiche Freundin fändest und ihr Geld für den KU mit heran gezogen würde, damit du auch ja keinen Fuß mehr auf den Boden bekommst?

In einem Punkt gebe ich dir Recht: das gegenseitige Einkommen der Eltern sollte berücksichtig werden - in etwa so wie beim Versorgungsausgleich. Darüber hinaus sollte es regelmäßig überprüft werden, denn in der heutigen Zeit ist ja leider kein Arbeitsplatz mehr wirklich sicher  exclamation_smile.

Aber: und das habe ich in einem anderen Thread schon geschrieben: die Kosten mit Kindern sind einfach erheblich höher, als wenn man allein lebt. Selbst unter Berücksichtigung des "normalen" Umgangs und der damit verbundenen etwas größeren Wohnung ist immer noch weit günstiger. Wobei ich auch die nötige größere Wohnung in Frage stelle. Platz ist in der kleinsten Hütte und von meinen Kindern weiß ich, dass es ihnen völlig egal ist, wieviel Platz ist, zur Not liegen sie "übereinander". Ich meine auch schon beschrieben zu haben, wie Umgang von Freunden/innen unserer Kinder stattfinden, dass selbst unsere Kinder noch Platz haben.

Gruß pk
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whitespider
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« Antwort #16 am: 15. August 2010, 00:08:39 »

hi ...

... nein, so war das nicht gemeint. Der neue Freund soll da finanziell nicht mit herangezogen werden ... es ging mir nur um die neue Gesamtsituation meiner EX ... sie brauch keine Miete mehr zahlen etc. ... nur darum ging es ... 

Zu den Kosten mit Kindern ... ich habe diese Kosten ja auch, meine Kinder sind sehr oft bei mir, nicht nur am Wochenende und das ist auch gut so ... war schon ein harter Kampf ... sie sind immer 6 Tage am Stück bei mir ... erschwerend kommen nach dem Umzug noch die erhöhten Fahrkosten für mich hinzu ... das sind an Wochentagen 120 km pro Tag für mich ... das juckt meine EX auch nicht ... ich MUSS die Kinder ja nicht sehen ... genau das wäre ihr ja nur recht 

Meinen Kindern ist es auch egal, ob jeder sein eigenes Zimmer bei mir hat oder ob sie sich eins teilen müssen ... das ist richtig, sie freuen sich immer sehr, bei mir zu sein ... das ist auch schön so ...

Nur sind meine Möglichkeiten durch die jetzige Unterhaltsregelung doch sehr beschränkt ... mir würden in der jetzige Situation nicht mal 50 Euro bleiben,wenn ich nicht finanziell unterstützt würde ...

liebe Grüsse

whitespider
« Letzte Änderung: 15. August 2010, 00:10:49 von whitespider » Gespeichert
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« Antwort #17 am: 15. August 2010, 00:50:08 »

deinen Frust kann ich gut verstehen. Auf der anderen Seite: was hat der "Neue" mit deinen Kindern zu tun? Er hat keinerlei Rechte, die ein oder andere Pflicht, aber zahlen soll er?

Oder andersrum gesagt: was würdest du sagen, wenn du eine reiche Freundin fändest und ihr Geld für den KU mit heran gezogen würde, damit du auch ja keinen Fuß mehr auf den Boden bekommst?

Gruß pk


Ist zwar etwas Offtopic aber genau das wurde bei mir schon Versucht:
Das Ju schrieb mir mal "Zur Überprüfung einer evtl.Herabsetzung des Selbsterhaltes bitte ich um Mitteilung,ob sie mit einer Parnerin in Haushaltsgemeinschaft leben."
Leider bzw.man muß schon fast sagen zum Glück ist meine neue LGin nachweißlich bettelarm,da war nichts zu holen.

Also ich verstehe den Frust von whitespider an dieser Stelle zu 100%

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