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vatersein.de - Forum 09. Februar 2012, 17:40:11 *
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Autor Thema: Scheidung in USA oder Deutschland?  (Gelesen 341 mal)
HerbertOntario
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2


« am: 27. Juli 2010, 19:11:46 »

Hallo,

ich bin neu hier und kenne mich im deutschen Scheidungsrecht nicht so gut aus.

Hier der Hintergrund: wir sind 06/2006 nach USA (Washington State) umgezogen. Wir haben zwei Jungs (5 und 9 Jahre alt). Nun werden wir uns wohl scheiden lassen (das Fremdgehen meiner Frau ist einer der Gruende, aber es hat auch so vorher schon nicht mehr richtig geklappt).

Meine Frau moechte mit den Kindern zurueck nach Deutschland gehen, da sie dort Aussicht hat wieder in Ihren Beamtenjob zurueckkehren zu koennen. Ich moechte jedoch in USA bleiben (und natuerlich die Kids auch hier behalten). Selbst bei einer Scheidung wuerden immer beide Eltern in der Naehe der Kinder wohnen bleiben (egal ob es letztlich D oder USA sein wird), d.h. ich wuerde ggf mit nach D ziehen.

Wir koennten uns nach dem amerikanischem Recht scheiden lassen oder aber nach dem deutschen Recht, da wir alle 4 noch deutsche Staatsbuerger sind und in USA eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung haben. Wenn wir uns hier trennen gibt es ein gemeinsames Sorgerecht (meist 3 / 4 Tage Split bezueglich wo die Kinder wohnen werden) und keiner kann die Kinder ohne Zustimmung des anderen "umziehen".

Wenn wir uns nach deutschem Recht scheiden lassen wuerden, ist es dann sehr wahrscheinlich, dass die Kinder zu 100% bei der Mutter wohnen (da Beamtin?) und die Vaeter nur ein Besuchsrecht (wie oft?) bekommen? Dann muesste ich ja in die Naehe der Mutter/Kinder ziehen und es ist nicht sicher, dass ich da einen adaequaten Job finden wuerde. Oder aber ich ziehe weiter weg, dann wuerde ich einen guten Job finden, aber meine Kinder seltener sehen, was ich nicht will.

Wie wird in Deutschland der Unterhalt (fuer Frau, Kinder) berechnet? Ich weiss fuer die Kinder gibts die Duesseldorfer Tabelle, aber fuer die Frau?
Was wird als Einkommengrundlage genommen? Das Einkommen des letzten Jahres (laut Lohnsteuerausgleich)? Aendert sich das dann also von Jahr zu Jahr?

Jetzt ist es so, dass ich in USA sehr gut verdiene ($110 000) und in Deutschland etwa 30% weniger verdienen wuerde (ca. EUR 60000). Dann wuerde anfangs mein US Gehalt als Berechnungsgrundlage genommen werden und nach einem Jahr mein deutsches Gehalt?

Sorry fuer die "naiven" Fragen, bin aber gerade etwas ueberwaeltigt was da so kommt...

Danke,
Herbert
Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.588


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #1 am: 27. Juli 2010, 19:47:52 »

Hallo Herbert,

auf den Ort der Scheidung kommt es praktisch nicht an, sondern auf den Aufenthaltsort desjenigen, der Unterhalt begehrt.

Da Deutschland so ziemlich das schlechteste Familienrecht der Welt hat, solltest du auf jeden Fall verhindern, dass deine Kinder die USA verlassen.

Sobald Muttern mit den Kindern deutschen Boden betritt, hast du verloren.

Aus dir wird mit allen Mitteln der höchstmögliche Unterhalt gepresst und dir danach sämtliche Kosten für den Umgang und die Justiz auferlegt.

Die Mutter kann mit den Kindern hinziehen wo sie will, und du kannst zusehen, wie du den Umgang bezahlst, und wie du hinter ihr her ziehst.
Unterhalt musst du dabei immer nach dem bezahlen, was du maximal verdienen könntest, und nicht etwa danach, was du tatsächlich verdienst.

Laut Gesetz bekommt eine Mutter mit Kinder in dem Alter keinen Unterhalt mehr.
Das wollen die Richter aber nicht einsehen und an das Gesetz gebunden fühlen sie sich auch nicht.
Deswegen bekommt sie, theoretisch, 3/7 von dem Geld, dass dir nach KU-Zahlung geblieben ist.

Auf Grund der schlechten Sitten der Justiz, in der Praxis oft mehr.
Z.B. weil ihr bestimmte Einnahmen nicht angerechnet werden und dir bestimmte Ausgaben nicht.

Wenn du also in den USA die Möglichkeit hast, die Ausreise der Kinder zu verhindern, nutze sie.
Sonst bist du Frau, Kinder, Geld, Job und neue Heimat los.

Gruss Beppo

P.S. Seit wann liegt Ontario in den USA?
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
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