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vatersein.de - Forum 12. Februar 2012, 13:57:02 *
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Autor Thema: meine Geschichte  (Gelesen 3504 mal)
bjoernwd
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Beiträge: 24


« am: 26. Juli 2010, 14:17:39 »

Hallo

ich habe dieses Forum durch Zufall gefunden und ich muss sagen ich finde es sehr gut, ich habe hier schon viele Geschichten gelesen und nun möchte ich auch meine erzählen bzw schreiben...

kurz zu mir, ich möchte vorerst Anonym schreiben, da ich bedenken habe das durch einen Zufall meine Ex Freundin mich "finden" könnte. Ich komme aus
Hamburg bin 33 Jahre.


meine Ex Freundin und ich haben uns Ende 2008 kennen gelernt und sehr schnell kam bei Ihr der Wunsch das Sie / Wir ein Kind bekommen sollten. Nach nur ca. 2 Monaten,
setzte Sie dann die Pille ab. Sie wurde nicht Schwanger nach ca 6-7 Monatigen "versuchen". (Sie hatte viel Stress auf Arbeit (neuer Job))

Weil Sie der Meinung war das Sie schon alt wäre und nicht mehr viel Zeit hätte (damals 28) müssen Wir unbedingt Hilfe in Anspruch nehmen. Wir waren dann an entsprechender Stelle in einem
sehr guten Kinderwunschzentrum, dort wurde Sie untersucht und alles schien ok. Einziges Problem eine Clamydieninfektion in jungen Jahren.

Da es dann weiterhin nicht klappte wurde bei mir ein Spermiogramm gemacht,welches dann nicht so sehr gut Ausfiel,jedoch bestand Hoffnung bzw es wurde vorgeschlagen weitere Maßnahmen zu ergreifen. Ca. 3 Wochen nach diesem Termin wurde dann bekannt,das Sie Schwanger war.

Kurz zu unserer Beziehung Sie verlief soweit sehr gut und wir liebten uns sehr waren viel Unteregs und haben oft Urlaub gemacht, selbst in dieser kurzen Zeit.

Wir zogen dann in eine Gemeinsame Wohnung und ab da verlief es dann eher schlechter von Monat zu Monat.

Sie hatte mir u.a. vorgeworfen ich würde Sie finanziell ausnutzen (obwohl ich den Großteil,der Miete zahlte) ich habe mich um fast alles gekümmert. Die Wohnung eingerichtet usw.
Ich erklärte Ihr das ich Sie nicht ausnutzen würde usw.
Hinzukam das Sie sehr stark Eifersüchtig und Neid war, immer wenn ich allein etwas Unternommen ,habe mit Freunden kamen Vorwürfe ich würde mich mit anderen Frauen rumtreiben und nur trinken, hätte Alkoholprobleme usw. ich habe einige Hobbys und brauche daher auch Zeit für mich, was ich nun nicht als unnormal empfinde. Sie kam nie klar damit.
Desweiteren habe ich ein sehr gutes Verhältnis zu meiner Ma und Sie im Gegensatz ein eher verhaltenes bis schlechtes Verhältnis zu Ihrer Familie.
Sie hat daher versucht einen Keil zwischen meiner Ma und mir zu treiben, indem Sie uns versucht hat auszuspielen (Lügen usw.)

Das ganze hat sich soweit zugespitzt, das Sie letzenendes in einer "Nacht und Nebelaktion" ausgezogen ist. Ich wusste nicht wohin usw.
Habe dann druch Zufall Ihre Adresse herausbekommen.

Dann habe ich versucht über Jugendämter/Beratungsstellen usw versucht Kontakt aufzunehmen.Habe Briefe geschrieben Blumen geschickt usw.

Durch Ihren Anwalt hat Sie mitgeteilt das Sie dies nicht wünscht, sowie keinen Kontakt zu mir  will. Da es angeblich Übergriffe gab.

Zu unserer Tochter ich weiß gerademal Ihren Namen und Geburtstermin, habe keine weiteren Informationen geschweige denn ein Bild.

Ich habe über die Jugendamtberatungsstelle einen gemeinsamen Termin vereinbart. Den Sie natürlich allein wahrnehmen wollte.
Hier teilte Sie gleiches mit, das Sie keinen Kontakt wünscht, aber ich sehr gerne die Vaterschaft anerkennen kann und Sie würde dem nicht im Weg stehen.

Ich habe mich nun natürlich auch Anwalttechnisch beraten lassen und möchte nun vorerst einen gerichtlichen Vaterschaftstest durchführen lassen, da es zwei Situationen gab, wo ich zumindest geringe Zweifel
habe.

Ich möchte jedoch sehr gerne die Vaterschaft anerkennen, für meine Tochter da sein und sie lieben dürfen. Für mich ist diese Situation sehr schwierig und meine Hände zittern wie wahnsinnig gerade wo ich dies hier schreibe.

Habe keine Ahnung was nun passiert bzw auf mich zukommt. Über meinen Anwalt habe ich mitteilen lassen das Sie mir bitte Informationen zukommen lassen möchte,sowie Vorschläge für die zukünftige Kommunikation bzw Besuchsrecht. Möchte natürlich keine gerichtliche Auseinandersetzung, um meine Rechte/Pflichten durchzusetzen.Aber dies wird sich wohl kaum vermeiden lassen.

Meine Ex Freundin, rief mich nach dem Jugendamtbesuch nur für 3 Minuten an und teilte mit Sie wünsche keinen Kontakt, ich kann aber sehr gerne die Vaterschaft anerkennen und hoffentlich weiß ich das Rechte und Pflichten dazu gehören, vor allem für die Frau Unterhalt zu zahlen.

Das Jugendamt teilte mir nur entsprechende Stelle mit bei der ich anerkennen kann und macht bisher keine weiteren Versuche die extreme Spannung zwischen meiner Ex Freundin und mir abzubauen. Natürlich können Sie sie zu nichts zwingen...

Ich hoffe Ihr könnt mit dem was ich geschrieben habe etwas anfangen und vielleicht gibt es Väter unter Euch die ähnliches durchgemacht haben bzw gerade durchleben. Würde mich über Ratschläge Tipps sehr freuen, wie ich mich nun verhalten kann/sollte?

Danke hierfür, weiterhin wünsche ich allen Vätern hier Viel Erfolg bzw Glück.

Gruß Bj
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« Antwort #1 am: 26. Juli 2010, 14:35:18 »

Servus Bj,

willkommen bei vatersein.de

Versteh ich Dich richtig, das Kind ist zwar schon geboren, aber die Vaterschaft hast Du noch nicht anerkannt?

Unterschreibe auf keinen Fall die Vaterschaftsanerkennung, wenn Du irgendwelche Zweifel hast!

Du bist hier scheinbar einer Frau aufgesessen, die nur den Wunsch hatte ein Kind und einen dazugehörigen Finanzierer zu bekommen, aber keinenfalls einen Partner / Vater dazu.

Natürlich hat sie nichts dagegen, wenn Du die Vaterschaft anerkennst. Für Dich entstehen ja dadurch erst mal wenig Rechte aber auf jeden Fall einige Pflichten. Vor allem Finanzielle, für Mutter und Kind.
Vom gemeinsamen Sorgerecht hat sie dabei sicherlich nicht gesprochen, oder?

Beim Jugendamt heißt es äußerste Vorsicht walten zu lassen. Unterschreibe hier auf gar keinen Fall etwas, ohne vorher hier nachzufragen.
Die können Dich zu nichts zwingen, auch wenn sie noch so tun und irgendwas Bedrohliches erzählen.
Nimm alles mit nach Hause und melde Dich hier.

An Unterhalt für Mutter und Kind kommst Du nicht vorbei. Aber Du sollst auch nicht mehr bezahlen als unbedingt sein muss und außerdem ist es wichtig, dass Du schnellstmöglich eine bombensichere Möglichkeit bekommst, Euer gemeinsames Kind regelmäßig zu sehen. Soviel wie es das Alter des Kindes jeweils zulässt.
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sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
brille007
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« Antwort #2 am: 26. Juli 2010, 14:40:00 »

Moin Bjoern,

vielleicht schaust Du auch mal >>>HIER<<< in die rechte Spalte...

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
bjoernwd
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« Antwort #3 am: 26. Juli 2010, 17:47:54 »

Hey Jungs,

danke für die schnelle Antwort.

@Staengler: ich befürchte das Du recht hast, Sie wollte ein Kind und suchte einen Mann dafür und der vor allem meist den Mund hält. Hierfür spricht das Sie wollte das wir die Konten zusammenlegen und ich Sie endlich Heiraten solle. Sie hat mich mächtig unter Druck gesetzt!!! Das hat mich ersteinmal sehr geärgert und später wütend gemacht. Sodass ich mich immer mehr zurückgezogen habe. Hab Sie auch mehrfach gefragt bzw gesagt das ich das Gefühl habe nicht der Mann zu sein den Sie gesucht hat.

Unsere Tochter wurde am 09.06. geboren und wie Du schreibst ich habe noch nichts Unterschrieben. Ich muss auch sagen das ich bei den Ämtern sehr gut beraten wurde und nicht unter druck gesetzt wurde.(Jedenfalls bisher.) Sie haben mir geraten einen Vaterschaftstest machen zu lassen.

Das Kind werde ich wohl nicht sehen, ich habe doch keine Rechte,mein Anwalt sagt/e auch nicht das man hier irgendetwas tun könne. Jedenfalls kurzfristig. Oder habt Ihr eine Ahnung was man in so einem Fall machen kann?


@brille007:

danke für den Link. Mein Anwalt hat mich auf dieses Gesetz hingewiesen, jedoch nicht das gesagt was Ihr schreibt, also warten und versuchen hinauszögern. "Das Gesetz wird demnächst kommen."
Das Gesetz finde ich auch mehr als überfällig nicht,weil ich nun in dieser Situtation bin,sondern ich finde die jetztige Situtation sehr diskriminierend. Nicht nur für die Väter sondern, es wird sicherlich auch einige Frauen in so einer Situation geben?

Mein Plan war eh alles hinauszuzögern, da keine Chance besteht auf irgendein einlenken meiner EX Freundin. Sie muss ja von irgendetwas leben und Sie wird zunehmends immer mehr unter Druck geraten und meine Hoffnung ist das Sie dann von allein kommen wird, um sich die "Kohle abzuholen".


Liebe Grüße aus dem Norden

Björn
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« Antwort #4 am: 27. Juli 2010, 08:05:16 »

Servus Björn,

Zitat
Das Kind werde ich wohl nicht sehen, ich habe doch keine Rechte
Natürlich hast Du Rechte, und Du wirst das Kind auch sehen!

ABER davor muss natürlich erst mal geklärt werden, ob es überhaupt Euer gemeinsames Kind ist, oder ob jemand anders der Vater ist. Davon hängt natürlich alles für Dich ab.

Die Mutter ist sicherlich darauf aus, jemanden als Zahlesel zu installieren. Sofern sich am Ende herausstellt, dass Du tatsächlich der Vater bist, wirst Du um die Zahlungen für Mutter und Kind nicht herumkommen. Aber dessen bist Du Dir ja hoffentlich bewußt.

Aber unabhängig davon, ob die KM das wünscht oder ob Du Sorgerecht hast, bist Du immer im Recht, wenn Du dann Umgänge mit Eurem Kind haben möchtest.

Du hast nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht, Umgänge mit Eurem Kind wahrzunehmen. Die KM hat außerdem die Pflicht, diese Umgänge zu ermöglichen und positiv zu begleiten.

Klingt erstmal einfach. Aber wie schwierig es dennoch häufig ist, kannst Du hier in allen Bandbreiten nachlesen.

Wie geht es weiter?
Erst mal muss geklärt werden, ob Du der Vater bist. Hast Du dazu von ihr was gehört?

Gruß, Michael
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« Antwort #5 am: 27. Juli 2010, 08:59:14 »

Hallo Michael,

diesen Schritt möchte ich ja nun gehen d.h. Vaterschaft feststellen vor Gericht. Leider nicht anders möglich, da Sie jeglichen Kontakt meidet. (Nur über Anwalt). Wie schon geschrieben hat mein Anwalt Sie dazu bzw Ihren Anwalt dazu aufgefordert Vorschläge für Umgang zu machen, sowie klargemacht das ich irritiert bin (da ich Vaterschaft selbstverständlich anerkennen kann, Sie jedoch absolut keinen Kontakt möchte). und einen Vaterschaftstest anstrebe.

Desweiteren das mein Anwalt / Ich hoffe das es eine aussergerichtliche Einigung geben wird. Da muss ich ersteinmal abwarten.

Wie gesagt von Ihr habe ich nichts definitives bzw eindeutiges Gehört,ob ich der Vater bin oder nicht, weder von Ihrem Anwalt von Ihr selbst noch vom Jugendamt.

Was mich ein wenig ärgert ist, das die Mutter immer von Ihrer Absicherung gesprochen hat, auch während der Beziehung und nicht vom Kind. Ich meine der Unterhalt steht vor allem ersteinmal dem Kind zu und nicht Ihr und Sie "verschleppt" nun das Recht unseres gemeinsamen Kindes.

Danke das Du mich darauf hingewiesen hast, das ich dann dieses Recht habe, darauf hat mich nicht einmal mein Anwalt hingwiesen.

Gruß Björn

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« Antwort #6 am: 27. Juli 2010, 09:13:33 »

Servus Björn,

Dein Anwalt ist hoffentlich keine Niete. Ich denke mal, er wird Schritt für Schritt vorgehen wollen.

Du hast ja auch geschrieben
Zitat
Jedenfalls kurzfristig

Und da hat er natürlich Recht.
Ohne Klarheit darüber, dass Du der Vater bist, wirst Du das Kind nicht sehen.

Zitat
Ich meine der Unterhalt steht vor allem ersteinmal dem Kind zu und nicht Ihr
Das ist so nicht ganz richtig.
Auf jeden Fall wirst Du in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes Unterhalt für das Kind und zusätzlich Unterhalt für die Mutter zu zahlen haben.

Gruß, Michael
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« Antwort #7 am: 27. Juli 2010, 20:30:39 »

Hallo Michael,

mein Anwalt ist recht renomiert hier in Hamburg und macht einen sehr ruhigen und sicheren Eindruck. Er hat zum Glück einige Referenzen aufzuweisen und wurde auch schon im Focus usw. erwähnt.

Wie Du schon schreibst er macht einen Schritt nach dem anderen und das finde ich auch gut so.

Ich weiß das ich auch für meine EX zahlen muss, wollte nur darauf hinweisen, das Sie durch Ihr verhalten zur Zeit, dem Kind den entsprechenden Unterhalt verwährt. Das zeigt vor allem das Sie nur an sich denkt.

Bei den wenigen Kontakten und auch schon vor Ende der Beziehung erzählte Sie auch nur zufrieden das ich vor allem auch für Sie zahlen muss...das Kind bzw den Unterhalt hierfür hat Sie meines erachtens nicht einmal erwähnt.

Naja Prinzipiel finde ich es auch ok, aber seien wir mal ehrlich, möchte nicht wissen wieviele Frauen mit einem Auge diese Möglichkeit in betracht ziehen und sich von dem unliebsamen **tsts - ID 28** trennen möchten?

Heute ist von meinem RA ein Brief zu Ihr bzw ihrem RA rausgegangen. In dem u.a. steht das ich den gerichtlichen Vaterschaftstest möchte. Mal schauen was in den nächsten Tagen an Reaktionen Ihrerseits, vielmehr von Ihrem RA kommt. Bin echt gespannt.

Ich werde mich dann melden, gehe davon aus das es ca 2 wochen dauern wird. Bis dahin kann ich vielmehr nur hoffen und nicht den Kopf hängen lassen.

Gruß Björn
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« Antwort #8 am: 28. Juli 2010, 07:44:34 »

Servus Björn,

ich wäre etwas vorsichtiger, und würde der Ex nicht den puren Egoismus vorwerfen wegen solcher Äußerungen.

Geld mag ein wichtiges Argument sein, aber wenn sie den Unterhalt für das Kind nicht erwähnt oder aktiv an der Einforderung mitwirkt, dann würde ich das noch nicht als Beweis dafür ansehen, dass sie nur an sich denkt.

Ja, melde Dich wieder, wenn es Neuigkeiten gibt. Wer weiß, ob es wirklich so lange dauert. Im Kopf der Ex ratert es auch...

Gruß, Michael
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bjoernwd
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« Antwort #9 am: 11. August 2010, 17:35:10 »

Moin Jungs,

der Vollständigkeit halber die Schreiben meines Anwaltes bzw. Antwort des JA auf den Besuch meiner EX Freundin dort, Anfang Juli.

Das Jugendamt schreibt 16.07.

Ihre Tochter Kind, geb. am .......

sehr geehrter Hr. ...

Sie hatten mich vor ca. zwei Wochen aufgesucht, da Sie gerne Kontakt zu Ihrem Kind haben möchten.
Ein gemeinsames Gespräch mit ihnen und der Mutter kam aufgrund des Wunsches der KM, keinen Kontakt zu ihnen zu haben, nicht zustande.

Fr. KM wünscht weiterhin keinen Kontakt zu ihnen. Sie erklärte mir aber, dass sie einer Vaterschaftsanerkennung nicht im Wege stehen werde, also zustimmen wird.

Sie müssten sich nun an die entsprechende Abteilung beim JA wenden. Zuständig ist die ABTLG Beistandschaften des JA mit Sitz ...

Mit freundlichen Gruß

...
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« Antwort #10 am: 11. August 2010, 17:53:02 »

parallel schreibt mein RA.

sehr geehrter Hr Kollege ....

mein Mandant Hr ... hat mich beauftragt, seine Interessen in der Sache wahrzunehmen. Ich reagiere auf Ihr Schreiben vom 16.07

Mein Mandant nimmt den für Ihre Auftraggeberin geäusserten Wunsch zur Kenntniss. Fr KM mag sich keine Sorgen machen, mein Mandant wird den Wunsch respektieren.

An dieser Stelle darf ich aber richtig stellen, das es von Seiten meines Mandanten keine "Übergriffe" ggb hat, wie Sie es formulieren. Mein Mandant bedauert die Situation sehr und die Umstände, wie es dazu gekommen ist.

Meinen Mandanten ist sehr an der Beziehung u dem Kontakt zu der gemeinsamen Tochter (Name) gelegen. Mein Mandant hat sich diesbezüglich bereits an Ihre Auftraggeberin gewandt. Ich bitte Sie, dazu angemessene Vorschläge zu unterbreiten.

Indes ist mein Mandant über das Verhalten der KM und jetzt auch über den Inhalt Ihres Briefes 16.07 irritiert. Mein Mandant geht davon aus, das er der Vater der gemeinsamen Tochter (Name) ist. Die von Ihrer Auftraggeberin gezeigte Ablehnung und jetzt auch die von Ihnen geäußerte Kontaktaufnahme ist aber nicht geeignet, das Vertrauen meines Mandanten in die Gegebenheiten der Situation zu stärken.

Gerade im Sinne der wohlverstandenen Beratung durch Sie als rechtlichen Beistand hätte mein Mandant erwartet, dass die Eltern hier zum Wohle des (Kindes) zusammenwirken und an einem Strang ziehen. Um jeglichen Schaden von der Tochter abzuwenden, wäre es das Beste, wenn sich beide Eltern insoweit völlig vorbehaltlos und streitfrei im Rahmen einer ruhigen Kommunikation begegnen. Ich habe meinen Mandanten entsprechend beraten.

Die aufgezeigte Irritation meines Mandanten bringt ihn zu der Überlegung, ob dahinter vielleicht noch etwas anderes steckt. Mein Mandant ist unsicher und ihn plagt die Vermutung, dass Ihre Auftraggeberin hier animmt, er sei gar nicht der biologischer Vater von (Tochter). Das Schreiben vom 16.07 ist nicht geeignet, ihm diese Ängste zu nehmen.

Um die Befürchtungen meines Mandanten auszuräumen, werde ich für ihn ein familiengerichtliches Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft führen. Ich wäre zum Wohl von (Kind) aber sehr froh, wenn Sie dennoch zu meinem Schreiben Stellung beziehen würden und insbesondere die Frage zum Aufbau eines Umgangskontaktes beantworten würden. Ich habe mir eine Wiedervorlage notiert für den 04.08.

MFG


bisher noch keine Meldung Ihres RA.

Ich habe vor zwei Tagen mit dem JA tel und um ein weiteres Gespräch gebeten (kommenden Montag)
Ich würde vom JA-SB nur gefragt, ob ich die Vaterschaft schon anerkannt habe?

Gruß Björn
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Bonnie 2


« Antwort #11 am: 11. August 2010, 18:04:50 »

Moin bjoernwd

Um die Befürchtungen meines Mandanten auszuräumen, werde ich für ihn ein familiengerichtliches Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft führen.
Hat Dich Dein RA auch über die Kosten eines solchen Verfahrens aufgeklärt? Hat er Dir auch gesagt, dass aussergerichtlich ebenfalls eine Klärung möglich ist, für weniger als 1/10 des Geldes für einen Prozess? Unter den von Dir geschilderten Umständen stehen vier Dinge an:

1. Vaterschaft klären/feststellen
2. gemeinsames Sorgerecht
3. Vaterschaftsanerkennung
4. Umgang

Und zwar in dieser Reihenfolge. Wo stehst Du? Bisher konnte ich noch nicht entnehmen, was Du willst, und wie Du vorgehen willst.

Gruss oldie

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Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
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« Antwort #12 am: 12. August 2010, 09:19:56 »

Moin oldie,

Ich stehe bei Punkt 1, also Feststellung der Vaterschaft.

Mein RA hat mir erklärt das die Kosten für die Feststellung ca 500-1000€ Kosten wird, gerichtliche Kosten hat er nicht genau beziffert. Kannst Du mir vielleicht sagen was das ungefähr Kosten wird? Also vorerst nur das gerichtliche Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung?

Desweiteren was kann passieren? Meine EX Freundin meidet jeglichen Kontakt und damit meine ich jeden! Sie weiß sicher, sobald ich Kontakt zu der kleinen habe wird es für mich einfacher das Sorgerecht zu bekommen, was Sie sicher nicht möchte. -> dazu gleich die Frage wie sieht es dann aus? kann ich es dann überhaupt bekommen. Ich habe meine Tochter noch nie gesehen und sie ist nun zwei Monate alt.

Daher sehe ich eine aussergerichtliche Einigung mit ihr als fast aussichtslos.

Wie sieht es aus, kann Sie das Verfahren blockieren, d.h. hinauszögern usw? Speziell die Vaterschaftsfeststellung, da ja hier ihre Zusammenarbeit gefragt ist.Was ist wenn das Verfahren abgelehnt wird? (Antrag wurde kürzlich gestellt) Welche Möglichkeiten habe ich dann überhaupt noch?

Ich wollte genau wie Du es geschrieben hast vorgehen.

Was passiert, wenn ich überhaupt nicht weiterkomme, d.h. Sie weiterhin so verfährt kein Kontakt kein entgegenkommen o.ä.? Dann wird Sie doch sicher früher oder später auf mich zukommen mit einem gerichtlichen Verfahren, um Unterhalt zu bekommen? Dann werde ich noch schlechtere Karten haben und wirklich nur noch zahlen können? Ich vermute das Sie darauf spekuliert???

Vielen Dank für die Antwort.

Gruß

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« Antwort #13 am: 12. August 2010, 10:21:06 »

Servus bjoernwd!
Du kannst ja KM (oder Ihrem Anwalt) schreiben, dass Du sehr an einer aussergerichtlichen oder privaten Vaterschaftsfeststellung (Kosten um die 300 Oyro)  interessiert bist.
Eine gerichtlich angeordneter Vaterschaftstest kostet ein vielfaches davon (ca. 8 bis 9x soviel). Die Kosten bei diesem Verfahren trägt dann die unterlegene Partei, also KM, wenn Du nicht der Vater bist oder Du, falls doch.

Wenn eine gerichtliche Feststellung beantragt ist, wird über kurz oder lange der KM nichts anderes übrig bleiben, als dieser "Einladung" zu folgen.

Unterhalt kann sie ja verlangen, Du sagst einfach, dass kein Cent fliessen wird, solange Deine Vaterschaft nicht zweifelsfrei feststeht. Es liegt an ihr, ob sie dies privat oder vor Gericht feststellen lassen will.

Grüßung
Marco

P.S. im Falle eiens privaten Tests musst Du höllisch aufpassen, dass richtige Proben entnommen, eingetütet und versandt werden...Du musst im Prinzip bei allen Handlungen zugegegn sein und beobachten.
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
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« Antwort #14 am: 12. August 2010, 10:43:57 »

Hallo Marco,

zur aussergerichtlichen Einigung, siehe Schreiben oben meines RAs. Bin natürlich daran interessiert, jedoch wäre es mir lieber, genau aus dem Grund den Du beschreibst, ist dann halt SICHER.

Gruß Björn
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Bonnie 2


« Antwort #15 am: 12. August 2010, 12:30:54 »

Hi

Und falls KM ablehnt, unbedingt vor Gericht will und VKH beantragt solltest Du - wenn Du die Gelegenheit bekommst zu einer Stellungnahme zur VKH - klar und deutlich sagen, dass dieser Prozess mutwillig ist und sich die Klägerin (kann auch ihr RA oder das JA sein) sich einer aussergerichtlichen Einigung verweigert.

Gruss oldie
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Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
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« Antwort #16 am: 18. August 2010, 20:10:42 »

Hallo Jungs,

ich habe heute eine Antwort von Ihrem RA bzw von Ihr erhalten und ja was soll ich sagen ich bin sprachlos und muss es ersteinmal ein paar Tage verarbeiten...

sehr geehrter Hr Kollege

zu Ihrem Schreiben vom ...Juli habe ich nach Rücksprache mit meiner Mandantin folg mitzuteilen.

Zunächst ist es aus Sicht meiner Mandantin nicht nachvollziehbar,dass Ihr Mandant zu der Annahme gelangt nicht der Vater des Kindes sein zu können. An der Vaterschaft Ihres Mandanten besteht aus Sicht meiner Mandantin kein Zweifel. Das für die Zweifel Ihres Mandanten das Schreibens vom 16.07. Anslass sein soll ist unbegreiflich.

Hinsichtlich der von Ihnen angesprochenenen Umgangskontakte dürften Sie von Ihrem Mandantin (Rechtschreibfehler ist nicht von mir ;-) ) nicht hinreichend über dessen Verhalten gegenüber meiner Mandantin informiert worden sein. Jedenfalls sieht meine Mandantin angesichts der durch Ihren Mandanten erfahrenen Herabwürdigkeiten und Bedrohungen derzeit keine tragfähige Basis für eine Kontaktaufnahme, auch wenn sich diese auf einen Kontakt zum Kind beziehen sollte.

Meine Mandantin befindet sich wegen der erlittenen Bedrängungen und Bedrohungen in ärztlicher Behandlung.

Im Übrigen zeigt sich meine Mandantin über das angebliche Interesse Ihres Mandanten an dem Kind höchst erstaunt. So hat er sich während der Schwangerschaft in keiner Weise für die Belange des ungeborenen Kindes interessiert und sich sogar dazu verstiegen meiner Mandantin vorzuhalten, sie habe wohl nur einen **tsts - ID 37** gebraucht. Weitere Ausführungen hierzu erspare ich mir.

Möglichen Umgangskontakten Ihres Mandanten mit dem Kind steht meine Mandantin ausgesprochen skeptisch gegenüber. Zur Zeit dürfte hierfür auch noch nicht einmal der rechtliche Rahmen gegeben sein, denn Ihr Mandant hat bekanntlich nicht die Vaterschaft anerkannt.

Vorausgesetzt, dass eine Vaterschaft Ihres Mandanten feststehen sollte wünscht meine Mandantin angesichts der Tatsache, dass sie das Kind noch voll stillt keine Kontakte mit Ihrem Mandanten. Sie kann sich allerdings vorstellen, Kontakte zum Kind zu ermöglichen sobald sie zufüttert. Sie geht davon aus, das dies möglich ist wenn das Kind ein halbes Jahr alt ist. Sodann würde sie einen Umgang des Kindes mit dem Vater alle 14Tage für zunächst eine Stunde in Anwesenheit einer dritten Person ermöglichen.

MFG

hinzuzufügen ist das ich während der Schwangerschaft mit ihr viel aus wahr Kino Essen Konzerte usw ich habe die Wohnung eingerichtet mit Kinderzimmer, gestrichen, alles war perfekt bis auf das ich vielleicht hin und wieder mit Freunden was trinken war bzw ausgehen usw. Hobbies halt,damit kam Sie nicht wirklich klar.

und ich war auch mit Ihr beim Frauenarzt nicht jedesmal,klar weil es wegen der Arbeit  nicht geht aber ich war hin und wieder dabei und es war mir auch wichtig. Ich habe die Herztöne gehört für über eine halbe Stunde und ich hätte es Stundenlang hören können......

Desweiteren, selbst wenn es so ist wie Sie beschreibt, Sie könnte mir wenigstens ein Bild schicken oder schreiben wie groß die kleine bei der Geburt war usw. Ich meine das ist doch wirklich nicht zuviel verlangt? bzw Sie ginge damit kein Risiko ein?

ich weiß gar nicht was ich dazu noch schreiben soll bzw denken soll,bin irgendwie fertig, da ich weiß das ich die kleine so schnell wohl nicht sehen werde, bzw mir wäre ein vernünftiger Umgang mit der KM recht.

Gruß
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« Antwort #17 am: 18. August 2010, 20:49:40 »

Moin Bjoern,

wenn Deine Ex sich Deiner Vaterschaft so absolut sicher ist, kann sie schlechterdings ja kaum etwas gegen das von oldie vorgeschlagene Procedere haben:
1. Vaterschaft klären/feststellen
2. gemeinsames Sorgerecht
3. Vaterschaftsanerkennung
4. Umgang

Und zwar in dieser Reihenfolge.
Im Gegenteil: Ihr müsste daran gelegen sein, Deine Zweifel auszuräumen. In Eurer Situation ist "Du vertraust mir nicht!" der falsche Satz. Wenn es mögliche Zweifel ihrerseits gibt (zum Beispiel, weil doch noch jemand anderer in Frage kommt), ist ihre Zurückhaltung zwar verständlich, aber ebenfalls nicht Dein Problem.

Hätte es keinen gemeinsamen Kinderwunsch gegeben, hättest Du kaum ein Spermiogramm machen lassen oder wärst mit zum Gynäkologen. Abgesehen davon: Die aktuelle Situation ist nicht dafür geeignet, irgendwelchen Käse aus der Vergangenheit aufzurechnen; es geht jetzt nur um die Gestaltung der Zukunft. Das sollte Dein Anwalt dem Gegenanwalt mitteilen - samt obenstehender Auflistung und der Mitteilung, dass Du selbstverständlich einen Unterhaltstitel unterschreibst, sobald (!) diese Punkte geklärt sind.

Grüssles
Martin
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« Antwort #18 am: 18. August 2010, 22:55:31 »

Hey Martin,

danke für die aufmunternden Worte! Bzw vielmehr ist es nicht nur das, sondern Du bestätigst mich indem was ich gedacht habe.

Mein weiteres Vorgehen wird auch so aussehen. Ich werde morgen zum JA und einfach noch einmal die Situation erklären bzw versuchen irgendetwas herauszubekommen, was meine EX bei dem Termin gesagt hat.
Desweiteren werde ich meinen RA schreiben, mit in etwa Deinem Wortlaut. Ich finde das hast Du sehr gut geschrieben!

Wie geschrieben ich war bei fast jedem Besuch beim Frauenarzt und in der Klinik dabei und muss mir keine Vorwürfe machen lassen ich hätte mich nicht gekümmert.

Ich finde Ihre Vorfürfe, wirklich erschütternd, ich kann es nicht glauben, da wir ansonsten zwischenmenschlich bis zu Ihrem Auszug äußerst gut klargekommen sind miteinander. Also jeder Richter der unsere Geschichte hört, wird sich fragen,  "warum sind diese Menschen getrennt, bzw. kommen nun nicht einmal in dieser Situation, mit einer gemeinsamen kleinen Tochter klar?" Ich habe sogar das Gefühl das die Richter, auf uns sauer sein werden? kann das sein?

Mir fällt es schwer, und ich darf nicht daran denken, ich möchte einfach nur das die Situation irgendwie "bereinigt" wird und wir uns gemeinsam, um die kleine kümmern können. mehr will ich gar nicht.
und irgendwie mag ich natürlich auch meine EX noch, ich meine sonst hätte ich nie mit ihr ein Kind haben wollen.
Zumal ich immer eher der Typ war, der kein Kind wollte,weil ich nicht so enden wollte, wie ich nur hier. Bzw ich hatte immer sehr große Angst davor. Und nun? Jetzt ist es doch soweit gekommen.


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bjoernwd
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« Antwort #19 am: 20. August 2010, 09:09:31 »

Moin Leute,

also ich war gestern bei JA, der netten Dame meines Vertrauens...

ich habe Ihr erklärt das ich gekommen bin, um mich noch einmal persönlich vorzustellen und zu Fragen wie das Gespräch vor ca zwei Wochen mit meiner EX verlief und ob Sie für mich evtl noch weitere bzw neue Informationen hat.

Als erstes wurde natürlich gefragt ob ich die Vaterschaft anerkannt habe? Ich habe ihr erklärt,das in Anbetracht der Situatiion (kein Kontakt ihrerseits usw) ich eine gerichtliche Feststellung machen lassen möchte, um mir 100% sicher zu sein. Ich habe ihr erklärt das ich auch bereit wäre dies aussergerichtlich machen zu lassen, soweit meine EX Freundin dies zulassen würde. Ich sagte ihr da ich zur Zeit keine bzw kaum Rechte habe, es nun mein einziges Recht auch mit Sicherheit zu erfahren, ob ich der Vater bin, auch im Sinne des JA wird es das Beste u sicherste Weg sein. "Sie meinte das stimmt so nicht, ich habe ein Recht auf Umgang usw." Ich stutzte? Sie zog sich noch schnell aus der "Affäre" und meinte, selbstverständlich müsse ich vorher die Vaterschaft anerkennen.

Ich habe weiterhin noch einmal unsere schwierige Situation versucht zu erklären, also das es für mich schwierig bis kaum möglich ist Kontakt herzustellen, welcher ja exestenziell ist für einen weiteren Weg (SR Umgangsrecht usw)

Sie meinte dann nur das wenn ich als Vater feststehe auch sofort die Vaterschaft anerkennen müsse,weiterhin hat sie diesen Satz im Verlaufe des Gepsräches mindst zehnmal wiederholt.

Ich habe mir im Stillen gedacht, "wenn meine Freundin also am liebsten absolut keinen Kontakt wünscht und sich nun wundert das ich mich überhaupt melde, warum möchte Sie dann das ich die Vaterschafft anerkenne?"

habe ihr auch erklärt das die Situation für mich auch sehr schwer ist, ich muss ständig meine Gefühle unter Kontrolle haben. ihr aber auch erklärt das ich meine Freundin irgendwie noch immer mag, was nur logisch ist, da ich sonst wohl kaum ein Kind mit Ihr gezeugt hätte.

Worte zum Unterhalt seitens JA oder Ihres RA sind nicht gefallen. Dies hat meinen RA verwundert, mich jedoch nicht, ich denke das dies eher Taktik sein wird.

Liebe Grüße

und weiterhin viel Erfolg wünsche ich allen Vätern hier
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« Antwort #20 am: 20. August 2010, 09:20:40 »

Servus Bjoern,

natürlich ist das Taktik.
Die Maske fällt im Moment Deiner Anerkennung der Vaterschaft.

Sie sind deshalb so scharf darauf, weil sie einen Unterhaltszahler brauchen.
Alle notwendigen Formulare liegen wahrscheinlich schon ausgefüllt in ihren Schubladen  men_ani

Gruß, Michael
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« Antwort #21 am: 20. August 2010, 10:05:24 »

Hey Marcus,

was mich an der Sache so sehr ärgert ist, das meine EX sich nicht einfach bei mir meldet Wir darüber sprechen und alles soweit "klarmachen", sodass nun endlich jeder wieder ruhig schlafen kann. Nein der Stress geht weiter, dabei Sie könnte es deutlich einfacher haben. Sie weiß das genau, da ich Ihr genügend Angebote gemacht habe und auf Sie zugegangen bin. Desweiteren bin ich ein sehr ruhiger Typ und mache nicht den Eindruck, das es von meiner Seite aus überhaupt nicht ginge. (aussergerichtliche Einigung usw)

Was mich aber noch vielmehr ärgert ist, das ich offenbar für "dumm" gehalten werde (zbsp Angebot Ihres RA "Umgang mit einem halben Jahr und für eine Stunde"  und gedacht wird, das ich dies, ihr Spiel nicht durchschaue, anstatt wie Erwachsene Leute zu Handeln und an die kleine zu denken, wird das Ganze fast zu einen "Kasperltheather" und zum Nachteil vor allem für Sie.

Ich denke an die Zukunft und stelle mir vor wie wir beide eines Tages vor Ihr sitzen und uns für dieses Verhalten vor Ihr rechtfertigen bzw erklären MÜSSEN, das wird schwierig, denn Sie wird eines Tages wissen wollen was da los war und warum Sie keinen Vater hatte???

Die nächste Zeit wird nun sehr ruhig verlaufen, da ich auf den Gerichtstermin der Vaterschaftsfeststellung warten muss.

Gruß Björn
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« Antwort #22 am: 20. August 2010, 10:16:26 »

Zitat
Was mich aber noch vielmehr ärgert ist, das ich offenbar für "dumm" gehalten werde (zbsp Angebot Ihres RA "Umgang mit einem halben Jahr und für eine Stunde"  und gedacht wird, das ich dies, ihr Spiel nicht durchschaue, anstatt wie Erwachsene Leute zu Handeln und an die kleine zu denken, wird das Ganze fast zu einen "Kasperltheather" und zum Nachteil vor allem für Sie.
Deine Ex lässt einen RA für sich arbeiten und der versucht es halt einfach mal.

Schalte einen Gang zurück und höre auf Dich zu ärgern und hinter jeder ihrer Handlungen ein "für Dumm verkaufen wollen" etc. zu sehen.

Es wird hier genau das gleiche Spiel gespielt wie so oft in vergleichbaren Fällen.
Kümmere Dich nicht zu sehr um die Gedankenwelt der Gegenseite, sondern um Deine eigene.

Verweigert sich die Gegenseite einer außergerichtlichen Einigung, dann geht es eben nur mit Gericht. Und genauso geht es dann mit der Umgangsregelung weiter.

Es ist halt dann eben so.
Aber für Dich ist wichtig genau zu wissen, was Du erreichen willst und dann das dafür notwendige zu tun.
Konzentriere Deine Gedanken darauf und nicht auf das, was die Ex und ihre RAtte womöglich schon wieder ausbrüten. Das kannst Du eh nicht ändern.

Gruß, Michael
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« Antwort #23 am: 20. August 2010, 14:34:57 »

danke für den Tipp ich werde nun mir auch nicht mehr soviel Gedanken machen bringt einfach nichts.

Ich habe mich seit der Zeit auch sehr verändert, ich bin stärker geworden und genieße bzw lebe mein Leben nur sehr viel intensiver als vorher ich nutze jede Chance dazu.

und ständig gibt es etwas neues....

wie ich nun erfahren habe zieht meine EX Freundin aus ihrer vor drei Monaten bezogenen Wohnung wieder aus! Ich muss dazu sagen, das wir zur Zeit sehr nah beieinander Wohnen. Nur eine Querstraße weiter, war aber nicht beabsichtigt sondern eher Zufall.

LG
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« Antwort #24 am: 20. August 2010, 14:56:38 »

Moin Björn,

die Dir zugedachte "Vaterrolle" bedeutet nach Ansicht Deiner Ex und ihrer Claqueure, dass Du jeden Monat Unterhalt für Mutter und Kind ablieferst und Dich ansonsten unsichtbar machst und die Klappe hältst. Väter, die Vater SEIN wollen, indem sie diese Vaterschaft mit Leben erfüllen oder - seit kurzem - sogar am Sorgerecht beteiligt werden müssen, sind in diesem Konstrukt nicht vorgesehen; sie stören.

Du machst das schon richtig, wenn Du Dich an die oben beschriebene Reihenfolge hältst. Vielleicht verklickert jemand Deiner Ex zwischenzeitlich auch einmal, dass sie allein auf den Kosten einer gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung sitzenbleibt, falls Du nicht der Vater sein solltest - das sind ein paar tausend Euro (oder mindestens 30 Paar Schuhe). Insofern wäre ein gerichtliches Verfahren nicht nur mutwillig, sondern auch teuer und doof.

Es geht schliesslich nicht darum, wem nun diese neu geborene Barbie gehört, sondern um ein Kind. Darüber, was Du Deiner Tochter in 20 Jahren mal erzählen könntest, brauchst Du Dir allerdings noch ganz lange keine Gedanken machen; Vaterschaft ist heute.

Grüssles
Martin
« Letzte Änderung: 20. August 2010, 14:59:30 von brille007 » Gespeichert

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