Hi kaiderrainer,
willkommen bei vatersein.de.
Zu Deinem Hauptproblem kann ich Dir nur begrenzt Hinweise geben, denn es ist
natürlich so, dass Du die Kontrollanrufe nicht dulden musst, vor allem, wenn sie
in die von Dir geschilderte Richtung gehen, aber inwieweit man einer 11jährigen
das Handy wegnehmen kann oder sollte

?
Keine Ahnung, mein Sohn ist sechs und hat noch kein Handy.
Zu der Kleidung: Benutz mal die Suchfunktion, gibt es hier ganze Threads zu.
Grundsätzlich ist Deine Ex verpflichtet ausreichend Kleidung zum Umgang mitzugeben,
es gibt sogar wackere Väter, die sich das vor Gericht erstreiten, in der Praxis ist aber
eher ein kurzer Besuch mit dem Kind beim Schneider Deines Vertrauens (oder auch H&M etc.)
anzuraten.
Zur Krankenkassenkarte: Ruf bei der Krankenkasse an, rede mit denen, schildere Dein Problem.
Zweite Karte ausstellen, geht meines Wissens nicht, aber ne andere Form eines Versicherungs-
nachweises ist möglich.
Ich habe auch schon erlebt, dass völlig ohne Nachweis behandelt wurde, ich habe halt die Adresse
der KM hinterlassen und die Krankenkasse genannt und gut war.
Oder Du gibst in der Artztpraxis an, dass Du selbst zahlst und stellst das dann Deiner Ex in Rechnung,
vielleicht klappt es dann beim nächsten Mal mit der Karte!

Zum Kindesunterhalt: Du zahlst zu wenig, und das kann sie durchaus einfordern. Einfach pfänden geht aber
natürlich nicht. Zudem scheint ja momentan kein Titel zu existieren. Wenn sie den KU titulieren lässt, kann
sie dann allerdings - aber nur bei Zahlungsverzug - sofort pfänden lassen. Die Titulierung ist unabhängig
von Deinen bisherigen Zahlungsverhalten und Eurer Vereinbarung, d.h. sie kann von heute auf morgen
den Kinderunterhalt berechnen und titulieren lassen.
Beim Umgang muss sie Dir nicht entgegen kommen. Um sie zu etwas zu bewegen, was sie nicht mehr machen
möchte, braucht Du ein Umgangsurteil. Hier könnte aufgrund der großen Entfernung eine gewisse Beteiligung
beim Holen und Bringen ausgeurteilt werden. Diese beschränkt sich jedoch in den meisten Urteilen darauf, das Kind
zum nächsten Bahnhof oder Flughafen zu bringen (ich z.B. kämpfe vor Gericht darum, dass meine Ex meinen Sohn
zum 120 km entfernten Flughafen bringen muss). Wenn sie bisher hier also kooperativ war, wird wahrscheinlich
durch den Gang zum Gericht mehr Porzellan zerschlagen als nötig. Hier wäre der Tipp, erstmal in Ruhe mit ihr zu
reden.
Soweit erstmal.
Liebe Grüße,
Mux