Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 09. Februar 2012, 17:39:41 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1] 2 3   Nach unten
Drucken
Autor Thema: 8-Wochen-Geschichte: Frau dreht durch.  (Gelesen 3736 mal)
Applefan
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 25


« am: 25. Juli 2010, 12:17:45 »

Hallo in die Forenrunde!

Leider stecke ich zur Zeit in einer sehr schwierigen Phase. Ich habe in den letzten Wochen hier schon viel mitgelesen, mir einige Ratgeber gekauft und habe bereits viel lernen können.

Ich bin 35 und mit meiner Frau (28, sehr gutaussehend ;-) seit 5,5 Jahren verheiratet, und wir haben zwei süße Kinder von 2 und 4 Jahren. Damals habe ich meine Frau aus ihrer alten Ehe ohne Kinder gezogen, in der ihr Ehemann sie angeblich oftmals schlecht behandelt und sogar geschlagen haben soll. Wir haben uns in der Zwischenzeit eine gute (selbständige) Existenz aufgebaut, die zwar viel Kraft gekostet hat, letztlich aber dieses Jahr nun endlich auf sicheren Beinen steht. Vor einem Jahr mußten wir einen finanziellen Neustart hinlegen, weil meine vorherige selbständige Tätigkeit leider in der Insolvenz enden mußte. Seitdem gehört die Firma meiner Frau, die dort jedoch nur die Buchhaltung betreibt - ohne mich würde die Firma nicht weiter laufen können.

Wir hatten aus meiner Sicht eine gute Ehe, die allerdings tatsächlich in den letzten 12 Monaten, sicherlich nicht zuletzt auch wegen des Neustarts, etwas träge lief. Die im Buch "Liebe Dich selbst, und es ist egal, wen Du heiratest" geschilderten Situationen konnte ich durchaus vielfach in unserer Ehe wiederfinden. Seit ca. 1,5 Jahren hängt sie viel mit ihrer besten Freundin ab. Leider ist mir diese Person von Anfang an nicht sehr sympathisch gewesen, da sie sich mit ihren 25 Jahren nicht besonders verantwortungsvoll zeigt. Sie ist alleinerziehend und hat einen Sohn aus einem ONS, bei dem sie sich nicht an den Vater erinnern kann. Hartz 4, schiebt das Kind tagsüber in die Kita und schwänzt die Maßnahmen der ARGE.

Vor acht Wochen begann meine Frau plötzlich, mehrfach abends mit ihrer Freundin und anderen Leuten abends wegzugehen. Ich habe damit in dem Moment kein Problem gehabt, weil ich ihr vertraut habe. Wie ich nun vor ca. 3 Wochen feststellen mußte, hat sich sich bereits seit dem 1. Juni über das Internet auf die Suche nach neuen Partnern gemacht und sich regelmäßig mit anderen Männern getroffen. Mir hat sie davon nichts gesagt - ich habe es herausgefunden, weil sie immer mehr am Chatten war. Als ich mir ihre Chat-Protokolle auf ihrem (mittlerweile mit einem neuen Kennwort geschützten Rechner) ansah, mußte ich feststellen, daß sie sich jeden Tag mehrere Stunden nur auf einer Partnerbörse herumgetrieben hat. Ich habe mittlerweile alle schriftlichen Informationen gesammelt, aus denen hervorgeht, daß sie mit mehreren anderen Männern (ungeschützten)  **tsts - ID 10** hatte. Außerdem gab es im Chat-Verkehr Verleumdungen - beispielsweise ich hätte sie geschlagen oder ich hätte den Kindern gesagt, "Mama hat Euch nicht mehr lieb".

Sie hat sich während dieser Zeit vor drei Wochen in einen anderen verliebt. Bis gestern hat sich mich angelogen (sie lügt im Moment fortwährend und überall) und immer behauptet, mit dem anderen wäre nichts mehr, und er wolle sich nicht in eine Ehe einmischen. Gestern bekam sie dann in einer Community eine Mail von ihm mit "Hi Schatzi, ... Ich liebe Dich!". Also wieder gelogen. Sie ist jetzt bei ihren Eltern und wird denen möglicherweise wieder irgendwelche Geschichten auftischen und kommt heute Abend wieder zurück.

Tja, das alles innerhalb von acht Wochen. Meine Frau wirkt irgendwie extrem steif, kalt, herzlos - als würde sie ihre beste Freundin reflektieren, das ist nämlich genau so eine falsche Schlange. Hinzu kommt, daß sie kurz vor dieser Zeit mit der Freundin meines Freundes mehr Kontakt hatte, die mich schon seit 10 Jahren bis aufs Blut haßt, weil ich zu jener Zeit mit ihr eine Diskussion über Beamte geführt hatte.

Akte ist fertig, jetzt geht's gleich weiter mit Plan B. Und was wird sie nachher von mir wollen? Doch Plan A? hmmm...
Gespeichert
Applefan
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 25


« Antwort #1 am: 25. Juli 2010, 13:49:51 »

Muß mir mal selbst antworten. Habe jetzt die komplette Akte fertig, ist umfangreicher als ich gedacht habe. Weit mehr als 100 Seiten Chatprotokolle, Browser-Histories und andere Kommunikation, die nur darauf aus war, irgendwelche Typen zu p***. Ihr muß doch klar sein, daß das bei einem Scheidungsprozess alles eingereicht und in der Verhandlung behandelt wird...? Oder ist ihr das vielleicht noch gar nicht klar? Mal schauen, was sie heute Abend dazu sagt... 
Gespeichert
wedi-
_wedi
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.819


« Antwort #2 am: 25. Juli 2010, 13:55:37 »

Hi Applefan
Willkommen bei v.s.
Ihr muß doch klar sein, daß das bei einem Scheidungsprozess alles eingereicht und in der Verhandlung behandelt wird...? Oder ist ihr das vielleicht noch gar nicht klar? Mal schauen, was sie heute Abend dazu sagt...  
Das Schuldprinzip wurde 1977 abgschafft, sie braucht sich ihrer Fehltritte nicht rechtzufertigen.

Das erstmal vorab

Gruss Wedi
Gespeichert
Applefan
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 25


« Antwort #3 am: 25. Juli 2010, 14:02:31 »

Nun, einreichen werde ich das trotzdem alles. Außerdem ist es m.E. heute möglich, daß ihr der Ehegattenunterhalt verwehrt wird, wenn ein schuldhafter Ehebruch aus einer intakten Ehe nachweisbar ist. Vielleicht weiß da ja hier noch jemand was drüber...

Ich weiß, daß sie auf keinen Fall ihren Ruf ruinieren will - da sollte mir die Akte doch sicher weiterhelfen können...? ;-)
Gespeichert
wedi-
_wedi
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.819


« Antwort #4 am: 25. Juli 2010, 14:35:47 »

Hi

Also wieder gelogen. Sie ist jetzt bei ihren Eltern und wird denen möglicherweise wieder irgendwelche Geschichten auftischen und kommt heute Abend wieder zurück.
Vergiss die Vergangenheit(so weh das auch tut) blicke in die Zukunft, wo sind denn eure Kinder?

Gruss Wedi
Gespeichert
Applefan
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 25


« Antwort #5 am: 25. Juli 2010, 14:47:39 »

Hi
Vergiss die Vergangenheit(so weh das auch tut) blicke in die Zukunft, wo sind denn eure Kinder?

Gruss Wedi

Die sind mit ihr bei ihren Eltern und kommen vermutlich nachher wieder alle nach Hause...
Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.588


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #6 am: 25. Juli 2010, 14:56:35 »

Ihr muß doch klar sein, daß das bei einem Scheidungsprozess alles eingereicht und in der Verhandlung behandelt wird...?

Vergiss es.

Nichts dergleichen wird passieren.

Der theoretischen Möglichkeit, den Unterhalt wegen ehelicher Untertreue zu versagen, steht die Praxis entgegen.

Bisher gibt es nur eine Handvoll, in denen so geurteilt wurde, und das bei sicher Millionen Leuten, die das versuchen wollten.

Dagegen spricht, dass aus Sicht der Justiz, Ehegattenunterhalt nur ausgeurteilt wird, wenn die Mutter bedürftig ist.

Der Bedarf erlischt ja nicht bei Ehebruch, sondern die Zahlungspflicht ginge auf den Staat über.
Der hält sich selbst aber gerne davon frei.
Besser du zahlst!

Erst recht bei 2 kleinen Kindern.

Es gilt die Justizregel:
"Den Kindern kann es nur gut gehen, wenn es der Mutter gut geht un der Mutter geht es nur gut, wenn sie genug Unterhalt bekommt.

Kümmere dich lieber um die Zukunft.
Sorge dafür, dass sie auszieht und die Kinder bei dir bleiben.

Gruss Beppo
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 9.772



« Antwort #7 am: 25. Juli 2010, 17:23:06 »

Moin applefan,

Deine "Akte" kannst Du in die Tonne treten; die wird niemanden interessieren. "Fremdgehen" ist weniger strafbar als Falschparken; Letzteres kosten zumindest 5 EUR. Und den "Ausbruch aus intakter Ehe" kann man leicht bestreiten, wenn man andersherum einwendet, dass eine Ehe, aus der sich ein Partner verabschiedet, kaum mehr intakt gewesen sein kann (dass der andere sich das so eingebildet hat, steht dem nicht entgegen).

Dein wirkliches Problem ist m. E. ein ganz anderes: Deine ehemalige Firma läuft heute auf Deine Noch-Ehefrau. Ein Einwand von wegen "das haben wir so getrickst, weil..." begründet keine anderen Besitzansprüche. Bedeutet: Deine Noch-Frau kann Dich auch vor die Türe setzen bzw. durch einen anderen Fachmann ersetzen, der Deine bisherigen Aufgaben übernimmt. Sie muss Dich nicht mal fragen, ob die das darf; es ist ja ihre Firma. Und nein: Niemand ist unersetzlich.

Theoretisch kannst Du dann zwar Trennungs- bzw. nachehelichen Unterhalt von ihr verlangen - aber weiss man, wie der Laden läuft? Selbständige haben bekanntlich mannigfaltige Möglichkeiten, sich arm zu rechnen.

Du siehst jedenfalls: Du hast ganz andere Probleme als Deiner Frau ihre eheliche Untreue zu beweisen. Allen voran: Was wird aus Euren Kindern? Im deutschen Familienrecht herrscht noch immer die Ansicht, dass Kinder - zumal so kleine - (zu) ihren Müttern gehören. Du tust also durchaus gut daran, keinen Rosenkrieg wegen Untreue anzufangen, für den Du Dir nichts kaufen kannst. Es geht um die Zukunft; nicht um die Vergangenheit.

Grüssles
Martin
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Applefan
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 25


« Antwort #8 am: 25. Juli 2010, 18:13:36 »

Hi Martin,

es geht mir nicht darum, einen Rosenkrieg wegen Untreue anzufangen. Problem ist, daß sie im Moment da draußen rumrennt und wahrscheinlich allen Möglichen Mist erzählt, den es nie gegeben hat. Also in ihrer Familie, bei Freunden und was weiß ich wo. Gleichzeitig scheint sie gerade zu relativieren, was sie getan hat, nach dem Motto "Ja, ich habe mich zwar getroffen, aber da war nix" usw.

"Die Akte" enthält aber alle Details aus fünf Wochen auf über 100 Seiten. Jedes Detail, jeder Schweinkram. Und wenn sie überall Lügen verbreitet, steht es mir doch auch frei, mal die schriftliche Wahrheit zu delegieren, oder? ;-)

Im Moment fühle ich mich immer noch berufen, die Familie zu schützen, auch wenn es sehr schwer werden würde auf beiden Seiten. Ich mag halt keine überstürzten Handlungen. Wenn sie die Trennung tatsächlich weiter durchziehen will für irgendeinen Typen, dann muß sie auch die Konsequenzen ertragen, die da z.B. heißen, als Nu**e der Nation angesehen zu werden.

Was die Firma angeht, mache ich mir eher weniger Sorgen. Zum einen ist sie auf mich angewiesen, zum anderen wäre es mir im Prinzip sogar relativ wurscht, ob die an die Wand fährt oder nicht, da ich mein Geld auch prima mit meinem Know-How verdienen kann. Wir wären halt nur doof, wenn wir sie an die Wand fahren würden... ;-)

Viele Grüße
Markus
« Letzte Änderung: 25. Juli 2010, 18:19:22 von Applefan » Gespeichert
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 9.772



« Antwort #9 am: 25. Juli 2010, 18:35:03 »

Moin Applefan,

natürlich bist Du frei, zu tun und zu lassen was Du möchtest. Du musst nur wissen, dass das sehr leicht gegen Dich selbst losgehen wird, denn Menschen glauben nicht, was "wahr" ist, sondern das, was sie glauben wollen. Das ist einfacher als sich 100 Seiten Deiner Akte durchzulesen - die man überdies leicht entweder als "frei von Applefan erfunden" bezeichnen kann oder als Ergebnis umfangreicher Spionage, Schnüffeleien und Bruch des Briefgeheimnisses Deinerseits. In beiden Fällen wirst Du sehr schnell den Sinn eines römischen Sprichworts kennenlernen, das da lautet "das Volk liebt den Verrat - aber es hasst den Verräter".

Deine aktuellen Rach- und Rechtfertigungsgelüste sind verständlich - aber glaube den erfahrenen Usern dieses Forums, dass Du Dir damit mehr schadest als nützt - und überdies die Lösung der tatsächlichen aktuellen Probleme vernachlässigst. Ausserdem kann sehr schnell niemand mehr feststellen, wer hier agiert und wer reagiert - Du giltst dann einfach als Dreckschleuder, der öffentlich Müll über seine Noch-Frau auskippen möchte.

Leg Dir ein dickes Fell zu - und eine passende Antwort, falls Dich überhaupt jemand auf irgendwelche Schilderungen Deiner Ex anspricht. Zum Beispiel ein vielsagend-lächelndes "Erst wenn man es glaubt, wurde man angelogen."

Grüssles
Martin
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
prokids
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 340


« Antwort #10 am: 25. Juli 2010, 19:42:14 »

Hallo applefan,

mir fällt hier spontan ein: "wer sich verteidigt, klagt sich an."

Genau das hast du gerade vor und genau getreu diesem Spruch wird sich die Gesellschaft verhalten.

Ganz schnell, schneller als du auch nur 10 Seiten aus deinem 100 Seiten Pamphlet vorlegen kannst wird es heißen:

Na, das wird seinen Grund haben. Wer weiß, was ER so alles gemacht hat. Wahrscheinlich blieb der armen Frau gar nichts anderes übrig. Man kennt das ja, muss ich hier nicht weiter ausführen.

Bitte, halte die Menschen in deiner Umgebung nicht für komplett bescheuert. Wenn deine Ex sich auf Lügengebilde stützt, wird sie früher oder später auffliegen. Ganz ohne deine Unterstützung.

Gruß pk
Gespeichert
Malachit
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.138



« Antwort #11 am: 25. Juli 2010, 19:46:15 »

Hallo Markus,

Wenn sie die Trennung tatsächlich weiter durchziehen will für irgendeinen Typen, dann muß sie auch die Konsequenzen ertragen, die da z.B. heißen, als Nu**e der Nation angesehen zu werden.

Dann werde ich dir mal erzählen, wie diese "Konsequenzen" aussehen im real existierenden Feminismus (besser bekannt unter dem Tarnnamen "Bundesrepublik Deutschland"). Bitte anschnallen, diese Fahrt geht über Schlaglöcher ohne Ende.

Deine Noch-Frau hat dich also nach Strich und Faden belogen und betrogen. Wie du bereits gehört hast, ist das Schuldprinzip seit Jahrzehnten abgeschafft; im Klartext heißt das, es interessiert sich wirklich keine Sau dafür, ob und mit wem deine Holde fremdgefickt hat. Es ist richtig, dass §1579 BGB im Prinzip eine Auswirkung auf den Unterhalt hat bei "Ausbruch aus intakter Ehe", allerdings argumentieren unsere Familienrichter ungefähr so: Wenn eine Frau fremdgeht, dann kann die Ehe vorher schon nicht mehr intakt gewesen sein, also war es kein Ausbruch aus intakter Ehe. Der Paragraf ist daher nicht anwendbar, und der nächste Punkt auf der Tagesordnung des Richters lautet: Festsetzung des nachehelichen Unterhaltes - denn es darf juristisch keinen Schuldigen geben. Unsere Justiz beruht aber darauf, eine der beiden Seiten zu verknacken, und daher wirst einfach DU (!) so gestellt, als ob du an dem ganzen Schlamassel schuldig wärest. Beweis dafür: Du bist ein Mann. Im Einzelnen sieht es für dich so aus:

Deine Demnächst-Ex wird die Kinder einkassieren, du zahlst Unterhalt nicht nur für die beiden Kinder, sondern insbesondere auch für die untreue Ex. Ob und wie oft sie mit einem anderen Kerl in die Kiste steigt, ist dafür völlig belanglos. Du kannst sie meinetwegen gerne für die "Nu**e der Nation" halten, musst dir aber im Klaren darüber sein, dass DU ihr die Rechnung dafür bezahlst, dass ein anderer mit ihr ... ach, lassen wir das. Solltest du Begriffe im Stile von "Nu**e der Nation" in der Öffentlichkeit gebrauchen, hast du übrigens im Null-Komma-Nix eine Anzeige wegen Beleidigung und übler Nachrede an der Backe, überdies ein Verbot, dich deiner Ex auch nur auf eine Entfernung von zwei nautischen Meilen zu nähern (und überleg dir schon mal, wie du unter diesen Randbedingungen die Kinder abholen lassen kannst, falls du böser Mann die beiden Kurzen überhaupt noch wirst sehen dürfen).

Deine Firma kann sie dir mit einem einzigen Federstrich im Golf von Mexico versenken, aus dem ganz einfachen Grund, dass es nicht deine Firma ist, sondern hochoffiziell ihre Firma. Für die Unterhaltszahlungen wird dir trotzdem ein Einkommen angerechnet wie zu Blütezeiten der Firma, vermutlich sogar noch mehr, weil unsere beamteten Familienrichter sich hervorragend mit selbstständiger Tätigkeit und Unternehmensgründungen auskennen und daher wissen, dass Leute wie du irrwitzige Beträge an der Buchhaltung vorbeischummeln - vielleicht sollten die allerwertesten Familienrichter doch mal einen Tipp an die Finanzämter geben, diesen Kurpfuschern von Steuerbeamten nämlich, denen geht diese offensichtliche, jedem Familienrichter bekannte Tatsache mit schöner Regelmäßigkeit durch die Lappen. Nachweis dieser Schwarz-Einkünfte ist übrigens nicht nötig, Behauptung seitens deiner Ex reicht als Beweis völlig aus. Solltest du durch die Firmen-Versenken-Aktion deiner Ex oder auch durch sonstige Kalamitäten in erwerbstechnische Schwierigkeiten geraten, kann es durchaus sein, dass die festgesetzten Unterhaltszahlungen höher sind als dein aktuelles Einkommen; z.B. ist Arbeitslosigkeit sechs Monate lang dein Privatvergnügen und darf keineswegs die Unterhaltszahlungen vermindern. Woher du unter diesen Umständen das Geld für diese Unterhaltszahlungen nehmen sollst, ist übrigens ganz alleine dein Problem - schließlich ist das alles zugunsten einer armen, alleinerziehenden Mutter mit zwei kleinen Kindern, der nicht einmal ein 400-Euro-Job zugemutet werden darf.

Falls deine Ex sich darüber ärgert, dass du Details aus ihrem Liebesleben ausplauderst, dann kann und wird sie jeglichen Kontakt zwischen dir und deinen Kindern unterbinden. Aus jedem anderen Grund kann sie das natürlich auch tun. Streng genommen braucht sie nicht einmal einen Grund dafür, sie kann dir jederzeit und vollständig die Kinder entziehen. Sie wird dafür, nach geschätzt drei Jahren, vielleicht mal einen strengen Blick und eine höfliche Verwarnung eines deutschen Familiengerichts einernten - passieren wird ihr deswegen aber rein gar nichts.

Selbstverständlich wird deine holde Ex alle Kosten für die ganze Prozessiererei über Verfahrenskostenhilfe vom Staat bezahlt bekommen, während du deinen Anwalt und die Gerichtskosten aus eigener Tasche zahlen darfst.

Was du ihr über den Zugewinnausgleich und den Versorgungsausgleich noch alles an Geld und geldwerten Ansprüchen in ihren hübschen Hintern schieben darfst, erzähle ich dir ein anderes Mal. Für den Moment reicht es mir. Dir vermutlich auch ...


So. Ich behaupte nicht, dass dir all dieses passieren wird. All dieses ist aber in Deutschland bereits oft genug passiert, und passiert immer noch. Es braucht dafür nur eine entsprechend gepolte Ex - Unterstützung bei besten Freundinnen, staatlichen und privaten Beratungsstellen, Rechtsanwälten, Jugendämtern und frauenverstehenden FamilienrichterInnen findet sie für derlei Vorhaben wirklich überreichlich. Falls nicht schon geschehen, wirf mal einen Blick über den Zaun zu unseren radikaleren Nachbarn: http://www.trennungsfaq.de/

Ich kann dir nur raten: Lass' die Sache mit dieser 100-Seiten-Kinderkacke-Akte einfach bleiben. Mach' sie zu, sperr sie weg - falls dir doch noch weiteres "belastendes Material" über deine Ex in die Hände fällt, hefte es ab und denke nicht weiter darüber nach. Wichtig ist, wie es jetzt deiner Meinung nach weitergehen soll. Insbesondere: Erstens, zu wem kommen die Kinder - zu dir oder zur Ex? Und zweitens, wie geht es mit deiner Firma weiter?

In diesem Sinne: Möchtest du weiter die Vergehen deiner Ex dokumentieren - oder möchtest du lieber, mit unserer Hilfe, Schadensbegrenzung betreiben?

Viele liebe Grüße,

Malachit.
Gespeichert

Der Begriff "politische Korrektheit" ist die politisch korrekte Bezeichnung für "Denkverbot".
noah1401
_noah1401
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 170



« Antwort #12 am: 25. Juli 2010, 20:03:21 »

Hallo Applefan,

du dokumentierst das Verhalten deiner Ex???

Und warum kümmerst du dich nicht um eure Kinder?Huch

Stattdessen suchst du in deiner Ex die Schuldige für das Ende eurer Ehe.

Bringt dich alles nicht weiter!!!! Also, versuche dir ein Reich für dich aufzubauen, indem eure Kinder jederzeit einen Platz haben.

Und eins noch:  Sprich niemals schlecht über Dritte von Ihr !!!!! Das schadet dir mehr als du dir Träumen lassen kannst!

Lass sie laufen und sieh zu, das deine Kinder ein Zuhause bei dir bekommen.

Gruß
Noah

Gespeichert

Per te mio figlio vorrei passare per il fuoco
Applefan
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 25


« Antwort #13 am: 25. Juli 2010, 20:54:12 »

Lass sie laufen und sieh zu, das deine Kinder ein Zuhause bei dir bekommen.

Das würde bedeuten, daß ich versuchen würde, ihr "die Kinder wegzunehmen" - scheint eine ihrer größten Ängste zu sein...
Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.588


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #14 am: 25. Juli 2010, 21:04:56 »

Das würde bedeuten, daß ich versuchen würde, ihr "die Kinder wegzunehmen" - scheint eine ihrer größten Ängste zu sein...

Es sind nicht ihre Kinder, sondern eure und du nimmst sie ihr, sondern sie wohnen dann weiter bei dir.
Du gewährst ihr selbstverständlich ein großzügiges Umgangsrecht, gerne auch über das bescheidene Maß hinaus,das getrennten Vätern üblicherweise zugestanden wird.

Wenn sie der Familie überdrüssig ist, darf sie gerne gehen. Das kannst du nicht verhindern.

Nur die Kinder und du bleiben da.

Gruss Beppo
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Malachit
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.138



« Antwort #15 am: 25. Juli 2010, 22:12:14 »

Hallo Applefan,

Das würde bedeuten, daß ich versuchen würde, ihr "die Kinder wegzunehmen" - scheint eine ihrer größten Ängste zu sein...

Neben mütterlichen Gefühlen kann ihre Angst auch noch einen zweiten, nicht ganz so edlen Grund haben: "Kinder bei ihr" ist gleichbedeutend mit einem langjährigen Rundum-Sorglos-Paket für sie selbst, welches dann selbstverständlich von dir zu finanzieren ist.

Viele liebe Grüße,

Malachit.
Gespeichert

Der Begriff "politische Korrektheit" ist die politisch korrekte Bezeichnung für "Denkverbot".
Applefan
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 25


« Antwort #16 am: 25. Juli 2010, 22:12:58 »

Es sind nicht ihre Kinder, sondern eure und du nimmst sie ihr, sondern sie wohnen dann weiter bei dir.
Du gewährst ihr selbstverständlich ein großzügiges Umgangsrecht, gerne auch über das bescheidene Maß hinaus,das getrennten Vätern üblicherweise zugestanden wird.

Wenn sie der Familie überdrüssig ist, darf sie gerne gehen. Das kannst du nicht verhindern.

Nur die Kinder und du bleiben da.

Gruss Beppo

Naja, ich muß mir halt überlegen, ob ich das alleine mit den Kurzen wirklich hinbekomme. Aber irgendwie denke ich, würde ich das schon hinbekommen können. Kann man denn auch als berufstätiger alleinerziehender Vater sowas wie Wohngeld oder Kita oder sowas bezahlt bekommen? Ich muß halt schon ca. 8h am Tag arbeiten, hab aber eben auch die Inso im Nacken, also Verdienstgrenze...
Gespeichert
Agent_Zero
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.702



« Antwort #17 am: 25. Juli 2010, 22:20:17 »

Moin,

du hast ja die Möglichkeit der Kita beispielsweise. Wenn man will, geht alles irgendwie. Die
Pfändungsfreigrenze im Inso-Verfahren sind bei Singles 900 Euro.

Da du aber 2 Kinder hast, kannst du >>hier<< nachlesen, wie hoch dein unpfändbarer Freibetrag
bei 2 UH-Pflichtigen Kindern ist.

Der Unterhalt hat priorität vor allen anderen Verbindlichkeiten. D.h. der Unterhalt muss immer
dedeckelt sein, bevor irgendein Gläubiger überhaupt etwas bekäme.

Gruß
Agent

(Der auch leider im Priv-Inso Verfahren ist)
Gespeichert

Mantra:

NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.


Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
prokids
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 340


« Antwort #18 am: 25. Juli 2010, 23:00:21 »

Kann man denn auch als berufstätiger alleinerziehender Vater sowas wie Wohngeld oder Kita oder sowas bezahlt bekommen? Ich muß halt schon ca. 8h am Tag arbeiten, hab aber eben auch die Inso im Nacken, also Verdienstgrenze...

Damit geht es dir nicht anders als ich weiß nicht wie vielen alleinerziehenden Müttern.

Gruß pk
Gespeichert
Horschti
_Horschti
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 330


« Antwort #19 am: 26. Juli 2010, 12:02:20 »

Moin Markus,

gibt es aus Deiner Sicht auch die Möglichkeit, die Ehe aufrecht zu  erhalten? Oder bist Du entschlossen, wegen Deiner verletzten Gegühle und des Vertrauensmissbrauchs die Geschicht zu beenden?

Die Frage wäre dann halt, warum denn Eure Ehe gegenwärtig nicht mehr intakt ist und ob sich daran arbeiten ließe, sie wieder auf Kurs zu bringen. Ich denke da z.B. an eine Familienberatung.

Denkst Du das Deine Frau daran auch interesse hätte?

Gruß Holger
Gespeichert
Applefan
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 25


« Antwort #20 am: 26. Juli 2010, 12:40:12 »

*Vollquoting gelöscht*

Nein, meine Frau hat ja schon ihren Neuen und hat mir soeben auch eröffnet, daß sie zu ihm ziehen wird. Wir werden uns jetzt so einigen, daß unsere Ehe noch weitere sechs Jahre (bis die Inso durch ist) weiter bestehen bleibt und wir das vertraglich absichern. Auf diese Weise haben wir erstmal a) den Unterhalt vom Tisch und b) uns unserer beider Existenz gesichert. Heute habe ich mir beim Amtsgericht einen Beratungsschein geholt, damit wir uns dann von einem Anwalt beraten lassen können. Die Vereinbarung muß dann natürlich für beide einigermaßen wasserdicht sein, denn das Vertrauen ist natürlich jetzt erstmal dahin...

Es geht übrigens immer stärker los, daß die Kinder (vor allem der Große mit 4) mit der Situation nicht fertig werden... Traurig
« Letzte Änderung: 26. Juli 2010, 13:29:41 von DeepThought » Gespeichert
staengler
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.782


entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #21 am: 26. Juli 2010, 13:10:49 »

Zitat
Wir werden uns jetzt so einigen, daß unsere Ehe noch weitere sechs Jahre (bis die Inso durch ist) weiter bestehen bleibt

und das

Zitat
denn das Vertrauen ist natürlich jetzt erstmal dahin...

möchtest Du 6 Jahre durchhalten?

Ehrlich gesagt, da sehe ich schwarz wenn es "einigemaßen wasserdicht" sein soll!

Das einzige was mir an diesem Bericht positiv auffällt ist, dass Du dir einen Beratungsschein geholt hast.

Lass Deine Ex ziehen und behalte die Kinder bei Dir. Wenn sie momentan nur Gedanken für ihren Neuen hat, dann klär auch gleich noch die Sache mit einem möglichen Unterhalt für sie zu Deinen Gunsten!

Gruß, Michael
Gespeichert

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 9.772



« Antwort #22 am: 26. Juli 2010, 13:19:38 »

Moin,

daß unsere Ehe noch weitere sechs Jahre (bis die Inso durch ist) weiter bestehen bleibt und wir das vertraglich absichern.
ich bezweifle stark, dass eine solche Scheinehe sich juristisch wasserdicht absichern lässt. Das geht ja nicht einmal bei einer "richtigen" Ehe: Auch da ist es nicht möglich, per Vertrag eine Mindest-Ehedauer festzulegen; das wäre sittenwidrig und der Vertrag damit nichtig. Abgesehen davon sind 6 Jahre eine lange Zeit: Wenn Deine DEF beispielsweise von ihrem neuen Partner schwanger wird, diesen heiraten möchte und deshalb die Scheidung einreicht, kannst Du kaum mit einem Papier winken und sagen "geht nicht, sie muss ja noch 4 Jahre mit mir verheiratet bleiben!"

Auf diese Weise haben wir erstmal a) den Unterhalt vom Tisch und b) uns unserer beider Existenz gesichert.
nein, siehe oben. Deine Ex kann auch Trennungsunterhalt von Dir fordern, obwohl Ihr noch verheiratet seid; ein anderer Wohnsitz genügt dafür. Vertraglich ausschliessen kannst Du das nicht.
Nichts desto trotz scheint zumindest bei Dir angekommen zu sein, dass Krieg keine Lösung ist und dass Ihr einvernehmliche Regelungen finden müsst. Ob Ihr verheiratet seid oder unter einem Dach lebt, spielt dabei keine Rolle.

Die Vereinbarung muß dann natürlich für beide einigermaßen wasserdicht sein, denn das Vertrauen ist natürlich jetzt erstmal dahin...
dann strebe aber bitte auch Vereinbarungen an, die wasserdicht sein können. Die oben genannten sind es nämlich nicht; sie können jederzeit und folgenlos aufgekündigt werden.

Es geht übrigens immer stärker los, daß die Kinder (vor allem der Große mit 4) mit der Situation nicht fertig werden... Traurig
Wie gut Eure Kinder durch die Trennung kommen, hängt vor allem von den beteiligten Erwachsenen ab.

Grüssles
Martin
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
82Marco
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.667



« Antwort #23 am: 26. Juli 2010, 13:29:49 »

Servus Applefan!
Wenn Deine DEF beispielsweise von ihrem neuen Partner schwanger wird, diesen heiraten möchte und deshalb die Scheidung einreicht, kannst Du kaum mit einem Papier winken und sagen "geht nicht, sie muss ja noch 4 Jahre mit mir verheiratet bleiben!"
Hinzu käme noch, dass in diesem Fall Du die Vaterschaft gerichtlich abstreiten müsstest oder anders rum gesagt: Du wärst zunächst der "rechtliche" Vater (natürlich auch mit allen damit verbundenen Pflichten) aller Kinder aus dieser oder anderen Beziehungen Deiner DEF, solange ihr auf dem Papier verheiratet seid.
Mir wäre das Risiko zu groß, daher rate ich auch zu einer baldigen und klaren Trennung.

Grüßung
Marco
Gespeichert

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
----------------------------------------------------------
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 9.772



« Antwort #24 am: 26. Juli 2010, 13:44:03 »

Moin Marco,

Hinzu käme noch, dass in diesem Fall Du die Vaterschaft gerichtlich abstreiten müsstest
das kommt noch hinzu. Ich wüsste jedoch auch ohne Schwangerschaft keine rechtliche Möglichkeit, eine "vertragliche Mindestlaufzeit" für eine Ehe festzulegen. Das wäre nicht nur sitten-, sondern auch grundgesetzwidrig, denn es würde eine Art "Leibeigenschaft" begründen. Abgesehen davon begründet selbst das keinen Schutz von Unterhaltsforderungen; diese können bei nachweislicher Trennung von Tisch, Bett und Kasse jederzeit gestellt werden. Sogar, wenn man noch unter dem gleichen Dach wohnt.

Natürlich kann man auf Papier schreiben, was man möchte, aber wenn man einen Verstoss gegen "Vertragsinhalte" (wie beispielsweise gegen das "vorzeitige Einreichen" der Scheidung) nicht einklagen kann, ist es eben auch kein Vertrag, sondern bestenfalls eine zahnlose Absichtserklärung von der Sorte "ich werde mir nächstes Silvester eine Glatze schneiden lassen".

Grüssles
Martin
(der ebenfalls um nichts in der Welt  - und schon gar nicht wegen Geld - bereit gewesen wäre, noch über Jahre mit der falschen Frau verheiratet bleiben zu wollen)
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Seiten: [1] 2 3   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Deine Geschichte (Moderatoren: midnightwish, Malachit)  |  Thema: 8-Wochen-Geschichte: Frau dreht durch.
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team