Hallo nochmal,
zunächst möchte ich mich für die hilfreichen Antworten bedanken und mich für die Abwesenheit entschuldigen.

Und vielen Dank für den netten Willkommensgruß.

Zu den Fragen/Statements:
:exclams:Der vielleicht wichtigste Punkt (Frage von Beppo) zur Gewalt:
„im Wesentlichen konstruiert“ – damit meine ich, dass 4 oder 5 tatsächliche Begebenheiten aus 10 Jahren Ehe in der Sache falsch und noch dazu als die Regel dargestellt (Regelmäßige, dauerhafte Gewalt etc.) wurden. Meine Frau habe ich tatsächlich nie geschlagen. Der Älteste hat allerdings früher auch mal den Hintern vollbekommen, was ich gegenüber dem Verfahrensbeistand auch mitgeteilt habe. Dies ist der wahre Kern der Vorwürfe. Dabei ist mir (jetzt) klar, dass dies nicht das Mittel der Wahl ist.
Weiterhin konstruiert wurde ein regelmäßiges Schlagen der beiden Jüngeren (5 und 2 Jahre), wie auch ein angeblicher sexueller Missbrauchsversuch. Statt „Konstruktion“ könnte man auch „glatte Lüge“ oder „Verleumdung“ sagen. Mein Eindruck war, dass aufgrund meines „braven“ Benehmens meiner Frau die Argumente ausgingen, mich aus dem Haus zu bekommen.
Dazu kamen dann angebliche oder tatsächliche Verhaltensauffälligkeiten unserer Kinder, die alle durch mich verursacht wurden (angeblich).
Ich würde mich selbst als spontan/impulsiv, empathisch, gerne mit den Kindern raufend sehen, aber eben nicht als gewalttätig bezeichnen (Sanguiniker wurde ich mal betitelt …). Vorstrafen oder ähnliches habe ich nicht, bin auch kein heimlicher Hooligan oder so.
Sehr wohl aber gab es in unserer Ehe zuletzt eine sehr angespannte, von Überlastung gekennzeichnete Atmosphäre, die sich durchaus auch in Streitgesprächen äußerte. Die Überlastung kam nach meiner Auffassung durch unsere gemeinsame Familiensituation (Haus, Kinder, beide berufstätig) zustande und wurde von beruflichen Belastungsspitzen noch intensiviert, was uns beiden (und indirekt den Kindern) zu schaffen machte.
:exclams:Zu den Kindern (Frage von Marco):
Ja, alle drei Söhne stammen aus unserer Ehe.
:exclams:Zum Unterhalt etc. (Frage von Michael):
Die Jungs sind jetzt 10, 5 und (bald) 3. Es wurde zunächst offensichtlich das Maximum gefordert, auch für meine Frau. Hier hat meine Anwältin zugeraten, zunächst freiwillig einen (zu großen) Abschlag zu zahlen, und dann den von ihr errechneten Betrag.
:exclams:Zum Thema/Anhörung (Frage von Marco)
Es geht bei der Anhörung vor Gericht tatsächlich um das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Beides reklamiert meine Frau für sich und begründet das mit derselben eidesstattlichen Erklärung wie den Antrag auf Wohnungszuweisung.
:exclams:Zum „Rausschmiss“ aus dem Haus:
Ich hatte nicht den Eindruck, ich hätte eine große Wahl gehabt. Meine Anwältin, die ich mir unter extremen Zeitdruck gesucht hatte, hat die Ablehnung des Antrags mit Strafandrohung etc. als großen Erfolg gefeiert. Ich habe mittlerweile den Eindruck, dass sie sehr kompromissbereit (gegenüber meiner Frau mit RA) ist. Hauptsache, schnell vom Tisch und nicht zu viel Arbeit. Schreiben vom Gericht kam an einem Samstag, Anhörung war am darauffolgenden Donnerstag (Wohnungszuweisung etc.)
:exclams:Es kommt noch ein weiteres Problem dazu: Aufgrund einer dauerhaften beruflichen Überlastung (Neudeutsch: Burnout) habe ich vor einigen Jahren mit der Einnahme von Antidepressiva (trizyklisch, nicht suchtauslösend) und eines weiteren verschreibungspflichtigen Medikaments aus dieser Kategorie (nicht suchtauslösend) begonnen, ärztlicherseits verschrieben und sehr häufig kontrolliert.
Genau diese seelische Verstimmung, die mich tatsächlich belastet, und die mit dem Entzug der Kinder nicht gerade besser wird, wird nun fachgerecht ausgeschlachtet. Meine Frau ist sich nicht zu schade, unseren Medikamentenschrank zu fotografieren und das Foto als Beweis für meine „Tablettensucht“, die ich neuerdings habe, zu verwenden. Dieses Wort wird tatsächlich in der neuesten Antragsbegründung verwendet, obwohl meine Frau weiß, das die Einnahme inklusive Dosis ärztlicherseits kontrolliert wird, die Dosis ist seit Jahren konstant. Hier wird aus meiner Sicht wieder gezielt verleumdet, und zwar wider besseres Wissen.
Und das meine Frau diese „Unzulänglichkeit“ meinerseits dermaßen und öffentlich gegen mich verwendet, trifft mich schon ziemlich hart.
Nachdem das Argument der Gewalttätigkeit also nicht wie erwartet mit einem sofortigen Rausschmiss durch die Polizei wirkte, soll jetzt also meine mangelnde Leistungsfähigkeit aufgrund meiner seelischen Befindlichkeit dokumentiert werden.

Zum „Dreisprung“:

Ich habe vor meinem Auszug versucht, mit meiner Frau die Ursache unserer Beziehungsprobleme zu verstehen. Als klar war, dass wir uns zumindest vorübergehend trennen wollen (sie)/sollen (Kinder + ich), habe ich konkrete Vorschläge für Umgangsmöglichkeiten gemacht und mich dazu vorab informiert (z.B. Residenzmodell).
Alles abgelehnt.
Eheberatung?
Abgelehnt.
Mediation?
Abgelehnt, sogar vor Gericht (1. Anhörung).
Mit dem JA habe ich sehr schnell (bevor die mich angerufen haben) und aus Eigeninteresse persönlich gesprochen und versucht, Lösungen (Umgangsmodell) aufzufinden.
Danach habe ich zwischenzeitlich einen schriftlichen Vorschlag über einen möglichen Umgang entwickelt und an das JA sowie den Verfahrensbeistand geschickt. Reaktion im Wesentlichen: „An Ihrer Frau kommen Sie nicht vorbei“ (Verfahrensbeistand) bzw. „Der Verfahrensbeistand muss erst den Kindeswillen feststellen (JA). Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Anschließend wurde mir seitens des Verfahrensbeistands nahegelegt, mich psychologisch behandeln (wogegen, blieb offen) zu lassen.

Sonst könne ich meine Kinder nicht sehen (!). Und: Die psychologische Behandlung (netter ausgedrückt als „supervision“) wäre doch ein gutes Signal an meine Frau. Sehe nur ich, wer hier wirklich die Fäden in der Hand hält?

Meine Anwältin war zwischenzeitlich in Urlaub und teilte mir vorher (nach dem Entwurf einer Gegendarstellung) mit, vor dem Gerichtstermin (Anhörung wg. Sorge/Aufenthaltsbestimmungsrecht) müsse man sich nicht mehr großartig abstimmen. Dann bekam ich heute einen Anruf, in der sofort auf Details des Berichts des Verfahrensbeistands und einer neuen Darstellung der Gegenseite eingegangen wurde. Beide Dokumente kenne ich aber nicht. Diese werde ich vor der morgen stattfindenden Anhörung auch nicht mehr zu lesen zu bekommen. Fax habe ich nicht, und gemäß Anwältin kann man nach 13.00 Uhr keine mail mehr verschicken wg. Feierabend.

„So müsse man dann also vor Gericht flexibel reagieren“ (RA). Hört sich für mich nicht besonders professionell an.
:exclams:Es geht meiner Anwältin morgen wohl erst einmal darum, die Anträge meiner Frau abzulehnen. Ob aber schon konkret das Umgangsmodell besprochen wird, weiß ich leider nicht. Möglicherweise läuft es erst einmal auf einen betreuten Umgang hinaus. Kann also durchaus sein, dass seitens meiner Frau auf Zeit gespielt wird.
Ich habe mir nach dem Rauswurf unter Zeitdruck erst einmal eine sehr kleine Wohnung gemietet. Meine Anwältin riet mir, erstmal auf Kinderzimmer zu verzichten … schwer beeindruckt vom Pamphlet meiner Frau bzw. deren RA. Habe ich dann auch gemacht, um Geld zu sparen.
Jetzt signalisiert mir meine Frau aber wieder (wie auch den Kindern), dass sie ein zweiwöchiges Umgangsmodell will (nein, nicht „möchte“). Das wiederum lässt sich bei drei Kindern gleichzeitig aber nicht umsetzen.

Ich glaube jetzt wirklich an das Stöckchen-Spiel auf meine Kosten aber primär die der Kinder. Wie will sie später damit umgehen, wenn die Kinder mal ernsthafter nachfragen? Und dann der Spruch „Freunde bleiben etc.“. Habe ich tatsächlich schriftlich.
Nach den Antworten (zu schneller Auszug) bin ich jetzt wohl tatsächlich ziemlich spät dran.
Eine Strategie bzw. ein klares Vorgehen habe ich leider nicht, eine längerfristige Vorausschau kann oder will mir meine Anwältin nicht liefern, sie wechselt zwischen diffusem Pessimismus (kleine Wohnung nehmen) und „machen Sie sich keine Sorgen“. Das ist für mich Sarkasmus pur.

:question:Hat man denn einen Anspruch auf einen Wechsel des Anwalts? Ich bin jetzt leider ziemlich verschuldet, mir bleiben monatlich auch nur die 900 Euro, beiseitegelegt habe ich nichts…
Ich melde mich, wenn es Neues gibt.
:question:Ach ja: Meine Anwältin möchte, dass ich zur Sendung eines guten Signals (diesmal ans Gericht) zum Psychologen (Gewaltbereitschaft!) gehe – ich habe ihr gesagt, da spielt sich freiwillig nichts ab, ein klareres Schuldbekenntnis gibt es doch nicht!??
Außerdem spüre ich gerade die Folgen meiner guten Signale (gut mit Appeasement ausgedrückt von Beppo).
Wie seht ihr den letzten Punkt?
Und noch einen zum Abschluss: Meine eingangs gestellte Frage war tatsächlich ernst gemeint. Ich habe nämlich das Gefühl, dass ich meine Kinder regelmäßig sehen kann, wenn ich brav bin. Wenn nicht, … kommen auch später die großen Kaliber. Aber wahrscheinlich kommen die noch ungehemmter, wenn ich weiter eingeknickt bleibe. Die Antworten waren für mich erstmal ziemlich klar und eindeutig.

Viele Grüße
Der Wasserbauer