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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 08:36:23 *
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Autor Thema: Pfand auf dem Konto  (Gelesen 1677 mal)
Cosima
Frischling

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 4


« am: 26. November 2004, 17:42:09 »

Hallo zusammen,

ich hab hier schon fast alles durchgelesen, komme aber trotzdem nicht klar mit meinem Problem.
Ist ja ein super Forum hier, erstmal vorweg..... thumbup

Ich bin alleinerziehend mit 4 Kindern seit ca. 3 Jahren.
In diesen 3 Jahren hab ich mich verschuldet. Teilweise durch meine eigene Schuld, teilweise hat mir mein Ex Schulden hinterlassen.

Nach der Trennung war ich Sozialhilfeempfängerin, seit Mai diesen Jahres habe ich nun eine Umschulung/Ausbildung angefangen und bin vom Sozi weg.
Leben tun wir von Unterhaltsvorschuss, Kindergeld und Teilunterhaltsgeld vom Arbeitsamt für die Umschulung und Fahrkosten und noch etwas Wohngeld.
Ich wollte nun anfangen meine Schulden zu bezahlen, habe bei der Schuldnerberatung angerufen, habe aber erst im April 2005 einen Termin. Der Schuldenberater sagte mir am Telefon ich sollte nicht anfangen jedem Gläubiger kleine Raten anzubieten, da es zu viele Gläubiger sind und mit den Raten könnte man keine Schulden bezahlen da ja immer wieder Zinsen drauf kommen.

Nun hab ich meine Haftplicht letztes Jahr nicht bezahlen können. (87,00 €) Ich hab denen dann 15,00 € überwiesen und wollte in Raten zahlen, aber die haben trotzdem ein Mahnverfahren eingeleitet. Dann war ich auf ca. 110,00 €. Ich hab darauf nicht reagiert  mad3  und die haben das dann im August 2003 an ein Inkassounternehmen weitergeleitet.  Mittlerweile sind es nun ca. 300,00 € was die Fordern.
Die Versicherung hat parallel zum Inkasso auch noch weitergefordert.

Nun hab ich seit letzter Woche einen Pfand vom Inkasso auf dem Konto. Ich bin dann zum Amtsgericht und die Rechtspflegerin hat einen Antrag gestellt auf "die Zwangsvollstreckung einstweilen einzustellen."
Es kam dann auch gleich ein paar Tage später der Beschluss in dem steht, die Pfändung ist einstweilen eingestellt, die Bank darf weder dem Schuldner noch dem Gläubiger den gepfändeten Betrag auszahlen bis die Sachlage geklärt ist.

Ich hab im Jahr 2002 eine EV abgegeben und der GV sagte mir das mein Einkommen nicht pfändbar ist.

Nun ist mein Konto gesperrt und ich kann nichts überweisen. Kann nur innerhalb von 7 Tagen das Geld direkt abheben.  Ich weiß nun nicht was ich machen soll, wenn ich die 300,00 bezahle damit der Pfand weg ist hab ich Angst das der nächste Pfand dann kommt. Bis April ist ja noch lange hin und die Miete usw. bei der Post bar zu überweisen ist ja enorm teuer... cry_smile


Das zerrt alles tierisch an den Nerven. Jedesmal kostet es Überwindung zur Bank zu gehen, alle schaun einen komisch an... Traurig

Vielleicht hat hier jemand einen Rat wie ich mich verhalten soll, oder ob das jetzt alles aussichtslos ist....  Huch

Gruß Cosima
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Leny1974
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 64


« Antwort #1 am: 27. November 2004, 00:20:09 »

Hallo,

wenn Du 4 Kinder hast und alleinerziehend bist, liegt die Pfändungsfreigrenze bei Dir sehr hoch.
Das heisst, alles was unterhalb dieses Betrages liegt, darf von der Bank eh nicht an den Gläubiger abgeführt werden.

Also gehe zur Bank, legen denen den Einstellungsbeschluss des Amtsgerichts vor und bitte Sie Dir zu sagen, wie hoch Deine Pfändungsfreigrenze ist (das können die Dir bis auf den Cent genau ausrechnen), wenn Du darunter liegst, dann bitte Sie, dir Dein Geld auszuzahlen. Leider wirst Du aber bis zur Aufhebung der Pfändung Deine Miete etc. weiterhin bar einzahlen müssen.

Sind in dem Einstellungbeschluss Sicherheitsleistungen von Dir gefordert?

Grüsse Leny
Gespeichert
Cosima
Frischling

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 4


« Antwort #2 am: 01. Dezember 2004, 18:30:58 »

hallo Leni,

danke für deine Antwort. Von Sicherheitsleistungen hab ich nichts gelesen.
Heute kam nun vom Vollstreckungsgericht ein Beschluss in dem steht das die Forderung/Pfändung auf die Kindesunterhaltszahlungen aufgehoben wird.

Die Kosten trägt die Schuldnerin, also ich, steht aber nicht drin wieviel das ist.

Bei der Bank hab ich angerufen und die sagten mir das sie das Geld das sie mir abgezogen haben einem Treuhänder gegeben haben. Das Konto ist anscheinend nicht gesperrt, aber ich trau denen nicht so ganz.

Dem Beschluss war noch ein Schreiben beigefügt welches von einer "Rechtsbesorgungs GmbH" kam.
Die schreiben da, das Amtsgericht soll einen "Blankettbeschluss" vermeiden und das sie im Namen des Gläubigers mitteilen, dass einer Entscheidung im Rahmen des § 850 k ZPO keine Gründe entgegenstehen.

Ich versteh nun gar nix mehr und wenn ich wieder bei der Bank frage, verdrehen die schon die Augen... c

Vielleicht weiß hier jemand was dies zu bedeuten hat und was nun passiert?!

Wäre für jede Antwort dankbar...

LG Cosima
Gespeichert
Leny1974
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 64


« Antwort #3 am: 01. Dezember 2004, 22:49:41 »

Hallo Cosima,

einen Blankettbeschluss gibt es in der ZV nur "bei der Vollstreckung von gewöhnlichen Geldforderungen". Also bei Schuldner wie Dir, die keine unterhaltsrückstände haben, sondern "nur" Schulden bei Versandhäusern o.ä. zum Beispiel.

Nur weiss ich nicht so ganz, was das bei einer Pfändung bei der Bank soll, wenn der Gläubiger beim AA gepfändet hätte, würde ich´s ja noch verstehen!

Ich versuche mal, Dir im normalen deutsch zu erklären, was ein Blankettbeschluss ist.

Für die Pfändung sieht § 850c III 2 einen Blankettbeschluss unter Bezugnahme auf die geltenden Pfändungstabellen vor. (in diesen Tabellen  steht, wie viel dir an geld monatlich verbleiben muss, dabei muss Dein Familienstand und auch deine Unterhaltspflicht gegenüber Deinen Kindern berücksichtigt werden)

Die betragsmässige Feststellung des gepfändeten teils des Arbeitseinkommens (bei Dir Umschulungsgeld vom AA) ist Aufgabe des Drittschuldners. (das ist bei Dir die Bank)


Es geht hier also ausschliesslich um Arbeitseinkommen und das kann die Bank nun wohl kaum wissen, wie hoch das ist.

Wegen der Kosten des Beschlusses wirst Du sicherlich in den nächsten Tagen noch eine Rechnung von der Landesjustizkasse bekommen.

§ 850 K sagt eigentlich nur aus, dass das Vollstreckungsgericht die Pfändung des Guthabens für den teil vorab aufheben darf, die der Schuldner bis zum nächsten Zahlungstermin drigend bedarf, um seinen notwendigen unterhalt zu bestreiten und seinen laufenden Unterhaltspflichten den vorrangig vor dem Gläubiger berechtigten (Deine Kinder sind das) zu decken.

Soweit ich weiss gilt Geld, was bis 7 Tage nach Zahlungeingang nicht überwiesen (Miete etc.) oder abgehoben wird  als nicht benötigt und wird an den Gläubiger abgeführt.

Diese "Rechtsbesorgung GmbH" ist auch wieder einer von diesen Abzocker Vereinen, die auf Kosten der Schuldner auch noch ihren Teil in Form von Gebühren abhaben wollen.

Grüsse Leny
Gespeichert
Cosima
Frischling

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 4


« Antwort #4 am: 08. Dezember 2004, 22:28:01 »

Hallo Leny,

vielen Dank für deine Antworten. Hast mir sehr geholfen. thumbup

Ich habe jetzt einen Termin beim Anwalt, mal schaun was der noch dazu sagt.
Warscheinlich werde ich versuchen eine Insolvenz zu machen, ewig diese Angst das man das Konto verlieren könnte hält ja auf Dauer keiner aus... :hallucine:

LG Cosima
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PhoeniX
Gast
« Antwort #5 am: 08. Dezember 2004, 22:59:43 »

Kenne das Problem nur zu gut.
Als erstes mußt du zum Amtsgericht und dir einen Bescheid holen, das du das Geld abholen darfst. Nim dazu bitte alles mit was du hast. sonnst rennst du noch mal. alles woraus man ersehen kann was das für geld ist  was auf das Konto kommt (Bewilligungsbescheide etc). Ganz wichtig ist, das kein "Fremdgeld" auf dein Konto kommt. Wenn deine Mutter zum Beispiel Geld für deinen Sohn überweist    ist es gennerell weg!!!!!  Auch wenn es dabeisteht wie zum beispiel: "Führerschein Benjamin" Sozialleistungen sind gennerell unpfändbar aber da sperren sich manche Kassen. also auch wenn du glück hast und die es Auszahlen ab zum Amtsgericht.
Was ich noch schmerzhaft erfahren habe: Arbeitslosengeld ist keine Sozialleistung sondern eine Lohnersatzzahlung also Pfändbar. hatten das Konto meiner Noch-Frau gepfändet und es hat 3 Monate gedauert bis ich das Geld zurück hatte. Mußte deshalb sogar vor Gericht obwohl ich nichts damit zu tun hatte (Schulden waren schon vor der Ehe vorhanden)
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PhoeniX
Gast
« Antwort #6 am: 08. Dezember 2004, 23:05:31 »

Kleiner Tipp noch.  gib das Geld einem   wirklich gutem Bekannten der das Geld auf sein Konto einzahlt und dann überweist. (sei am besten selbst in der Bank dabei). dann ist es nicht ganz so teuer. ;)  
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sky
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« Antwort #7 am: 09. Dezember 2004, 09:23:31 »

Hallo,
Zitat
Kleiner Tipp noch. gib das Geld einem  wirklich gutem  Bekannten der das Geld auf sein Konto einzahlt und dann überweist. (sei am besten selbst in der Bank dabei). dann ist es nicht ganz so teuer.


mal ganz davon abgesehen, dass ich solche "Tipps" für ausgesprochen fragwürdig halte: Der Bekannte kann als Kontoverleiher (Drittschuldner) mit einem PfüB bedacht werden, denn der Herausgabeanspruch den der Schuldner dem Kontoverleiher gegenüber hat ist pfändbar. Der Schuldner genießt übrigens in einem solchen Fall keinen SGB-Kontoschutz mehr, auch wenn auf dem Freund-Konto Sozialleistungen eingehen.

Überweisungen des Bekannten auf das Konto des Schuldners sind sowieso pfändbar. Der Sinn erschließt sich mir deshalb schon mal gar nicht.

Gruss
sky
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Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Cosima
Frischling

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 4


« Antwort #8 am: 10. Dezember 2004, 18:46:22 »

hallo und danke für die Antworten,

habe noch eine Frage, nach Auskunft der Bank hat das gepfändete Geld nun ein Treuhänder.
Nun hat mir das Inkasso heute schon wieder geschrieben ich soll innerhalb der nächsten 10 Tage den geschuldeten Betrag bezahlen, ich könnte auch Raten zahlen, sollte dann aber eine Sicherheitsabtretung unterschreiben. Das werde ich natürlich nicht machen, nun weiß ich nur nicht was die nun machen, kann es sein das die nochmals das Konto pfänden???

In dem Schreiben steht das sie, falls ich nichts unterschreibe/bezahle, weitere Maßnahmen gegen mich eingeleitet werden. Was könnten das für Maßnahmen sein? puzzled

besten Dank im Vorraus....

Gruß Cosima
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« Antwort #9 am: 10. Dezember 2004, 22:25:43 »


Hi Cosima,

wenn du mit einem Inkassounernehmen eine Ratenzahlung vereinbarst unterschreibst du, daß bei nicht pünktlicher Ratenzahlung der gesamte Betrag sofort fällig wird.
Guck nach was du im Monat über hast und biete eine Ratenzahlung an, die du monatlich abtreten kannst. z.B. 25,-

@sky

Was ist PfüB? Ist gerade  momentan bei uns interessant, da die Ex meines LG ihr Geld auf das Konto ihres Freundes überweisen lässt um einer Pfändung aus dem Weg zu gehen.
Gruß
Tina
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Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
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« Antwort #10 am: 10. Dezember 2004, 23:08:08 »

Hallo

PfüB heisst ausgeschrieben. Pfändungs und Überweisungsbeschluss.
Dieser wird vom Gläubiger ans Gericht gechickt, dort ausgefertigt und dann an den Drittschuldner und den Schuldner durch den Gerichtsvollzieher zugesellt.

@ Cosima

Du hast bereits die EV abgegeben. Damit haben Deine  Glübiger scharz auf weiss, dass bei Dir nichts zu holen ist. Machen können Sie jetzt nichts mehr, ausser hoffen, dass zu evtl. mal zu Geld kommst.
Das heisst, in regelmässigen Abständen (1/2 Jahr) wird der gerichtsvollzieher bei Dir auftauchen.
Sicherlich wirst dU nächstes Jahr wieder zur EV geladen, evtl. auch vorher, wenn der gläubiger nachweisen kann, dass sich in deinen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen etwas geändert hat.

Sicherheitsabtretung würde ich nicht unterschreiben, denn wenn Du evtl. mal einen Job bekommst, dann trittst Du denen automtisch einen Teil Deines Gehaltes ab. Das wird aber von Arbeitgebern schon im vorhinein im Arbeitsvertrag festgehalten, das dies nicht anerkannt wird.

Selbst wenn Du denen jetzt eine Ratenzahlung anbietest, wird Dein Konto auch nicht freigegeben. Wäre auch für den Gläubiger wenig sinnvoll, da er ja so bei einer Pfändung seinen Rang gesichert hat. "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst"

Was du evtl. versuchen könntest: Gehe zu Deinem Gerichtsvollzieher, dieser ist berechtigt, Raten einzuziehen und an den Gläubiger weiterzegeben. Jedoch darf die ratenzahlung nicht länger als 6 Monate dauern und er zieht sich von jedem eingezahlen Geld seine Kosten (Hebegebühr) ab.

Grüsse Andrea

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PhoeniX
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« Antwort #11 am: 10. Dezember 2004, 23:29:25 »

Zitat

mal ganz davon abgesehen, dass ich solche "Tipps" für ausgesprochen fragwürdig halte: Der Bekannte kann als Kontoverleiher (Drittschuldner) mit einem PfüB bedacht werden, denn der Herausgabeanspruch den der Schuldner dem Kontoverleiher gegenüber hat ist pfändbar. Der Schuldner genießt übrigens in einem solchen Fall keinen SGB-Kontoschutz mehr, auch wenn auf dem Freund-Konto Sozialleistungen eingehen.

Überweisungen des Bekannten auf das Konto des Schuldners sind sowieso pfändbar. Der Sinn erschließt sich mir deshalb schon mal gar nicht.
 

Da haben wir leider aneinander vorbei geredet.
Es waren keine Überweisungen auf das Schuldnerkonto gemeint sondern z.B. die Miete
Sozialleistung vom eigenen Konto abholen - Geld Freund geben - Miete überweisen.
Damit die teuren Barüberweisungen wegfallen.
Wir  (Meine Noch-Frau und ich) haben das 5 Monate lang gemacht bis es zur Trennung kam.
Ob das  so jetzt legitim ist oder ob wir nur Glück hatten weiß ich nicht.
MFG

[Editiert am 10/12/2004 von PhoeniX]
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« Antwort #12 am: 12. Dezember 2004, 12:15:51 »

Hallo zusammen,

@Cosima
Ergänzend zu Leny’s posting fällt mir noch Pfändung der Lohnsteuerrückerstattung und Taschenpfändung ein. Die ergänzende EV nach §903 ZPO dürfte bevorstehen, da Gläubigervertreter ein Inkassounternehmen ist und die sind i.d.R sehr unangenehm. Weiterhin pfändbar ist das Wohngeld und m.E. der Teilunterhalt vom Arbeitsamt (Lohnersatzleistung) soweit der pfändungsfreie Betrag überschritten wird.

@PhoeniX
Zitat
Es waren keine Überweisungen auf das Schuldnerkonto gemeint sondern  z.B. die Miete
Sozialleistung vom eigenen Konto abholen - Geld Freund geben - Miete überweisen

Ach so. Das ist natürlich legitim. Der Gläubiger hätte allerdings Euer Konto pfänden können, dann hätte sich das mit dem zum Freund-Konto bringen usw. eh erledigt. Also Glück gehabt, aber das gehört bekanntlich auch dazu. Auf  Seiten des Schuldners und des Gläubigers ;-).

@Mystik
Zitat
da die Ex meines LG ihr Geld auf das Konto ihres Freundes überweisen lässt um einer Pfändung aus dem Weg zu gehen

Also ich muss unweigerlich an diese Zahnarzt Story denken. Ihr habt ja direkt nichts mit der Sache zu tun, aber was könnt Ihr dafür, wenn dem Gläubiger der Kontoverleiher bekannt wird ;)? Soll sich mal keiner über mangelnde Aufmerksamkeit beklagen.

Und da ihr der Ex schließlich nichts böses wollt ;), soll sie sich mal schön am Riemen reißen und bezüglich der Kinder diese abartigen Sperenzchen lassen.

Finde ich jedenfalls...

Gruss
sky
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Beiträge: 3.472


WWW
« Antwort #13 am: 12. Dezember 2004, 17:06:01 »


Hi Sky,

ich sehe das ebenso.
Die Ex hat uns am Freitag unterschrieben, daß sie ab 01.12.04 den Unterhalt auf das Konto des Herrn***** ( ihrem Freund) überwiesen haben möchte.
Wer nun der/die Gläubiger der Ex sind wissen wir nicht. Unser Anwalt sagte nur, wir sollen das unter Voraussetzung der Unterschrift "ruhig darauf überweisen", er grinste dabei ;)

Wir blicken noch nicht ganz durch und wissen auch nicht genau was wir nun anstellen sollen.

Stimmt schon, daß wir eigentlich mit der Sache direkt nichts zu tun haben. Wir sehen aber auch überhaupt nicht ein, sie bei Ihren Machenschaften zu unterstützen. Zumal der KU wohl auch nicht bei den Kindern ankommt.

Vielen dank für die Antworten, nun weiss ich auch was PfüB ist *notier

Gruß
Tina
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Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
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