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vatersein.de - Forum 09. Februar 2012, 17:30:57 *
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Autor Thema: Ablehnung PKH wegen LV  (Gelesen 1549 mal)
Ingrid
Schon was gesagt
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Beiträge: 24


« am: 19. Juli 2010, 14:55:06 »

Hallo liebe Leute,

nachdem meine VKH abgelehnt wurde wegen meiner beiden gigantischen Lebenversicherungen, hat meine RA Beschwerde eingelegt, der auch an meinem Scheidungstag nicht abgeholfen wurde. Angeführt hatten wir zur Begründung, dass LV Nr. 1 eine Kombination mit einer BU ist - die allein leider nicht weiterlaufen würde und für die außerdem ein Verwertungsauschluss vorgemerkt ist. LV Nr. 2 besteht praktisch nur aus staatlichen Zuschüssen (Riestervertrag) und hat einen Rückkaufswert von 446,- €. Dass mein Einkommen ansonsten für gar nichts reicht, war kein Thema. Es ging also nur um mein einsetzbares  "Vermögen" von sage und schreibe 446,- €.

Nun sind die Scheidungskosten in Höhe von 2300,- € berechnet und die VKH wurde dennoch vom OLG in München ( Richter Triebs) abgelehnt. Rechtsmittel sind nicht möglich.

Mal ganz abgesehen von der Frage, wo in Gottes Namen ich 2300 € auftreiben soll: Gibt es für mich irgeneine Option?

Soll ich zahlen und mit meinem Kreditvetrag über 2300 € zum Sozialamt gehen? Obwohl ich 2 Jobshabe?

Fällt Euch eine originelle Aktion ein.
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82Marco
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« Antwort #1 am: 19. Juli 2010, 15:00:04 »

Servus Ingrid!
Soweit ich das verstehe, können doch beide Versicherungen als private Altersvorsorge engestuft werden und wären meines Wissens somit untouchable für VKH-Ablehung.

Grüßung
Marco
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Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
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« Antwort #2 am: 19. Juli 2010, 15:02:11 »

Moin,

Soweit ich das verstehe, können doch beide Versicherungen als private Altersvorsorge engestuft werden und wären meines Wissens somit untouchable für VKH-Ablehung.

Das war auch mein Kenntnisstand. Sofern du nachweisen kannst, dass es rein für die Altersvorsorge ist,
hat es mit VKH nichts zu tun.

Stand da evtl. noch was anderes mit bei?

Gruß
Agent
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NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.


Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
brille007
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« Antwort #3 am: 19. Juli 2010, 15:53:52 »

Moin Ingrid,

google mal nach dem begriff "Schonvermögen" - Du wirst Fälle finden, in denen selbst eine eigene Immobilie kein Grund ist, VKH zu versagen.

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
wedi-
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« Antwort #4 am: 19. Juli 2010, 16:01:27 »

Hi

Sind beim PKH/VKH Antrag die Rückkaufswerte mit angegeben worden?
Frage deshalb, weil sie gerne als ''Einkommensmindernd''angegeben werden, aber der Rückkaufswert verschwiegen/vergessen wird, dieses Verschweigen/Vergessen kann zur Ablehnung führen.

Gruss Wedi
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wedi-
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« Antwort #5 am: 19. Juli 2010, 17:57:06 »

Hi

Mit
Frage deshalb, weil sie gerne als ''Einkommensmindernd''angegeben werden, aber der Rückkaufswert verschwiegen/vergessen wird, dieses
meine ich natürlich ''die Lebensversicherungen''

Gruss Wedi, der festgestellt hat das es sich etwas schwierig liesst, was er da geschreibselt hat
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Ingrid
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« Antwort #6 am: 19. Juli 2010, 20:49:09 »

Von Enkommensminderung war keine Rede.

Dass beide LV Altersvorsorgen sind, war dem Gericht bekannt. Begründung war, dass ich ja auch noch die gestztlich Rente hätte, die ja unglaublich hoch sein wird bei 3 Kindern.....

Also: Nix unberührbare Altersorsorge . hat der Richter ausdrücklich abgelehnt.....
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DeepThought
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WWW
« Antwort #7 am: 19. Juli 2010, 20:57:08 »

Moin,

eine typischer Riester-(Betrugs)Vertrag hat eine klare Sperrklausel. Diese kann der Unrechtsprecher zwar übersehen, muss die Kröte aber nach freundlichem Hinweis schlucken.

Beschwerde vor dem OLG ist anzuraten.

FDeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ingrid
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« Antwort #8 am: 19. Juli 2010, 22:34:36 »

Die Beschwerde vor dem OLG wurde bereits negativ beschieden - trotz Riester-Vertrag. Der hat einfach ignoriert, dass es ein Riestervertrag ist.....und behauptet, dass ich keine weitere Altersvorsorge brauche - neben der gesetztlichen RV wäre ich ausreichende abgesichert.....
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WWW
« Antwort #9 am: 19. Juli 2010, 22:36:11 »

Dann ab zum BGH!
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
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« Antwort #10 am: 19. Juli 2010, 23:41:39 »

Moin,

dann würde ich aber auch die mir entstandenen Kosten (versuchen) zurückzuklagen (also nicht nur
die VKH).

Da hatte wohl ein Schwarzkittel keine richtige Lust...... mad

Gruß
Agent
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
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