Vielen Dank Deep, damit hast du mir schon ein paar Fragen beantwortet. Bei dem Internat handelt es sich um eine Realschule, 9. Klasse.
Inzwischen hat mein LG mit seinem Sohn gesprochen. Seine Mutter hat wohl mal erwähnt, dass sie vorhat Unterhalt zu fordern, er war da aber nicht dafür. Im Gegenteil, er kennt unsere finanzielle Situation und ist ebenfalls der Meinung, dass seine Mutter (O-Ton) bescheuert ist, dass sie sich von ihren Eltern als Geschäftsführerin mit einem so niedrigen Gehalt abspeisen lässt.
Erste Frage: Gibt es einen Titel ? So wie ich das interpretiere wohl eher nicht. Wenn nein, warum nicht? Ich meine, das Kind hat ja nun schon so sein Alter...
Stimmt, einen Titel gibt es nicht. Die Forderung kam erstmalig im Juni diesen Jahres, als der Sohn auf dem Internat angemeldet wurde.
Wurde der KV in Verzug gesetzt?
Glaube ich nicht, davon stand nichts in dem Schreiben. Es geht im Moment noch darum zu prüfen, ob überhaupt eine Unterhaltszahlung möglich ist.
Letzlich läuft es darauf hinaus, dass beide hohe Anwaltskosten produzieren, ohne dass was dabei rum kommt. Im Moment liegt das Einkommen meines LG deutlich unter dem SB, in der Zeit vorher, die in die Berechnung einbezogen wird, schwankte das Einkommen zwischen ca. 700,-- und ca. 1.000,-- € zzgl. Steuerrückerstattung in Höhe von etwas über 900,-- €, die der Anwalt in seine Berechnungen mit einbeziehen will.
Gruß AJA