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vatersein.de - Forum 12. Februar 2012, 13:16:01 *
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Autor Thema: Falsche Angaben beim Gerichtsvollzieher  (Gelesen 894 mal)
Cassy77
Frischling

Beiträge: 3


« am: 16. Juli 2010, 20:21:06 »

Hallo Ihr;)

Der Vater meiner 2. Tochter zahlt kaum Unterhalt, kam einer Anforderung der Unterlagen zwecks Neuberechnung des JA nicht nach und wurde nun vom Gerichtsvollzieher besucht.
Nun habe ich eine Abschrift des Protokolls bekommen und er hat, bei ebend jenem Herrn, min. 1 falsche Angabe gemacht.
Was könnte da auf ihn zukommen, wenn das irgendwann mal heraus kommt?
Ich werde ihn sicherlich nicht verpfeifen, denn ich habe keine Lust, das unser relativ entspanntes Verhältnis wieder flöten geht.
Allerdings würde ich ihn da gerne warnen.

LG
Cassy
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wedi-
_wedi
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.819


« Antwort #1 am: 16. Juli 2010, 20:51:03 »

Hi Cassy

Der Vater meiner 2. Tochter zahlt kaum Unterhalt, kam einer Anforderung der Unterlagen zwecks Neuberechnung des JA nicht nach und wurde nun vom Gerichtsvollzieher besucht.
Wenn der GV kommt, muss es einen Titel eben, wo und wie ist der erstellt worden?
Nun habe ich eine Abschrift des Protokolls bekommen und er hat, bei ebend jenem Herrn, min. 1 falsche Angabe gemacht.
Was könnte da auf ihn zukommen, wenn das irgendwann mal heraus kommt?
Welches Protokoll, bei welchem Herrn?
Welche falsche Angabe?
Gerichtsvollzieher geben kein Protokoll ab, sie versuchen Geld zu bekommen.
Allerdings würde ich ihn da gerne warnen.
In wie fern, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist?

Wedi, mit bitte um Aufklärung
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Cassy77
Frischling

Beiträge: 3


« Antwort #2 am: 16. Juli 2010, 21:35:46 »

Hi Cassy
Wenn der GV kommt, muss es einen Titel eben, wo und wie ist der erstellt worden?
Titel wurde vom JA erstellt und vom Gericht "unterschrieben" da der Vater nicht auffindbar war.

Zitat
Welches Protokoll, bei welchem Herrn?
Es geht um das Pfändungsprotokoll vom Gerichtsvollzieher

Zitat
Welche falsche Angabe?
Er hat z.B. angegeben, das er einen mehrköpfigen Haushalt führt, lebt jedoch alleine.

Zitat
Gerichtsvollzieher geben kein Protokoll ab, sie versuchen Geld zu bekommen.
Und wenn sie kein Geld bekommen, schicken sie ein Protokoll an die beauftragende Stelle;)
Ich habe die Kopie des Protokolls vom JA bekommen.

Zitat
In wie fern, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist?
Sicherlich kann er seine Aussagen noch richtig stellen oder irre ich mich da?

LG
Cassy
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DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.014



WWW
« Antwort #3 am: 16. Juli 2010, 21:38:50 »

Moin,

Das
Ich werde ihn sicherlich nicht verpfeifen, denn ich habe keine Lust, das unser relativ entspanntes Verhältnis wieder flöten geht.
In Verbindung mir dem
Allerdings würde ich ihn da gerne warnen.
ist unglaubwürdig.

Vergiss es doch einfach und das Leben geht weiter. Alles andere lässt andere (niedere) Motive vermuten.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Weisnich
_weisnich
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.964



« Antwort #4 am: 17. Juli 2010, 01:41:31 »

Ich habe die Kopie des Protokolls vom JA bekommen.

Ich bin mir nicht sicher, ob die Dir das Protokoll überhaupt hätten zeigen dürfen. Scheinbar betreibt das JA die Auskunftserteilung (UVG?).

In den Räumen des JA, nimmt man es nicht immer so genau mit dem Schutz von Daten. Ich hätte mich nich vor den Prüfer-Karren spannen lassen.


Gruß,
Michael
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Cassy77
Frischling

Beiträge: 3


« Antwort #5 am: 17. Juli 2010, 13:41:24 »

Hallo ihr;)

Ich habe den Wisch nun zu den Akten gelegt und Ende.
Ich hoffe nur für ihn, das es unbemerkt bleibt und da keine Konsequenzen auf ihn zukommen.
Leistungen vom JA bekommen wir keine, da ich verheiratet bin und auch vorher habe ich keine beantragt, da wir uns anderweitig geeinigt hatten.

LG Cassy
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