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vatersein.de - Forum 09. Februar 2012, 17:04:44 *
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Autor Thema: Vaterschaftsanerkennung und Geldabgabe leicht gemacht  (Gelesen 650 mal)
midnightwish
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.626



« am: 16. Juli 2010, 10:48:23 »

Damit auch keine Mißverständnisse mehr auftauchen sieht die Anerkennung über die Vaterschaft inzwischen wohl so aus:

Code:
http://www.dijuf.de/de/online_service/do...chrift.pdf

Gruß Tina
Gespeichert

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
elwu
_elwu
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.224



« Antwort #1 am: 16. Juli 2010, 11:08:18 »

Error 404 - not found
Gespeichert

"Meine Frau sagte zu mir, eines schönen Tages verlasse ich dich. Ich sagte, Schatz, heute ist ein schöner Tag."

(Harald Schmidt)
pappasorglos
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.873


« Antwort #2 am: 16. Juli 2010, 11:14:54 »

Error 404 - not found

http://www.dijuf.de/de/online_service/documents/Niederschrift.pdf
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midnightwish
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.626



« Antwort #3 am: 16. Juli 2010, 11:19:19 »

thanks
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.588


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #4 am: 16. Juli 2010, 11:26:58 »

Am besten finde ich ja das hier:


Zitat
Mein Kind kann von mir Unterhalt rückwirkend bis zur Geburt verlangen. Denn es war bisher aus rechtlichen Gründen an der Geltendmachung von Unterhalt gehindert,


Wir sollten das allen Männern, die noch nicht vasektomiert sind zur Verfügung stellen.

Eine besser Abschreckung kann es kaum geben.

Das dijuf ist übrigens die Bruthöhle von Anita Heiliger.

Das erklärt so einiges.
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
papajo
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 546



« Antwort #5 am: 16. Juli 2010, 11:27:51 »

moinsen,

also, sowas muss/soll unterschrieben werden?

"Mit der heutigen Beurkundung unterwerfe ich mich der sofortigen
Zwangsvollstreckung. Falls ich nicht den fälligen Unterhalt leiste,
kann aufgrund dieser Urkunde sofort mein Vermögen oder auch mein
Lohn bzw. Gehalt oder sonstige Einkünfte gepfändet werden."

und da ist das dann auch immer noch (trotz Verurteilung Deutschlands):

"Das Sorgerecht für das Kind steht der volljährigen Mutter zu. Ein
gemeinsames Sorgerecht setzt voraus, dass sowohl die Mutter als
auch ich in öffentlich beurkundeter Form erklären, die Sorge gemeinsam
ausüben zu wollen"

Ich KM du als KV nichts!

und das:

"Zugleich mit der Vaterschaftsanerkennung will ich mich zur Zahlung
von Unterhalt verpflichten."

klingt ja fast schon lustich...

kopfschüttelnd
jo

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