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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 08:30:22 *
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Autor Thema: Gehirnwäsche der Kinder  (Gelesen 1411 mal)
LoneDaddy
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« am: 13. Juli 2010, 12:11:47 »

Hallo zusammen,

seit ca 2 Jahren kämpfe ich um einen regelmässigen Umgang mit meinen Söhnen. Exe ist eine Totalverweigerin. Meine Söhne (fast 5 & 7) habe ich gerade mal in den 2 Jahren 5x gesehen. Das war auch mehr eine Besichtigung als ein Umgang.

Vom Gericht wurde im Januar 10 ein Gutachten über die Kinder in Auftrag gegeben. Das Gutachten liegt mittlerweile vor. Mit kathastrophalem Bild für die Mutter. U.a. wird empfohlen, was den Umgang betrifft, das Sorgerecht einer Umgangspflegschaft zu übertragen. Da sie selbst nicht in der Lage wäre dies im Sinne der Kinder zu realisieren. Auch wäre die Mutter nur bedingt in der Lage den Kindern Wärme, Geborgenheit, Zuneigung und Schutz zu vermitteln.
Es steht klar, daß die Kinder sowohl von der Mutter, als auch von der Großmutter mütterlicher Seite, massiv versucht wird zu manipulieren. Horrorgeschichten über ihren Vater werden ihnen geradezu gebetsmühlenartig eingepredigt.

Gut, was den Umgang betrifft sehe ich mittlerweile etwas Licht am Ende. Aber wie kann man die Gehirnwäschen unterbinden? Von der Mutter als auch von der Oma? Ich sehe darin ein sehr großes dauerhaftes Problem, was den Umgang auf Dauer schädigt. Ich vermute, daß nun wo das Gutachten vorliegt, dies noch exsessiver betrieben wird.

Gruß
LD
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midnightwish
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« Antwort #1 am: 13. Juli 2010, 12:16:40 »

Hi lonedaddy,

das kannt du whl nur "bedingt" unterbinden, in dem du beantragst das die Kinder bei dir leben. Damit sind die Zeiten, in denen sie von Mutter und Oma beinflußt werden können auf die Umganszeiten beschränkt. Wbei man die der Oma den Umgang ausschließen lassen kann, wen dieser nicht dem Kindeswohl dient.

Eine andere Lösung fällt mir nicht ein.

Tina
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #2 am: 13. Juli 2010, 12:31:14 »

Wenn das Gutachten so eindeutig ausfällt, wäre ein ABR-Verfahren vielleicht denkbar.

Was hast du denn für einen Eindruck von dem Richter?
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Dibaa
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« Antwort #3 am: 13. Juli 2010, 12:52:24 »

Hi,

jetzt sag noch KM und Oma wohnen unter einem Dach!!! mad

Da wir unter derselben Situation liegen (nur ohne Gutachten) gibt es -leider- wirklich nur die Möglichkeit des ABR Antrags. Natürlich wäre es auch gut wenn eine Umgangspflegschaft (der/die das auch so einschätzt) diese Gehirnwäsche bestätigen könnte.

Bei mir fängt die Gehirnwäsche gerade an.

Mfg Dibaa
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Beppo
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« Antwort #4 am: 13. Juli 2010, 12:54:48 »

P.S.
ABR-Antrag geht natürlich mit GSR.

Hast du das?
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brille007
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« Antwort #5 am: 13. Juli 2010, 13:02:30 »

ABR-Antrag geht natürlich mit GSR.

Hast du das?
LD war (oder ist noch) mit der Dame verheiratet - also: Ja.
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LoneDaddy
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« Antwort #6 am: 13. Juli 2010, 13:07:13 »

jetzt sag noch KM und Oma wohnen unter einem Dach!!! mad

nein, aber Luftlinie max 100m
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oldie
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Bonnie 2


« Antwort #7 am: 13. Juli 2010, 13:27:51 »

Inwieweit mischt denn noch diese Psychologin mit? Hat sich an dieser Front was ergeben?

Gruss oldie
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
LoneDaddy
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« Antwort #8 am: 13. Juli 2010, 13:35:37 »

@oldi, es ehrt mich, daß sich jemand an solche details erinnern kann. 

Ja, die Psychotussi - das ist auch so eine Sache. Nach dem ich mit der weiterbehandlung durch die Psychotussi nicht mehr einverstanden war, ist die Exe aufs Gericht gerannt und hat durchboxen können, daß die Behandlung auch ohne mein Einverständnis weitergeführt werden darf. Allerdings nur bis zum vorliegen des Gutachtens. Habe also jetzt wieder die Notbremse gezogen.

Mir ist die Frau einfach nicht koscher. Ich denke die hat sich zum Werkzeug der Mutter machen und hat sich als als Sprachrohr missbrauchen lassen.
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oldie
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Bonnie 2


« Antwort #9 am: 13. Juli 2010, 14:03:54 »

Dass das Gericht so entschieden hat versteht sich, da ja noch keine Erkenntnisse vorlagen. Hat aber das Gericht was bemerkt zu dem Umstand, dass Du aus dem Behandlungsprozess völlig herausgehalten wurdest? Haben die was gesagt zu einer Information(-spflicht) Dir gegenüber? Bist Du anwaltlich vertreten?

Nach Deiner Schilderung zur Psycho-Tante hat diese genauso boykottiert wie die KM. Unter Einbeziehung des Gutachtens - so wie Du es schilderst - könnte diese Dame gar als "nicht dem Kindeswohl dienend" (harmlos ausgedrückt) eingestuft werden. Dennoch könnte es hier Probleme geben. Die KM wird bestimmt Sturm gegen das Gutachten laufen und dann dankbar auf diese Psychologin zurück greifen. Gerade wenn das Sorgerecht betroffen ist, können spezielle Mütter zum Tier mutieren. Da wird dann vor nichts zurück geschreckt. Ich ziele vor allem auf folgende Aussage ab:
Auch wäre die Mutter nur bedingt in der Lage den Kindern Wärme, Geborgenheit, Zuneigung und Schutz zu vermitteln.

Zusammen mit
U.a. wird empfohlen, was den Umgang betrifft, das Sorgerecht einer Umgangspflegschaft zu übertragen. Da sie selbst nicht in der Lage wäre dies im Sinne der Kinder zu realisieren.
ergibt sich ein Realitätsverlust bei ihr in Bezug auf die Kinder, jedenfalls in meinem Kopf. Wenn das Gericht ähnlich schlussfolgert und weiterführende Fragen stellt und Gedanken entwickelt, könnte das SR an sich gefährdet sein, da sie sich nicht kindeswohlorientiert verhalten tut, scheinbar den Sinn dahinter nicht begreifen tut. Hier einen Bogen zum §1666 BGB zu schlagen ist dann denkbar. Allerdings wird zuvor ein Umgang ermöglicht werden müssen um zu prüfen, ob die Kinder eine Bindung zu ihrem Wohle zu Dir knüpfen können.

Der schale Beigeschmack von begleitetem Umgang macht sich bei mir breit.

Gruss oldie
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LoneDaddy
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« Antwort #10 am: 14. Juli 2010, 10:33:08 »

Servus,
um auf die Fragen von Oldie einzugehen:
bzgl. Behandlungsprozess: der Richter hat sich einmal negativ über die Informationspolitik der Exe geäußert. Aber sonst nix.
Als ich es nochmal zur Sprache brachte wurde vom Gegenanwalt ein Argument konstruiert, in der Form daß er seine Mandantin dahingehen beraten wird das alleinige Sorgerecht für Sie (die Exe) zu beantragen. Da ich ja, grundsätzlich alles in Frage stelle ... und das so nicht weiterlaufe könne.

Ja, begleiteter Umgang: Für mich ist das eher ein stundenweises Besichtigungsrecht. Aber schauen wir mal wie sich das weiterentwickelt. Ich denke das Gutachten stärkt gewaltig meine Position. Ich sehe allerdings noch immer ein Problem bei meiner Exe. Es wäre vermessen, daß duch das Gutachten sie jetzt auf einmal kooperativ wird. Ich denke das läuft so oder noch schlimmer weiter. Deshalb auch die Empfehlung im Gutachten. Die Organisation und Sorgerecht, in bezug auf den Umgang, auf die Verfahrenspflegerin zu übertragen

Hab auch mal von Fällen gehört wo die Mutter zwar das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, aber das Sorgerecht auf den Vater übertragen hat. Mit dem Sinn die kooperation zwischen den Eltern zu fördern. Kommt sowas regelmässig vor, oder ist das eher die Außnahme?

Gruß
LD
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oldie
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Bonnie 2


« Antwort #11 am: 14. Juli 2010, 11:57:50 »

Hi

Ähm, ich muss jetzt raten, worauf Du abzielst. Du meinst wahrscheinlich mit
Zitat
Hab auch mal von Fällen gehört wo die Mutter zwar das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, aber das Sorgerecht auf den Vater übertragen hat.
, dass die KM dem KV das GSR - gemeinsames Sorgerecht - eingeräumt hat, das ABR als Bestandteil des SR/GSR aber ausschliesslich bei der KM verbleibt. Der Vater hat also keine Möglichkeit, den Aufenthalt des Kindes (offiziell) mitzubestimmen. Ich möchte mal sagen, dass dies eher selten vorkommt. Die KM möchte zwar dem KV Verantwortung übertragen und eine Mitbestimmung einräumen, aber bitte nicht zuviel.

Allerdings kann dies so nur ein Gericht festlegen. Eine GSR-Erklärung beider ET, z.B. beim JA abgegeben, ist immer im vollen Umfang. Eine Einschränkung des ABR in einer privaten Erklärung hat keine Rechtskraft.

Gruss oldie
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« Antwort #12 am: 14. Juli 2010, 13:00:03 »

besser gesagt: es wurde vom Familiengericht so bestimmt. War mit sicherheit nicht freiwillig von der Mutter, das Sorgerecht komplett auf den Vater zu übertragen ...
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oldie
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Bonnie 2


« Antwort #13 am: 14. Juli 2010, 14:01:02 »

Ich habe leichte Probleme Dir zu folgen. Redest Du von Deinem Fall oder vom Hörensagen? In der Ehe besteht für ein gemeinsames Kind, auch wenn es vor der Ehe geboren wurde, automatisch GSR. Auch nach einer Scheidung besteht es weiter, es sei denn, das Gericht legt hier auf Antrag was anderes fest. Es gibt schlicht und ergreifend während der Ehe oder bei Scheidung keine Übertragung des SR durch die Mutter an den Vater, es gibt nur den Entzug. Das ist klar gesetzl. geregelt.

Gruss oldie
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« Antwort #14 am: 14. Juli 2010, 14:40:13 »

nein ich rede nicht von mir. Bei meinen Ausflügen ins WWW habe ich von Fällen gelesen bei der die Mutter extrem unkooperativ war.  Nach langer streiterei vor dem Familiengericht wurde dann vom Richter folgender Beschluß gefasst: Die Kinder Bleiben bei der Mutter, das Sorgerecht wird jedoch zu 100% auf den Vater übertragen. Sinn von dieser Aktion soll sein, daß sich die Eltern miteinander Beschäftigen und so endlich eine gewisse kooperation als Eltern zu fördern. Ob das was gebracht hat? Keine Ahnung.
Finde leider den Bericht nicht mehr sonst hätte ich den verlinkt.

War so als Orientierungspunkt für meine Situation gedacht, weil das könnte evtl. das Hirn meiner Exe etwas besser zum Laufen bringen und ihr klar machen, daß wir noch immer Eltern sind...
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midnightwish
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« Antwort #15 am: 14. Juli 2010, 15:25:26 »

Hi ld,

kannst du mal nen link zu diesem Urteil setzen?

Da das ABR Teil des SR ist kann ich mir nur schwer vorstellen, das der KM das SR entzogen wird, ihr aber das ABR gegeben wird. Ebenso kann dem KV nicht  das ASR gegeben werden und ih mdas ABR entzogen werden. Ich kann mir nur vorstellen ,das das SR/ABR auf das JA übertragen wurde.

Ich vermute auch mal, das es auch bei einem solchen Konstrukt nicht möglich ist die Eltern zur Zusammenarbeit zu zwingen.

Tina
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« Antwort #16 am: 14. Juli 2010, 17:08:06 »

Moin,

ich verorte diese Fallschilderung auch eher ins Reich der Fabel (oder wahlweise unter "was falsch verstanden"). Von der "Logik" her hört es sich an wie "die Polizei hat jemandem den Führerschein weggenommen - aber ihm gleichzeitig ein Auto geschenkt!"

Grüssles
Martin
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« Antwort #17 am: 14. Juli 2010, 17:25:39 »

Hi
Ich denke auch, das es diese Konstellation so nicht geben kann, denn wie soll eine Mutter, die im Besitz des ABR ist, aber kein Sorgerecht hat über alltägliche Dinge entscheiden, die sie nicht entscheiden/tätigen darf, wie z.B. schulische oder gesundheitliche Dinge.
Ich kenne das andersrum, wenn KM behauptet, das KV nicht kooperationsbereit ist und es deswegen immer wieder neuer Gerichtsverfahren gibt, kann ihm das SG entzogen werden, wie fast bei mir geschehen.

Gruss Wedi
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Umg
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« Antwort #18 am: 16. Juli 2010, 09:55:12 »

Hallo,

Gehirnwäsche wirst Du kaum unterbinden können. Aber Du kannst versuchen jede Stellungnahme gegenüber den Kinder bezüglich der Großmutter und der Mutter zu unterlassen. Fühlen die Kinder, dass Du diese Personen ablehnst, bringst Du Sie in einen sog. Loyalitätskonflikt, der als Schutzmechanismus auslösen könnte, dass sich die Kinder innerlich wirklich gegen Dich stellen.

Gruß Oli
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