Moin nochmal,
100%ige Sicherheit gibt es nur, wenn Ex Dich tatsächlich verklagt.
Auf Basis dieses Vergleichs (eine Formulierung für die Zeit nach der Befristung wäre sicher besser), sollte das Klagerisiko und die Erfolgsaussicht (ohne Änderung der persönlichen Verhältnisse) aber meines Erachtens nicht überbewertet werden (aufgrund Punkt 2).
Sodann schließen die Parteien zur Erledigung der Folgesache Ehegattenunterhalt den nachfolgenden Vergleich:
1. Der Antragsgegner verpflichtet sich, ab der Rechtskraft der Scheidung an die Antragsstellerin einen monatlichen Ehegattenunterhalt in Höhe von XXX,XX Euro zu zahlen, zahlbar jeweils monatlich im voraus bis zum 3. Werktag eines Monats.
Der Unterhaltsanspruch ist befristet bis zum Dez. 2011.
2. Die Vereinbarung zu Ziffer 1.) ist für beide Parteien nicht abänderbar; es sei denn, der Antragsgegner verliert unverschuldet seinen Arbeitsplatz.
Besten Gruß
United