Hallo Deep Thought,
danke für deine Antwort, stehe aber irgendwie auf dem Schlauch. Wieso Zwangsvollstreckung?
Bisher war es ja bei mir so, dass sich der Unterhalt aufgehoben hatte (1 Kind bei mir , 1 Kind bei ihr). Mit Ausnahme von 8 Monaten, da lebten beide bei mir. In diesem zeitraum hat die KM keinen Unterhalt bezahlt, obwohl sie ja auch gearbeitet hat und von den volljährigen 2, Mietbeitrag u.ä. sich bezahlen lies. Nun leben beide unterhaltsberechtigten Kinder bei ihr und schon kam eine SMS-Forderung. Nicht mal polizeilich umgemeldet hat sie ihn. Mir geht es ja nicht nur ums Geld, sondern um die Art und Weise, wie sie es verlangt.
Ich kann doch auch nicht einfach ihr Geld geben, ohne dass ich weis wieviel den Kindern zusteht. Zudem will sie den Unterhalt bar auf die Hand. Ist das eigentlich sinnvoll?
Außerdem hätte ich noch ne Frage, wie es mit meiner neuen LG aussieht. wir haben ja zusammen einen Haushalt. Sie verdient auch hat aber auch 2 minderjährige Kinder (deren Vater zahlt keinen Unterhalt, da er seit langem arbeitslos ist hat aber ein gutes Verhältnis zu seinen Kindern und es klappt zumindest das "um sie kümmern" super).
Kann man sie belangen?
Über Antwort würde ich mich freuen.
Zitty