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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 08:24:37 *
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Autor Thema: Unterhalts per SMS  (Gelesen 564 mal)
zitty
Frischling

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 4


« am: 24. November 2004, 22:27:20 »

Hallo zusammen, wollte mal einen Rat bezüglich des Unterhaltes.
Habe insgesamt 4 Kinder davon 2 bereits, die eine Ausbildung beendet haben. Dann eine 16jährige Tochter und einen 14jährigen Sohn. Zuerst lebte die 16jährige bei mir und meiner Partnerin, dann kam der Sohn auch zu mir (riesiger Ärger mit der "Nochehefrau").
Beide lebten 8 Monate bei mir, ohne das die KM Unterhalt gezahlt hat. Sie ist teilzueitbeschäftigt. Dann zog die Tochter wieder zurück. (Unterhalt brauchte nicht gezahlt werden, da er sich gegenseitig aufhob ). Nun entschloss sich der Sohn auch wieder zur Mutter zu gehen ! Sofort kam die SMS "Wie sieht es aus mit zahlen" !!!!!!!
Meine SMS "Schrieb an RA bereits erfolgt, was ist mit dem noch ausstehenden Unterhalt als beide bei mir waren?"
Antwort: Dann verlange ich das 1 Jahr für die Tochter auch!

Zur Info: EX arbeitet teilzeit, beide erwachsenen Söhne leben bei ihr und verdienen voll , sowie die Tochter und jetzt auch der "Kleine".
Ich verdiene ca. 1.300,- bis 1.500 netto.
Habe bis vor kurzem Schulden aus der Ehe alleine bezahlt (und auch anders beglichen, was ich gar nicht wusste, dass es nicht bezahlt wurde)
Was kommt auf mich zu?
Ich will ja zahlen , aber nicht für sie oder ihre Eskapaten.

Gruß zitty
 
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DeepThought
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Beiträge: 12.054



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« Antwort #1 am: 24. November 2004, 22:35:18 »

Hallo zitty,

lies dir bitte in >diesem< Topic die unteren Beiträge durch. Dann weißt du genau wie das mit Nachforderungen ist.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
zitty
Frischling

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 4


« Antwort #2 am: 25. November 2004, 13:04:26 »

Hallo Deep Thought,

danke für deine Antwort, stehe aber irgendwie auf dem Schlauch. Wieso Zwangsvollstreckung?
Bisher war es ja bei mir so, dass sich der Unterhalt aufgehoben hatte (1 Kind bei mir , 1 Kind bei ihr). Mit Ausnahme von 8 Monaten, da lebten beide bei mir. In diesem zeitraum hat die KM keinen Unterhalt bezahlt, obwohl sie ja auch gearbeitet hat und von den volljährigen 2, Mietbeitrag u.ä. sich bezahlen lies. Nun leben beide unterhaltsberechtigten Kinder bei ihr und schon kam eine SMS-Forderung. Nicht mal polizeilich umgemeldet hat sie ihn. Mir geht es ja nicht nur ums Geld, sondern um die Art und Weise, wie sie es verlangt.
Ich kann doch auch nicht einfach ihr Geld geben, ohne dass ich weis wieviel den Kindern zusteht. Zudem will sie den Unterhalt bar auf die Hand. Ist das eigentlich sinnvoll?

Außerdem hätte ich noch ne Frage, wie es mit meiner neuen LG aussieht. wir haben ja zusammen einen Haushalt. Sie verdient auch hat aber auch 2 minderjährige Kinder (deren Vater zahlt keinen Unterhalt, da er seit langem arbeitslos ist hat aber ein gutes Verhältnis zu seinen Kindern und es klappt zumindest das "um sie kümmern" super).
Kann man sie belangen?

Über Antwort würde ich mich freuen.
Zitty    
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Beiträge: 12.054



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« Antwort #3 am: 25. November 2004, 14:33:09 »

Hallo zitty,

es kommt drauf an, was du willst.

Du kannst auf Durchzug schalten und auf die Klageschrift warten bzw. auf die Inverzugsetzung. Und genau darum geht es im von mir genannten Topic. Sie will doch von dir ausgebliebenen Unterhalt und das geht erst ab Inverzugsetzung.

Bar würde ich den Unterhalt auf keinen Fall zahlen! Auch nicht gegen Quittung! Vielleicht will sie doppelt kassieren, also noch bei einem Amt oder so.

Deine LG hat mit dem KU nix zu tun und mit EU schon gar nicht. Ggf. könnte dein SB um den Mietvorteil gekürzt werden. Such im Forum nach diesem Begriff, ist irgendwo schon oft beschrieben worden.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
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