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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 08:20:20 *
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Autor Thema: Job ist futsch, was nu?  (Gelesen 729 mal)
StillStanding
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« am: 06. Juli 2010, 16:50:22 »

Hi, Ihr Lieben.

Ich habe schon hier im Forum gesucht, aber die Beiträge, die meiner Anfrage am nächsten kämen, wurden bislang leider nicht beantwortet, ne tatsache, die mir nicht gerade Mut macht............

Nach 2 Jahren befristeter Tätigkeit wurde mir jetzt von meinem Chef gesagt, dass mein Vertrag nicht entfristet wird.
Grund hierfür ist eindeutig unsere Meinungsverschiedenheit bzgl. meines Gehalts, welches ca. 1000 Euro unterhalb des tarifs liegt.
Naja, ich beabsichtige mithilfe der Gewerkschaft auf Gehaltsnachzahlung zu klagen, mache mir aber keine grosse Hoffnung, dass die ganze Sache schnell von statten geht.

Da ich jetzt auch keinen Firmnwagen mehr habe, wird es schwierig, meine Kids, die ja 300 KM von mir entfernt wohnen ( das gericht hatte der KM damals den Wegzug erlaubt ) zu besuchen, bzw. für´s Wochende abzuholen.

Um meine Umgangspflicht  wahnehmen zu können, möchte ich nun um Amtshilfe ersuchen, dass mir die Fahrtkosten erstattet wäre die hauptsache.
Ich denke, ich werde an Arbeitslosengeld etwa 900 Euro bekommen.

Ich will auch mit meinem Anwalt darüber sprechen, leider ist der noch knapp 3 Wochen im Urlaub.
Habt Ihr ein paar Tips, was ioch im Vorfeld schon tun könnte, wenn sowas überhaupt Möglich ist

Danke euch

StillStanding

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« Antwort #1 am: 06. Juli 2010, 17:57:40 »

Moin Still Standing,

für die Umgangskosten wirst du kein Extra Geld bekommen. Die kosten wirst du aus dem Geld
bestreiten müssen, das dir zusteht.

Das SGBII sieht diesbezüglich keine Leistungen vor, sodass Dir eventuell das Sozialamt weiterhelfen kann und zwar nach SGBXII §73:

Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch
Sozialhilfe
In der Fassung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I Bl. 3022)

§ 73
Hilfe in sonstigen Lebenslagen

Eventuell kannst du dich da mal erkundigen. Der Firmenwagen war für dich somit Geldwerter Vorteil.
Es istja nicht nur mit den Umgangskosten getan, du wirst ja wahrscheinlich auch kein Auto mehr haben,
oder?

Gruß
Agent
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Mantra:

NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.


Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
RomyH
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« Antwort #2 am: 06. Juli 2010, 18:30:55 »

Das stimmt so nicht. Das SGB II sieht mittlerweile sehr wohl vor, dass Umgangskosten gewährt werden. In StSt Fall wird das Sozialamt sowieso nichts zahlen, denn er ist ja erwerbsfähig. Google einfach mal selbst nach, ich stelle das in den nächsten Tagen hier ein.

LG Romy
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #3 am: 06. Juli 2010, 18:34:00 »

Das SGB II sieht mittlerweile sehr wohl vor, dass Umgangskosten gewährt werden.

Ist es wirklich schon im Gesetz?

Ich bin der Meinung, es war eine Entscheidung des BSG dieses Jahres, dass Hartzer Umgangskosten zusätzlich fordern können.
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
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« Antwort #4 am: 06. Juli 2010, 18:38:02 »

Moin,

@Beppo

....dieser Meinung bin ich auch. Ob es schon im Gesetz ist, weiss ich nicht.

Gruß
Agent
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NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.


Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
brille007
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« Antwort #5 am: 06. Juli 2010, 19:03:52 »

Moin,

in Ergänzung: Dem Opener könnte mit dem Argument begegnet werden, seine Einkünfte mutwillig verringert und überdies seinen Dienstwagen-Anspruch vergeigt zu haben. Da öffnen sich dann nicht automatisch die Sozialtöpfe.

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
StillStanding
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« Antwort #6 am: 06. Juli 2010, 19:13:42 »

Hey danke,

@brille:
Meinst Du, wegen meinen Stress mit dem Chef ?
Das wär ja grob..........
Ich bin nämlich der festen Überzeugung, dass ich ein sittenwidriges Gehalt bezogen habe, dagegen will ich auch Klage einreichen.

Ich hatte ja einen befristeten Vertrag, ich hätte diesen dann auch nicht weiterführen müssen, wenn mir dadurch Nachteile entstünden.
Leider habe ich mich vor zwei Monaten mit Chef unterhalten und mir wurden auch Zusagen gemacht, von denen er wieder zurückgetreten ist.
« Letzte Änderung: 06. Juli 2010, 19:18:47 von StillStanding » Gespeichert
ostseereiter
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« Antwort #7 am: 06. Juli 2010, 19:24:57 »

Hallo,
Hi naja du bist zwar arbeitslos ich arbeite und hab leider noch 50 € drunter ich fahre weil es momentan nicht anders möglich ist  wegen dem Lohn alle zwei Monate zur meiner Tochter ca. 1100 Km entfernt Dort habe ich dann Freunde wo ich übernachten kann kostenlos. Auch habe ich jemand  wenn ich gerne unterwegs sein möchte Freunde die mich hinbringen mit dem Auto usw. Mir ist das ganze immer sehr unangenehm. Aber alle tun es um meiner Tochter und  mir zu helfen. Ich würde auch lieber alle 4 Wochen oder noch Kürzer da sein, es geht leider nicht. LG OSR
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brille007
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« Antwort #8 am: 06. Juli 2010, 19:26:13 »

Moin StillStanding,

ich beziehe mich auf Deine >>>Schilderung>>> vom Januar diesen Jahres; dort ist von einem Brutto von 2.500 EUR die Rede. Es mag sein, dass tariflich mehr drin wäre; als Unterhaltspflichtiger hast Du jedoch nicht das Recht, mutwillig die eigene Bedürftigkeit herbeizuführen. Zumindest nicht mit dem Anspruch, dass Deine UH-Pflicht sich dadurch vermindert und/oder Du nun Deine Umgangskosten von der Allgemeinheit ersetzt haben möchtest. Mal abgesehen davon, dass Arbeitslosigkeit - egal, ob selbst verschuldet oder nicht - bis zu einer Dauer von mindestens 6 Monaten sowieso als vorübergehendes Ereignis gilt, das nichts an Deiner Unterhaltspflicht ändert, sondern höchstens Deinen Selbstbehalt vermindert. Daran ändert auch eine Klage gegen Deinen Chef nichts.

Deinen eigenen Job abzuschiessen, bevor Du einen mindestens gleichwertigen neuen hast, war vor diesem Hintergrund mit einiger Sicherheit keine wirklich gute Idee.

Grüssles
Martin
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StillStanding
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« Antwort #9 am: 06. Juli 2010, 19:54:42 »

OK, das hab ich kapiert, ist auch nachvollziehbar, bis zu einem gewissen Punkt,

Aber meinen Job habe ich nicht geschmissen, war zwar taktisch unklug, vor der Entfristung Tacheles zu reden, aber gegen die Entfristung hat sich der Chef entschieden.

Was will man sagen, wenn ich meine Rechte gerade in Bezug auf den finanziellen Bereich durchzusetzen versuche ?

Mehr Kohle in meiner Patte käme auch meinen Kids zugute



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StillStanding
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« Antwort #10 am: 06. Juli 2010, 20:05:03 »

@ostseereiter

Oje, da legst Du ja noch einen drauf. Hoffe, es wendet sich auch für Dich zum besseren.

Vieleicht ist das ja auch die Gelegenheit, in der Nähe meiner Kids ´n neues Leben anzufangen.

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Weisnich
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« Antwort #11 am: 06. Juli 2010, 20:14:38 »

Zitat
...aber gegen die Entfristung hat sich der Chef entschieden.
Wie kam der Kerl nur auf diesen Trichter?

Zitat
Mehr Kohle in meiner Patte käme auch meinen Kids zugute
Das werde ich meinem Chef in der nächsten Lohnrunde auch sagen. Dann kann er eigentlich nicht mehr anders.


Mal ehrlich: Ich habe auch schon ****jobs gehabt. Aber meine Chefs konnten sich immer darauf verlassen mit mir einen Mitabeiter zu haben, der total glücklich ist... bis ich ggf. nen besseren Job gefunden hatte.


Gruß,
Michael
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« Antwort #12 am: 06. Juli 2010, 20:31:03 »

Ja, war wie gesagt, blöde von mir.

Liegt wohl daran, dass ich immer noch glaube, dass ein ehrliches Wort mehr zählt als hinterfotzige Scheinheiligkeit.
Davon habe ich, und wie ich denke, viele hier, GENUG.
Ich hatte mich auch auf das Wort und den Handschlag meines Chefs, dem Kaufmann, verlassen, ich lerne es wohl nie.......
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brille007
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« Antwort #13 am: 06. Juli 2010, 20:49:44 »

Ich hatte mich auch auf das Wort und den Handschlag meines Chefs, dem Kaufmann, verlassen, ich lerne es wohl nie.......
ich halte es eher für unklug, ohne festen Arbeitsvertrag (also auf einem Schleudersitz) einem Chef mit "Tarif", "Gewerkschaft" und "Klage" zu drohen - das kann man nämlich auch von der Chef-Seite als Treuebruch verstehen.
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« Antwort #14 am: 06. Juli 2010, 20:59:43 »

Ich habe mit nichts dergleichen "gedroht", ich habe von nur "Fairness" gesprochen......

und auf Anfrage meine Quellen benannt......
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« Antwort #15 am: 06. Juli 2010, 21:49:19 »

Moin,

theoretisch, steht dir als Mitglied in der Gewerkschaft ein Streikrecht zu. Dann, wenn es um
Tarifrechtliche Dinge geht.

Nur Worte wie Gewerkschaft oder gar Betriebsrat hören die Chefs sehr ungern. Ich denke,
er hat es als Angriff gewertet.

Klüger wäre ein persönliches Gespräch gewesen, in dem du - gut vorbereitet - mit handfesten
Argumenten, die Gehaltserhöhung begründet hättest.

Fairness, gibt es in der heutigen Ellenbogen und "Ich-Gesellschaft" eher selten. Aus diesem
Grund solltest du nicht nur "darauf" bauen.

Gruß
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
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« Antwort #16 am: 06. Juli 2010, 22:57:15 »

Zitat
Klüger wäre ein persönliches Gespräch gewesen, in dem du - gut vorbereitet - mit handfesten
Argumenten, die Gehaltserhöhung begründet hättest.

Ich habe gedacht, wäre gut vorbereitet. Handfeste Argumente ?
Als Handwerker kann man einen Kaufmann nicht mit handwerklichen Argumenten überzeugen, er ist nur an Zahlen interessiert.
Egal wieviel Ärger, Leidenschaft und Herz hinter der Arbeit steckt, er will schwarze Zahlen.
Das ist auch ein Problem, von (deutscher?) Unternehmenspolitik.

Zitat
Nur Worte wie Gewerkschaft oder gar Betriebsrat hören die Chefs sehr ungern. Ich denke,
er hat es als Angriff gewertet.

Er hat es aus mir herausgekitzelt, darauf werden die doch geschult.
Ich wurde als "Störfaktor" eingestuft......

Vor 3 Monaten wurde die Firma aus einem großem Verbund ausgegliedert, im Arbeitnehmer-Rechtlichem Sinn sind solche Ausgliederungen häufig bedenklich gewesen, und einige Bedenken haben sich bestätigt.
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« Antwort #17 am: 06. Juli 2010, 23:29:10 »

Da hab ich jetzt nochmal ne Frage :

Zitat
Der Firmenwagen war für dich somit Geldwerter Vorteil.

Bezieht sich der Geldwerte Vorteil jetzt darauf, dass ich damit meine Kids abholen konnte oder auf mein Gehalt?

Ich benötige den Wagen ja zur Erfüllung meiner hauptvertraglichen Pflicht, nämlich, um mit Werkzeug und Ersatzteilen zu meinen Kunden zu kommen.

Im Gegensatz zum gehobenen Innendienst, die häufig höherwertigere Fahrzeuge ausschliesslich dazu nutzten, um zwischen Büro und Heimadresse zu pendeln.
Wird da in den geldwerten Vorteilen unterschieden ?

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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #18 am: 06. Juli 2010, 23:38:35 »

Wird da in den geldwerten Vorteilen unterschieden ?

Die Kilometerpauschale für die Fahrt zwischen Wohnort und Arbeitsplatz ist immer gleich aber die 1% vom Neuwert sind bei teuren Wagen natürlich mehr.
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