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vatersein.de - Forum 12. Februar 2012, 04:17:26 *
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Autor Thema: Ich möchte mein Geld zurück  (Gelesen 884 mal)
PorscheDiesel
Frischling

Beiträge: 3


« am: 15. Juni 2010, 23:12:19 »

Hallo.

ich beschreibe einfach mal mein Problem.

2002 erbte die KM ein vermietetes Zweifamilienhaus und es stand schnell fest, da ziehen wir ein. Einem Mieter kauften wir die Garage für 7.500,- ab, dem Zweiten zahlten wir
2003 für die Küche 5.000,- . Jetzt stand das Haus leer. Mein Anteil bis hier: 6.250,-
2003 begann auch der Umbau des Hauses, alles mit Firmen.
Insgesamt steckte ich eine Menge Schweiß und 40.000,- (Gesamtdarlehn 29.487,- bei der LBS) in das Haus, hinzu kommen Zinsen, Kontoführungsgebühren und was weiß ich noch.
Ich stehe nicht im Grundbuch, habe keine Absicherung.

2007 Trennung mit folgender Vereinbarung,
http://home.arcor.de/pyrex//fghtrzthgztnbhgftrzthgbfdts/2007xy30.pdf
die ich dummerweise unterschrieben habe.
Hauptbestandteil der Vereinbarung ist, dass sich die KM verpflichtet, an mich zum Ausgleich der Forderungen aus der Lebensgemeinschaft einen Gesamtbetrag in Höhe von 15.000,- zu zahlen.
Dieser Ausgleich errechnet sich aus 40.000,- minus einer nachträglich von mir zu zahlenden Gesamtmiete von 25.000,-. Mit der Miete bin ich einverstanden.

Falsch sind andere Zahlen in der Vereinbarung.
Es heißt beispielsweise: ...Rückzahlung seines Kredits in Höhe von 20.000,-
Richtig ist, das Gesamtdarlehn bei der LBS beträgt 29.487,- .
Später fiel mir auf, dass weder meine Zahlungen an die Mieter 6.250,-, noch mir entstandene Kreditzinsen, ca. 10.000,- berücksichtigt sind.

Das Experiment mit dem Haus hat mich 56.250,- und viele Arbeitsstunden (Az: XII ZR 179/05) gekostet.

 56.250,-   mir entstandene Kosten
-25.000,-   zahlte ich nachträglich Miete
-15.000,-   hat die KM an mich zurück gezahlt
=16.250,-   hätte ich gerne zurück:-)   (alle Zahlen in EUR)

Die gemachten Fehler kenne ich.
Die KM verweist auf Pkt.6 der Vereinbarung.
Sieht jemand eine Chance für mich?

Vielleicht noch zu erwähnen, nie verheiratet, zwei Kinder, leben bei der KM in ihrem Haus, ich habe zwei Titel und zahle regelmäßig.
Bin ich im falschen Forum? Entschuldigung. Suche habe ich bemüht.

Dankeschön
PorscheDiesel

diese sind gemeint:-) http://de.wikipedia.org/wiki/Porsche_Traktor
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Tom66
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Beiträge: 176


« Antwort #1 am: 16. Juni 2010, 00:24:03 »

Hallo PD,

wenn diese Vereinbarung notariell beglaubigt wurde, wüsste ich keinen Grund, weshalb sie 3 Jahre später ungültig sein sollte. Ich denke, die Fehler, die du selber als solche erkennst, sind nicht mehr rückgängig zu machen.

Die Umstände, die dich damals diese Vereinbarung haben unterschreiben lassen, kenne ich nicht. Aber das die Zahlen falsch sind, wusstest du wahrscheinlich schon bei der Unterschrift. Und wenn du trotzdem unterschrieben hast, wirst du deine Gründe gehabt haben. Wenn diese Gründe sich möglicherweise später ändern, gilt der Vertrag trotzdem.

Falls es kein notarieller Vertrag sein sollte, hast du möglicherweise doch noch Möglichkeiten.

Grüße
Thomas
Gespeichert
PorscheDiesel
Frischling

Beiträge: 3


« Antwort #2 am: 16. Juni 2010, 06:37:29 »

Hallo,

die Vereinbarung hat ein Fachmann (Anwalt oder Notar?) formuliert. Die KM hat sie dann abgetippt, ein paar Zeilen geändert und ausgedruckt.
Auf der Vereinbarung stehen ihre und meine Namen und Adressen, sowie ihre und meine Unterschrift,
kein Dritter, keine Stempel.

Gruß
PorscheDiesel
Gespeichert
PorscheDiesel
Frischling

Beiträge: 3


« Antwort #3 am: 16. Juni 2010, 06:47:36 »

Hallo,

eine Frage(n) habe ich noch

Die LBS steht bei ihr im Grundbuch und zieht von meinem Konto regelmäßig die Rückzahlungen ab,
noch ca. 15.000,- mad

Was passiert, wenn ich die Rückzahlung "beende", bzw. verweigere question
Meldet sich die LBS bei der KM und ich bin diese "Geldsorge" los question
Stehe ich dann in der Schufa question

Danke.
PorscheDiesel
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Beppo
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Beiträge: 10.594


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #4 am: 16. Juni 2010, 06:55:22 »

Moin PD,

ich sehe da leider auch keine Möglichkeiten.

Auch bei der besagt das Grundbuch lediglich, dass der Vertrag über das Haus abgesichert ist.
Vermutlich bist du aber Darlehensnehmer, also auch da schlechte Karten.

Gruss Beppo
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Schmusepapa
Globaler Moderator
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Beiträge: 1.461


« Antwort #5 am: 01. Juli 2010, 07:40:10 »

Hallo PorscheDiesel,

Die KM verweist auf Pkt.6 der Vereinbarung.
Sieht jemand eine Chance für mich?

da der Link zur Vereinbarung ins Leere läuft, kann niemand außer dir sagen was unter Punkt 6 der Vereinbarung steht.

Generell herrscht Vertragsfreiheit in Deutschland; solange ein Vertrag nicht sittenwidrig ist, gilt dieser Vertrag - und die Hürden für Sittenwidrigkeit sind i.d.R. recht hoch.

Gruß

Martin
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netze1972
Rege dabei
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Beiträge: 112



« Antwort #6 am: 01. Juli 2010, 08:03:55 »

Hallo und guten Morgenn

Zu deiner Zusatzfrage:

Nur die Tatsache, dass ein Haus, das nicht Dir gehört als Sicherheit dient, befreit Dich noch lange nicht von der Pflicht die Raten für DEIN Darlehen zu bezahlen.

Die LBS kann zwar ggf. zwangsmaßnahmen betreiben und im schlimmsten Falle das Haus versteigern. Spätetstens dann wird sich aber die KM bei dir melden und den entstandenen Schaden zurückfordern.

Eigentlich kannst du "froh" sein, dass die KM diese Belastung im Grundbuch noch duldet - sollte Sie jemals versuchen das raus zu bekommen und du kannst keine Ersatzsicherheit bieten, kann ein sogenanntes "Blankodarlehen" ziemlich teuer werden (also hoher Zins)!

Trotz allem wünsche ich dir viel Erfolg und vor allem Kraft und Geduld!

Gruß,

Micha
Gespeichert

egal was passiert...   ich geb´ nicht auf!
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