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vatersein.de - Forum 12. Februar 2012, 12:51:47 *
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Autor Thema: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)  (Gelesen 6613 mal)
stefan70
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« Antwort #50 am: 26. Juli 2010, 13:36:18 »

Du hast einen neuerlichen Beschluss und damit stehen dir die Wege zum BGH und BVerfG offen. Sprich mit Rixe.

Hallo DeepThougt

hab eben mit Rixe telefoniert und er sagte mir, ich solle unbedingt Berufung zum OLG einlegen.
Wenn es denn von der Zeit her noch geht! Die Frist könnte schon abgelaufen sein.

Das OLG hat ja nur den VKH Antrag abgelehnt. Die Berufung ist wichtig um den Rechtsweg einzuhalten für eine Verfassungsklage.

Berufung geht aber wiedermal dann auf meine Kosten....was solls hab sowieso schon Schulden an der Backe!

Ist die Frist abgelaufen, dann war es das für mich !!!!!!!!!!!!!!!!

Grüße Stefan
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stefan70
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« Antwort #51 am: 27. Juli 2010, 15:24:13 »

Berufung zum OLG kann nicht mehr eingelegt werden. Die Zeit ist abgelaufen und der Zug abgefahren  mad

Mein RA sagte mir ich kann (könnte) nur noch versuchen Verfassungsklage hinsichtlich der Ablehnung der VKH einreichen. Die Frist hier läuft aber Morgen ab!!!!
Angeblich weil mir dieses Rechtsmittel verwehrt wurde ist eine Verfassungsklage möglich.

Werd mich wohl mit dem Urteil abfinden müssen


Spreche nochmal mit Rixe

mal sehen

ist doch echt zum brechen



Grüße an Alle
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stefan70
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« Antwort #52 am: 28. Juli 2010, 12:27:09 »

So die nächste Info sagt...

alles zu Ende, das wars !!!!!

Hab mit RA Rixe gesprochen und es geht nicht mehr weiter!

Mein RA sagt er hat aus Kostengründen keine Berufung beim OLG eingelegt (Frist bis 25 Mai)
Er hat den VKH Antrag mit Einspruch eingereicht, hier wird aber dann über VKH entschieden nicht in der Sache selbst.

Mein RA sagt, Verfassungsklage kann nur noch gemacht werden (ist aber heute abgelaufen)!
Rixe sagt Berufung einlegen, (hier ist aber die FRist abgelaufen) Die Berufung wurde von meinem jetzigen RA nicht richtig vorbereitet.

Ich würd sagen alles in allem, hatte keinen bissigen Anwalt ! Der hat mir das Ding verbockt !

Was bleibt nun?

Urteil muß ich hinnehmen!

Bin nu seid neuestem beim Amt.....schön ALG 2 beantragen. Liege den Staat auf der Tasche!

Weil irgendwelche Richter/in mit fiktivem Einkommen um sich schmeissen und urteilen.

Urteile die einen in die Knie zwingen, für Jahre! Urteile die dann doch die/den Steuern/Staat belasten.
Urteile die plötzlich einen Gerichtvollzieher vor der Tür stehen lassen.

Obwohl ich immer pünktlich Unterhalt gezahlt habe...........und nun doch verschuldet bin.


was für ein System  gun
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #53 am: 28. Juli 2010, 12:41:23 »

Moin,

also diese Umstände würden mich krank machen.

Vielleicht solltest du mal den Arzt deines Vertrauens aufsuchen, und ihm all die Symptome schildern, die dich im Moment so plagen.
Insbesonder natürlich die psychischen Probleme, die sich aus dieser Situation ergeben.

Vielleicht sieht dein Chef ja auch bald keine Möglichkeit mehr, dich zu beschäftigen und muss dich betriebsbedingt kündigen.

Wenn du dann nicht schleunigst eine neue Arbeit findest, kann es passieren, dass du unter die Pfändungsgrenze sinkst und du gar keinen Unterhalt mehr zahlen kannst.

Wenn sich deine tatsächlichen Lebensumstände so drastisch geändert haben, würde das einen neuen Prozess rechtfertigen, in dem du dann dem Gericht natürlich die Grenzen der Anrechnung von fiktivem Einkommen aus obigem BVerfG Urteil nahe bringst. Natürlich finanziert durch Verfahrenskostenhilfe.

Da du von der staatlichen Justiz in diese Lage gebracht wurdest, ist es nur natürlich, dass du nun der staatlichen Fürsorge anheim fällst.
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
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stefan70
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« Antwort #54 am: 20. August 2010, 13:16:24 »

Hallo,

habe letzte Woche die Entscheidung vom Gericht bekommen, daß VKH bewilligt wird! Positive Nachricht!

Zahlungen an RA erstmal eingestellt! Vielleicht bekomme ich ja noch ein Gutschrift !

Weil......heute kamen neue Rechnungen von der Gerichtskasse für Kosten des RA der Gegenseite.

Schon wieder Schock!

Eben mal 1000 Euro.


1. Weiß jemand ob ich die zahlen muß?

2. Ist das nicht durch die VKH erstmal gedeckt/abgesichert wie auch immer.


Jeden Monat laufen Schulden auf durch so einen wunderbaren Beschluss und dann schicken die mir noch ne Rechnung.

es ist zum brechen

Dank an Euch

Grüße Stefan
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DeepThought
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« Antwort #55 am: 20. August 2010, 13:30:27 »

Moin,

VKH/PKH decken die eigenen Kosten des Verfahrens. Im Unterliegensfall müssen die gegn. Kosten übernommen werden.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
stefan70
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« Antwort #56 am: 30. Januar 2011, 19:08:11 »

Hallo

Ich muß jetzt doch noch mal den Thread wieder aufleben lassen.

Habe da mal eine Frage weil ich nicht weiß wie ich mich verhalten soll.

Es geht ja um meine Unterhaltsschulden ca 6000 € , geurteilt im April 2010

Der RA der Ex schreibt jetzt an die Firma und verlangt, daß die Firma die Schulden ausgleichen soll!! Sonst Drittschuldner Klage !!

GEHT DAS ÜBERHAUPT Huch?  Der Arbeitgeber kann doch nicht für Schulden eines Mitarbeiters aufkommen?

Das gleiche Schreiben hatte ich in der Post, mit dem Hinweiß, das er es zur Firma geschickt hat und mir jetzt auch noch mal Zeit gibt bis 16.02.2011 die Schulden auszugleichen.

Sonst droht mir Pfändung durch GV, Kontopfändung etc.

Er hatte mir ja schon mal Frist gesetzt bis zum Juli 2010. Seit dem warte ich ja schon auf den GV.

Wie soll ich mich verhalten? Oder was kann ich tun? Soll ich mich mit dem RA der Ex in Verbindung setzten bzw anschreiben.

Hab im Moment ja nur die 750 € Lohn im Monat weil Lohnpfändung und den ALG 2 Zuschuß.

Wenn man so über Zwangsvollstreckungen ließt wird oft gesagt/geschrieben dass man sich mit der Gegenseite auf eine Ratenzahlung einigen soll.

Oder soll ich still halten , warten bis der GV kommt und ne Ratenzahlung versuchen??

Danke Euch

Stefan

PS: Vielleicht hat Jemand da Erfahrungen gemacht/machen müssen !
« Letzte Änderung: 30. Januar 2011, 19:11:21 von stefan70 » Gespeichert
wedi-
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« Antwort #57 am: 30. Januar 2011, 19:21:13 »

Hi Stefan

Der RA versucht jetzt das geschuldete Geld über deinen Arbeitgeber zu bekommen, d.h. nicht das der AG für deine Schulden aufkommen soll, sondern über deinen Lohn soll alles was über der Pfändungsgrenze liegt an den RA abgeführt werden.
Da du aber m.E. unter dem liegst, wird da nichts zu holen sein.
So wie ich deine Geschichte kenne und in Erinnerung habe ist dein AG doch dein Vater(Familienbetrieb), von der Seite wird dir also erstmal nichts passieren(Jobverlust etc.).

Du hast sicherlich noch die Möglichkeit eine Ratenzahlung zu vereinbaren, wenn du aber nicht kannst, wird das so laufen.
Also erstmal keine Panik.

Gruss Wedi
« Letzte Änderung: 30. Januar 2011, 19:23:04 von wedi- » Gespeichert
stefan70
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« Antwort #58 am: 30. Januar 2011, 19:31:34 »

Hallo wedi

Ja das ist richtig.

Also ist das (fast) normal das RA sich an den AG wendet und auch da mit Drittschuldnerklage droht !?

Das macht bestimmt nicht jeder AG mit! Hier ist das unbekannt.

Du meinst auch warten bis der GV kommt u dann Rate versuchen?


Grüße Stefan
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« Antwort #59 am: 30. Januar 2011, 19:40:54 »

Hi
Das macht bestimmt nicht jeder AG mit!
Das ist mit Arbeit und Stress verbunden und einige Arbeitgeber sehen das nicht gerne.
Du meinst auch warten bis der GV kommt u dann Rate versuchen?
Falls der GV dann überhaupt noch auftaucht(was ich nicht glaube).
Da bei dir die Situation mit dem AG anders ist, würde ich das erstmal so in Kauf nehmen, es sei denn du kannst eine Rückzahlung in Raten garantieren.


Gruss Wedi
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DeepThought
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« Antwort #60 am: 30. Januar 2011, 20:01:58 »

Moin,

deine preußischen Tugenden kannst du locker zu Grabe tragen. Ganz typisch Deutsch wird auf Gedeih und Verderb jeglicher externe Anspruch bedient, auch wenn nix mehr geht.

Es hat in deiner Situation (Verdienst vs. Schulden) keinen Sinn, auch nur einen Cent als Rate anzubieten. Du wirst über die (regelmäßige) Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung den GV zum besten Freund gewinnen und dein Leben ganz normal leben. So wie bisher auch.

Bzgl. der Symptome erinnere ich dich dringendst an Beppo's Rat bzgl. fachärztlicher Begleitung.

DeepThought
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« Antwort #61 am: 30. Januar 2011, 20:02:49 »

Hi,

ich muß nochmal nachfragen, weil ich es nicht so ganz verstehe.

Du hast bereits eine Lohnpfändung. Ich nehme an das damit der KU gepfändet wird, oder?

Nun will der RA nochmal an deinen Arbeitgeber (der ja dein Vater ist) und dort noch weiteres pfänden lassen???

Kann ich jetzt nicht nachvollziehen oder will er zukünftiges Gehalt, Erbe oder was auch immer pfänden lassen?

Gruß Tina
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stefan70
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« Antwort #62 am: 30. Januar 2011, 20:20:12 »

Hallo

DeepThought , ja den Rat weiß ich noch. Nur zum Psycho gehen und den was vorspielen das kann ich ich da bin ich nicht der Typ für.

Ich versuche normal der Arbeit nach zu gehen. Ich verdiene Geld und zahle den besch.. Unterhalt. Und wenn die Kinder 18 sind, was ja hoffentlich nicht mehr so weit ist (Studium) geht es an die Schuldentilgung etc.

Da verstehe ich nicht warum ich die EV abgeben soll/muß. Habe doch Einkommen und zahle!!

Grüeß Stefan
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stefan70
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« Antwort #63 am: 30. Januar 2011, 20:27:57 »

Hallo Tina

Ja ich habe bereits die 2 Lohnpfändung hinter mir.

Die 1te August 2009 ( Unterhaltsrückstände) und die 2. Oktober 2010 (wegen Urteilsspruch 04.2010 und daraus resultierenden Schulden von damals 5000 €)

Die Firma ist eine GmbH mit 2 Geschäftsführern und jeweils 50% Anteil. Einer davon ist mein Vater! Beim Gericht hatte ich azch Schwierigkeiten das zu erklären, irgendwie wollten die das nicht verstehen oder nicht hören.

Der RA der Ex will die offenen 6000 € / Rückstände haben, bezahlt von der Firma, so das Schreiben.

Aber was hat der AG damit zu tun!!??

Grüße Stefan
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