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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 08:18:52 *
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Autor Thema: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)  (Gelesen 6985 mal)
stefan70
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« Antwort #25 am: 01. Juli 2010, 19:43:55 »

RA Rixe ist gut?


Bielefeld ist von mir 4 Stunden entfernt

hmm..

Werd Morgen mal anrufen.


Danke
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wedi-
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« Antwort #26 am: 01. Juli 2010, 19:51:11 »

Mach das und viel Glück

Gruss Wedi

P.S. sach bescheid
« Letzte Änderung: 01. Juli 2010, 19:53:18 von wedi- » Gespeichert
stefan70
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« Antwort #27 am: 02. Juli 2010, 10:19:24 »

Also hab angerufen.

Waren sehr nett!

Ich soll erstmal alles hinmailen.


Gruß Stefan
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stefan70
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« Antwort #28 am: 04. Juli 2010, 21:27:52 »

Hallo Leute

hat hier jemand eventuell noch eine Idee wie ich meine bevorstehende Vollstreckung verhindern kann.

wie ich oben schonmal schrieb:

Der Rückstand beläuft sich , durch das Urteil, auf ca. 5000 Euro. Ich habe Zeit bis 7 Juli.
Ratenzahlung wurde mir vom RA meiner Ex angeboten, wobei ich je 1200 Euro anzahlen soll, also 2500 Euro
Summa Sumarum- Kann ich nicht!


Von meinen 750 € (Lohnpfändung) was soll ich da noch abknapssen.

Wenn ich dem RA von der Gegenseite einfach mal was anbiete??? Oder erkenne ich dann die Rückstände/Schulden an?

Oder lieber doch warten bis GV kommt (der wird kommen) und dann Rate anbieten???



Danke schonmal

Gruß Stefan
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wedi-
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« Antwort #29 am: 04. Juli 2010, 21:58:29 »

Hi Stefan

Wenn ich dem RA von der Gegenseite einfach mal was anbiete??? Oder erkenne ich dann die Rückstände/Schulden an?

Da das Urteil rechtskräftig ist, kann gepfändet werden.
Anbieten kannst du der gegnerischen Ra'in alles, nur darauf eingehen muss sie nicht.

Wenn sie nicht darauf eingeht, kommt der GV.Mit dem kannst du aber auch eine Ratenzahlung vereinbaren, die geringer ist wie die von der Ra'in.

Ob Schuldeingeständniss oder nicht, ich sehe nur das Urteil, das imMo Rechtskraft hat.

Da wissen die Experten hier aber mehr drüber.

Gruss Wedi
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DeepThought
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« Antwort #30 am: 04. Juli 2010, 22:12:57 »

Moin,

Ich soll erstmal alles hinmailen.
Ist das erledigt?

Da das Urteil rechtskräftig ist, kann gepfändet werden.
Das Urteil datiert auf irgendwas um Ende Juni. Sofern kein besonderer Vollstreckungsvermerk enthalten ist, ist das Ding meiner Meinung nach zunächst nicht rechtskräftig. Es kann natürlich evtl. gegen Sicherheitsleistung die Vollstreckbarkeit hergestellt werden.

Im Moment kannst du nur das machen, was wir auch machen: Auf die Beurteilung durch Rixe warten.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
stefan70
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« Antwort #31 am: 05. Juli 2010, 10:57:57 »

Moin

ja , hatte ich Gestern Nachmittag erledigt. Habe den ganzen Vorgang zu Rixe gemailt!


Der Beschluss vom Amtsgericht wurde am 07.04.2010 gefällt. Hier entstand der Rückstand von 5000 €

Der Beschluss vom OLG wurde am 22.06.2010 gesprochen.

Der RA der Gegenseite hatte uns im Mai auf Grund des Beschlusses vom Amtsgericht angeschrieben, daß sie die Rückstände haben wollen. Mein RA hatte zurück geschrieben, daß wir Beschwerde beim OLG einlegen und er doch dies bitte abwarten möchte.
Meine Ex will aber den Rückstand haben, laut Schreiben vom RA Gegenseite, wollten Sie nicht bis zum Abschluß des Beschwerdeverfahrens warten.
Hier wurde wieder auf den Beschluss vom Amtsgericht Bezug genommen.

Bis 07.Juli wurde mir Zeit gegeben.

Ansonsten wird vollstreckt.


Gruß stefan
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stefan70
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« Antwort #32 am: 05. Juli 2010, 11:03:27 »

Nachtrag:

Letzte Woche kam ja der Beschluss vom OLG.

Da wird der RA von der Ex bestimmt nochmal was schreiben und sich daruf beziehen!
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #33 am: 05. Juli 2010, 11:13:57 »

Gibt es denn bei dir was zu pfänden?

Wo nix ist, kann man nix holen.
Das ist immer noch der beste Pfändungsschutz.
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
stefan70
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« Antwort #34 am: 05. Juli 2010, 11:35:09 »

naja

vorbereitet hab ich mich.

Das Einzige wo ich noch Bange habe, wäre mein Auto.
Bei Gericht mußte ich nachweisen, daß ich ein Auto habe. Das wollten die mir nicht glauben!

Jetzt wissen die ja das ich ein Auto, mein Besitz nenne.

Hab schon viele gesprochen und die Mehrzahl sagt, melde um auf anderen Namen.
Denn was auf deinen Namen steht gehen Sie erstmal ran, egal ob Du den KFZ Brief hast oder auch nicht.

Auch egal ob Du den PKW zur Arbeit brauchst.

Und ich brauch Ihn nunmal zur Arbeit und auch für 330 Km um meine Kinder zu holen.

Ich denk auch , daß ich Ihn ummelden werde.

Ziel wäre aber da nicht nochmehr Kosten und Schulden entstehen zu lassen, der GV will ja auch bezahlt werden

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Beppo
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« Antwort #35 am: 05. Juli 2010, 11:52:52 »

Ziel wäre aber da nicht nochmehr Kosten und Schulden entstehen zu lassen, der GV will ja auch bezahlt werden
In deiner Lage wären mir die Schulden relativ egal und der Job auch, denn der deckt nicht deine Lebenshaltungskosten und macht dich zu einem "Working poor".

Wenn du deinen Job nicht mehr machen kannst, weil du dein Auto verkaufen musstest, ist das zunächst mal das Problem derjenigen, die von deinem Job leben. Da gehörst du aber nicht dazu. Dich macht dein Job arm!

Und auch der GV holt sein Geld letzten Endes da, wo er es findet.

Wenn du noch ein Auto hast, wird es der GV verkaufen und damit erstmal seine eigene Rechnung begleichen.
Wenn nix da ist, wird sein Auftraggeber ihn bezahlen müssen, was die Lust, ihn nochmal los zu schicken i.d.R. deutlich mindert.
Und anders als bei Leuten, die für ihr Geld noch arbeiten, werden die Umgangskosten bei Hartzern inzwischen auch von unserem fürsorglichen Staat übernommen.

Ich finde, wir sollten brave Bürger sein, und es genau so machen, wie es unsere barmherzige Mutter möchte.

"Erst wenn der letzte Job zerstört, der letzte Unterhaltspflichtige ruiniert ist, werdet ihr feststellen, dass man von fiktiven Einkünften nicht leben und Unterhaltstitel nicht essen kann."


Häuptling Sitting Umgangsvater.
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stefan70
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« Antwort #36 am: 05. Juli 2010, 12:33:29 »

das ist sicherlich richtig beppo

nur können ja nicht alle die neuen Bundesländer verlassen und in den Alten arbeiten, nur weil da mehr Geld zu verdienen ist.

Das passt doch vorn und hinten nicht.
Die auf dem Amt sagte auch es geht sehr Vielen so!

Ich hab vorher auch regelmäßig KU gezahlt. 400 jeden Monat.
Das war alles noch verkraftbar u ich brauchte auch nicht zum Amt rennen.
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« Antwort #37 am: 05. Juli 2010, 13:36:17 »

Hi
nur können ja nicht alle die neuen Bundesländer verlassen und in den Alten arbeiten, nur weil da mehr Geld zu verdienen ist.

Das passt doch vorn und hinten nicht.
Den ersten Schritt hast du gemacht, nur wer bereit ist etwas zu ändern, der schafft es auch.
"Erst wenn der letzte Job zerstört, der letzte Unterhaltspflichtige ruiniert ist, werdet ihr feststellen, dass man von fiktiven Einkünften nicht leben und Unterhaltstitel nicht essen kann."

Häuptling Sitting Umgangsvater.
Den Spruch will ich, wenn ich mal von dieser gnadenlosen Welt abtreten soll, auf meinem Grabstein haben,....mmhh, wenn sich dann noch jemand findet, der das bezahlt!??

Nach genauerem Überlegen reicht dann auch wohl ein Aufkleber.

Gruss Wedi
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Beppo
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« Antwort #38 am: 05. Juli 2010, 13:44:32 »

nur können ja nicht alle die neuen Bundesländer verlassen und in den Alten arbeiten, nur weil da mehr Geld zu verdienen ist.

Das passt doch vorn und hinten nicht.
Die auf dem Amt sagte auch es geht sehr Vielen so!
Eben!

Deswegen würde ich es an deiner Stelle auch nicht tun.

Du hättest auch dort ja nicht mehr übrig als den SB von 900,- € und müsstest dennoch deine Schulden abtragen, den GV und deine Gerichts- und Anwaltskosten für sinnlose Gerichtsverfahren, bei denen auch wieder nur erklärt wird, dass alle Männer Schweine sind, abtragen.
Darüber hinaus hast du alleine die erhöhten Kosten für Fahrt und Unterkunft zu tragen und deine Ex braucht sich daran nicht zu beteiligen. Schließlich hast du ja die zusätzliche Entfernung geschaffen. Von der Zeit ganz zu schweigen.

Das geht alles von 900,- SB noch runter.
Und die Fahrtkosten für dein schönes Auto werden sie dir auch streichen. Du kannst ja auch mit dem Fahrrad fahren.

Und wenn deine Ex sich gerade über dich geärgert hat, wird sie die Tür nicht aufmachen, wenn du klingelst und du fährst auf eigene Kosten wieder nach Hause und wirst mittelfristig sowieso krank.

Willst du das?

Du musst mich gar nicht überzeugen, dass das alles Wahnsinn ist, nur so sind im Moment die Spielregeln.
Ich finde sie keineswegs gut, und ich habe Diejenigen, die sie gemacht haben, auch nicht gewählt, nur solange die Regeln so sind, werde ich sie einhalten.

Die meisten Leute arbeiten, damit sie Geld dafür bekommen. Manche auch für goldene Anstecknadeln wie "Mitarbeiter des Monats" oder "Held der Arbeit". Einige auch dafür, dass ihm Abends seine Kinder freudestrahlend entgegen laufen und seine Frau ihm ein leckeres Abendessen kocht, die Socken wäscht und die Puschen hinstellt oder ihn vielleicht auch mal mit einem netten Fummel begrüßt.

Alles das ist aber bei dir und bei mir einfach nicht mehr gegeben.
Wir werden dafür nur noch angemotzt und verklagt.

Und wenn man in sich selbst nicht die Kraft findet, dieses System zu heilen, so muss man sich eben darin einrichten.
Mir gibt es auch das gute Gefühl, dieses Kranke System schneller zum Einsturz zu bringen, als es durch meine Mitarbeiter am Leben zu halten.

Meine Kinder (2 Jungs, 2 Mädchen) sollen nämlich unter diesem  System nicht mehr zu leiden haben.
Und da sie nicht mehr ganz klein sind, muss dieses Transfersystem möglichst schnell kollabieren, damit etwas gesundes entstehen kann.
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stefan70
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« Antwort #39 am: 05. Juli 2010, 20:19:19 »

So , RA Rixe hat mich jetzt freundlicher Weise zurück gerufen und nun bin ich , ja wie soll ich sagen , baff, erschüttert !

Versuche es mal kurz zusammen zu fassen:

1. Eine Verfassungsklage ist nicht möglich (obwohl mein RA das aber meinte) , da das OLG ja nur den VKH abgelehnt hat
   
2. Man könnte nur Beschwerde beim OLG einlegen , gegen die Ablehnung für VKH, nicht in der Sache selbst.
    Hier hatte er mir noch einige Sachen genannt , die man gleich nochmal mit einreichen sollte. Das ging in Richtung Jugendsamt Urkunden für den KU       von 2004. Ob das über eine Einigung mit der Mutter lief oder Jugendamt entschieden hat. Und dann noch einige Punkte die wir aber schon oder mein RA mit vorgetragen hatte. Er sagte selber , daß es schwer wird was zu erreichen. Machte mir nicht viel Hoffnung, weil ...so ist die Gesetzeslage in Deutscheland !!!!!

Kurz um ich solle mit meinem RA sprechen , denn nur er kann Beschwerde beim OLG einlegen. Aber ich glaube nicht , daß ich mein Ra dahin gehend noch überzeugen kann. Denn irgendwie glaub ich hat er aufgegeben hate ich letzten Donnerstag so den Eindruck.

Werd mit Ihm sprechen müssen


Grüße stefan
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« Antwort #40 am: 09. Juli 2010, 12:56:25 »

Hi, wollte Euch mal auf den laufenden halten

Habe jetzt mit meinem RA gesprochen und ich konnte Ihn überzeugen, daß wir Beschwerde beim OLG Frankfurt gegen die Ablehnung des VKH einlegen.

Überzeugen konnte Ihn dieser Punkt ''Jugendamturkunde von 2004''.

Er wußte da gleich Bescheid und sagt , ja das wäre ein Punkt, er nannte da auch gleich ein Gesetz oder Urteil.

Wir müssen erreichen, daß die Richter sich das nochmal ansehen!!!!

Jedenfalls hab ich erstmal wieder etwas Hoffnung, vielleicht doch noch etwas ändern zu können.

Die Vollstreckung kann man aber nicht abwenden und rollt auf mich zu. exclamation_smile

Grüße Stefan
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« Antwort #41 am: 19. Juli 2010, 20:45:10 »

Ihr werdet es nicht glauben !!!!!!! 

War heute im Amt ALG2 beantragen und ich habe gefeiert!!

Da sagt doch der Bearbeiter zu mir.........'' Das Urteil geht ja garnicht. Mit dem Urteil werden und sind Sie ja bedürftig! Hier wurde ein Verdienst genommen, den können Sie bei uns hier in der Region überhaupt nicht verdienen. Ein Urteil das den Staat belastet !!!!!!!!!!!!!!!!!!
Gehen Sie zum Amtsgericht und lassen Sie das ändern !!!   c

Erst dachte ich der will mich verarschen! Aber nein ich muß Euch enttäuschen. Der Junge hat es ernst gemeint!

Ich sagte '' Junger Mann, da haben Sie absolut Recht......aber was glauben sie was ich im Mom mache!? (Einspruch OLG)

Das Amtsgericht werde ich aber besuchen gehen, auf Grund  der Bitte vom Amt ALG 2 

Was für ein Staat!?

PS.: Wenn der ALG 2 Antrag durchgeht, habe ich mehr Geld zur Verfügung (mit KU Zahlung) als wenn ich meinen jetzigen Verdienst nehme und Unterhalt zahle (ohne Unterstützung)

Es lebe der Staat  c

Grüße Stefan
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« Antwort #42 am: 19. Juli 2010, 20:52:25 »

Hi Stefan

Sag unbedingt bescheid wie, wo, und was du machst, ist für mich auch sehr wichtig.(Wie du weisst )

Gruss Wedi
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« Antwort #43 am: 19. Juli 2010, 20:55:27 »

Moin,

nichts anderes hatten Beppo in Antwort #13 und ich in Antwort #14 angeführt. Deine Integrationsfachkraft scheint aktuell informiert zu sein.

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« Antwort #44 am: 19. Juli 2010, 21:09:34 »

*Vollquoting gelöscht

Hey wedi

Jo mach ich! Ich weiß ja um deine Situation Wedi

Grüße Stefan
« Letzte Änderung: 19. Juli 2010, 21:12:41 von DeepThought » Gespeichert
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« Antwort #45 am: 19. Juli 2010, 21:18:05 »

*Vollquoting gelöscht

Hallo DeepThought

hilf mir mal bitte auf die Sprünge mit Antwort 13 und 14 passt da was nicht. Welche meintest Du genau!?

Integrationsfachkraft = ALG 2 Mitarbeiter ?  question


Danke Gruß stefan
« Letzte Änderung: 19. Juli 2010, 21:19:57 von DeepThought » Gespeichert
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« Antwort #46 am: 19. Juli 2010, 21:23:05 »

Antwort #13...Antwort #14
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« Antwort #47 am: 21. Juli 2010, 21:07:51 »

Neue Nachricht!

Am 12 Juli hat mein Anwalt nochmal zum OLG geschrieben, hatte ich oben schon erwähnt, nennt sich Gegenvorstellung laut Schreiben meines RA.

Am 16 Juli hat das OLG wieder abgewiesen. Heute habe ich es über meinen RA erhalten.

Verdammter Mist!! Ich stecke fest!!

Das OLG hat ja sozusagen den VKH Antrag abgelehnt und gleich begründet.

Was kann ich noch tun? Wie komme ich weiter?


Es muß doch irgendwas geben, daß man diese fiktiven Einkünfte abwirkt!


Von einer Bekannten habe ich erfahren (Sie lebt bei Oldenburg) das Ihr Ex für Ihre Beiden Kinden nur jeweils 60 Euro zahlen brauch. Urteil von 2008.
Er arbeitet auch in der KFZ Branche, ist bei seinem Vater angestellt......hat sich aber als Autoputzer ausgegeben.
Aber egal 60 Euro ist doch ein Witz pro Kind!
Und nix mit fiktivem Einkommen !!!!!!!!

Wie geht sowas HuchHuch?

Gruß Stefan
 
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« Antwort #48 am: 21. Juli 2010, 21:15:18 »

Wie geht sowas HuchHuch?

Richterliche Willkür.
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« Antwort #49 am: 21. Juli 2010, 21:34:46 »

Du hast einen neuerlichen Beschluss und damit stehen dir die Wege zum BGH und BVerfG offen. Sprich mit Rixe.
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