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vatersein.de - Forum 10. September 2010, 21:19:26 *
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Autor Thema: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)  (Gelesen 2404 mal)
stefan70
Frischling
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 38


« Antwort #50 am: 26. Juli 2010, 13:36:18 »

Du hast einen neuerlichen Beschluss und damit stehen dir die Wege zum BGH und BVerfG offen. Sprich mit Rixe.

Hallo DeepThougt

hab eben mit Rixe telefoniert und er sagte mir, ich solle unbedingt Berufung zum OLG einlegen.
Wenn es denn von der Zeit her noch geht! Die Frist könnte schon abgelaufen sein.

Das OLG hat ja nur den VKH Antrag abgelehnt. Die Berufung ist wichtig um den Rechtsweg einzuhalten für eine Verfassungsklage.

Berufung geht aber wiedermal dann auf meine Kosten....was solls hab sowieso schon Schulden an der Backe!

Ist die Frist abgelaufen, dann war es das für mich !!!!!!!!!!!!!!!!

Grüße Stefan
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stefan70
Frischling
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 38


« Antwort #51 am: 27. Juli 2010, 15:24:13 »

Berufung zum OLG kann nicht mehr eingelegt werden. Die Zeit ist abgelaufen und der Zug abgefahren  mad

Mein RA sagte mir ich kann (könnte) nur noch versuchen Verfassungsklage hinsichtlich der Ablehnung der VKH einreichen. Die Frist hier läuft aber Morgen ab!!!!
Angeblich weil mir dieses Rechtsmittel verwehrt wurde ist eine Verfassungsklage möglich.

Werd mich wohl mit dem Urteil abfinden müssen


Spreche nochmal mit Rixe

mal sehen

ist doch echt zum brechen



Grüße an Alle
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stefan70
Frischling
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 38


« Antwort #52 am: 28. Juli 2010, 12:27:09 »

So die nächste Info sagt...

alles zu Ende, das wars !!!!!

Hab mit RA Rixe gesprochen und es geht nicht mehr weiter!

Mein RA sagt er hat aus Kostengründen keine Berufung beim OLG eingelegt (Frist bis 25 Mai)
Er hat den VKH Antrag mit Einspruch eingereicht, hier wird aber dann über VKH entschieden nicht in der Sache selbst.

Mein RA sagt, Verfassungsklage kann nur noch gemacht werden (ist aber heute abgelaufen)!
Rixe sagt Berufung einlegen, (hier ist aber die FRist abgelaufen) Die Berufung wurde von meinem jetzigen RA nicht richtig vorbereitet.

Ich würd sagen alles in allem, hatte keinen bissigen Anwalt ! Der hat mir das Ding verbockt !

Was bleibt nun?

Urteil muß ich hinnehmen!

Bin nu seid neuestem beim Amt.....schön ALG 2 beantragen. Liege den Staat auf der Tasche!

Weil irgendwelche Richter/in mit fiktivem Einkommen um sich schmeissen und urteilen.

Urteile die einen in die Knie zwingen, für Jahre! Urteile die dann doch die/den Steuern/Staat belasten.
Urteile die plötzlich einen Gerichtvollzieher vor der Tür stehen lassen.

Obwohl ich immer pünktlich Unterhalt gezahlt habe...........und nun doch verschuldet bin.


was für ein System  gun
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Beppo
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 7.216


Die Justiz ist der Totengräber des Rechts!


« Antwort #53 am: 28. Juli 2010, 12:41:23 »

Moin,

also diese Umstände würden mich krank machen.

Vielleicht solltest du mal den Arzt deines Vertrauens aufsuchen, und ihm all die Symptome schildern, die dich im Moment so plagen.
Insbesonder natürlich die psychischen Probleme, die sich aus dieser Situation ergeben.

Vielleicht sieht dein Chef ja auch bald keine Möglichkeit mehr, dich zu beschäftigen und muss dich betriebsbedingt kündigen.

Wenn du dann nicht schleunigst eine neue Arbeit findest, kann es passieren, dass du unter die Pfändungsgrenze sinkst und du gar keinen Unterhalt mehr zahlen kannst.

Wenn sich deine tatsächlichen Lebensumstände so drastisch geändert haben, würde das einen neuen Prozess rechtfertigen, in dem du dann dem Gericht natürlich die Grenzen der Anrechnung von fiktivem Einkommen aus obigem BVerfG Urteil nahe bringst. Natürlich finanziert durch Verfahrenskostenhilfe.

Da du von der staatlichen Justiz in diese Lage gebracht wurdest, ist es nur natürlich, dass du nun der staatlichen Fürsorge anheim fällst.
Gespeichert

Meine Frau ist bescheiden, sie will von Allem nur die Hälfte.
Wenn danach noch was da ist, will sie davon allerdings auch wieder die Hälfte.
Keinen Cent für Kindesentzieher!
stefan70
Frischling
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 38


« Antwort #54 am: 20. August 2010, 13:16:24 »

Hallo,

habe letzte Woche die Entscheidung vom Gericht bekommen, daß VKH bewilligt wird! Positive Nachricht!

Zahlungen an RA erstmal eingestellt! Vielleicht bekomme ich ja noch ein Gutschrift !

Weil......heute kamen neue Rechnungen von der Gerichtskasse für Kosten des RA der Gegenseite.

Schon wieder Schock!

Eben mal 1000 Euro.


1. Weiß jemand ob ich die zahlen muß?

2. Ist das nicht durch die VKH erstmal gedeckt/abgesichert wie auch immer.


Jeden Monat laufen Schulden auf durch so einen wunderbaren Beschluss und dann schicken die mir noch ne Rechnung.

es ist zum brechen

Dank an Euch

Grüße Stefan
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DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.353



WWW
« Antwort #55 am: 20. August 2010, 13:30:27 »

Moin,

VKH/PKH decken die eigenen Kosten des Verfahrens. Im Unterliegensfall müssen die gegn. Kosten übernommen werden.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
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