Hi
Nachdem mir einer die Vorfahrt genommen hat, ist mein Auto platt.
Ein Gutachter ermittelte einen Schaden von 4200 Euro,
Wiederbeschaffungswert 4900,- Euro.

Wirtschaftlicher Totalschaden.

Da meine Ex versucht rückständigen Unterhalt zu pfänden in höhe von ca.2500,- und Ra Kosten von ca.690,-also ca. 3200,-Euro die aber nach §850 nicht frei sind, und deswegen brach liegt, überlege ich was ich tun soll.
Auto reparieren lohnt nicht, neues kostet, fahrbarer Untersatz wird aber benötigt.
Ex auszahlen könnte ich jetzt, Lg'in muss aber zur Arbeit und Busse und Bahnen gibt es bei uns nicht.
Die Summe teilen und erstmal die Hälfte zahlen ?
Ich weiss es nicht.Auszahlbetrag wäre bei Nichtanschaffung eines neuen ''Alten'' minus Mehrwert.
Vieleicht wisst ihr Rat
Gruss Wedi