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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 08:08:27 *
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Autor Thema: Anwaltswechsel im laufenden Verfahren  (Gelesen 971 mal)
AJA
Frischling

Beiträge: 0


« am: 21. November 2004, 22:02:34 »

Hallo alle,

ich bin da sehr unerfahren, daher meine Frage.

Wenn man sich nun absolut schlecht beraten fühlt, kann man während einer wie auch immer gearteten Geschichte einfach so den Anwalt wechseln?
Im konkreten Fall hat bisher nur ein einziger Schriftwechsel stattgefunden. Danach schien die Sache im Sand verlaufen. Eine Rechnung über 250,-- € kam, die umgehend beglichen wurde. Ca. drei Wochen später ein Anruf: haben Sie unser Schreiben nicht bekommen? Morgen ist doch Termin!
WIE? Nein, wir haben kein Schreiben bekommen. Nachgefragt: der gegnerische Anwalt hatte nach vielen Wochen dieses eine Schreiben doch beantwortet und neue Forderungen gestellt. Die Anwaltskanzlei hat leider versäumt, dieses Schreiben weiter zu leiten. Oh, Entschuldigung und das wars. Freundlicherweise haben sie noch eine Fristverlängerung beantragt.
Das allein wäre ja noch zu verschmerzen, aber ich selbst habe mit eben dieser Kanzlei schon derart schlechte Erfahrungen gemacht, dass ich der Meinung bin, dass die nicht wirklich gut vertreten.
Ein neuer Anwalt bedeutet neue Kosten, klar. Aber was macht das für einen Eindruck? In einer Kleinstadt, wo sowieso jeder jeden kennt, und alle Anwälte mit den Richtern Kaffee trinken? (So vom Jugendamt gehört...)

Gruß AJA
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DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #1 am: 21. November 2004, 22:13:01 »

Moin AJA,

RA-Wechsel ist kein Problem - meistens.

Wurde PKG gewährt wird der erste RA eine Prozessgebühr abrechnen und der zweite bekommt alles vom Gericht.

Der erste hat jedoch wegen Versäumnissen und damit Schlechterfüllung seine Chancen auf Kostenersatz (=Honorar) verspielt. Also such dir einen guten und vielleicht auch etwas weiter entfernten RA und gut ist.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Papa
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 222


« Antwort #2 am: 21. November 2004, 22:33:39 »

hallo,
ich denke auch wie deep und würde an deiner stelle den aw wechslen, aber mach dich ein wenig schlau, wer als guter anwalt in diener gegend in betracht kommt; die sachen mit den kosten ist so ne sache, aber wie ich aus deinem posting gelesen habe hat er dir ja bereits eine abrechnung zukommen lassen, und grund dessen denke ich kann er dir nichts mehr in rechnung stellen bezüglich der neuen schreibens hat er bisher noch keinen auftrag von dir bekommen;

wobei es natürlich immer nicht einfach ist gegen einen aw zu gehen was die kostenen bzw. rechnungen betrift, denn finde mal einen aw der einem anderen aw wegen sowas verklagt, wie heißt es da #: "einer krähe hakt der anderen keine auge aus" dies hat mir mal ein anwalt gesagt, da ich auch mal div. porbleme mit einer berechung von einem aw hatte, somit blieb ich auf den kosten sitzen.

gruß papa
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