Zu meiner Geschichte,
ich habe mich 01/2003 von meiner Frau getrennt wo ein totaler rosenkrieg entstand, angefang unserer tochter wo ich nicht bekomme trotz urteil. aber was jetzt pasiert ist der abschuß meine jetzige lebensgefährtin bekommt im jan. ein kind von mir, ist ja auch schön und ich wollte jetzt eine klage einreichen wegen unterhaltsänderung für den unterhalt meiner tochter wo ich nicht mehr bezahlen kann. meine ex verdient mit teilzeit 1800 netto + kindergeld + unterhalt 241 und ich bin arbeitslos weil ich absolut nichts bekomme und jetzt auch noch ab jan in harz falle. wie soll ich dann mit 450 € das baby meine neue partnerin und mich unterhalten und noch 241 unterhalt zahlen. der richter lehnte gleich alles ab und meinte ich soll den vollen unterhalt bezahlen das erste kind geht vor wie wir leben steht an 2 stelle.
prozesskostenhilfe abgelehnt besteht keine auss. das sich was ändert. so und jetzt stehen wir da wie soll ich dann bezahlen

wenn nicht wird von der staatsanwaltschaft eine klage eingereicht und lt richt kann es bis zum knast kommen toll. die scheidung läuft auch schon seit 2 jahren der richt blickt gar nichts mehr und gibt nur ihr recht, und sogar pkh trotz ihres verdienstes. so langsam glaub ich an befangenheit. kann man einen richter eigentlich ablehnen?

wenn jemand info und hilfe geben kann dann bitte bitte es wird eng mit der zeit und ich will niemand hier im stich lassen
[Editiert am 20/11/2004 von woto]