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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 08:00:02 *
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Autor Thema: Also jetzt reicht es wirklich.......  (Gelesen 1182 mal)
woto
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WWW
« am: 20. November 2004, 18:59:52 »

Zu meiner Geschichte,
ich habe mich 01/2003 von meiner Frau getrennt wo ein totaler rosenkrieg entstand, angefang unserer tochter wo ich nicht bekomme trotz urteil. aber was jetzt pasiert ist der abschuß meine jetzige lebensgefährtin bekommt im jan. ein kind von mir, ist ja auch schön und ich wollte jetzt eine klage einreichen wegen unterhaltsänderung für den unterhalt meiner tochter wo ich nicht mehr bezahlen kann. meine ex verdient mit teilzeit 1800 netto + kindergeld + unterhalt 241 und ich bin arbeitslos weil ich absolut nichts bekomme und jetzt auch noch ab jan in harz falle. wie soll ich dann mit 450 € das baby meine neue partnerin und mich unterhalten und noch 241 unterhalt zahlen. der richter lehnte gleich alles ab und meinte ich soll den vollen unterhalt bezahlen das erste kind geht vor wie wir leben steht an 2 stelle.
prozesskostenhilfe abgelehnt besteht keine auss. das sich was ändert. so und jetzt stehen wir da wie soll ich dann bezahlen Huch wenn nicht wird von der staatsanwaltschaft eine klage eingereicht und lt richt kann es bis zum knast kommen toll. die scheidung läuft auch schon seit 2 jahren der richt blickt gar nichts mehr und gibt nur ihr recht, und sogar pkh trotz ihres verdienstes. so langsam glaub ich an befangenheit. kann man einen richter eigentlich ablehnen?Huch wenn jemand info und hilfe geben kann dann bitte bitte es wird eng mit der zeit und ich will niemand hier im stich lassen

[Editiert am 20/11/2004 von woto]
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DeepThought
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #1 am: 21. November 2004, 18:18:37 »

Moin woto,

es ist ja etwas passiert seit deinem letzten Beitrag - allerdings hatte deine Ex da noch 3.500 € verdient. Was ist da passiert?

Wenn es ein Urteil gibt, dann geh in Berufung. Was der Richter sagt, ist nicht aktueller Stand der Rechtsprechung. Wenn PKH abgelehnt wurde, dann vors OLG in die Beschwerde gehen. Dein RA scheint etwas schlafmützig zu sein!? Vielleicht wäre ein Wechsel angezeigt?

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Butzemann
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« Antwort #2 am: 22. November 2004, 12:12:57 »

Sicher kannst du den Richter ablehnen.

Haben wir auch versucht, kostete 200 € und es ging in die Hose. Also mussten wir weiter diesen Richter aushalten. Nachdem er nun aber auch beim 3. Scheidungstermin immernoch nicht die Scheidung ausgesprochen hatte, habe ich erneut einen Antrag gestellt diesen Richter abzulehnen. Mal schauen was nun wird.

Wünsche dir viel erfolg!!!
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lebe das Leben
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Beiträge: 26


« Antwort #3 am: 22. November 2004, 18:20:16 »

Aus was für Gründen kann ein Richter die Scheidung ablehnen??

denn mein Gerichtstermin steht auch kurz bevor...
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Butzemann
Rege dabei
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Beiträge: 110


« Antwort #4 am: 23. November 2004, 09:06:10 »

Unser Richter weigert sich z.B. die Scheidung auszusprechen obwohl eine SCheidungsfolgevereinabrung, KU, Versorgungsausgleich geregelt ist. Er weigert sich einfach!

Des weiteren weigert er sich bei einer Nachforderung des Unterhaltes Abzugsfähige Posten in Abzug bringen (km zur Arbeit, Wohnvorteil, Schulden für Hausabtrag in dem die Frau wohnt, Unterhalt den der jetztige neue PArtner gezahlt hat).

Er weigert sich, und die Grundlage seiner Berechnung des Unterhaltes dazulegen, damit wir seine Rechnung nachvollziehen können.

Wenn wir danach fragen sagt er "ich kann das machen - ich muss aber nicht"

Also was bleibt uns denn noch, als ihn abzulehn?
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woto
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Beiträge: 18


WWW
« Antwort #5 am: 07. Dezember 2004, 12:56:28 »

hi,
jetzt bin ich wieder da, unterhaltsänderung wurde eingereicht mit folgenden gründen:
ab 01.05 ALG2, ca. im Jan. geburt des sohnes meiner neuen LG die nicht arbeitet und somit kann ich den Unterhalt von 241 nicht bezahlen (von was auch wir müßen ja auch noch leben mit ca. 500 €) und was pass. ist der hammer. Familiengericht lehnt ab und gibt es weiter an das OLG und jetzt?Huch
Noch besser Staatsanwaltschaft kommt auch noch und sagt wenn ich nicht weiter bezahle steht bau an !!! Super wo bleibt heute noch das Recht zu leben
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