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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 07:58:26 *
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Autor Thema: Wie kurzfristig darf eine Ladung sein und der Streit um die Kinderpsychologin  (Gelesen 300 mal)
LoneDaddy
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 145


« am: 03. Juni 2010, 19:03:03 »

Hallo zusammen,
kann mir mal jemand sagen wie kurzfristig eine Ladung zum Gerichtstermin sein darf? Hab gestern wieder eine Ladung bekommen für den 10. Juni. Ging direkt an mich, nicht über den Anwalt bekommen. Das ist doch verdammt knapp. Könnte ja auch 14 Tage im Urlaub sein ... Außerdem muß man mir doch bestimmt die Möglichkeit geben mich mit meinem Anwalt abzusprechen.

Außerdem geht der Streit um die Kinderpsychologin weiter. Die Psychotante hat von mir eine Unterschrift wollen, daß sie meinen Sohn weiterbehandeln darf. Allerdings genießt die Tante absolut nicht mein Vertrauen. Und von seitens Klassenlehrerin und Kindergärtnerin wird mir bescheinigt das mein Sohn vollkommen normal ist. Mein Sohn hab ich im Prinzip seit fast 2 Jahren nicht mehr gesehen. Meine Ex schafft es immer wieder den Boykott durchzubringen. Sie verweigert auch mit mir jegliche Kommunikation. Das heiß ich soll blind Unterschreiben obohl die spärlichen Infos die ich habe dagegen Sprechen.
Nun möchte die liebe Exe mein Einverständnis einklagen ... Hab irgendwie den Eindruck, daß die Exe sich da in irgendwas verrannt hat. schild_esreicht

Kann man das nicht abstellen, daß ich ständig wegen jedem Pups auf Basis von PKH verklagt werde?  gun

Was meint Ihr? question

Gruß
Thomas
Gespeichert
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