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vatersein.de - Forum 09. Februar 2012, 17:05:44 *
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Autor Thema: Rechnung NK-muss ich alleine Kosten tragen obwohl beide im Mietvertrag stehen?  (Gelesen 1205 mal)
minna289
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« am: 01. Juni 2010, 14:57:17 »

hi @all,

habe mal ne frage:

ex und ich sind seit 8/09 getrennt, haben seit 01/10(ich) und 01/10(ex) neu wohnungen.
habe nun nk rechnung unseres vermieters bekommen-satte 1100€!!!

er geht dann in seinem begleitschreiben davon aus das ich diese summe zahle da bei ex ja nichts zu holen sei (wer´s glaubt).
wir haben beide den mietvertrag unterschrieben.

Ist es richtig das ich zahlen muss und das Geld von ex irgendwie zurückforden muss? (Ansicht des vermieters)

danke für euer feedback

minna
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« Antwort #1 am: 01. Juni 2010, 15:09:36 »

Moin,

Ist es richtig das ich zahlen muss und das Geld von ex irgendwie zurückforden muss? (Ansicht des vermieters)
klare Antwort: Ja. Ihr haftet beide gesamtschuldnerisch; der Vermieter kann sich daher bei jedem von Euch die gesamte Kohle holen. Du musst das Geld dann ggf. im Innenverhältnis von Deiner Ex zurückverlangen; ob sie der Forderung nachkommt, ist nicht das Problem des Vermieters.

Einzige verbleibende Möglichkeit: Das Ganze mit der Kaution zu verrechnen (sofern die noch nicht zurückgezahlt wurde).

Grüssles
Martin
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minna289
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« Antwort #2 am: 01. Juni 2010, 15:13:23 »

Danke Martin,

Kaution wurde bereits zurück gezahlt und zwar an mich da ich diese auch vor Heirat auch hinterlegt hatte.
wenn ich zuerst geschrien hätte"ich hab nix" wär ich dann auch fein raus?

naja, es ist wie es ist-gell

minna
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« Antwort #3 am: 01. Juni 2010, 15:36:46 »

wenn ich zuerst geschrien hätte"ich hab nix" wär ich dann auch fein raus?
eher nicht - Du hättest einen Mahnbescheid und ggf. eine Klage bekommen. Auch hier hätte es ausgereicht, einen der Ex-Mieter in die Pflicht zu nehmen - und auch den hätte sich Euer Vermieter frei aussuchen können.

Du sparst also Kosten, wenn Du ohne das ganze Brimborium bezahlst.

Grüssles
Martin

PS: Gibt es keine anderen Dinge mehr, mit denen Du diese Nachzahlung verrechnen könntest (nein, mit KU geht das nicht)?
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TotoHH
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« Antwort #4 am: 01. Juni 2010, 16:15:10 »

Moin.
Wie Brille schon geschrieben hat, am Vorgehen des ehemaligen Vermieters ist nichts auszusetzen, da gemeinschaftliche Haftung.

Es handelt sich ja offensichtlich um eine NK-Nachzahlung, für einen Zeitraum in dem ihr beide noch in Whg gelebt habt, trotz Trennung.
ex und ich sind seit 8/09 getrennt, haben seit 01/10(ich) und 01/10(ex) neu wohnungen.
Richtig?

Insofern wäre es nur "fair" (ja, ja, was ist schon fair im Rahmen von Trennungen...), wenn eine solche Nachzahlung so getragen wird, wie schon zu gemeinsamen Tagen (aus wessen Gehalt wurde die Miete, solche Nachzahlungen früher bezahlt? wer war Hauptverdiener? Mit wieviel hat der andere Partner zum Haushaltseinkommen beigetragen? - sorry, falls Du das an anderer  Stelle bereits geschrieben hast, hab ich nicht parat)

Ob bei Deiner Ex dann noch was zu holen ist, steht auf einem anderen Blatt. Mit der Überweisung an den ehemaligen Vermieter würde ich mir auf jeden Fall ein wenig Zeit lassen und vorher versuchen das Problem "intern" zu lösen.

Warum ist die Nachzahlung eigentlich so hoch???

Gruß
Toto
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minna289
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« Antwort #5 am: 01. Juni 2010, 16:29:44 »

@brille
Zitat
PS: Gibt es keine anderen Dinge mehr, mit denen Du diese Nachzahlung verrechnen könntest (nein, mit KU geht das nicht)?
das weiß ich nicht, hoffe aber das es evtl. über den TU geht der noch nicht geregelt ist und jetzt alsbald ansteht.
Wie siehst Du das?Chance?

@TotoHh
Zitat
Es handelt sich ja offensichtlich um eine NK-Nachzahlung, für einen Zeitraum in dem ihr beide noch in Whg gelebt habt, trotz Trennung.
sie ist 3mon vorher ausgezogen.(zu SM)

Zitat
(aus wessen Gehalt wurde die Miete, solche Nachzahlungen früher bezahlt? wer war Hauptverdiener?
von mir/ich !

Zitat
Warum ist die Nachzahlung eigentlich so hoch???
angeblich wg. Heizkostenverbrauch, lasse ich aber gerade überprüfen.

danke an euch beide
minna


« Letzte Änderung: 01. Juni 2010, 16:37:00 von minna289 » Gespeichert

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« Antwort #6 am: 01. Juni 2010, 17:07:31 »

Servus Minna!
Waren die NK-Abrechnunen der Vorjahre auch so hoch ausgefallen?
Lass Dir die Abrechnungen von den Stadtwerken bzw. Warmewasser- und Heizungsversorger in Kopie vorlegen, damit Du die Richtigkeit überprüfen kannst.

Grüßung
Marco
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« Antwort #7 am: 01. Juni 2010, 17:15:29 »

hi marco,

es handelt sich um 2 posten die im vergleich zum vorjahr aus dem rahmen fallen.
zum einen abfall (+40%,ok wir haben geaast damit und die unterlagen der entsorgerfirma sind ok,darum haken dran) u d zum anderen heizkosten (+50%!!!) da stimmt definitiv was nicht zumal die erklärungen des Vm unzureichend und die unterlagen nicht vollständig sind(es fehlen z.b. die anlieferungsrechnungen der ölversorgerfirma)

die unterlagen habe ich nachgefordert und werde dann weiter prüfen.

gruss,
minna
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« Antwort #8 am: 01. Juni 2010, 17:44:31 »

Moin minna,

hoffe aber das es evtl. über den TU geht der noch nicht geregelt ist und jetzt alsbald ansteht.
Wie siehst Du das?Chance?
wenn der TU geregelt wird, beispielsweise per Gerichtsbeschluss, gibt es meines Wissens ein Aufrechnungsverbot. Eine Chance wäre eine "private" Unterhaltsvereinbarung zwischen Ex und Dir, ggf. auch mit Hilfe der Anwälte; da kannst Du sagen "die ersten 5 Monate zahle ich jeweils 100 EUR weniger wegen einer NK-Nachzahlung". Ob die Gegenseite drauf eingeht? Du wirst es erfahren. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht; zumal Miete und NK zu Ehezeiten auch von Dir als Hauptverdiener bedient worden sind.

Grüssles
Martin
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« Antwort #9 am: 02. Juni 2010, 15:51:26 »

@martin,

dann bezahle ich den kram jtzt nach prüfung und gut ist.
habe sowieso nur schwierigkeiten weil dieser sche..ß mit dem unterhalt noch nicht geregelt ist, alles wird seitens Km dadurch blockiert bzw. erschwert.
warum dauert das solange bis das geregelt wird? private regelung fällt aus-km hat vorstellung das glaubt mir kein mensch  mad

dank und gruss,
minna
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