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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 07:53:37 *
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Autor Thema: Trennung - Strategie?  (Gelesen 9735 mal)
Lullaby
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 18

aka Lullaby1980


« am: 01. Juni 2010, 14:08:52 »

Hallo,

bei mir ist eine Trennung in Sicht und ich überlege mir, wie ich am besten vorgehe. Die TFAQ habe ich durchgelesen und war da auch schon im Forum aktiv. Meine aktuelle Situation:

- bin 30 Jahre alt, bin seit 2003 mit meiner Freundin zusammen, sie zog relativ schnell zu mir, unsere Tochter wurde im Februar 2009 geboren, die ich sehr lieb habe
- Kind war nicht geplant, sie nahm eigentlich die Pille, ich kann es abschließend nicht klären ob sie die Pille (absichtlich) vergessen hat, oder sie einfach nicht wirkte
- ich konnte zu Glück noch rechtzeitig das gemeinsame Sorgerecht beantragen, obwohl das Jugendamt bei dem "Aufklärungssgespräch" dagegen argumentiert hat und die Bedeutung heruntergespielt hat.
- Wir sind beide beufstätig, ich in Vollzeit, sie nach ihrer 1-jährigen Elternzeit zu 60 %. Tochter wird in der Zeit von Ihren Eltern betreut. Gehaltsunterschiede zwischen uns sind jedoch erheblich.
- unsere Partnerschaft existiert seit ihrer Schwangerschaft nicht mehr, sind eigentlich nur noch wegen dem Kind zusammen

Eine Trennung ist unausweichlich und erscheint mir als einzige Alternative. Meine Freundin hat mir letzte Woche eröffnet was sie möchte: Alternative 1: Heirat, ein Haus bauen und ein zweites Kind; Alternative 2: Trennung. Wenn Trennung, dann will sie das alleinige Sorgerecht, nicht mehr arbeiten (Geld für Wohnung und Lebensunterhalt würde sie ihrer Ansicht nach angeblich vom "Amt" und von mir bekommen) und sich auf unbestimmte Zeit den ganzen Tag um die Kleine kümmern. Ich soll dann aus der Wohnung ausziehen. Meine Tochter würde ich max. alle 2 Wochen sehen. Nachdem ich mich wieder gesammelt habe, habe ich im Internet recherchiert.

Meine Plan:
- ich bleibe auf jeden Fall in der Wohnung, sie kann ja ausziehen
- gemeinsames Sorgerecht und hälftige Kinderbetreuung z. B. 3 Tage pro Woche bei mir, der Rest bei ihr. Ich würde die Kleine am WE betreuen, unter der Woche bei einer Tagesmutter (sie betreut das Kind ja auch nicht selbst wenn sie arbeitet)
- kein gegenseiter Unterhalt, Teilung des Kindergeldes

Wie seht ihr das? Hat sie eine Chance auf alleiniges Sorgerecht? Wie stehen meine Chancen auf hälftige Kinderbetreuung? Soll ich beim Jugendamt mal vorsprechen?

Mir macht in meinem konkreten Fall ein möglicher Betreuungsunterhalt an die Kindsmutter Sorgen. Mein Ziel ist die hälftige Betreuung unserer Tochter im Falle einer Trennung und keine gegenseitigen Unterhaltszahlungen. Ich habe alles soweit vorbereitet, damit die Wahrscheinlichkeit dieser Variante so hoch wie möglich ist. Sollte dies jedoch nicht klappen und meine Freundin unser Kind alleine betreuuen mir entsprechenden Umgang von mir, steht ihr ja neben Kinderunterhalt auch noch Betreuungsunterhalt zu. Der Betreuungsunterhalt bekommt sie mindestens solange bis das Kind 3 Jahre alt ist.

Meine Freundin arbeitet aktuell zu 60 %, d. h. ihr würde ein großer Batzen in Form von 40 % ihres letzten Nettoeinkommens zustehen. Bevor das Kind 3 ist, hat sie nicht geplant ihre Arbeitszeit aufzustocken. Dies und die unklare Rechtslage wie lange ich ihr das zahlen soll, zwingt mich das ganze nochmal zu überdenken.

Macht es Sinn, auf Zeit zu spielen und die Trennung soweit mie möglich nach hinten zu verschieben? Am besten erst dann wenn das Kind 3 Jahre alt ist, vollzeit im Kindergarten betreut wird und die Kindsmutter auch wieder vollzeit arbeitet. Dann steht ihr nach meinem Verständnis kein Betreuungsunterhalt mehr zu, wenn ihr das Kind zugesprochen wird. Muss sie nicht auch zuerst ihr Vermögen aufbrauchen, bevor ich ihr BU zahle?

Schon mal vielen Dank im voraus!

Gruß,

Lullaby
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brille007
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« Antwort #1 am: 01. Juni 2010, 14:53:43 »

Moin Lullaby,

schwierige Kiste - oder eigentlich auch nicht. Denn wenn der Aufenthalt eines 1-jährigen Kindes strittig ist, sitzt die Mutter an einem Hebel, der um Meilen länger ist als Deiner. Ein paar Dinge fallen mir spontan ein:

- ob Du das Kind wolltest oder nicht, spielt keine Rolle; es ist da und muss ernährt, gekleidet und betreut werden. Rabatte für Verhütungsunfälle oder nicht abgesprochene Schwangerschaften gibt es nicht.
- Die "hälftige Betreuung" lässt sich nicht einklagen; auf die kann man sich nur einvernehmlich einigen. Im Zweifelsfall läuft das Ganze auf ein ABR-Verfahren hinaus, das die Mutter mit ziemlicher Sicherheit gewinnt. Du bist dann Umgangs- und Zahlonkel.; Dein Umgang bemisst sich in Stunden, solange das Kind so klein ist.
- das Sorgerecht spielt dafür keine Rolle; das zählt nur bei wichtigen Entscheidungen wie medizinischen Behandlungen, KiGa- und Schulwahl etc. Über die Sorgerechtsfrage muss im Zusammenhang mit Eurer Trennung aber auch nicht entschieden werden; das wäre höchstens nötig, wenn Ihr Euch in sorgerechtsrelevanten Frage dauerhaft nicht einigen könnt.
- Betreuungsunterhalt für die Mutter: Lässt sich nicht wirklich ausschliessen; kann sie bis (mindestens) zum 3. Geburtstag von Dir verlangen. Dein Problem: Sie arbeitet ja bereits wieder auf 60 Prozent. Wenn Du allerdings bei der Betreuungsfrage ein Fass aufmachst, weil das Kind auch mal bei seinen Grosseltern ist, kann sie sich das auch ganz schnell anders überlegen; entsprechend höher wird ihr BU-Anspruch.
- von einem Spiel namens "happy family" kann man Dir trotzdem nur abraten. Euer Kind würde sehr schnell merken, dass da ständig irgendwelche Dackel tieffliegen. De facto ist es auch für Dich alles andere als erstrebenswert, täglich neben einem Menschen zu leben, den Du eigentlich zum Teufel wünschst. Was hätte Euer Kind davon? Und um des schönen Scheins willen zu heiraten (was Deine Partnerin Dir vorgeschlagen hat) wäre unter diesen Voraussetzungen glatter emotionaler Selbstmord.

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Don3
Zeigt sich öfters
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« Antwort #2 am: 01. Juni 2010, 15:09:43 »

Hallo Lullaby
Ich kann dir nur Raten nicht heiraten.
Denk mal wenn du dann ein Haus baust und dann scheidung.
Die schulden die dann da sind.
Das Geld was dann kaputt gemacht wird.
Hast du in vergangenheit mit deiner Freundin über Kinder geredet habt??
Du hast Verantwortung stelle dich ihr.

Gruß Don
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schneckenpapa
Frischling

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« Antwort #3 am: 01. Juni 2010, 15:22:22 »

Hallo Lullaby,

willkommen hier.

(zu mir: 46 Jahre, 13 Jahre verh., geschieden seit 2006, 1 9-jährige Tochter)

Lasse Dich nicht erpressen (Heirat, Haus, 2. Kind, Schulden). Das sollte für Dich garnicht mehr in Betracht kommen, denn
Deine (Ex-) Partnerin hat Dich vor 2 extreme Entscheidungen gestellt, die meilenweit auseinander liegen. Beim 1. Durchlesen
hatte ich sofort den Eindruck: "Sie liebt ihn nicht". Sonst wären diese Wahlmöglichkeiten nie in Betracht gekommen.

Bitte kämpfe um das gemeinsame Sorgerecht. Du kannst damit nichts falsch machen. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist
ebenfalls an das Sorgerecht gekoppelt (nach meiner Kenntnis). Was wäre, wenn Dein Kind plötzlich 500 km entfernt bei der
Mutter wohnt? Da sollest Du mitreden können, denn in Trennungen und der Zeit danach kommen Handlungen, die man niemals
für möglich gehalten hätte. Siehe auch "DEV", Film "Der entsorgte Vater".

Lasse Dich nicht zum Wochenend-Papa degradieren.

Die Mutter hat erwiesenermaßen mehr Macht als Du (selbst massiv erlebt).

Zum Betreuungs-Unterhalt kann ich nichts berichten, da ich selbst nicht betroffen bin.

Viel Glück!

schneckenpapa
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merke: träume es, tue es, und du schaffst es!
papi74
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« Antwort #4 am: 01. Juni 2010, 15:42:17 »

Hallo,

betrachten wir mal ganz nüchtern Deine Situation. Deine holde Dame ist in Eurer Beziehung schon einen großen Schritt weiter als du und ein "Spiel auf Zeit" wird Dir nachhaltig nichts bringen.
So wie ich das sehe, ist Deine holde Ex schon in Richtung Trennung mit "Komfort" unterwegs und Sie weiß das auch. Jetzt versucht Sie noch Ihre Position luxuriöser zu gestallten. Sie wird sich in dieser Hinsicht sicherlich auch schon beraten lassen haben. (Finger weg von der Hochzeit)!!!

Realistisch für Dich wird es so aussehen, dass du zum Umgangsvater degradiert wirst mit alle 14 Tage Umgang. In den nächsten 2 Jahren wirst du dann auch noch zum BU verdonnert werden. Das ist aber ein absehbarer Zeitraum und von daher "verträglich"...über den KU brauchen wir ja nicht reden, das machen wir ja gerne :-)

Ich möchte Dir empfehlen, dass du alle Deine wichtigen Papiere sicherst und auch Deine  Konten ect.. Nicht das du eines Tages vor der verschlossenen Tür stehst und dann die Rennerei los geht. Pass auch auf, dass Sie Dir nicht mit dem Gewaltschutzparagraphen kommt. Dann kann es nämlich böse für Dich kommen. Vielleicht ist es sinnvoll für Euch, eine Trennung mit Hilfe eines Mediators zu gestallten. Dadurch habt Ihr dann beide die Möglichkeit die Trennung als Paar gut zu bewältigen aber auf der Elternebene in gleicher Augenhöhe zu bleiben.

Viel Glück

papi74
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Beppo
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« Antwort #5 am: 01. Juni 2010, 17:01:51 »

Moin

Also ich würde das aussitzen nicht ganz von der Hand weisen.

Ein Spiel auf Zeit könnte dir einige taktische Vorteile bringen:

Wenn du bis zum 3. Geburtstag durchhältst, könnte sie kaum noch ihren Job hinschmeißen um statt dessen vollen Unterhalt zu verlangen.

Dann Unterhaltsforderungen abzuwehren ist deutlich einfacher, als diese erst wieder weg klagen zu müssen.

Genauso wäre es dann einfacher sofort zumindest den Regelumgang mit Übernachtung durchzusetzen.

Demgegenüber steht natürlich die Gefahr, dass sich euer Verhältnis bis dahin weiter verschlechtert und ihr euch die Augen aus kratzt.

Gruss Beppo
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« Antwort #6 am: 01. Juni 2010, 17:13:07 »

hmmmm,

Also ich würde das aussitzen nicht ganz von der Hand weisen.

Ein Spiel auf Zeit könnte dir einige taktische Vorteile bringen:
zwei Jahre Gefangener und Sklave ohne eigene Meinung; ständig gute Miene zum bösen Spiel machen; jeden Abend mit Magenschmerzen in ein Zuhause kommen, das keines ist; in die Kiste steigen mit einer Frau, die man nicht mehr liebt; am Ende noch ein zweites Kind auf Kiel legen - und das alles nur, damit die Ex keinen oder weniger Unterhalt kriegt?

Ich denke, das ist nur ein Spiel für ausgewiesene Masochisten...

Grüssles
Martin
(der keine Lebensjahre wegschmeissen würde, um Geld zu sparen, an dessen Besitz er hinterher auch keine Freude hat)
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« Antwort #7 am: 01. Juni 2010, 17:18:59 »

Hallo Martin,

es ist auch keine Empfehlung sondern nur der Hinweis auf diese Möglichkeit.
Abwägen und entscheiden muss er das natürlich selbst.
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« Antwort #8 am: 01. Juni 2010, 17:37:58 »

Moin Beppo,

es ist auch keine Empfehlung sondern nur der Hinweis auf diese Möglichkeit.
das sowieso. Aber wenn, muss man es im Wissen tun, dass der andere aus einem solchen Deal das Maximum für sich herausziehen kann - und dass es trotzdem keine Möglichkeit gibt, die versprochenen Gegenleistungen einzufordern.

Am Ende hat man zwei oder mehr Lebensjahre, ein Magengeschwür, die Aufgabe der Selbstachtung und einen Haufen Kohle investiert - und steht genauso nass da (oder noch viel schlimmer) als hätte man gleich einen sauberen Schnitt gemacht. Zu so einem Deal würde ich persönlich nicht einmal jemandem raten, den ich NICHT leiden kann...

Grüssles
Martin
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aka Lullaby1980


« Antwort #9 am: 17. August 2010, 13:56:47 »

Hallo zusammen,

bei mir wirds auch nicht langweilig. In letzter Zeit häuften sich die Seitenhiebe. Jetzt gibt es eine ganz neue Entwicklung.

Sie arbeitet wie beschrieben halbtags, ich Vollzeit. Unser Kind wurde während sie arbeitet, von ihren Eltern betreut. Die Eltern machten das wirklich gut, unternahmen auch viel mit der kleinen, kümmerten sich vorbildlich darum. Vor drei Wochen hat sich meine Freundin mit ihren Eltern jedoch verkracht aus einem nichtigen Grund. Wie schon angedeutet ist sie seit der Schwangerschaft ein komplett anderer Mensch, zornig, beleidigend, schreit wegen jeder Kleinigkeit nur noch rum. Ihre Aggression ist hauptsächlich gegen mich gerichtet, zunehmend aber auch gegen andere Mitmenschen (Freundinnen, jetzt Eltern).

Folge: sie hat sich seitdem bei den Eltern nicht mehr gemeldet und betreut das Kind jetzt ganz alleine. Sie ist deswegen seit drei Wochen krank geschrieben. Ich habe keine Ahnung wie es weitergehen wird und soll. Ich habe ihr klar gemacht, dass ich die Betreuung wie bisher möchte, gerade weil ihre Eltern das gut machen und ich auch ein gutes Verhältnis zu ihnen habe. Zudem möchte ich nicht die klassische Rollenverteilung, dass ich arbeite und sie zuhause die Mutti abgibt, das war auch so zwischen uns vereinbart und in ihrem Interesse. Leider reagiert sie überhaupt nicht darauf und macht ihr Ding ohne Rücksicht auf Verluste.

Wie seht ihr die Situtation?

Danke im voraus!

Gruß,

Lullaby




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« Antwort #10 am: 17. August 2010, 14:49:50 »

Moin Lullaby,

wie ich es sehe, steckt Ihr noch immer Eure Claims ab anstatt beide (!) nach vorn zu schauen und zu bereden, was für jeden von Euch sowie für Euer Kind das Beste ist.

Nachdem Du nicht schreibst, wie sich Eure Planungen (sinngemäss etwa "entweder wir heiraten, bauen ein Haus und kriegen noch ein zweites Kind - oder wir trennen uns") weiterentwickelt haben, ist guter Rat schwierig. Deine Noch-Partnerin hat jedenfalls wenig Veranlassung, Dinge so zu machen wie Du sie haben möchtest - warum sollte sie auch?

Grüssles
Martin
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aka Lullaby


« Antwort #11 am: 30. April 2011, 20:20:08 »

Hallo zusammen,

ich war hier vorher schon einmal als „Lullaby“ angemeldet und brauche Ratschläge.

Nach über einem Jahr Kampf um unsere Beziehung, hat mir meine (Ex-)Freundin heute beim Frühstück gesagt wie es aus ihrer Sicht weitergeht wird:

- sie zieht nächsten Monat aus, sie hat schon einen neuen Mietvertrag unterschieben
- unser Kind nimmt sie selbstverständlich mit
- ich soll Unterhalt zahlen für sie (BU) und das Kind, BU: 400 Euro, Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle
- sie war auch schon beim Anwalt
- Umgangsrecht für mich: alle 2 Wochen ein Wochenende.

Danach hat sie einen Koffer gepackt und ist mit dem Kind zu ihrem Vater gefahren um das Wochenende dort zu verbringen.

- wir haben GSR
- Kind ist 2,5 Jahre alt
- ich arbeite 80 %, sie 60 %, das Kind ist jeden vormittag in einer KITA, an den Tagen an denen wir beide arbeiten, ist es entweder bei ihrer Mutter oder bei meinen Eltern
- sie redet mit ihrer Mutter seit ca. 6 Monaten wegen einer Lappalie nichts mehr, Kommunikation läuft ausschließlich über mich

Kontakt zu ihr ist aktuell nicht mehr möglich, sie ist praktisch dran „Fakten“ zu schaffen. Ich war ebenfalls vor ca. 1 Jahr bei einer Familienanwältin um mich über Trennungsfolgen zu informieren. Dank dem Form hier und den TFAQ bin ich sehr vorsichtig geworden und weiss zum Glück wann der Umzug ungefähr stattfinden soll.

Ich habe ihr klargemacht, dass ich auf keinen Fall akzeptieren werde, dass sie unser Kind beim Auszug mitnimmt. Mein Standpunkt ist, dass sie auf jeden Fall gehen kann wann sie will, das Kind aber in der gewohnten Umgebung (unsere Wohnung) bleibt. Ich kann eine wasserfeste Betreuung auch dank meiner Teilzeitarbeit sicherstellen (vormittags KITA, nachmittags entweder Oma, meine Eltern oder ich). Anfang nächster Woche werde ich einen Termin bei der Anwältin machen.

Wie seht ihr das ganze? Wie sind die Chancen? Kann sie einfach mit dem Kind ausziehen ohne mit mir Absprachen über Umgang, Unterhalt usw. getroffen zu haben? Was wären die nächsten Schritte? Was gibt es noch zu beachten?

Grüße,

Lullaby1980
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DeepThought
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« Antwort #12 am: 30. April 2011, 20:33:46 »

*zusammengeführt*

Älteren Account "Lullaby" gelöscht.
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
oldie
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Bonnie 2


« Antwort #13 am: 30. April 2011, 20:43:21 »

Moin Lullaby

Wenn Du hier bereits mitliest etc., sollte Dir bekannt sein, dass bei all dem die Sorgerechtsregelung für das Kind notwendig ist zu erfahren. Und? Ohne GSR inkl. ABR stehst Du verloren da. Und selbst wenn, dann kommt es immer noch darauf an, wie es bisher geregelt war und Du bei Gleichheit der Voraussetzungen als Mann in Erklärungsnot bist. Also erzähle bitte etwas mehr um abschätzen zu können, was möglich wäre.

Gruss oldie

PS: Und warum benutzt Du einen neuen Account? Ist es zu mühsam, mal einen aus dem Moderatoren-Team um Reaktiviereum zu fragen, wenn Du schon alle Daten "vergessen" hast und selbst Deine frühere mail-Adresse nicht mehr kennst? Glaubst Du, mit solcher "Zuverlässigkeit" kann ein Kind grossgezogen werden? Sorry für meinen Zynismus, aber irgendwann ist diese "Beliebigkeit" sprich Austauschbarkeit ohne eigene Anstrengung, ähm, anstrengend.
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
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aka Lullaby


« Antwort #14 am: 30. April 2011, 21:07:12 »

@ Oldie

Was meinst du mit Sorgerechtsregelung? Ich habe doch geschrieben, dass wir das GSR haben. Und nein es ist nicht nur die Vaterschaftsanerkennung. ;-) Welche wichtige Informationen habe ich vergessen? Wie geschrieben, morgens ist unser Kind in der KITA, mittags holt es entweder ihre Mutter, meine Eltern, meine Bald-Ex oder ich ab, je nachdem ob und wer von uns arbeitet.

Ich konnte mich mit alten Account nicht mehr anmelden, und ich wusste wenn ich ehrlich bin auch meine hier angegebene Email-Adresse nicht mehr. Tut mir leid und ich bitte aufrichtigst um Entschuldigung. Dass du von sowas auf eine mögliche Zuverlässigkeit ein Kind großzuziehen ableiten kannst finde ich bemerkenswert ! ;-)

Grüße,

Lullaby
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Bonnie 2


« Antwort #15 am: 30. April 2011, 21:26:47 »

Hi

Ok, mein Fehler bei der GSR-Beurteilung. Du hast also uneingeschränktes GSR. Grundsätzlich könntest Du dann einem Auszug widersprechen und anschliessend zuschauen, wie sie dennoch mit Kind auszieht bzw. ausgezogen ist. Niemand von gesetzlicher Seite wird etwas dagegen tun oder anschliessend sagen "böses Mädchen". So sieht i.d.R. die Realität aus. Selbst eine poliz. Ummeldung ist für AE-KM meistens möglich.
Kannst Du etwas mehr sagen zu der von euch bisher getätigten Betreuung? Hierrüber und über das familiäre Umfeld wäre vielleicht was möglich. Da sie das Kind bereits "am Mann" hat ist es schwer bis unmöglich, etwas daran zu ändern. Eine zeitaufwendige, gerichtliche Erörterung könnte eine neue Regelung bringen, allerdings spielt dann widerum der Zeitmoment sprich Kontinuität eine Rolle. Welchen Draht hast Du zu ihrem Vater, wie verstehst Du Dich mit ihm?


Gruss oldie
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aka Lullaby


« Antwort #16 am: 30. April 2011, 21:42:04 »

Hi,

kein Problem, wir machen alle Fehler !

Unsere bisher getätigte Betreuung ist würde ich sagen ca. 60 % sie, 40 % ich. Die Eingewöhnung in der KITA haben wir 50:50 gemacht (sie 2 Wochen, ich 2 wochen). Sonntags z. b. unternehme ich nahezu immer den ganzen Tag was mit unserem Kind. Ist halt schwer messbar die Zeit. In die Turnstunde geht sie immer, da sie an dem Tag frei hat.

Mit ihrem Vater versteh ich mich gut, ich habe zu allen ein gutes Verhältnis. sie spricht z. B. wie gesagt mit ihrer Mutter siet Monaten kein Wort mehr und das wegen einer Lapalie! Ich klär dann das alles mit ihrer Mutter, wann und wer das Kind abholt, was es gegessen hat, ob es auf dem Topf war, ob es Medikamente braucht usw.

Wie geschrieben ich würde am Montag oder Dienstag zu meiner Anwältin gehen und alles vorbereiten wenn sie wirklich mit unserem Kind ausziehen will. Bei ihrem Vater ist sie jetzt nur vorübergehend laut ihrer Auskunft. Sie versteht sich auch nicht mit der LG vom Vater (Eltern sind geschieden). Soll ich ihrern Vater konatktieren?

Grüße,

Lullaby

 
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aka Lullaby


« Antwort #17 am: 04. Mai 2011, 10:45:04 »

Hallo zusammen,

anbei ein kurzes update der Situation:
 
In den letzten Tagen hatte ich sowohl ein Gespräch mit meiner LG und mit meinem Anwalt.

Gespräch mit ihr:

- sie zieht definitv zum 01.06. aus und will unser Kind mitnehmen. Mietvertrag ist unterschrieben, Küche und Möbel bestellt. Die neue Wohnung ist im gleichen Viertel, Kind geht weiter in die gleiche Kita
- sie akzeptiert, dass ich nicht nur WE-Vater sein will und weiss auch, dass unser Kind eine enge Verbindung zu mir hat und haben soll. Sie möchte mir ein umfangreiches Umgangsrecht einräumen. Kind soll jede Woche 2 Tage komplett bei mir sein (inkl. Übernachtung), z. b. jeden Sa 12:00 bis Mo 12:00
- Kind soll in ihrer neuen Wohnung gemeldet sein, da will sie nicht diskutieren ("das Kind gehört zur Mutter")
- Unterhalt laut DDT, Kindergeld würde geteilt werden, da ich ja auch Kosten habe beim Umgang
- auf BU verzichtet sie

Gespräch beim RA:

- KM ist nicht berechtigt gegen meine Willen mit Kind auszuziehen (wg. GSR)
- ich könnte schon jetzt (präventiv) beim Gericht einen Antrag auf vorläufige Festlegung des Wohnorts des Kindes am jetzigen Wohnort stellen (nicht bei mir, sondern in unserer jetztigen Wohnung, aus der sie ja ausziehen will)
- Chancen, dass ich das ABR bekomme, sieht er 50:50, es gibt einige Faktoren, die für mich sprechen (insbesondere: Teilzeit von mir, ich kann ein wasserdichtes Betreuungskonzept bieten, guter Draht zu ihrer Mutter, die das Kind 3 Tage pro Woche betreut und mit KM nicht mehr redet), ist eine Einzelfall-Entscheidung, hängt vom Richter ab
- Risiko für mich, wenn sie mit Kind auszieht und sie das ABR hat: sie könnte später weiter weg ziehen, z. B. wenn eine neue Beziehung kommt. Oder sie könnte nach der Trennung einen Anwalt nehmen und BU fordern und ggf. klagen

Ich habe jetzt im Prinzip 2 Möglichkeiten:

1. Sie mit Kind ausziehen lassen, sie mündlich vereinbarten Sachen schriftlich fixieren und hoffen dass es gut geht. Im Moment ist unser Verhältnis gut.
2. Über Anwalt den Eil-Antrag stellen und es das Gericht regeln lassen. Das würde unser Vehältnis jedoch belasten, wenn sie Recht bekommt dann wird es wahrscheinlich bitter für mich.

Was meint ihr mit euren Erfahrungen zu der Entwicklung und zu den 2 Möglichkeiten? Wäre ein Termin beim JA hilfreich mit der Bitte um Vermittlung?

Abschließend noch: das Forum hier und die TFAQ sind Gold wert und haben mir undenkbar viel gebracht. Danke an alle hier!

Grüße,

Lullaby1980
 
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staengler
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entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #18 am: 04. Mai 2011, 10:52:13 »

Servus Lullaby,

Dein Anwalt hat mit seinen Vermutungen recht.
Seine Einschätzung Deiner Chancen auf das ABR mit 50:50 halte ich aber schon für sehr optimistisch.

Da brauchst Du sicherlich schon einen sehr aufgeschlossenen Richter auf der Schwarzkittelbank.

Ich würde mir gut überlegen, den Gerichtsweg zu bestreiten, solange mit der KM ein vernünftiges Gespräch möglich ist.
Vielleicht kann man mit ihr über Themen wie mögliche Umzüge weiter weg usw. ohne Not mal sprechen und hierbei ein paar deutliche Anmerkungen dazu machen?
Gleiches gilt für mögliche BU-Klagen usw.

Fühl ihr mal auf den Zahn, und entscheide dann über ein mögliches weiteres vorgehen.

Allerdings! Viel Zeit dafür bleibt Dir nicht....

Gruß, Michael
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sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
mahjoko
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« Antwort #19 am: 04. Mai 2011, 11:04:28 »

Sie möchte mir ein umfangreiches Umgangsrecht einräumen. Kind soll jede Woche 2 Tage komplett bei mir sein (inkl. Übernachtung), z. b. jeden Sa 12:00 bis Mo 12:00


Wie geht das? Geht das Kind nicht in den Kindergarten?
Dann ist es doch ab ca. 8 Uhr außer Haus??
(Wenn das als deine Zeit gilt, dann hat mein Ex wahrscheinlich auch jeden Tag über die Schulzeit die Kinder, und deckt damit seine Pflicht ausreichend ab.  -Kleiner Scherz...)


- KM ist nicht berechtigt gegen meine Willen mit Kind auszuziehen (wg. GSR)


Hm, das ist so, aber was bringt es? Ohne Streit sicher nicht durchsetzbar.

- Risiko für mich, wenn sie mit Kind auszieht und sie das ABR hat: sie könnte später weiter weg ziehen, z. B. wenn eine neue Beziehung kommt. Oder sie könnte nach der Trennung einen Anwalt nehmen und BU fordern und ggf. klagen




Ja, das ist ja das blöde:
Ich habe jetzt im Prinzip 2 Möglichkeiten:

1. Sie mit Kind ausziehen lassen, sie mündlich vereinbarten Sachen schriftlich fixieren und hoffen dass es gut geht. Im Moment ist unser Verhältnis gut.
2. Über Anwalt den Eil-Antrag stellen und es das Gericht regeln lassen. Das würde unser Vehältnis jedoch belasten, wenn sie Recht bekommt dann wird es wahrscheinlich bitter für mich.
 
Entweder du lässt sie ziehen, und hast es freiwillig getan.
Oder du brichst einen "Streit" vom Zaun, und bist auch dran Schuld.

Die Mehrheit würde wohl zur gerichtsfreien Variante raten.
Ich würde und habe auch alles bislang ohne Richter geschafft. Außer der Scheidungsanhörung selbst. Allerdings gibt´s auch wenig, worauf bei uns beide Anspruch erheben, die Kinder mag der KV/mein Ex nicht so häufig sehen. Alle strittigen Punkte lassen sich hier sowieso in keinster Weise mit irgendeinem Verfahren zufriedenstellend lösen, so dass ich meist die friedliche Straße des Verzichts gehe. (Die Pässe mal ausgenommen.   )

JA: Wird hier kritisch gesehen, und ich habe keine persönliche Erfahrung.



LG und: peace!   mahjoko 


 
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LG - Life´s good, meistens!  ;)
Malachit
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« Antwort #20 am: 04. Mai 2011, 12:58:38 »

Hallo Lullaby,

ein kleines Detail - aber ich glaube, die Dame möchte dich hier für dumm verkaufen:

- Unterhalt laut DDT, Kindergeld würde geteilt werden, da ich ja auch Kosten habe beim Umgang

Das ist kein Entgegenkommen von ihr - denn deine Hälfte des Kindergeldes wird standardmäßig (!) von den Tabellenbeträgen laut Düsseldorfer Tabelle abgezogen (du kannst auf der letzten Seite der DT nachsehen, da stehen statt der Tabellenbeträge die Zahlbeträge).

Beispiel (Zeile 1, Kind unter 6 Jahre): Tabellenbetrag 317 Euro, Zahlbetrag "nur" 225 Euro, da halbes Kindergeld abgezogen wird. Das ist aber, wie gesagt, kein Entgegenkommen von deiner Ex, sondern wird grundsätzlich so gehandhabt.

Oder wollte sie sagen, du zahlst zwar z.B. diese 225 Euro, bekommst aber im Gegenzug von ihr das halbe Kindergeld überwiesen? Es würde mich wundern - also frag' da lieber noch mal genauer nach, wie sie das gemeint hat mit diesem "Kindergeld teilen, weil du ja auch Kosten hast beim Umgang" ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.
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Es gibt in unserer sogenannten Demokratie keinerlei Opposition, sobald es um Frauenpolitik geht.
zahltag
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aka ickeapp


« Antwort #21 am: 04. Mai 2011, 13:06:35 »

Hey,

da euer Kind bereits 2,5 Jahre ist hast du den BU ja schon fast „ausgesessen“. Von daher sollte sich dein BU-Risiko auf 6 Monate reduzieren und einen überschaubaren Betrag darstellen – zumal die KM ja drauf verzichten möchte….

Somit kannst du dich den wichtigen Dingen widmen.
Die KM zieht zum 01.06. aus – das ist auch schön – wieder eine Sorge weniger.
Die KM ist der Meinung, dass das Kind zur Mutter gehört und somit bei ihr gemeldet sein soll – nur weil sie Mutter ist? Ja wird wahrscheinlich so kommen und viel machen kannst du nicht dagegen, ausser zur Gemeinde trampeln denen die Sachlage schildern und einen Sperrvermerk einrichten lassen, dass euer Kind nur mit Zustimmung beider Elternteile umgemeldet werden darf – ob die sich dann daran halten ist ne andere Frage….

Die KM akzeptiert, dass du kein WE-Papa sein willst – das ist schön, aber was interessiert die KM was sie gestern gesagt hat?
Somit wäre das für mich ein erster Ansatzpunkt aktiv zu werden. Ich würde der KM vorschlagen, dass ihr eine entsprechende Umgangsregelung erarbeitet, da du nur Teilzeit arbeitest solltest du und auch in Verbindung deiner Eltern gute Betreuungsmöglichkeiten haben. Somit würde ich bei dieser Vereinbarung darauf drängen, dass ihr euer Kind zu „gleichen Teilen“ betreut – praktisch ein Wechselmodell was in der Umgangsvereinbarung klar geregelt  ist. Diese Vereinbarung sollte bei Nichteinhaltung der KM entsprechend sanktioniert werden bzw. die Umgangsvereinbarung „gerichtlich“ absegnen lassen.

Sollte sie dieser Regelung nicht zustimmen wollen, weißt du ja wo die Reise hingehen wird, weil KU nach DDT sollte dann entfallen – das KG würde ich in diesem Fall der KM überlassen.

Gruß Zahltag

P.S. ich teile malachits annahme, sie will wohl nur schnell und leise mit eurer Tochter in ne eigene Wohnung - und danach weiss sie von eurem Gespräch nicht mehr viel - so meine Einschätzung
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« Antwort #22 am: 04. Mai 2011, 13:21:43 »

Hallo Lullaby,

P.S. ich teile malachits annahme, sie will wohl nur schnell und leise mit eurer Tochter in ne eigene Wohnung - und danach weiss sie von eurem Gespräch nicht mehr viel - so meine Einschätzung

Zumal die Dame sich ja bereits in der Vergangenheit als Möchtegern-Erpresserin betätigt hat:

Meine Freundin hat mir letzte Woche eröffnet was sie möchte: Alternative 1: Heirat, ein Haus bauen und ein zweites Kind; Alternative 2: Trennung. Wenn Trennung, dann will sie das alleinige Sorgerecht, nicht mehr arbeiten (Geld für Wohnung und Lebensunterhalt würde sie ihrer Ansicht nach angeblich vom "Amt" und von mir bekommen) und sich auf unbestimmte Zeit den ganzen Tag um die Kleine kümmern. Ich soll dann aus der Wohnung ausziehen. Meine Tochter würde ich max. alle 2 Wochen sehen.

Ich weiß nicht, inwieweit sich in der Zwischenzeit ihre Ansichten gewandelt haben - allerdings würde ich bei so einem Menschen ein gewisses, äh, Grundmisstrauen hegen ;-(


Aber, noch was anderes: Du Teilzeit, sie Teilzeit, beide Wohnungen im gleichen Viertel - von den äußeren Randbedingungen her seid ihr wirklich die idealen Kandidaten für das Wechselmodell! Hast du die Dame mal auf diese Möglichkeit angesprochen, bzw. wie hat sie darauf reagiert?

Viele liebe Grüße,

Malachit.
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aka Lullaby


« Antwort #23 am: 04. Mai 2011, 15:50:00 »

Hallo,

erstmal danke für die Antworten.

@ mahjoko: Kind geht (vormittags) in Kita, in der Zeit in der ich es hätte, könnte ich natürlich entscheiden, was ich mache. Entweder bringe ich es in die Kita und hol es wieder ab oder wir unternehmen zusammen was. Es besteht ja keine Kita-Pflicht. Eine Mutter betreut ihr Kind ja auch nicht Vollzeit, wenn es in den Kiga oder in die Schule geht, bekommt aber dennoch vollen BU und KU.

@ Malachit: Nein, sie meint ich soll die 225 Euro zahlen, und das Kindergeld wird geteilt. "Effektiv" soll ich also 225- 184/2= 133 Euro zahlen jeden Monat. Dennoch ist das ein guter Punkt und zeigt mir, dass es Missverständnisse geben könnte. Ich sprech das explizit nochmal mit ihr an.

@ Zahltag/ Malachit: Genau da bin ich dran, eine Umgangsregelung fest zu schnüren und auch schriftlich zu machen inkl. Unterschrift von beiden. 50:50 lehnt sie ab, 2/3 zu 1/3 würde sie laut Aussage akzeptieren. Das ist ja genau der Punkt an dem ich bin: Soll ich mich darauf einlassen, dass sie geht und ich zu 1/3 das Kind betreue? Oder notfalls bis vor Gericht um 50:50 erreichen, ABR beantragen  und im Fall, dass ich verliere, ein großes Risiko einzugehen und das Verhältnis zur KM verschlechtern und evtl. WE-Vater (stundenweise) zu werden? Wenn ich ehrlich bin, könnte ich mit 2/3 zu 1/3 auch leben, vorausgesetzt es ist stabil und die KM ist/bleibt kooperativ. 1/3 der Zeit mit meinem Kind zu verbringen, so wie ich es für richtig halte, ohne weibliches Anspruchsdenken und Zickerei, in den anderen 2/3 der Zeit "mein Ding" machen, daran könnte ich mich gewöhnen!

Mein Zitat vom Juni von Malachit zeigt die Gründe für die Trennung. Sie hat sich stur auf Heirat, Haus und 2-3 Kinder versteift, ich habe ihr mehrfach klargemacht, dass nichts von dem mit mir in Frage kommt. Ihre Konsequenz darauf ist die Trennung. Wir führten jahrelang eine wirklich gute Beziehung, mit der Schwangerschaft hat sich das ganze leider stark verändert.

Von den Rahmenbedingungen her hätten wir optimale Voraussetzungen für ein Wechselmodell, wobei sie 50:50 strikt ablehnt. Betreuungsmöglichkeiten wären für mich kein Problem, ich habe sogar mehrere Optionen (ich selbst, meine Eltern, ihre Mutter, Kita, Schwägerin) und könnte sogar eine 100% Betreuung gewährleisten.

Kann man sich eine Umgangsvereinbarung auch gerichtlich absegnen lassen?


Grüße,

Lullaby
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« Antwort #24 am: 04. Mai 2011, 16:17:23 »

Hallo Lullaby,

Nein, sie meint ich soll die 225 Euro zahlen, und das Kindergeld wird geteilt. "Effektiv" soll ich also 225- 184/2= 133 Euro zahlen jeden Monat. Dennoch ist das ein guter Punkt und zeigt mir, dass es Missverständnisse geben könnte. Ich sprech das explizit nochmal mit ihr an.
(...)
50:50 lehnt sie ab, 2/3 zu 1/3 würde sie laut Aussage akzeptieren.

Wenn das Angebot wirklich ernst gemeint ist: Kind zu 1/3 bei dir und zu 2/3 bei ihr, "Ausgleichszahlung" beim Kindesunterhalt von effektiv 133 Euro von dir an sie, und bei Verzicht auf BU - dann würde ich an deiner Stelle zugreifen, und zwar sofort. Allenfalls würde ich noch versuchen, auf z.B. "40% bei dir und 60% bei ihr" zu gehen, und zwar ohne (!) dabei an den finanziellen Randbedingungen irgendetwas zu ihren Ungunsten ändern zu wollen.

Bei der Formulierung des Unterhaltsanspruches - hm, vielleicht ist es nur eine bekloppte Idee von mir, aber eventuell wäre es sinnvoll zu sagen: Sie bekommt von dir genau den Betrag, den sie auch als Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommen könnte. Das sind derzeit eben diese 133 Euro (ab dem 6. Geburtstag des Kindes wären es nach aktuellem Stand dann 160 Euro). Das hätte den Vorteil, dass du dich elegant von der Düsseldorfer Tabelle entkoppelst, und außerdem ist somit wenigstens die Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes aus prinzipiellen Gründen aus dem Spiel (d.h. deine Ex hat "nur" noch die Möglichkeit, das Jugendamt im Sinne einer kostenlosen Rechtsschutzversicherung, aka "Beistandschaft", zu benutzen).

Du musst dir allerdings im Klaren darüber sein, dass deine Ex so eine "ein Drittel/zwei Drittel"-Regelung jederzeit wieder kippen kann; in unserem feinen Familienunrecht existiert dieses Konstrukt nämlich schlicht und ergreifend nicht.


Ach so, um Missverständnissen vorzubeugen: Ich kenne deine Einkommensverhältnisse nicht, und die von mir genannten 225 Euro sind der Mindestunterhalt; je nach deinem Einkommen kann's durchaus teurer werden. Teurer wird es ebenfalls ab dem 6. Geburtstag des Kindes. Vermutlich weißt du das alles längst, aber behalte das bitte im Hinterkopf, wenn du mit der KM irgendeine Regelung ausklamüserst.

Viele liebe Grüße,

Malachit.
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