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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 07:52:48 *
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Autor Thema: Trennung - Strategie?  (Gelesen 9735 mal)
Lullaby1980
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aka Lullaby


« Antwort #75 am: 23. September 2011, 13:37:00 »

Hallo zusammen,

danke für die Antworten.

Unser Kind ist seit gestern wieder bei mir im regulären Umgang. War überhaupt kein Problem, Kind ist ganz nomal, keine Spur von "ich will nicht zu Papa". Ganz im Gegenteil. Kind hat mir gestern ein Lied gesungen vom "liebem Papa". Wie gewohnt keinerlei Nachfragen wo die Mama ist oder ähnliches.

Keine Ahnung was das ganze von der KM bezwecken sollte. Das ganze war schon zu Beziehungszeiten ein großes Problem und führte letztendlich mit zur Trennung: Wir haben ganz unterschiedliche Erziehungsstile. KM sieht das Kind seit der Geburt als "gleichberechtigten" Partner und fragt es immer was es will. So wurde es dann gemacht ("Willst du ins Bett?", "Willst du in deinem Bett schlafen oder bei Mama", "Willst du was Süßes zu Essen?", usw.). Ich hingegegen setze auf klare Regeln und Ansprachen und gebe vor, was gemacht wird.

Grüße,

Lullaby   
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Lullaby1980
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aka Lullaby


« Antwort #76 am: 04. Oktober 2011, 20:47:21 »

Hallo zusammen,

die Umgänge mit unserem Kind laufen sehr gut. Weniger gut sind wie schon berichtet die Übergaben und die ständigen Forderungen der KM. Heute foderte sie z. B. die Beteiligungan einem Geschenk.

Hintergrund:
- wir waren zusammen zu einem Kindergeburtstag bei einem befreundeten Ehepaar eingeladen
- ich ging mit unserem Kind da hin, KM kam später hin und nahm unser Kind mit heim, alles planmäßig, der Übergabetag fiel zufällig auf den Kindergeburtstag.
- sie besorgte (ohne Rücksprache mit mir) ein Geschenk für das Kind, Wert ca. 20 Euro, ich hatte "nur" eine Kleinigkeit für das Geburtstagskind dabei
- sie fordert jetzt die Beteiligung an dem von ihr ausgesuchten und gekauften Geschenk in Höhe von 10 Euro.

Ich habe mir erst überlegt einen 10 Euro-Schein auf den Boden zu werfen, damit sie sich bücken muss, aber ich habe mich dann doch entschieden auf den von mir gezahlten Kindesunterthalt in Höhe der DDT zu verweisen, der meines Erachtens Geburtstagsgeschenke für andere Kinder beinhaltet.

Sie akzeptiert dies nicht und wurde mal wieder vor den Augen und Ohren unseres Kindes laut und beleidigend. Wie hättet ihr reagiert?

Grüße,

Lullaby
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #77 am: 04. Oktober 2011, 20:54:43 »

Also meine Standardantwort auf solcherlei Ansinnen ist:

"Ich bezahle das sogar vollständig und alleine!
Und zwar in Form von Unterhalt!"
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Ingo30
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« Antwort #78 am: 04. Oktober 2011, 20:58:51 »

Hi,

betrachtet man es zivilrechtlich, dann gibt es zwei Willenserklärungen: Die der Exe ein Geschenk zu kaufen und die des Geschenkehändlers, das Geschenk zu verkaufen. Die beiden werden sich einig, das Geschäft kommt zu Stande.

Wo soll hier Deine Rolle sein? Wenn sie Geschenke kaufen will, ist das ihre Sache, die sie von ihrem Geld zu erledigen hat. Was kommt denn als nächstes? Die neue X-Box fürs Nachbarkind? "Ach Ex, gib mir bitte die 200 Euro, ja?" Sie kann freundlich im Vorfeld fragen, genau wie für Schulausflüge die in 6 Monaten stattfinden. Tut sie das nicht - Pecht gehabt. Gruß Ingo
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zahltag
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aka ickeapp


« Antwort #79 am: 04. Oktober 2011, 21:33:17 »

Hey,

ich finde es OK, dass du auf den KU verwiesen hast, weiterhin hättest ihr ja ein WM anbieten können, dann wäre die Teilung i.O. gewesen....;-)

Gruß Zahltag
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Lullaby1980
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aka Lullaby


« Antwort #80 am: 19. Oktober 2011, 20:45:55 »

Hallo zusammen,

nächste Woche steht die "Hauptverhandlung" in Sachen Umgang und ABR an. Ich hatte einen Termin bei meinem RA , um uns darauf vorzubereiten. wir erwarten nichts spektakuläres, sondern die Bestätigung des status quo.

In einer Sache bin ich im Moment etwas verwirrt. Ich sagte zu meinem RA dass ich unbedingt einen Beschluss haben möchte, wegen der Sanktionen bei möglichem Umgangsboykott durch die KM. Er sagte darauf hin, dass aus seiner Sicht es wohl keinen Beschluss geben wird, sondern wohl eine "Vereinbarung", da KM und ich uns in den eigentlichen Sachen einig sind. Eine Vereinbarung hätte aber die gleichen Rechtsfolgen wie ein Beschluss. Ich habe irgendwo mal geelsen, dass man in Umgangssachen unbedingt ein Beschluss anstreben soll.

Was meint ihr dazu? Reicht solch eine Vereinbarung, die vom Richter "abgesegnet" wird aus?

Danke und Grüße,

Lullaby

edit: ein außergerichtlicher Vergleich ist mit der Vereinbarung hier nicht gemeint.
« Letzte Änderung: 19. Oktober 2011, 20:49:15 von Lullaby1980 » Gespeichert
bagger1975
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« Antwort #81 am: 19. Oktober 2011, 22:58:24 »

Servus Lullaby,

vgl. meinen damaligen Beitrag Nr.67! Du meinst die sog. gerichtl. Billigung mit Antrag nach § 89 FamFG.

Viel Erfolg
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« Antwort #82 am: 20. Oktober 2011, 11:12:19 »

Ergänzung:

Der gerichtliche Umgangsvergleich richtet sich nach § 156 Abs. 2 FamFG und der Antrag nach § 89 Abs. 2 FamFG.

Der Protokollinhalt muss in der Konsequenz dann lauten:

„1. Der in der mündlichen Verhandlung vom ... protokollierte Vergleich wird
gerichtlich gebilligt.

2. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer Zuwiderhandlung gegen den Vergleich
das Gericht gegenüber dem Verpflichteten Ordnungsgeld im Einzelfall bis zu
25.000,00 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann,
Ordnungshaft bis zu sechs Monaten anordnen kann.“

Viele Grüsse
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aka Lullaby


« Antwort #83 am: 01. November 2011, 18:20:34 »

Hallo zusammen,

endlich komme ich dazu euch auf dem laufenden zu halten. Letzte Woche war die zweite Verhandlung wegen dem ABR und dem Umgang.

Ergebnisse:

- ABR weiter gemeinsam, Lebensmittelpunkt bei KM (beide Anträge auf ABR wurdeb während der Verhandlung zurückgezogen)
- Leider konnten wir uns im Umgang nicht abschließend einigen
- Aktuell haben wir die Regelung, dass Kind 1/3 bei mir der Zeit bei mir ist inkl. Übernachtungen im wöchentlichen Wechsel. Woche 1: Do-Sa, Woche 2: Fr-So. In den Wochen vom Wechsel 1 auf 2 haben wir noch einen zusätzlichen Umgangstag Di eingebaut, weil die Zeitspanne Sa bis Fr mir zu lang war. Wir haben es die ganze Zeit so ohne Probleme gehandhabt. Dieser Tag war der Knackpunkt. KM wollte ihn ersatzlos streichen ("Kind ist an den Tagen verwirrt"), ich habe mehrere Alternativmöglichkeiten aufgezeigt, KM hat lächelnd alles blockiert und selbst keine Vorschläge gemacht.
- Gutachten von JA spricht sich für die Beibehaltung des derzeitigen Umgangs aus, gegnerische RAin für die reguläre Regelung ohne den zusätzlichen Di.
- Richter war ziemlich sauer und beendete dann die Verhandlung "Ich spreche ein Urteil". Er hat abschließend diktiert: "Parteien streiten über Di-Umgang".

Ich mache mir die ganze Zeit jetzt Gedanken. Ist es möglich dass der Richter die ganze Umgangsregelung kippt und mir nur noch den Standard-WE-Umgang alle 2 Wochen einräumt? Bis zum Urteil läuft der Umgang so weiter , also inkl. den Di-Umgang. Ich hoffe dass schlimmstenfalls der Di-Umgang gestrichen wird und der andere so weiterläuft.

Wie schätzt ihr die Lage ein?

Danke und Grüße,

Lullaby

 
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« Antwort #84 am: 01. November 2011, 19:04:41 »

Servus Lullaby,

wir haben 1. keine Glaskugel u. 2. vor Gericht u. auf hoher See ist man grds. in Gotteshand...

Der Richter war ja offensichlich pissed aufgrund der Blockadehaltung der KM:

Gib Dir die Di-Antwort dswg. bitte selbst. Orakeln hilft nix u kann hier auch niemand.

Viele Grüße
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aka Lullaby


« Antwort #85 am: 23. Februar 2012, 18:10:29 »

Hallo zusammen,

ich habe nächste Woche auf Wunsch der KM ein gemeinsames Gespräch mit KM bei einer Mediatorin, vermittelt durch das JA.

Es geht um den Umgang allgemein und evtl. um die zukünftige Ferienregelung. Weder die KM noch JA oder die Mediatorin wollen jedoch konkret rausrücken um was es wirklich geht. Ich gehe auf alle Fälle hin, da ich es als Fortschritt erkenne, dass KM von ihrer knapp 1-jähriger Blockadehaltung was gemeinsame Gespräche angeht, abgerückt ist. Umgang läuft aus meiner Sicht problemlos, dem Kind geht es sehr gut. Ich versuche den Kontakt zur KM, die bei Übergaben nach wie vor unberechenbar ist, zu minimieren.

Ich habe per Gerichtsbeschluss ein umfangreiches Umgangsrecht "erkämpft" (1/3 der Zeit inkl. Übernachtungen) und der KU ist nahezu geregelt (strittig nur noch 1 Stufe der DDT, Streitwert ca. 300 Euro), BU gibts nicht. KM hat Einflüsterinnen, deshalb kann ich mir durchaus vorstellen, dass sie das Gespräch nutzt um eine Umgangsreduzierung vorzubereiten.

Meine Frage:

- Wie soll ich mich auf solch ein Gespräch vorbereiten?
- Insbesondere erwarte ich, dass ich zu Beginn nach meinen Erwartungen und Wünsche an dieses Gespräch gefragt werde. Was soll ich da eurer Meinung nach antworten?

Vielen Dank im voraus und Grüße,

Lullaby
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« Antwort #86 am: 23. Februar 2012, 18:38:52 »

Servus Lullaby,

aus Erfahrung kann ich Dir folgendes raten:

Höre Dir in Ruhe an, was man von Dir will. Begrüsse grds. die Möglichkeit, sich endlich einmal in Ruhe über alles auszusprechen und ggfs. Lösungen für das Kind und Euch als getrennt lebende Eltern zu finden. Motto: "Für ... (Kind) bist Du immer gesprächsbereit."

Absolute Grundbedingung sollte jedoch sein, dass sämtliche(!) Dinge, die im Rahmen der Mediation besprochen oder ausgetauscht werden der Vertraulichkeit unterliegen und von keiner Partei in Verfahren eingebracht werden dürfen.

Sollte sich zeigen, dass man hier nur in eine gewisse Richtung "vorarbeiten" möchte, dann ist natürlich äußerte Vorsicht und Zurückhaltung angezeigt.

Viele Grüsse   
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aka Lullaby


« Antwort #87 am: 07. März 2012, 11:57:58 »

Hallo zusammen,

letzte Woche war das gemeinsame Gespräch beim Jugendamt wegen vorher nicht näher genanten "Umgangsschwierigkeiten".  Es hat sich herausgestellt, dass die von der KM beobachtetet "Umgangsschwierigkeiten" folgende 2 Punkte sind:

In meiner Umgangszeit (1/3 jede Woche) passiert:
- ab und zu holt mein Vater das Kind im Kindergarten ab
- in Ausnahmefällen übernachtet  *** bei den Großeltern

Einigkeit besteht, dass in der Umgangszeit keine Kindeswohlgefährdung vorliegt und dass die Rückgaben immer pünktlich und zuverlässig erfolgt sind. Das Kind kommt mit der praktizierten Regelung sehr gut zurecht, das hat auch der Kindergarten im letzten Elterngespräch bestätigt.

Fazit: Die KM möchte nicht, dass unser Kind weiterhin Kontakt zu beiden Großelternpaaren hat und möchte mir verbieten, in meiner Umgangszeit den Kontakt zu den Omas und Opas zu fördern. Bei uns ist die Besonderheit, dass unser Kind seit Geburt eine sehr enge Bindung an beide Großelternpaare hat, die KM jedoch keinerlei Kontakt mehr hat zu beiden Großelternpaaren und der Kontakt ausschließlich über mich läuft.


Die JA-Tante hat ihre zu Beginn des Gesprächs gezeigte Neutralität relativ schnell abgelegt und stand immer mehr auf Seiten der KM.  Es gipfelte in der Äußerung, dass angeblich die KM im Einzelfall zustimmen muss, wenn jemand anderes als ich in meiner Umgangszeit im Kindergarten abholt (Selbstverständlich sind meine Eltern als Abholer im Kindergarten hinterlegt).  Die JA-Tante hat dies damit begründet, dass der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes bei der KM ist und die KM deswegen in solchen Sachen ein "Vetorecht" hätte. Meine Einwände, dass in ich in Angelegenheiten des tatsächlichen Betreuung alleine Entscheidungen treffe und dies solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist, wurden verneint.

Hinzu kommt noch, dass die KM scheinbar während meiner Umgangszeit mir hinterherspioniert und oftmals genau weiß, was ich in der Zeit mit unserem Kind unternommen habe und wo ich überall war. Hier habe ich entschieden auf meine Privatsphäre verwiesen.

Wie seht ihr das ganze?

Das Gespräch endete ohne konkretes Ergebnis. Ich gehe davon aus, dass die KM und ihre RAin zeitnah einen weiteren Antrag auf Umgangsreduktion stellen werden. Dann geht der ganze Zirkus wieder von vorne los.

Grüße,

Lullaby
Anm.: Bitte keine Realnamen
« Letzte Änderung: 07. März 2012, 12:02:01 von midnightwish » Gespeichert
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« Antwort #88 am: 07. März 2012, 13:39:33 »

Moin lullaby,

die JA-Tante redet Stuss; Deine Ex hat - zumal bei GSR - keinerlei "Veto-Rechte". Sollte die Tussi dergleichen in Deiner Gegenwart nochmal äussern: Frag sie nach der Rechtsgrundlage und schau in ein verdattertes Gesicht. Abgesehen davon hat das JA sowieso nichts zu entscheiden.

Unabhängig davon geht es Deine Ex nichts an, was Du in der Umgangszeit unternimmst (wenn es nicht gerade Bungee-Springen ist). Du kannst gemeinsam mit dem Kind die Grosseltern so oft und so lange besuchen wie Du möchtest; da hat sie überhaupt kein Mitspracherecht.

Ich an Deiner Stelle würde sie freundlich fragen, ob bei ihr ein pathologisches Krankheitsbild wie ein >>>Kontrollzwang<<< vorliegt und was sie zu tun gedenkt, um dessen negative Auswirkungen auf Eure Tochter zu minimieren.

Und ja: Notfalls geht der Tanz eben wieder los. Aber mit geradem Rücken und nicht als winselnder Bittsteller.

Grüssles
Martin
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Lullaby1980
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aka Lullaby


« Antwort #89 am: 08. März 2012, 21:07:44 »

Hallo zusammen,

kurzer Nachtrag zum Gespräch. Den aus meiner Sicht Knaller von der JA-Tante habe ich noch gar nicht erwähnt:

Die KM hat sich beklagt über die Doppelbelastung Kind und Job (sie hat 75%-Stelle). Daraufhin kam der Tipp von der JA-Tante direkt an KM: "Wenn Sie nicht arbeiten würden wäre vieles einfaches...". Ich habe daraufhin ein klassisches WM (50:50 satt wie bisher 1/3 zu 2/3) vorgeschlagen was das JA natürlich sofort entrüstet abgelehnt hat: "Das ist in Deutschland nicht möglich".

Viele Grüße,

Lullaby
« Letzte Änderung: 08. März 2012, 21:11:14 von Lullaby1980 » Gespeichert
tarek
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« Antwort #90 am: 09. März 2012, 11:50:29 »

Hallo Lullaby,

Die JA-Tante hat ihre zu Beginn des Gesprächs gezeigte Neutralität relativ schnell abgelegt und stand immer mehr auf Seiten der KM.  Es gipfelte in der Äußerung, dass angeblich die KM im Einzelfall zustimmen muss, wenn jemand anderes als ich in meiner Umgangszeit im Kindergarten abholt (Selbstverständlich sind meine Eltern als Abholer im Kindergarten hinterlegt).  Die JA-Tante hat dies damit begründet, dass der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes bei der KM ist und die KM deswegen in solchen Sachen ein "Vetorecht" hätte. Meine Einwände, dass in ich in Angelegenheiten des tatsächlichen Betreuung alleine Entscheidungen treffe und dies solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist, wurden verneint.


Lass Dir bloss nichts einreden von wegen "Vetorechte". Ich hatte vor einiger Zeit dieselbe Situation bei einem Gespräch im JA. KM war auch der Ansicht, dass sie genehmigen muss, wenn jemand anderes als ich das Kind in meiner Betreuungszeit abholt. Allerdings war der JA-Mitarbeiter viel besser informiert als Deiner (Deine). Er beendete die Diskussion sofort mit dem Hinweis auf einen Paragraphen, wonach sorgeberechtigte Elternteile in ihrer Betreuungszeit jede Person ihrer Wahl damit beauftragen können, ihr Kind an ihrer Stelle zu betreuen. Den Paragraphen habe ich leider nicht mehr parat.

Ich würde es genau so machen wie Brille vorschlägt: Nach der Rechtsgrundlage fragen. Wenn die nicht gegeben wird, den/die Vorgesetzte/n hinzubitten lassen. Falls hartnäckig weiter Fehlauskunft gegeben wird, würde ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die betreffende Mitarbeiterin stellen.

Zum Wechselmodell findest Du hier unter Urteile übrigens mehrere neuere Gerichtsentscheidungen, die es vorsehen.

Gruss
Tarek
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Lullaby1980
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aka Lullaby


« Antwort #91 am: 03. April 2012, 16:49:39 »

Hallo zusammen,

kurzes update:
- Umgänge laufen nachwievor problemlos
- Kind hat sich noch nie geweigert mit mir mitzukommen
- Kind hat in der Zeit bei mir noch nie nach der KM gefragt
- Kontakt zu KM halte ich auf absolutem Minimum und fahre so gut damit
- Seit dem Gespräch beim JA wegen den angeblichen "Umgangsschwierigkeiten" habe ich nichts mehr gehört

Beim letzten Umgang haben Kind und ich gekuschelt und Quatsch gemacht.
Plötzlich schaut mich Kind (3 Jahre) ganz ernst an und sagt: "Papa versprichst du mir was?"
Ich: "Was soll ich dir versprechen?"
Kind: "Dass du immer auf mich aufpasst"

Ich musste schlucken und habe dann geantwortet: "Natürlich, ich werde immer auf dich aufpassen"

Nachdenklich Grüße,

Lullaby
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aka Lullaby


« Antwort #92 am: 27. April 2012, 10:13:35 »

Hallo zusammen,

in unserem aktuellen Verfahren (Ferienregelung) habe ich gestern Post vom AG zur Stellungnahme bekommen. Inhalt: ein Schreiben von der gegenerischen RAin, das eigentlich nur Unwahrheiten und Lügen über mich enthält. Das ganze noch in einem absolut herabwürdigen und verletzenden Ton.

In dem Verfahren habe ich keinen RA, da es eigentlich um "Pipifax" geht (u.a. wer kriegt die erste Woche der Sommerferien und wer die zweite...)

Wie soll ich am besten auf das Schreiben reagieren? Gibt es eine Stelle bei der ich mich über die RAin beschweren kann?

Grüße,

Lullaby
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« Antwort #93 am: 27. April 2012, 10:28:39 »

Hi

Wie soll ich am besten auf das Schreiben reagieren? Gibt es eine Stelle bei der ich mich über die RAin beschweren kann?
Das ist alles übliches Geplänkel.
Rechtsanwälte leben davon auch solche Banalen Dinge in die Länge zu ziehen.

Gehst du auf dieses Gefasel ein, wird der nächste Brief wieder andere Unwahrheiten und Lügen beinhalten.
Beschränke dich in der Stellungnahme auf das Wesentliche und lass die Rechtsanwältin schreien.

Gruss Wedi
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Wegnachvorn
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« Antwort #94 am: 27. April 2012, 10:41:15 »

Hi,
bei mir kam das auch mal vor.
Meine Anwältin hat darauf wie folgt geantwortet:

"In der Familiensache x . / . y

besteht eigentlich keinerlei Veranlassung auf die nicht den Tatsachen entsprechenden Ausführungen der RAin xy Stellung zu nehmen, außer durch den Hinweis, dass sie sich an die prozessuale Wahrheitspflicht zu halten hat.
Da die Ausführungen der Antragstellerin bzw. RAin xy aber soweit neben den tatsächlichen Gegebenheiten liegen, wird hierzu wie nachstehend repliziert :

...und dann kommst Du mit der sachlichen Darstellung der aus Deiner Sicht wesentlichen Punkte

Gruß
WNV
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« Antwort #95 am: 27. April 2012, 10:42:55 »

Hi Lullaby,

wie Wedi schon sagte. Das muss an Dir abprallen. Die Anwältin schreibt das, was ihre Auftraggeberin gerne hören möchte, denn sie arbeitet für sie und ihr Geld. Wenn Du damit emotional nicht umgehen kannst (was durchaus verständlich ist), nimm Dir einen Anwalt als "Filter".
Ohne Anwalt ist nicht nur die Hemmschwelle Dir gegenüber deutlich geringer; Du stehst auch unter besonderer Beobachtung und jeder wartet nur darauf, dass Dir Fehler unterlaufen. Jetzt sachlich und nur auf das Relevante zu erwidern und das Gefasel auszublenden ist daher um so wichtiger.

Gruss von der Insel
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« Antwort #96 am: 27. April 2012, 10:48:40 »

Moin lullaby,

noch ein Gedankenansatz zu den Vorschreibern: Dieses Schreiben sieht Deine Ex, Du, das Gericht und die beiden Anwälte. Aber nicht Deine Familie, nicht Deine Kollegen, nicht Dein Arbeitgeber, und in der Zeitung steht es auch nicht. Es ist die Show, die Deine Ex von ihrer Anwältin verlangt.

Vor Gericht wird aber nicht Dein Charakter beurteilt, sondern nur Sachfragen. Insofern hat @wegnachvorn das beste Procedere bereits beschrieben: Blödsinn kurz als sachfremde Stimmungsmache abtun und sich dann den Sachfragen zuwenden.

Grüssles
Martin
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« Antwort #97 am: 27. April 2012, 11:20:47 »

Servus lullaby1980,

wie bereits geschrieben, ist das das übliche Exen-Standardprocedere. Weil man darüber stehen sollte und muss, persönlich jedoch bei erlogenen Vorwürfen natürlich befangen und betroffen ist, lass eine nüchterne Antwort über eine(n) Anwalt(in) geben.

Viele Grüsse
(Bagger, dem schon vorgeworfen wurde, dass er seiner Tochter die Jesusgeschichte kindgerecht erzählt hat und mit ihr sogar regelmäßig Märchen liest, wo teilweise sogar Wölfe(!) drin vorgekommen sein sollen). 
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aka Lullaby


« Antwort #98 am: 07. Mai 2012, 11:49:16 »

Hallo zusammen,

ich danke euch für die Antworten. Ich nehme das ganze Blabla nicht persönlich, sondern schreibe eine sachliche Stellungnahme darauf.

Umgang lief jetzt fast ein Jahr relativ problemlos, bis auf die üblichen Scharmützel der KM.

Beim letzten Umgang ist es jetzt passiert: Kind wollte zu mersten Mal nicht mit mir mit. Hintergrund: KM heulte wie ein Schlosshund als ich zu der vereinbarten Zeit an der Tür klingelte. Ich vermute, dass sie unserem Kind unter der Woche erzählt, wie traurig die Mama ist, wenn Kind bei mir ist. Kind hat sich also strikt geweigert mit mir mitzugehen. Ich bin dann runter ins Auto und hab ne halbe Stunde Musik gehört. Danach bin ich habe ich wieder geklingelt. Kind ist dann problemlos mit und hat sich den ganzen Umgang lang wie immer verhalten (keine Fragen nach der KM, wir haben gekuschelt usw.).

Wie würdet ihr das nächste Mal reagieren, wenn KM bei Übergabe auf Haustreppe sitzt und wie ein Schlosshund heult?

Grüße,

Lullaby
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« Antwort #99 am: 08. Mai 2012, 08:23:10 »

Hi,

sie fragen ob was schlimmes passiert ist. Ob jemand gestorben ist oder sie schwer krank ist.

Dann muß sie ja reagieren. Entwedersagt sie dann, dass nix schlimmes ist und Kindi hat das Signal, das es nicht tragisch ist. Oder sie bezieht Stellung und sagt offen ,das sie so darunter leidet wenn Kindi bei dir ist. Dann kannst du nett und freundlich erklären, das es völlig normal ist, wenn euer Kind auch mal Zeit bei dir verbringt und ob sie genauso heult, wenn das Kind in den KiGa, in die Schule oder zu Freunden geht... auch das ein verstecktes Signal ans Kind, das Mama da wohl ein wenig übertreibt

LG Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
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