Hi
aus dem privaten Versicherungsvertrag kommst du raus, wenn du die Familienversicherung nachweist.
Auszug aus § 205 Abs. 2 VVG, der müsste ja zutreffen:
...kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis zum Ende des Monats kündigen, in dem er den Eintritt der Versicherungspflicht nachweist. Der Versicherungspflicht steht der gesetzliche Anspruch auf Familienversicherung ...gleich.
Der Anspruch auf Familienversicherung ist kraft Gesetz gegeben. Das heißt, den Anspruch kannst du eigentlich schon dann gegenüber deiner privaten Vers. nachweisen, wenn du § 10 SGB V zitierst (die müssten den auch kennen). Ich würde da mal mit einem Sachbearbeiter bei derprivaten Vers. reden, die haben sicher auch eine Beratungspflicht bei Vertragsabschluss, und dann versuchen den privaten Vers.vertrag zu kündigen.
Deine Ex muss bei ihrer KK nur einen Fragebogen ausfüllen und wohl noch die Geburtsurkunde einreichen. Das wird sie spästens tun wenn du den privaten Vertrag gekündigt hast, sonst hat er ja keinen Versicherungsschutz ;-)
Der Anspruch auf Familienversicherung wird dann auch rückwirkend gewährt, ab dem Zeitpunkt wo die private Vers. beendet wird.
Immer unter der Voraussetzung dass du deinen Sohn nicht in der privaten behalten willst, weil du die Vorteile für ihn nutzen willst, das ist ja deine Entscheidung.
Kann es sein das ich die ganzen Jahre die versicherung gezahlt habe ohne es zu müssen ??
sieht leider so aus.
Das problem ist ja auch das die Krankenkassen ein recht haben das erstattete Geld für behandlungen zurück zu fordern wenn die Behandlung nicht Ordnungsgemäß abgeschlossen wird.
Also bei der gesetzl. Krankenkasse leistet man einen Eigenanteil für die kieferorthopädische Behandlung und bekommt den (zum Teil) erstattet, wenn die Behandlung ordnungsgemäß abgeschlossen ist.
Allerdings sind die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme für eine solche Behandlung m.E. deutlich strenger als in der privaten. Da müssen mehrere Kriterien (Zahnfehlstellungen) vorliegen, damit die KK das zahlt. Kosmetische Korrekturen sind nicht medizinisch notwendig und werden gar nicht übernommen, da ist die private ggf. etwas "großzügiger" (glaube ich, weiß es nicht genau).
Nur wenn dein Sohn ein Jahr lang nicht mehr hingeht, ist die Behandlung gescheitert, und nicht ordnungsgemäß abgeschlossen. Zu den vertraglichen Grundlagen hilft dir aber nur der Vers.vertrag weiter, in dem alles festgehalten ist. In der gesetzl. wäre eine Erstattung des Eigenanteils nicht mehr möglich, wenn die Behandlung so lange unterbrochen wird.
ligr ginnie