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vatersein.de - Forum 09. Februar 2012, 17:39:55 *
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Autor Thema: Wie bringe ich KM zum psychologischen Gutachter?  (Gelesen 929 mal)
Berner
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 66



« am: 17. Mai 2010, 21:47:53 »

Guten Abend,
bei mir steht alles Kopf, zuerst bringt KM meine Tochter an den Rande der Realität, dann versucht sie unsere ganze Existenz zu zerstören.
Ein Teil der ganzen Problematik steht schon in "deine Geschichte", aber seit paar Wochen ist meine Kleine völlig seelisch zerstört. Sie steht mit allem im Zwiespalt. Dann versucht KM über meine Tochter meine neue Betiehung mehrfach zu zerstören. Wie soll das ein 8-jährige Kind noch verkraften, seitdem kommen bei Ihr noch essstörungen dazu. Jetzt dreht KM völlig frei und will fürs Haus eine Zwangsversteigerung, bei der wir alle in den Ruin gehen.
Muß dazu sagen KM hat Hartz4, also zahlt schon ewig nix mehr. Ein besseres Geschäft in Ihrem Leben wirds nicht wieder Geben.
Nach vielen Mühen meine Kleine endlich zur Ruhe zubringen, macht KM alles wieder kaputt. Ein Psychologe kann ich ohne EV von KM nicht besuchen, aber jetzt wirds Zeit das KM zum Psychologen geht.
Nun meine Frage an EUch, wie kann man das schaffen, wer weiß Rat?

Gruß Berner
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comet
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 310


1 BvR 237/10 und 1 BvR 2453/10


« Antwort #1 am: 17. Mai 2010, 22:56:54 »

ganz einfach: es geht nicht, höchstrichterlich entschieden, dass man die KM nicht zwingen kann, an gerichtspsychologischen Gutachten mitzuwirken.
Gespeichert

Warten auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
1 BvR 237/10 und 1 BvR 2453/10

RTFM = Read the fucking manual
oldie
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4.369


Bonnie 2


« Antwort #2 am: 17. Mai 2010, 22:58:05 »

Hi

Ich verstehe die konkrete Fragestellung nicht. Was ist gefragt?

Thread-Thema: " Wie bringe ich KM zum psychologischen Gutachter?" also die KM selbst
oder
"Ein Psychologe kann ich ohne EV von KM nicht besuchen, ..." bezogen auf wen? Auch die KM selbst - oder bezogen auf das Kind? Oder warum brauchst Du das EV der KM, um einen Psychologen aufzusuchen?

Wenn Du jedesmal die KM meinst so vergiss es. Das ist ihre freie Entscheidung. Nicht mal ein Gericht kann sie dazu zwingen - höchstens nach dem Strafgesetz, und steht ja nun nicht zur Diskussion.

Doch was willst Du letztendlich bezwecken. Wenn es Dir ausschliesslich um das Kindeswohl geht ist das die falsche Baustelle, zumal faktisch hoffnungslos.

Gruss oldie
Gespeichert

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Berner
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 66



« Antwort #3 am: 18. Mai 2010, 18:18:32 »

Hallo comet und oldie, erstmal vielen Dank für eure Antwort.
Sorry für den schlechte Ausdrucksweise. Aber ich meine das ich mit Tochter zum Psychologen gehen will, aber dafür von KM keine Einverständniserklärung erhalte. Aber nach den neuesten Vorfällen wäre es besser, wenn KM selbst mal zum Psychologen geht. Dafür wäre es interressant, ob ich die Möglichkeit habe das durchzusetzen.

Gruß
Berner
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brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 9.772



« Antwort #4 am: 18. Mai 2010, 18:48:25 »

Moin,

wäre es besser, wenn KM selbst mal zum Psychologen geht. Dafür wäre es interressant, ob ich die Möglichkeit habe das durchzusetzen.
würdest Du selbst Dich in psychologische Beobachtung und Behandlung begeben (bzw. dazu zwingen lassen), nur weil jemand anderer glaubt, das wäre sinnvoll und nötig?

Es ist ganz gut, dass es keine solchen Zwangsmassnahmen gibt. Zumal bekannt ist, dass die Parteien in familienrechtlichen Streitigkeiten oft nur zu gerne bereit sind, sich wechselseitig einen Geisteszustand in der Nähe des Schwachsinns zu attestieren.

Just my 2 cents
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Krishna
_krishna
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 549



« Antwort #5 am: 18. Mai 2010, 19:27:36 »

Hallo,

du könntest auf Zustimmung zur Behandlung der Tochter klagen. Weigert sich die Mutter, einer tatsächlich notwendigen Behandlung zuzustimmen und sind dafür kindeswohlfremde Gründe maßgeblich, könnte das Gericht auf Anregung ein familienpsychologisches Gutachten zur Erziehungsfähigkeit der Mutter in Auftrag geben. Sie kann sich weigern, darn teilzunehmen. Aber diese Weigerung kann dann durchaus gewertet werden. Möglich wäre dann (und dabei kommt es ganz genau auf die Umstände des Einzelfalls an) ein Teilentzug der elterlichen Sorge für die Gesundheitssorge, sodass diese dir allein übertragen werden könnte.

So könnte das laufen, muss es aber nicht. Frag besser einen versierten Anwalt.

Gruß

Krishna
Gespeichert

Gruß

Krishna
Berner
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 66



« Antwort #6 am: 18. Mai 2010, 20:03:34 »

Hallo brille007 und Krishna, vielen Dank für eure Antwort. Es ist auf jeden Fall schon besser, daß man nicht jeden einfach mal zu einem Gutachten zwingen, aber leider manchmal doch besser:Vorbeugen ist besser als Heilen. Es muß nicht immererst was passieren.
Krishna , ich werde deinen Rat gerne mal mit einem Anwalt bereden. Das könnte der beste Weg seien.

Vielen Dank und schönen Abend noch

Berner
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