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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 07:32:42 *
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Autor Thema: Merkwürdiges Grundgesetz  (Gelesen 844 mal)
Schnuddel
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 6


« am: 15. November 2004, 22:13:07 »

Hallo,

ich hatte das Grundgesetz nicht mehr so richtig im Kopf, daher hab ich mir dies heute nochmal durchgelesen und bin da auf einen Punkt gestossen, den ich jedes Mal vor Augen hab, wenn ich an meine Ex denke, die scheinbar mehr Rechte hat wie ich als der Kindesvater:

  Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.  [....]


Soweit so gut, aber wenn ich dann weiterlese, kommt mir die Galle hoch ...

  Artikel 6 GG
[Ehe und Familie; nichteheliche Kinder]
[...]
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
[...].


... vom Vater nicht die Rede.  mad

hätte da nun gestanden "jede werdende Mutter ..." hätte ich es verstanden, da wir Väter nunmal nicht schwanger werden können, aber für die Erziehung und Persönlichkeitsentwicklung der Kinder sind Vater und Mutter gleichermassen bedeutend.
Somit gehen die beiden GG Artikel nicht konform. Aber das dies so ist, muss man als "entsorgter" Vater ja leider oft genug erleben.


Gruss
Schnuddel

 
Gespeichert
hdanne
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 15


WWW
« Antwort #1 am: 11. November 2011, 12:15:30 »

Hallo Allerseits,

ich bin Ingenieur und kein Jurist, aber mir drängt sich die Gewissheit auf, dass die gegenwärtige Familienrechtssprechung
gegen Artikel 3 GG verstößt, da in praktisch allen strittigen Fällen die Mütter das ABR kriegen und die Väter zu
Zahleseln degradiert werden und ohne Konsequenzen den Umgang boykottieren können.

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Mütter scheinen in der Familienrechtssprechung aber gleicher zu sein.

Artikel 6 GG verstößt meiner leider völlig unmaßgeblichen Meinung auch gegen Artikel 3 GG. Das GG verstößt also gegen
sich selbst.

War das eigentlich schon mal Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde? Gleichberechtigug ist schließlich keine Einbahnstraße.

Viele Grüße
Hermann

« Letzte Änderung: 11. November 2011, 12:17:32 von hdanne » Gespeichert
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