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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 07:03:29 *
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Autor Thema: Kein PKH bei Unterhaltsklage ?  (Gelesen 6137 mal)
dadwithouthope
Nicht wegzudenken
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Beiträge: 398


« am: 02. Mai 2010, 16:59:56 »

Hallo,

ich habe beim Jugendamt für meine bei mir lebende Tochter eine Beistandschaft wegen Unterhalts.
Bisher hat die Mutter nie etwas bezahlt, da sie ja Hartz4- Empfängerin ist.

Letzte Woche hatte ich nun einen Termin mit ihr und ihrer SPFH in der Schule meines Sohnes. Nach dem Termin hat mich die SPFH zur Seite genommen und mich gefragt, ob ich nicht gewillt wäre diese Beistandschaft aufheben zu lassen.
Es sei nämlich so, dass das Jugendamt nun meine Ex zur Zahlung von 360 Euro Unterhalt aufgefordert habe und falls Ex dies nicht zahlen würde, würde das Jugendamt eine Unterhaltsklage gegen sie bewirken.
Man habe nun lange genug gewartet und es sei nichts geschehen in Bezug auf Arbeit, Bewerbungen usw. und da Ex sich nun selbstständig mache, anstatt arbeiten zu gehen, müsse sie den Unterhalt sichern.

Die SPFH sagte mir nun, es sei ja wohl klar, dass Ex sowieso nichts zahlen müsse, da sie ja trotz Selbstständigkeit noch Hartz4 bekommen würde, und das Problem, wäre ja nur, dass sie " keine Prozesskostenhilfe für so ein Gerichtsverfahren bekomme und dann auf den Kosten sitzen bleiben würde" ( Huch?? schild_bahnhof ).
Daher solle ich doch so nett sein, und die Beistandschaft zurücknehmen, damit keine Klage eingereicht werden könne.

Ich stand erstmal da und dachte nur : " Spinnt die ? " Für wie blöd halten die mich eigentlich ?

Hab dann zu meiner Ex nur gesagt " Kannst du mir auch nur EINEN EINZIGEN Grund nennen, warum ich das tun sollte ? Du hast mir in den letzten zwei Jahren 2 Unterhaltsklagen an den Hals gehängt. Und nun SO eine Frage ? "

Bin immer noch fassungslos,  von so einer Frechheit.

Ausserdem, ist so eine SPFH nicht dazu da um die Rechte der Kinder zu schützen ? Und Unterhalt ist doch das Recht eines Kindes, oder ? Zumindest wenn der Vater ihn zahlen muss.

Was mich aber nun wirklich interessieren würde. Bekommt sie wirklich keine PKH ? Kann ich mir nicht vorstellen. Und ist es sooo sicher, dass sie nichts zahlen muss ? Das Jugendamt würde doch nicht klagen, wenn es keine Möglichkeit sehen würde, da was zu holen. Die letzten zwei Jahre ist ja auch nichts gemacht worden.

Danke für eure Antworten.
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wedi-
_wedi
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« Antwort #1 am: 02. Mai 2010, 17:50:07 »

Hi
mich aber nun wirklich interessieren würde. Bekommt sie wirklich keine PKH ? Kann ich mir nicht vorstellen.
Da PKH/VKH eine besondere Art von Sozialleistungen ist, und sie Hartz4 Empfängerin ist,(als Ausgleich ihres Grundbedarfs, neben ihren Einkünften aus Selbständigkeit) wird sie m.E. PKH/VKH bekommen.
Ob allerdings bei ihr etwas zu holen ist kann von hier aus nicht gesagt werden.

Gruss Wedi
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dadwithouthope
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Beiträge: 398


« Antwort #2 am: 02. Mai 2010, 18:03:54 »

Hallo,

versteht mich nicht falsch. Inzwischen ist es mir schon ziemlich egal ob sie zahlt oder nicht. Ich brauche ihr Geld nicht um für meine Kinder zu sorgen.

Es geht mir nur irgendwie darum, dass es eine Frechheit ist, von mir zu erwarten, dass ich auf den Unterhalt verzichte, nur um ihr " keine Probleme " zu machen.

Und ausserdem finde ich es als eine Frechheit, dass nicht meine Ex mich darum bittet, sonder diese Frau, die eigentlich dazu da sein sollte die Rechte der Kinder zu schützen und nicht meiner Ex zu helfen um die Unterhaltszahlungen herum zu kommen.

Meine Ex hat mich auf erhöhten Unterhalt verklagt, nur weil eines der Kinder zu mir gezogen ist, sie dachte da ich ja jetzt nur noch für zwei Kinder zahlen müsse, solle ich gefälligst mehr an sie zahlen. weil ja das Kind das bei mir lebt, nichts braucht.

Dann hat sie mich auf Unterhaltsnachzahlung verklagt, weil ich so doof gewesen war, mit ihr nur mündlich auszumachen, dass ich die Schulden die sie an mich hat, vom Unterhalt abziehen darf.

Und nun soll ich auf eine Klage, die ja nicht mal ich einreiche sondern das Jugendamt verzichten ? Da müsste ich schon ganz schon dumm sein, wenn ich das tue.

Und mich dann auch noch anzulügen, und zu behaupten sie bekomme ja keine PKH ( die ARME !!! ) und müsste dann ja die Kosten selber bezahlen !! Wenn ich nicht gleich vor Kummer zerschmelze !!


Und dann geht es einfach auch noch ums Prinzip ! Warum sollte eine Mutter, nur weil sie eine MUTTER ist, keinen Unterhalt bezahlen ? Ich finde es gut, dass das Jugendamt nun auch mal hier etwas tut und auch von einer Frau das selbe verlangt, was bei einem Mann selbstverständlich wäre.
« Letzte Änderung: 02. Mai 2010, 18:05:35 von dadwithouthope » Gespeichert
wedi-
_wedi
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« Antwort #3 am: 02. Mai 2010, 18:17:42 »

Hi
Und dann geht es einfach auch noch ums Prinzip ! Warum sollte eine Mutter, nur weil sie eine MUTTER ist, keinen Unterhalt bezahlen ? Ich finde es gut, dass das Jugendamt nun auch mal hier etwas tut und auch von einer Frau das selbe verlangt, was bei einem Mann selbstverständlich wäre.
Sehe ich genauso, und würde auch Klagen lassen.Nur die Erfogsaussichten sind eher gering, und das meinte die Tante vom Amte(wahrscheinlich)

Ich würde es dennoch versuchen, Sie würde das selbe tun, man könnte zwar sagen,...um des guten Frieden willen, aber...,
Warum sollen Mütter nicht genauso in die Pflicht genommen werden?

Gruss Wedi
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #4 am: 02. Mai 2010, 18:23:32 »

Moin, wenn du dir von der Klage sowieso nichts versprichst, und die SPFH-Puntze schon vertrauensduselig auf dich zukommt, so schlage ihr doch einen Deal auf Gegenseitigkeit vor.

Denk dir irgendwas Schönes aus, was du gerne von ihr hättest.

Gruss Beppo
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dadwithouthope
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« Antwort #5 am: 02. Mai 2010, 18:32:50 »

Den einzigen Vorschlag den ich ihr machen könnte wäre, dass sie alle Kinder zu mir gibt und ich verzichte für immer und ewig auf Unterhalt von meiner Ex ! Und das ist mein absoluter Ernst.

Doch leider wird sie damit nicht einverstanden sein.


Ausserdem kann ich auf die Klage nicht so ohne weiteres verzichten, denn dazu müsste ich die Beistandschaft beenden, und das möchte ich nicht. Denn da ich manchmal doch ein wenig gemein bin, finde ich es ganz nett, dass Exilein sich immer so masslos ärgert, wenn sie einen Brief vom Beistand bekommt, der doch tatsächlich von ihr verlangt, dass sie sich Arbeit suchen soll !!! Und das obwohl sie eine Frau ist !!

Zitat Exilein : " Der behandelt mich wie einen Mann ! Das ist ja wohl eine Frechheit ! "

 mad3 mad3 bin ja so gemein !!!
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Beppo
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« Antwort #6 am: 02. Mai 2010, 18:42:42 »

Wenn dir sonst nix einfällt, schlage ihr doch das vor und erfreue dich an ihrem dummen Gesicht!
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dadwithouthope
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« Antwort #7 am: 02. Mai 2010, 18:52:54 »

 applaus1 applaus1 schild_ausgezeichnet thumbup

Werde ich machen !!


Denn alles andere ist bei den zwei Damen so und so nur Zeitverschwendung.

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dadwithouthope
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« Antwort #8 am: 07. Mai 2010, 10:47:00 »

Hallo,

also, die Sache ist jetzt weitergegangen.

Die Anwältin meiner Ex hat dem Jugendamt mitgeteilt, dass Exilein eben nicht genug Geld mit der Selbstständigkeit verdienen würde, und deshalb nicht zahlungsfähig wäre.

Das JA hat dann geantwortet, dass würde nicht interessieren, sie müsse dann eben noch einen Nebenjob annehmen, hat gleichzeitig nochmals zum 01.05. 2010 die Zahlung von 345 Euro angeordnet und verlangt dass Ex dies bis zum 21.05. auch titulieren lasse. Bei Verzug, würde gerichtlich vorgegangen werden.

Nun erzählt Exilein natürlich überall rum, ich würde erst Ruhe geben, wenn sie am Boden liegt. Mir ginge es nicht ums Geld, das ich ja nicht brauchen würde, sondern  darum sie fertig zu machen.

Und die SPFH behauptet ich würde den " Frieden " stören und wäre nicht kommunikationsbereit, weil ich nicht bereit wäre, wenigstens mal vorläufig die Beistandschaft zurückzunehmen. Ich könne sie ja jederzeit, wenn Exilein mehr Geld habe wieder aufleben lassen.

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82Marco
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« Antwort #9 am: 07. Mai 2010, 10:53:07 »

Servus DHH!
Zitat
Und die SPFH behauptet ich würde den " Frieden " stören und wäre nicht kommunikationsbereit, weil ich nicht bereit wäre, wenigstens mal vorläufig die Beistandschaft zurückzunehmen. Ich könne sie ja jederzeit, wenn Exilein mehr Geld habe wieder aufleben lassen.
Genau das Gleiche würde sie bestimmt auch behaupten, wenn Exilein von Dir KU erwartete!? 
Sie sollte auf jeden Fall wissen, dass Du per Gesetz auf KU-Zahlungen nicht verzichten DARFST. Es gibt nunmal ein Recht auf KU sowe die Pflicht, diesen zu fordern und zu leisten...

Grüßung
Marco
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dadwithouthope
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« Antwort #10 am: 07. Mai 2010, 11:33:34 »

Klar, würde sie das tun !!  rofl2 rofl2

Ich zahle seit Jahren regelmässig meinen Unterhalt an Exilein. Und bin von ihr auch regelmässig verklagt worden, grundlos.

Sie hat Unterhaltsnachforderungen gestellt, sie wollte mich pfänden lassen, sie hat verlangt dass ich umziehe, um mehr  Unterhalt zahlen zu können. Und,und und.

Exilein zieht seit Jahren sämtliche Register um aus mir mehr Geld herauszuquetschen. Sie hat mich fast um meine Arbeitsstelle gebracht, wegen einer unbegründeten Pfändung.

Und nun bin ich nicht kommunikationsbereit, nur weil ich nicht freiwillig auf Unterhalt verzichte ! Das ist wirklich unglaublich.

Mal davon abgesehen, dass es ja nicht MEIN Geld ist, sondern das Geld meiner Tochter. Ich sehe den Unterhalt nämlich nicht als MEIN Einkommen an, ganz im Gegensatz zu dem Unterhalt den Exilein von mir bekommt. Meine Kinder haben davon nämlich gar nichts. Ernährt werden meine Kinder von der Tafel, bekleidet vom Basar der Caritas.

Aber das ist ein anderes Thema, das sowieso sinnlos ist sich darüber noch mehr zu ärgern.
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #11 am: 07. Mai 2010, 11:38:53 »

Selbstverständlich bist du bereit KM vom KU frei zu halten!
Aber natürlich nur auf Gegenseitigkeit!

Wenn jemand Quatsch erzählt sollte man ihm immer den Spiegel vor halten.

Gruss Beppo
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elwu
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« Antwort #12 am: 07. Mai 2010, 13:36:22 »

Sie sollte auf jeden Fall wissen, dass Du per Gesetz auf KU-Zahlungen nicht verzichten DARFST.

Hallo,

in welchem Gesetz steht das?

/elwu
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elwu
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« Antwort #13 am: 07. Mai 2010, 13:38:56 »

Die Anwältin meiner Ex hat dem Jugendamt mitgeteilt, dass Exilein eben nicht genug Geld mit der Selbstständigkeit verdienen würde, und deshalb nicht zahlungsfähig wäre.

Das JA hat dann geantwortet, dass würde nicht interessieren, sie müsse dann eben noch einen Nebenjob annehmen, hat gleichzeitig nochmals zum 01.05. 2010 die Zahlung von 345 Euro angeordnet und verlangt dass Ex dies bis zum 21.05. auch titulieren lasse. Bei Verzug, würde gerichtlich vorgegangen werden.

Hallo,

klingt gut, halte uns auf dem Laufenden, was da rauskommt.

Das Geschwätz der Ex und der SPFH würde ich komplett ignorieren.

/elwu
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midnightwish
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« Antwort #14 am: 07. Mai 2010, 13:46:09 »

Evtl. ableitbar aus:

§ 1614
Verzicht auf den Unterhaltsanspruch; Vorausleistung


(1) Für die Zukunft kann auf den Unterhalt nicht verzichtet werden.

Tina
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82Marco
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« Antwort #15 am: 07. Mai 2010, 15:46:58 »

@Tina:
Danke, das meinte ich...

Grüßung
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« Antwort #16 am: 07. Mai 2010, 16:32:55 »

Klar halte ich euch auf dem Laufenden.

Wäre ja schön, wenn endlich auch mal ein wenig Gerechtigkeit geschehen würde.

Also, ich muss sagen dieser Mann im JA ist wirklich mal eine Ausnahme. Manchmal habe ich fast das Gefühl, es macht ihm Freude seine Gesetze auch mal bei einer unterhaltspflichtigen Frau anwenden zu dürfen.

Jetzt ist dann eben noch der Richter gefragt, ob er auf der Seite des Gesetzes steht oder .... wie leider fast immer... mütterlastig ist.



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elwu
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« Antwort #17 am: 07. Mai 2010, 16:40:26 »

§ 1614 (1) Für die Zukunft kann auf den Unterhalt nicht verzichtet werden.

Hallo,

ja, kenne ich, und weiter, Urteile? Denn selbstverständlich kann man jederzeit auf Unterhalt verzichten - sofern man ihn halt einfach nicht braucht, sofern keine Dritten in Anspruch genommen werden. Man braucht zudem nicht zum Jugendamt oder Gericht rennen und hinasuposauen, dass man auf den Unterhalt verzichtet - man tut das einfach. Und schon ist de facto mal wieder de jure überlegen. Das ist ja oft so, in allen Rechtsgebieten. Im Familienrecht besonders, wie wir alle sehr genau wissen. Davon ab gilt eh wie stets: wo kein Kläger, da kein Richter

/elwu
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midnightwish
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« Antwort #18 am: 07. Mai 2010, 16:45:10 »

Hi elwu,

ja wo kein Kläger, da kein Richter.

Ich hab da ein Urteil im Kopf, werds mal schen, bevor ich was falsches sage.

Defacto kann ein Minderjähriger nicht auf seinen U-Anspruch verzichten. Wenn der betreuende Elternteil diese tut, könnte er in de Verlegenheit komme, das später das Kind "fragt", ob es durch diesen Verzicht nicht finanziell geschädigt wurde oder ob der Elternteil den KU aus eignene Leistungen bestritten hat.

Tina
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« Antwort #19 am: 07. Mai 2010, 17:07:36 »

Servus elwu!
Ich bin mit Deinem letzten Post absolut gleicher Meinung (meine Frau praktiziert dies auch bei Ihren Kindern aus erster Ehe).
Nur ists bei DHH meines Wissens so, dass er eben nicht darauf verzichten kann und auf die Kohle angewiesen ist...daher leite ich sein Recht ab, im Namen des Kindes KU zu fordern.

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« Antwort #20 am: 07. Mai 2010, 18:19:48 »

Man kann auf 2 Arten auf KU verzichten.

1. Man fordert ihn einfach nicht.

2. Wenn es Gerichtsfest sein soll, kann man es dadurch, dass man dem Anderen die KU-Zahlungen vom Leib hält und selbst in die Unterhaltspflicht eintritt.

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« Antwort #21 am: 07. Mai 2010, 18:29:59 »

Moin,

bei mir steht in der Scheidungsfolgenvereinbarung, dass der KV zum Unterhalt in Höhe Stufe 1 der DDT verpflichtet wäre zu zahlen, dies auf Aufforderung (!) titulieren müsste, ich ihn aber von der KU-Zahlung auf Grund seiner wirtschaftlichen Lage freistelle und dies jederzeit widerruflich ist.

Da das Ding vor Gericht muss, sollte das wohl funktionieren?

Aber das hilft ja DWH jetzt nix...

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« Antwort #22 am: 07. Mai 2010, 22:31:13 »

Hi lbm,

ja funktionieren tut es. Aber bei dir ist die Vorraussetzung so, das der LBP eh nicht leistungsfähig ist und du in seine Unterhaltspflicht durch deinen Verdienst voll eintreten kannst.

Bei dwh ist es leider eben anders. Wenn ichs noch so richtig in Erinnerung habe muß er irgendwann wohl oder übel ergänzend Sozialleistungen beantragen und damit muß er ja wieder nachweisen ,das er nicht freiwillig auf KU verzichtet.

Tina
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« Antwort #23 am: 09. Mai 2010, 09:23:34 »

Hallo,

genau, wir bekommen momentan für J. Kinderzuschlag. Der würde ihr nicht zustehen, wenn die Mutter Unterhalt zahlen würde. Das sind zwar monatlich nur 140 Euro, aber immerhin auch etwas.

Schon daher kann ich nicht auf die Beistandschaft verzichten, da ich sonst den Zuschlag auch nicht bekommen würde.

Und wie gesagt, es geht ja nicht mal so sehr ums Geld, wie ums Prinzip.

Denn wenn Exilein wirklich dazu verurteilt werden würde, mir diesen Unterhalt zu bezahlen, dann würde ich dieses Geld für meine drei Kinder ausgeben. Denn der Unterhalt, den ich an meine Ex bezahle, wird für alles benutzt, nur nicht für die Kinder. Denn wir gesagt, Kleidung bekommen die Kinder nur die vom Basar der Caritas (kostenlos ) und Essen nur das was Exilein zweimal in der Woche von der Tafel holt. Kein Taschengeld, keine Spielsachen, keine Ausflüge, nix.

Und all das würde ich dann mit dem " erzwungenen " Unterhalt den Kindern geben. Wäre doch gerecht, oder ?
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« Antwort #24 am: 10. Mai 2010, 18:46:44 »

Also, der momentane Stand ist, dass die Anwältin meiner Ex gesagt hat, Exilein solle erstmal gar nichts tun. Auf keinen Fall die Sache titulieren lassen.

" Sollen die doch zu Gericht gehen , sie müssen ganz sicher nichts bezahlen ".  Das war die Aussage der Anwältin.

Dann warten wir mal ab.
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